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IGNORED

Vereinswillkür


EEW

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Wenn man ein Schießbuch führt, und das bei jedem Training von der Standaufsicht abzeichnen läßt, hat man bereits ein fertiges Dokument in Händen. Eine weitere Bescheinigung vom Verein ist dann nicht mehr nötig. Nur der Verband muß dann noch die Sportordnungskonformitätserklärung abgeben, und los geht's!

Auf diese Weise kann Dir der Vereinsfürst erzählen was er will, Du kaufst die Waffe nämlich an ihm vorbei!

Exakt so habe ich es gemacht:

Mein Verein muß mir /brauch mir mein Schießbuch überhaupt nicht abzeichnen, da ich (mangels- Gottseidank!) vereinseigenem Schießstand immer auf einem Öffentlichen schieße.

Notfalls kann man da fast jeden Waffentyp leihen.

DORT wird meine Teilnahme mit Stempel und Unterschrift (wie sich das in Deutschland gehört!) in meinem auch dort gekauftem Schießbuch bestätigt.

Dann geht der Antrag- wenn die Sportordnung des Dachverbands diese und/oder das Kaliber berücksichtigt, am Verein- treffend beschrieben- VORBEI.

Allerdings muß ich zur Ehrenrettung sagen, daß ich in meinem Verein bisher bei der ganzen Papierkramprozedur keine Schwierigkeiten oder Schikanen erdulden mußte.

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Zuerst einmal wurde mir aber gesagt, dass man zuerst einmal "die nötiige Sicherheit" haben müsse!

Wir sitzen gestern nach dem Schießen (LuPi, versteht sich!) gemütlich beisammen, das Gespräch kommt auf die nächsten Sachkundprüfungen und ich frage mal ganz unverbindlich, wann ich eigentlich meine Sachkundeprüfung machen kann?

Die Antwort (des Vorstandsvorsitzenden) ist (Zitat):

"Naa, so in zwei (2), drei (3) Jahren, wenn Du erst mal 'n paar Meisterschaften mitgeschossen hast!"

Hallo EEW,

also so einen ausgemachten Blödsinn habe ich noch nie gehört!!!! :angry2:

Ich möchte anmerken,dass ich in meinem Verein der Schießleiter bin und auch die Sachkunde und "Ausbildung" der Neulinge mache.

Wir handhaben das wie folgt: Der Neuling( oder wie wir ihn auch immer nennen wollen!!) wird von mir in die Sicherheitspraxis eingeführt, danach geht es auf den Schießstand,wo er sich dann die Waffe aussuchen kann. Dananch geht es auch schon los. Die Sachkunde nehme ich dann meist so nach 1 Jahr regelmäßger Teilnahme ab. Dass man die auch beim zuständigen Amt machen kann ist Dir hoffentlich bekannt???? Wenn nicht frag mal bei Deiner Behörde nach!

Thema Schießbuch: Das kann manchmal etwas dauern ( Frag mal die BDMP`ler hier im Forum :ninja::rotfl2: ) Das würde ich jetzt nicht überbewerten.

Mein Rat an Dich lautet: Wechsle den Verein und schau ihn Dir aber vorher genau an. Die meisten bieten auch erst mal Schnuppertermine an. Dort kannst Du als Gastschütze erst mal schauen ob Dir alles passt und der Verein kann Dich auch "austesten", welche Art " RAMBO" Du bist. :rotfl2:

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Du sollst mit KK schießen, später dann aber nicht die "kleinere" 9mm, sondern die "dickere" 45ACP holen?? Was solln das? :fool:

Mit ner .45er 1911 und .32er GSP hat er mittels Wechselsystemen dann auch noch eine 9x19 und ne .22 lfB, sooooo schlecht ist der Ansatz doch gar nicht.

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Vor allem wirds dort dann so richtig heimelig, wenn er die Waffe am OSM "vorbei" gekauft hat und mit ner 9x19-Puffe anstelle der erwarteten .45ACP auftaucht...

Da kann er ja dann einen feuchten Furz drauf geben und sich einen anderen Verein suchen. :stinker:

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Thema Schießbuch: Das kann manchmal etwas dauern ( Frag mal die BDMP`ler hier im Forum :ninja::rotfl2: ) Das würde ich jetzt nicht überbewerten.

BDMP-Aufnahmeantrag Montags weggeschickt, dienstags eine Email mit meiner Mitgliedsnummer erhalten, am darauffolgenden Montag alle Unterlagen incl. Schießbuch erhalten-

-----

BDMP-Bedürfnisantrag Montags meinem SLG Leiter gegeben, Freitags den Bedürfnisantrag wieder im Briefkasten gehabt-

-----

Also ich finde das ziemlich schnell...

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Problem: Kein eigenes Schiessbuch

Lösung: Ich leih mir die Zettel (Excel-Tabelle) von meinem Verein aus und kopiere Sie, schon habe ich mein Nachweiß.

Notfalls mach ich eine Farbkopie und behalt die Orginale.

Damit kann ich mich dann an den WSV wenden und ohne zutun meines Schützenmeisters die Waffe beantragen?

Vielen lieben Dank für die kompetente Hilfe!

Grüße:-)

Edit: Psycho-Gutachten hole ich erst wenn alles geklappt hat, da es 150 Euro kostet.

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Problem: Kein eigenes Schiessbuch

Lösung: Ich leih mir die Zettel (Excel-Tabelle) von meinem Verein aus und kopiere Sie, schon habe ich mein Nachweiß.

Notfalls mach ich eine Farbkopie und behalt die Orginale.

Problem: Originale behalten die dir nicht gehören könnte Diebstahl sein-

Denk daran ALLE PERSONEN DIE NAMENTLICH IN DER LISTE STEHEN um Erlaubnis zu fragen.

Datenschutzrechtlich ist sowas "bedenklich".

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Problem: Originale behalten die dir nicht gehören könnte Diebstahl sein-

Denk daran ALLE PERSONEN DIE NAMENTLICH IN DER LISTE STEHEN um Erlaubnis zu fragen.

Datenschutzrechtlich ist sowas "bedenklich".

Diese Bedenklichkeit teile ich aus juristischer Sicht nicht wirklich...

Habe ich einen Anspruch darauf?

Dann wäre der Tatbestand des Diebstahls nach §242 StGB nicht erfüllt.

-Ein bisschen was ist von Wirtschaftsstrafrecht hängen geblieben:-)

Reichen auch die Kopien zur beantragung?

Grüße:-)

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Diese Bedenklichkeit teile ich aus juristischer Sicht nicht wirklich...

Habe ich einen Anspruch darauf?

Dann wäre der Tatbestand des Diebstahls nach §242 StGB nicht erfüllt.

-Ein bisschen was ist von Wirtschaftsstrafrecht hängen geblieben:-)

Reichen auch die Kopien zur beantragung?

Grüße:-)

Wenn du Unterlagen die dir nicht gehören austauschst und die originale mitnimmst dann ist das Diebstahl.

§242 StGb Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ich würde nicht wollen das ein anderes Mitglied/ Gastschütze meine Schießdaten (Wann war ich dort, welche Bahn habe ich benutzt, welche Waffe habe ich benutzt etc) hat.

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Und nochmal:

Ich fänd's super, wenn Ihr mir einen guten Verein nennen könntet!

Ich wohne direkt an der A44, also Alles, was von der A44 und angrenzenden Autobahnen zwischen Aachen und Düsseldorf schnell und gut erreichbar ist, wäre eine Option für mich!

Vielen Dank für Eure vielen guten Tips, viele Grüße und alles Gute,

EEW

Konkret:

CJS Düren

SSV Rurtal Hückelhoven

Beides auch BDS-Vereine.

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Wenn du Unterlagen die dir nicht gehören austauschst und die originale mitnimmst dann ist das Diebstahl.

§242 StGb Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ich würde nicht wollen das ein anderes Mitglied/ Gastschütze meine Schießdaten (Wann war ich dort, welche Bahn habe ich benutzt, welche Waffe habe ich benutzt etc) hat.

Also bitte nicht mit juristischem Fachwissen auftrumpfen, ich muss mich damit jeden Tag rumplagen.

Schön das du den Absatz 1 abgeschrieben hast.

Die Prüfung des Paragraphen ist aber ca. 3 Seiten lang und gliedert sich in A.Tatbestand A1.Objektiv A2.Subjektiv B.Rechtswidrigkeit C.Schuld D.Strafbarkeit, ausserdem müssen noch weiter Vorraussetzungen gegeben sein wie §15 StGb.

Es bringt nichts einfach mal ohne Plan den § zu lesen^^

Kurz: Habe ich durchsetzbaren Anspruch darauf, ist der "Diebstahl" insoweit nicht strafbar.

Er ist keiner nach §242.

Es sind ausserdem keine Daten von anderen Leuten auf den Blättern, nur mein Name.

So far..

Grüße

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Also bitte nicht mit juristischem Fachwissen auftrumpfen, ich muss mich damit jeden Tag rumplagen.

Schön das du den Absatz 1 abgeschrieben hast.

Die Prüfung des Paragraphen ist aber ca. 3 Seiten lang und gliedert sich in A.Tatbestand A1.Objektiv A2.Subjektiv B.Rechtswidrigkeit C.Schuld D.Strafbarkeit, ausserdem müssen noch weiter Vorraussetzungen gegeben sein wie §15 StGb.

Es bringt nichts einfach mal ohne Plan den § zu lesen^^

Kurz: Habe ich durchsetzbaren Anspruch darauf, ist der "Diebstahl" insoweit nicht strafbar.

Er ist keiner nach §242.

Es sind ausserdem keine Daten von anderen Leuten auf den Blättern, nur mein Name.

So far..

Grüße

Selbst wenn du einen Anspruch darauf hast (was letztendlich ein Gericht entscheiden müsste) , kannst du nicht einfach die Sachen mitnehmen da faktisch die Listen dem Verein gehören.Somit gilt-- fremde bewegliche sache,unrechtmäßig (somit rechtswiedrig, tatbestandsmäßig) und was das mit fahrlässigkeit zu tun hat ( da du ja jeden tag damit zu tun hast) weiss ich nicht.

Ohne Plan lese ich sowas nicht da auch ich jeden Tag damit zu tun habe....

Ist aber auch nicht so wichtig-

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Wenn du Unterlagen die dir nicht gehören austauschst und die originale mitnimmst dann ist das Diebstahl.

§242 StGb Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ich würde nicht wollen das ein anderes Mitglied/ Gastschütze meine Schießdaten (Wann war ich dort, welche Bahn habe ich benutzt, welche Waffe habe ich benutzt etc) hat.

Ich glaube, er meinte Blanko-formulare. Soll er sich halt etwas mehr Kopien davon machen (warte mal, hab ich doch vor kurzem hier im Forum als pdf gesehn) und dann die Originale zurück innen Schrank oder so.

Das betrifft dann höchstens das Urheberrecht.

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Ich glaube, er meinte Blanko-formulare. Soll er sich halt etwas mehr Kopien davon machen (warte mal, hab ich doch vor kurzem hier im Forum als pdf gesehn) und dann die Originale zurück innen Schrank oder so.

Das betrifft dann höchstens das Urheberrecht.

Ich dachte es handelt sich um die Schießkladden die idR ausliegen und in die sich jeder eintragen muss.

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Wie komm ich ohne meinen Schützenmeister an die WBK im Kaliber 9mm?

Ist es im DSB so, das der Schützenmeister den Antrag auf Befürwortung durch den DSB unterschreiben muss? Wenn ja, hast du erstmal schlechte Karten in diesem Verein, sofern sich dieser weigert. Im Falle der Weigerung solltest du dir Kopien der Schießkladde machen, dir einen anderen Verein suchen, am besten gleich einen im BDS oder BDMP und deine Wunschwaffe dort beantragen. Allerdings ist es so, das du beim Wechsel des Verbandes eine gewisse Wartezeit einlegen musst. BDS und BDMP erkennen deine einjährige Mitgliedschaft im DSB an, allerdings musst du ihnen diese nachweisen. Im BDMP musst du IIRC zwei Monate warten und im BDS vier Monate, bis du über sie eine Waffe beantragen kannst.

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Also lieber Phoenix, zunächst mal eines ganz klar: Das was wir hier vorschlagen ist kein Algorithmus. Das funktioniert nicht überall in D-Land, und noch nicht einmal jedesmal.

Dann darf ich mich selbst zitieren: Da hab' ich's schon mal gesagt

:00000733:

Hier jetzt noch für Dich und alle Interessierten einige Hinweise.

Die meisten Verbände haben Internetseiten. (WSV)

Da gibt es jede Menge Infos, unter Anderem für die Befürwortung von waffenrechtlichen Erlaubnissen. In den Formularen für die Beantragung gibt es manchmal Felder, die von ganz bestimmten Personen ausgefüllt werden sollen. Ich habe mir mal, extra für Dich, die Mühe gemacht und das nachgeguckt. Hier meine Antwort auf Dein freundliches Drängen

Wenn in Deinem Verein das so gehandhabt wird, wie Du hier schilderst, wird das mit der eigenen Waffe und zugehöriger WBK nichts werden. Such Dir mal einen anderen Verein, vielleicht auch in einem anderen Verband.

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Ich hatte im DSB-Verein nach 1 Jahr meine grüne mit 9mm / KK und die gelbe mit Flinte Kal.12, alles abgesegnet durch den Verein, der gegenüber dem NDSB nicken muß, und dem NDSB selbst. Also liegt es, wie bereits mehrfach angesprochen, nicht am DSB sondern ausschließlich an der Handhabung im Verein.

Um den richtigen Verein zu finden ist allerdings evtl. auch der vom Vereinsherrscher beschriebene Weg nicht schlecht: Teilnahme an Wettkämpfen und Pokalschießen, um andere Vereine kennen zu lernen und mit den anderen Teilnehmern über ihre Vereine sprechen zu können. Hier hörst Du dann nicht die Meinung der 'Offiziellen' sondern der Mitglieder.

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