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IGNORED

AICS-Klappschaft geht wohl nicht.... :(


Elfredo

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Da mir keiner Antwortet mach ichs halt selbs :)

Abschnitt 1:

Verbotene Waffen

Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

1.1

Waffen (§ 1 Abs. 2), mit Ausnahme halbautomatischer tragbarer Schusswaffen, die in

der Anlage zum Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (Kriegswaffenliste) in

der Fassung der Bekanntmachung vom 22. November 1990 (BGBl. I S. 2506) oder deren

Änderungen aufgeführt sind, nach Verlust der Kriegswaffeneigenschaft;

1.2

Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 nach den Nummern 1.2.1 bis 1.2.3 und deren

Zubehör nach Nummer 1.2.4, die

1.2.1

Vollautomaten im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.3 oder

Vorderschaftrepetierflinten, bei denen der Hinterschaft durch einen Pistolengriff

ersetzt ist, sind;

1.2.2

ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen oder die mit

Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind (z. B. Koppelschlosspistolen,

Schießkugelschreiber, Stockgewehre, Taschenlampenpistolen);

1.2.3

über den für Jagd- und Sportzwecke allgemein üblichen Umfang hinaus zusammengeklappt,

zusammengeschoben, verkürzt oder schnell zerlegt werden können;

Versteh ich doch richtig oder? Eine Waffe mit Klappschaft ist demnach verboten?

Grüße

Elfredo

Geschrieben
Versteh ich doch richtig oder? Eine Waffe mit Klappschaft ist demnach verboten?

Grüße

Elfredo

Nein. Schau auch mal in die Langwaffendefinition.

Geschrieben

Wie nein?

Versteh nur noch Bahnhof.

Aber nochmal: Ich habe eine Remington 700 und mochte den Accuracy-Klappschaft draufmachen! Wie kommt das mit dem Gesetz nun hin?

besten Dank

Geschrieben
Wie nein?

Versteh nur noch Bahnhof.

Aber nochmal: Ich habe eine Remington 700 und mochte den Accuracy-Klappschaft draufmachen! Wie kommt das mit dem Gesetz nun hin?

besten Dank

Waffen mit Klappschaft fallen noch in die Kategorie "....für Jagd- und Sportzwecke allgemein üblichen Umfang hinaus zusammengeklappt,

zusammengeschoben, verkürzt oder schnell zerlegt werden können".

Das Verbot bezieht sich auf Spezialkonstruktionen wie z. B. Koffergewehre.

Geschrieben
Wie nein?

Versteh nur noch Bahnhof.

Aber nochmal: Ich habe eine Remington 700 und mochte den Accuracy-Klappschaft draufmachen! Wie kommt das mit dem Gesetz nun hin?

besten Dank

Ein Klappschaft oder Einschiebeschaft verkürzt grds. nicht den allgemein üblichen Umfang, er gehört quais mit dazu, allerdings die Gesamtlänge; schau in die Kataloge, da werden genug Wummen mit Klappschaft angeboten. Ich habe Dir geraten, die Langwaffendefinition zu lesen. Bitte tu das auch. Dann kannst Du Dir selbst Auskunft geben.

Geschrieben
Aber nochmal: Ich habe eine Remington 700 und mochte den Accuracy-Klappschaft draufmachen! Wie kommt das mit dem Gesetz nun hin?

besten Dank

Wo soll da das Problem sein? Langwaffen mit Klappschaft sind doch nix neues...... siehe SIG, SL8, usw. solange die Waffe im eingeklapten Zustand länger als 60 cm ist und Lauf und Verschluß im geschlossenem Zustand nicht kürzer als 30 cm sind gibt's kein Problem!

Gruß

Hunter

Geschrieben
Wo soll da das Problem sein? Langwaffen mit Klappschaft sind doch nix neues...... siehe SIG, SL8, usw. solange die Waffe im eingeklapten Zustand länger als 60 cm ist und Lauf und Verschluß im geschlossenem Zustand nicht kürzer als 30 cm sind gibt's kein Problem!

Gruß

Hunter

Das hätte er selber nachlesen können. :gutidee:

Geschrieben

Hallo und danke

Das sind doch mal aussagen! Deswegen Frag ich ja, Weil ich nicht kappiert hab was die im Waffg. damit meinten!

danke euch und mir fällt n Steim vom Herzen!

Grüße

Elfredo

Geschrieben
Aber nochmal: Ich habe eine Remington 700 und mochte den Accuracy-Klappschaft draufmachen! Wie kommt das mit dem Gesetz nun hin?

Sehr gut, solange der Lauf nicht unter 42 cm und die Waffe nicht unter 60 cm kommt.

Geschrieben
Sehr gut, solange der Lauf nicht unter 42 cm und die Waffe nicht unter 60 cm kommt.

Das mit der Lauflänge kann man nicht Pauschal behaupten...... ich habe einige Langwaffen mit kürzeren Rohren ...... allerdings dürften die 42 cm bei einer Rem 700 für die 60 cm erforderlich sein!

Gruß

Hunter

Geschrieben
die 42 cm

Ich denke die angeführten 42cm kommen aus der AWaffV:

§ 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen

(1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:[...]

2.halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn

a) die Lauflänge weniger als 42 Zentimeter beträgt, [...]

Diese haben aber (wie von karlyman schon angemerkt) nichts mit Repetierern zu tun.

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