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IGNORED

Einsteiger-Waffenkauf


jhonny

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hallo,

ich beschäftige mich seit letzter woche und zwei einbrüchen in beiden nachbarhäusern mit dem thema mir eine pistole zuzulegen,...

Ich wäre euch sehr dankbar wenn ihr mir dazu einige Fragen beantworten könntet?

1. Ist der Besitz einer solchen Pistole eigentlich gesetzmäßig?

2. Wie und Wo kann ich eine Pistole LEGAL kaufen?

3. Wie muss ich diese Anmelden?

4. Muss ich eine Waffenbesitzkarte dafür beantragen und welche müsste das sein?

Ich habe auch ein elementares Interesse daran ab und zu in einem Schießverein mit der Waffe zu schießen.

5.Welche Pistole würdet ihr für einen Einsteiger empfehlen? Kein Revolver!!!!

Eine HK- P8, die ich von der Bundeswehr her kenne oder lieber eine Walther P99?

6.Welche ist in Bezug auf die Sicherheit bei der Lagerung zu Hause besser?, ich habe gelesen das die P99 keine Sicherung besitzt...

Ich bin euch wirklich für einen guten Ratschlag sehr dankbar!!!!

MFG Johannes

Geschrieben
1. Ist der Besitz einer solchen Pistole eigentlich gesetzmäßig?

Das Waffengesetz schreibt als ein Erfordernis zum Erwerb einer Schusswaffe ein Bedürfnis vor.

Bist du Österreicher? Dann Glückwunsch! Dein Gesetzgeber akzeptiert "Selbstschutz" als Bedürfnisgrund. Damit hast du den ersten Schritt in Richtung eigene Schusswaffe erfolgreich hinter dich gebracht.

Bist du Deutscher? Dann tut es mir leid. Selbstschutz ist KEIN Bedürfnisgrund nach dem deutschen Waffengesetz. Kurz gesagt muss man Sportschütze, Jäger oder Waffensammler sein um eine Waffenbesitzkarte zu bekommen. Wenn es dir nur um den Selbstschutz geht, ist keine dieser Möglichkeiten wirklich empfehlenswert, da z.B. deine Aktivität als Sportschütze in Zukunft überprüft werden wird.

Eine weitere Möglichkeit wäre ein Waffenschein. Solltest du bereits mehrmals erfolgreich ermordet worden sein, hast du sogar realistische Chancen, so einen begehrten Schein zu erhalten. Solltest du noch am Leben sein und nicht mindestens 5-6 Kugeln im Kopf haben (die aus welchen Gründen auch immer ihre Wirkung verfehlt haben), stehen deine Chancen bei exakt NULL Prozent, außer natürlich du bist Politiker ab Landtagsebene, die haben sich selbst zu besonders gefährdeten Personen erklärt - das muss man nämlich sein um den Schein zu bekommen (von Berufswaffenträgern mal abgesehn).

2. Wie und Wo kann ich eine Pistole LEGAL kaufen?

Zum Selbstschutz wie schon erwähnt gar nicht.

4. Muss ich eine Waffenbesitzkarte dafür beantragen und welche müsste das sein?

Ich habe auch ein elementares Interesse daran ab und zu in einem Schießverein mit der Waffe zu schießen.

Wenn du WIRKLICH Interesse am Schießsport hast, darfst du das übliche Verfahren durchmachen. Also ein Jahr Mitgliedschaft im Verein, regelmäßiges Training, Sachkundelehrgang, Waffe beantragen mit staatlicher Durchleuchtung deiner Person. Dazu natürlich die Anschaffung eines gesetzlich vorgeschriebenen Waffenschranks mit mindestens Schutzklasse B.

Und damit sind wir beim nächsten Problem: Als Sportschütze oder Jäger bist du verpflichtet deine Waffe im Tresor aufzubewahren. Sollte der Tresor nicht mindestens Schutzklasse 0 entsprechen, muss die Munition auch noch in einem weiteren Behältnis verschlossen werden. Gehen wir also mal den theoretischen Ernstfall gedanklich durch:

Nachts um 2:47 bemerkst du ein Geräusch in deiner Wohnung und wachst auf. Der Täter ist noch 90 Sekunden von dir entfernt. Völlig übermüdet (du bist gerade aus dem Schlaf gerissen worden und noch ziemlich neben der Spur) machst du dich auf den Weg zum Waffenschrank. Selbst wenn der direkt neben dem Bett steht, beginnst du jetzt nach den Schlüsseln zu kramen oder versuchst mit deinen verschlafenen Augen die Kombination einzugeben. Bisher sind mind. 45 Sekunden vergangen. Nach gut einer Minute ist der Schrank endlich geöffnet. Dummerweise ist deine Pistole aber ungeladen und die Munition liegt wie gesetzlich vorgeschrieben im Blechschrank daneben. Den darfst du jetzt auch noch auffummeln ... wo war nochmal dieser Schlüssel ... Mittlerweile stehen dir vier ca. 95kg schwere Kosovo-Albaner gegenüber und schauen grimmig auf das, was du da gerade tust. Ach ja, die Einbrecher sind übrigens hellwach und haben im Gegensatz zu dir das Überraschungsmoment auf ihrer Seite. Vielleicht wäre es besser gewesen in den entscheidenden Sekunden einfach durch das nächste Fenster zu verschwinden oder sich aber im Schlafzimmer zu verbarrikadieren und auf die Polizei zu warten, die in ländlichen Gegenden teilweise innerhalb von lächerlichen 50 Minuten bereits eintrifft.

Ach ja ... hast du Kinder im Haus? Willst du tatsächlich nachts in einem Zustand, der einem Vollrausch nicht unähnlich ist, mit geladener Waffe im Haus herum laufen und auf alles ballern, was sich bewegt? Viel Zeit zu entscheiden, ob der Schatten, der gerade auf dich zukommt, dein Sohn oder aber ein Eindringling ist, hast du nämlich nicht. Dazu der Stress, das Adrenalin, der hämmernde Puls und natürlich deine Angst ... da geht schnell mal ein Schuss los, bevor man überhaupt weiß, worauf man da gerade feuert.

Kurz gesagt, das Szenario der bewaffneten Abwehr eines Einbrechers ist schlicht unrealistisch, wenn du die Waffe nicht unter dem Kopfkissen hast. Da wirst du sie aber bestimmt NICHT haben, wenn du dich als Sportschütze an die Aufbewahrungsvorschriften des Waffengesetzes zu halten hast, was übrigens jederzeit unangekündigt von der zuständigen Behörde überprüft werden kann.

Fazit:

Vergiss die Schusswaffe als Mittel gegen Einbrecher. Leg dir lieber einen Baseballschläger oder ein gutes Messer zu. Die sind auf kurze Distanzen ohnehin jeder Schusswaffe überlegen. Erlerne einen Kampfsport und vor allem - kauf dir gute Laufschuhe und leg sie neben das Bett. Und achte darauf, dass dein Schlafzimmer im Erdgeschoss liegt, damit du im Falle des Falles einfach durch das Fenster abhauen und die Polizei rufen kannst. Am besten sicherst du allerdings deine Wohnung so ab, dass potentielle Eindringlinge die Lust daran verlieren, weil der Aufwand zu hoch scheint und stattdessen deinem Nachbarn einen Besuch abstatten.

Geschrieben

Ich würde das Haus absichern. Die Kriminalpräventionsstelle der Polizei gibt nützliche Hinweise.

Geschrieben

Ironie an:

Wenn die Einbrecher hinten die Tür auf hebeln, bleibt Dir als Deutscher nichts anderes übrig, als das Haus vorne schnell zu verlassen!

Ironie aus!

Verteidige Dich mal bei einem Einbruch selbst, und Du wirst sehen, du wirst zum Täter gemacht!

Edit: Rechtschreibfehler, wie immer!

Geschrieben

Viel Unfug wie immer, wenn Leute ihre Maerchen zur Folge von rechtmaessiger Notwehr verbreiten.

Peinlich...

Zum legalen Procedere des Waffenerwerbs hat Sharps ja schon alles gesagt.

Zur Notwehr sollte man lieber mal die entsprechenden Gesetze und dann die Urteile des BGH lesen, dann wird man Unfug wie "Opfer wird zum Taeter gemacht" nicht mehr schreiben.

Geschrieben
ich beschäftige mich seit letzter woche und zwei einbrüchen in beiden nachbarhäusern mit dem thema mir eine pistole zuzulegen,...

Schlechte bis unsinnige Idee.

1. Ist der Besitz einer solchen Pistole eigentlich gesetzmäßig?

Natürlich. Ich habe 2 Schränke voll davon.

2. Wie und Wo kann ich eine Pistole LEGAL kaufen?

Waffengeschäft, eGun, privat vom Jäger oder Sportschützen

3. Wie muss ich diese Anmelden?

Erstmal Sportschütze oder Jäger werden. Dann Kanone erwerben.

4. Muss ich eine Waffenbesitzkarte dafür beantragen und welche müsste das sein?

Ich habe auch ein elementares Interesse daran ab und zu in einem Schießverein mit der Waffe zu schießen.

Natürlich, die WBK ist die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer oder mehrer Waffen. Mitglied eines Schützenvereines ist einer der beiden Wege eine WBK beantragen zu können. Dauert etwas über ein Jahr.

Voraussetzungen:

Einjährige Mitgliedschaft in einem Schützenverein

Einjähriges nachgewiesenes Training mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen

Waffensachkundeprüfung

Persönliche Eignung (Mindestalter, kein Alkohol- oder Drogenproblem)

Zuverlässigkeit (Keine Verurteilungen, kein laufendes Verfahren, kein Dauergast bei der Übernachtungsmöglichkeit Polizei ect.)

Waffentresor

5.Welche Pistole würdet ihr für einen Einsteiger empfehlen? Kein Revolver!!!!

Eine HK- P8, die ich von der Bundeswehr her kenne oder lieber eine Walther P99?

Trainiere erst mal mit verschiedenen Leihwaffen.

6.Welche ist in Bezug auf die Sicherheit bei der Lagerung zu Hause besser?, ich habe gelesen das die P99 keine Sicherung besitzt...

Fragen sind das? Dürfte sich nach dem nötigem Sachkundeunterricht erledigt haben.

Ach so, wer solche Fragen hier im WO stellt, muss eigentlich erstmal ein paar Tüten Chips und ne' Kiste Bier und Cola verteilen.

Geschrieben
...

Eine Waffe unter´m Kopfkissen hat nichts mit gesetzeswidriger Aufbewahrung zu tun. Solange der Sportschütze daheim ist, kann er mit den Waffen tun und lassen was er will, sich sogar beim Kacken damit den Rücken kratzen oder wie Rambo mit Tarnfarbe im Gesicht unter Tischen krabbeln und sich mental auf die Invasion der bösen Kameltreiber aus dem nahen Osten vorbereiten.

Hauptsache ist, dass keine Unbefugten an die Waffen kommen und das sind in der Regel sämtliche Mitbewohner bzw. Familienangehörige im Haus.

Allerdings bin ich auch deiner Anschicht, dass es effektiver ist das Haus so abzusichern, dass Einbrecher schnell die Lust daran verlieren zumal Einbrecher ohnehin wohl den Moment abwarten, bis keiner im Haus ist.

Kennt man doch aus Kevin allein zu Haus oder?! ugly.gif

Geschrieben
Eine Waffe unter´m Kopfkissen hat nichts mit gesetzeswidriger Aufbewahrung zu tun.

.,..

Hauptsache ist, dass keine Unbefugten an die Waffen kommen und das sind in der Regel sämtliche Mitbewohner bzw. Familienangehörige im Haus.

..

AFAIK:

wenn Du mit dem Teil unter dem Kopfkissen einschläfst, und Leute im Haus (Wohnung, whatever) hast, können die Unberechtigten dran => gesetzwiedrige Aufbewahrung... (falls alle im Haus/ Wohnung ne WBK haben, sollte das da oben nicht stimmen...)

Gruss

B

Geschrieben
hallo,

ich beschäftige mich seit letzter woche und zwei einbrüchen in beiden nachbarhäusern mit dem thema mir eine pistole zuzulegen,...

Ich wäre euch sehr dankbar wenn ihr mir dazu einige Fragen beantworten könntet?

1. Ist der Besitz einer solchen Pistole eigentlich gesetzmäßig?

2. Wie und Wo kann ich eine Pistole LEGAL kaufen?

3. Wie muss ich diese Anmelden?

4. Muss ich eine Waffenbesitzkarte dafür beantragen und welche müsste das sein?

Ich habe auch ein elementares Interesse daran ab und zu in einem Schießverein mit der Waffe zu schießen.

5.Welche Pistole würdet ihr für einen Einsteiger empfehlen? Kein Revolver!!!!

Eine HK- P8, die ich von der Bundeswehr her kenne oder lieber eine Walther P99?

6.Welche ist in Bezug auf die Sicherheit bei der Lagerung zu Hause besser?, ich habe gelesen das die P99 keine Sicherung besitzt...

Ich bin euch wirklich für einen guten Ratschlag sehr dankbar!!!!

MFG Johannes

Hallo,

wenn es dir um den reinen Selbstschutz auf deinem Besitz geht, bietet dir das Gesetz sehr wirksamer Maßnahmen.

Es klingt zwar etwas verrückt, aber mit ner Splitterschutzweste vom Bund, nem Helm einer Taserpistole (taser.com) und nem Schlagstock mit eingebauter Pfeffersprayfunktion wirst du jedem Einbrecher besser entgegnen können als mit nur einer Pistole. Solltest Du keine Kinder im Haus haben, kannst Du alles direkt im Schlafzimmer aufbewahren. Alles frei erwerbbar und sehr wirksam!!!!!

Geschrieben
AFAIK:

wenn Du mit dem Teil unter dem Kopfkissen einschläfst, und Leute im Haus (Wohnung, whatever) hast, können die Unberechtigten dran => gesetzwiedrige Aufbewahrung... (falls alle im Haus/ Wohnung ne WBK haben, sollte das da oben nicht stimmen...)

Gruss

B

Nicht, wenn er den Finger am Abzug hat und stets mit einem offenen Auge schläft :lol:

Geschrieben
... Mittlerweile stehen dir vier ca. 95kg schwere Kosovo-Albaner gegenüber

:021:

sich sogar beim Kacken damit den Rücken kratzen oder wie Rambo mit Tarnfarbe im Gesicht unter Tischen krabbeln

Der is auch nicht schlecht :lol: - werd ich mal probieren !

Geschrieben
...mit ner Splitterschutzweste vom Bund, ...

Nur, wenn nicht mehrere Herren zu Besuch sind, und statt Schuss- eher Stichwaffen dabei haben (Schusswaffen dürfen sie ja auch nicht, das Führen ist ja kaum jemandem erlaubt. Und für Einbrecher ist kein Tatbestand des erlaubnisfreien Führens zu erkennen, da vermutlich weder die Erlaubnis des Hauseigentümers noch ein Zusammenhang mit dem Bedürfnis vorliegen...) . Denn gegen Stichwaffen hilft die Splitterschutzweste nix... Dann muss man schon zu schwereren Sachen greifen. (Bristol mit Traumaplatten, ...)

Gruß,

Grayson

Geschrieben
Hallo,

wenn es dir um den reinen Selbstschutz auf deinem Besitz geht, bietet dir das Gesetz sehr wirksamer Maßnahmen.

Es klingt zwar etwas verrückt, aber mit ner Splitterschutzweste vom Bund, nem Helm einer Taserpistole (taser.com) und nem Schlagstock mit eingebauter Pfeffersprayfunktion wirst du jedem Einbrecher besser entgegnen können als mit nur einer Pistole. Solltest Du keine Kinder im Haus haben, kannst Du alles direkt im Schlafzimmer aufbewahren. Alles frei erwerbbar und sehr wirksam!!!!!

Für den Ernstfall sollte die Ausrüstung natürlich nicht nur griffbereit liegen, sondern auch getragen werden. An das Schlafen mit Helm gewänt man sich mit der Zeit. Die Splitterschutzweste soll richtig kuschelig sein. :00000733:

Geschrieben
Die Splitterschutzweste soll richtig kuschelig sein.

Kann ich bestätigen, ausserdem kann man bei kühlem Herbst- und Frühlingswetter die Heizung runterdrehen, das spart unheimlich Geld. Nur im Sommer wird es dann eher warm.

Gruß,

Grayson

Geschrieben
...

Eine weitere Möglichkeit wäre ein Waffenschein. Solltest du bereits mehrmals erfolgreich ermordet worden sein, hast du sogar realistische Chancen, so einen begehrten Schein zu erhalten. ...

:rotfl2: :rotfl2: :s82:

traurig, aber wahr...

Gast Nightingale
Geschrieben
hallo,

ich beschäftige mich seit letzter woche und zwei einbrüchen in beiden nachbarhäusern mit dem thema mir eine pistole zuzulegen,...

Ich wäre euch sehr dankbar wenn ihr mir dazu einige Fragen beantworten könntet?

1. Ist der Besitz einer solchen Pistole eigentlich gesetzmäßig?

Nein, Selbstverteidigung ist in Deutschland kein Bedürfnisgrund. Eine Waffe kann auch kein Haus bewachen und stellt ohne sichere Handhabung eher eine Gafahr als eine Sicherheit dar. Das Notwehrrecht ist zudem sehr tückisch, Du darfst mit einer Waffe keinen Einbrecher verteiben sondern nur einen bewaffneten Angriff auf Leib, Leben oder Freiheit abwehren. Mein Rat: vergiß es. Kauf Dich einen Rottweiler, der bewacht Dein Haus rund um die Uhr und wenn er doch mal jemanden zum Krüppel macht lässt Du ihn einschläfern und gut.

Geschrieben
Ausrüstung

Helm

Splitterschutzweste

Hört sich so richtig nach KFOR- oder ISAF-Mission an... wie gemütlich ist's doch zu Hause...

Im Ernst, zum hier aufgeworfenen Sicherheitsthema (Schutz vor bzw. bei Einbrüchen/häuslichen Überfällen)

sollten die im angelsächsischen Bereich plakativ als "layers of defense" bezeichneten Vorkehrungen

getroffen werden:

1. Übersichtliche Außengestaltung von Haus und Grundstück (Einsehbarkeit, Eindringlingen keine Tarnung bieten)

2. Gute Mechanische Grundsicherung (Gebäudeöffnungen; gewaltsames Eindringen erschweren/verzögern)

3. Informations- und Meldetechnik (Türsprecher möglichst mit Video; Alarmmeldeanlage zumindest

außen bezüglich potentieller Eindringstellen und innen bezüglich aller Verteiler/Flure etc.)

Damit kann man der Masse der Spontaneinbrüche schon mal begegnen. Gegen hartnäckige, gut

ausgestattete Eindringlinge mit Plan (und u.U. der Bereitschaft einer gewaltsamen Konfronation mit den

Hausbewohnern) werden die genannten Punkte nicht zuverlässig schützen. Sie ermöglichen aber eine

ausreichende zeitliche Verzögerung und Vorwarnung, dass

4. Alarmierungen externer Hilfe

5. eigene Abwehrmaßnahmen (ggf. Waffen verschiedener Art)

noch rechtzeitig zum Einsatz gebracht werden können.

Die Punkte 1.-4. werden auch von "offizieller" Seite dauernd gepredigt. Der Schusswaffengebrauch

als letztes Abwehrmittel (in D, wie gesagt, nicht als Bedürfnisgrund für Erwerb und Besitz vorgesehen)

wird Otto Normalbürger nicht vermittelt, ja sogar abgeraten, er ist aber von unserer Rechtsordnung

abgedeckt. Wohlgemerkt, wenn als Ultima Ratio angewandt.

Nur die Schusswaffe im Nachttisch, ohne dass die "layers" nach Nrn. 1-4. verwirklicht sind, ist eher

wertlos; also das, was ein User hier oft als "Talisman" bzw. als Selbstbetrug bezeichnet.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

In Laendern, die entweder keine Beduerfnisschikanen wie wir haben oder Selbstschutz als Beduerfnis anerkennen, funktioniert die Abwehr von Eindringlingen durchgehend hervorragend. Ja, es FUNKTIONIERT. Meist haut der Einbrecher einfach ab, wenn er in die Muendung einer Flinte oder grosskalibrigen Faustfeuerwaffe schaut. Problem geloest. Oder er ergibt sich. Problem auch geloest. Oder er setzt seinen gegenwaertigen rechtswidrigen Angriff (egal, wie, womit und warum) fort und wird eben neutralisiert. Problem auch erledigt.

Und in Faellen, wo ein deutscher Buerger so verfahren kann, weil er zum Glueck die Waffe rechtzeitig erreichen konnte, siehts genauso aus.

Das Notwehrrecht wird auch hierzulande ein Einbruchsopfer schuetzen, wenn der Einbrecher bei seiner Tat zu Schaden oder umkommt. So einfach ists auch hier. Und das ist nicht nur kritiklos aus irgendwelchen dummen Behoerdenflugblaettern abgelesenes haltloses Geschwaetz, sondern hoechstrichterliche, immer wiederkehrende Rechtswirklichkeit.

Also hoert auf, euch gegenseitig zu verunsichern.

Auch brauchts dazu kein grosses SEK-Training, die Basics, die man dazu braucht, hat jeder in seiner Sachkunde gelernt.

Mit der richtigen Mun oder Waffe ist auch die Gefahr fuer Unbeteiligte zu minimieren.

Geschrieben
Nur, wenn nicht mehrere Herren zu Besuch sind, und statt Schuss- eher Stichwaffen dabei haben (Schusswaffen dürfen sie ja auch nicht, das Führen ist ja kaum jemandem erlaubt. Und für Einbrecher ist kein Tatbestand des erlaubnisfreien Führens zu erkennen, da vermutlich weder die Erlaubnis des Hauseigentümers noch ein Zusammenhang mit dem Bedürfnis vorliegen...) . Denn gegen Stichwaffen hilft die Splitterschutzweste nix... Dann muss man schon zu schwereren Sachen greifen. (Bristol mit Traumaplatten, ...)

Gruß,

Grayson

OK Du hast ja recht wohlmöglich steht der Einbrecher mit ner AK im Wohnzimmer. Aber da gibt es ja Möglichkeiten!!!! Kuckst Du!

http://cgi.ebay.de/Bundeswehr-Balistische-...tem270176351630

Aber schlafen sollte man mit der nicht, gibt Verspannungen und Kreuzschmerzen. Aber wenn Du im Bett liegst und schläfst, hilft dir auch die dickste Kanone nicht. Man muss schon den Überraschungseffekt auf seiner Seite haben.

Aber die Taserwaffen, sind die besten und wirksamsten WBK-freien Distanzwaffen. Der weitere Vorteil liegt darin, dass man sie im Ernstfall "leichter" einsetzten kann, da es keine Sauerei im Wohnzimmer gibt und man nicht mit bleibende Schäden oder dem Ableben des Einbrechers rechnen muss.

Nicht dass ihr denkt ich verkauf die Dinger. Ich finde sie einfach nur gut.

Geschrieben

Leute Leute, Ihr habt ja einen Humor hier! :lol:

Ich bin "nagelneu" hier im Forum und wollte nur ein bißchen lesen, aber auf diesen Beitrag muß ich jetzt doch was schreiben, bzw. fragen.

Ich bin, obwohl nicht mehr der Jüngste, "frischer Sportschütze".

Im August habe ich das erste Mal in unseren Sportschützenverein "reingeschaut", bin seit diesem Monat Mitglied und bekomme Morgen meine "Steyr LP 10"! *freu*

Ich habe mich bisher eigentlich nur mit Luftpistole und Kleinkaliber beschäftigt, bzw. geschossen und bin noch nicht so tief in die weiterführende Materie eingdrungen... Hat ja auch noch Zeit!

Aber wenn ich das hier richtig verstehe, geh ich nach einem Jahr im Verein einfach hin und sage: "So, ich bin ein Jahr Mitglied, jetzt bewilligt mir bitte eine "richtige Pistole"!"

Entschuldigt bitte diese dumme Frage eines "blutigen Anfängers", aber wenn ich so einige Sachen, die ich im Verein gehört/aufgeschnapt habe richtig verstanden habe, ist das sooo einfach nun doch wieder nicht?

Und was ist der Unterschied zwischen einem Schrank, Sicherheitsstufe B und einem Safe, Sicherheitsstufe 0?

Viele Grüße,

ullih

Geschrieben
Aber wenn ich das hier richtig verstehe, geh ich nach einem Jahr im Verein einfach hin und sage: "So, ich bin ein Jahr Mitglied, jetzt bewilligt mir bitte eine "richtige Pistole"!"

Was hat man Dir denn in deinem Verein erzählt?

Dass Du erst mal fünf Jahre lang LuPi schießen musst und wenn Du dann alle lustigen Leistungsnadeln beieinander hast, auch mal KK schießen "darfst"?

Dass Du nach weiteren fünf Jahren KK und weiteren lustigen Leistungsnadeln dann auch mal einen K98 in die Hand nehmen darfst? :00000733:

Als ich - vor längerer Zeit - meinen ersten Anlauf zur Auffindung eines geeigneten Vereins gestartet habe, bin ich auch einmal in eine solche Situation gekommen.

Ich habe dann freundlich erklärt, dass ich noch vor meinem Ruhestand GK schießen möchte.

Geschrieben
Leute Leute, Ihr habt ja einen Humor hier! :lol:

"Steyr LP 10"! *freu*

Ich habe mich bisher eigentlich nur mit Luftpistole und Kleinkaliber beschäftigt, bzw. geschossen und bin noch nicht so tief in die weiterführende Materie eingdrungen... Hat ja auch noch Zeit!

Und was ist der Unterschied zwischen einem Schrank, Sicherheitsstufe B und einem Safe, Sicherheitsstufe 0?

- Jep, die wollen alle mal spielen..... :yahoo:

- Hey, dann kannst Du ja mit eigener Waffe schießen, das spornt an...

- Großkaliber macht Spaß... Echt ! Allerdings wird Sachkunde gefordert, da lernt man zum Beispiel das zu den Schränken.

- Die Klassifizierung "A" und "B" beruht auf einer Norm der VDBMA (AküVerz nicht dabei), die ist etwas älter. Die Klassifizierung des Widerstandsgrads 0-4 erfolgt durch den VdS (Verein der Sachversicherer). Sind konkurrierende Normen.

Willkommen im Forum !

Ach ja, dieses Prozedere mit der eigenen GK-Waffe in Kürze:

Schießen gehen (18x/a), Sachkunde lernen und Prüfung bestehen, Mitglied im Verband und im Verein (für ein Jahr) sein. Bescheinigung beim Verband (Knifte braucht man für unseren Sport) und Verein (der geht hier echt schießen) kriegen, damit zum PP. Dem SachBearbeiter dort sagen: Will WBK (Formular!) mit Voreintrag. Auf die Kniften pass ich gut auf (hab auch einen schönen festen Schrank). Der SB durchleuchtet Dich dann ganz kurz ob was Böses in Dir steckt und dann gibt's die Pappe. Mit der Pappe kann man dann einkaufen gehen.

Geschrieben
Was hat man Dir denn in deinem Verein erzählt?

Dass Du erst mal fünf Jahre lang LuPi schießen musst und wenn Du dann alle lustigen Leistungsnadeln beieinander hast, auch mal KK schießen "darfst"?

Dass Du nach weiteren fünf Jahren KK und weiteren lustigen Leistungsnadeln dann auch mal einen K98 in die Hand nehmen darfst? :00000733:

Als ich - vor längerer Zeit - meinen ersten Anlauf zur Auffindung eines geeigneten Vereins gestartet habe, bin ich auch einmal in eine solche Situation gekommen.

Ich habe dann freundlich erklärt, dass ich noch vor meinem Ruhestand GK schießen möchte.

Ähm, ja, nicht so direkt!

Aber, es wurde schon angedeutet (!), dass man "In einem Jahr habe ich meine WBK!" doch bitte vergessen, bzw. sich nicht drauf verlassen solle!

Was hat man Dir denn dazu gesagt, dass Du GK noch vor dem Ruhestand schießen wolltest?

Ich meine, kann man denn dann sagen dass das "Recht und Gesetz ist, also bitteschön", oder muß man sich dann einen Verein suchen, in dem dass "etwas lockerer" gesehen wird?

Ich bin wirklich ( ja ja, erzählen kann man viel :) ) nicht in den Verein eingetreten um möglichst schnell eine 44er zu bekommen, aber ich muß ganz ehrlich zugeben, dass ich, nachdem ich die Dinger in Aktion erlebt habe, doch "ziemlich heiß" darauf geworden bin!

Also, was soll ich tun?

Geduldig warten und in ca. einem Jahr evtl. die Enttäuschung meines Lebens erleben, oder jetzt schon anfangen zu "bohren" und mich evtl. dem Verdacht aussetzen, ich sei wirklich nur als Mittel zum Zweck in den Verein eingetreten?

Schwierig, oder?

- Jep, die wollen alle mal spielen..... :yahoo:

- Hey, dann kannst Du ja mit eigener Waffe schießen, das spornt an...

- Großkaliber macht Spaß... Echt ! Allerdings wird Sachkunde gefordert, da lernt man zum Beispiel das zu den Schränken.

- Die Klassifizierung "A" und "B" beruht auf einer Norm der VDBMA (AküVerz nicht dabei), die ist etwas älter. Die Klassifizierung des Widerstandsgrads 0-4 erfolgt durch den VdS (Verein der Sachversicherer). Sind konkurrierende Normen.

Willkommen im Forum !

Ach ja, dieses Prozedere mit der eigenen GK-Waffe in Kürze:

Schießen gehen (18x/a), Sachkunde lernen und Prüfung bestehen, Mitglied im Verband und im Verein (für ein Jahr) sein. Bescheinigung beim Verband (Knifte braucht man für unseren Sport) und Verein (der geht hier echt schießen) kriegen, damit zum PP. Dem SachBearbeiter dort sagen: Will WBK (Formular!) mit Voreintrag. Auf die Kniften pass ich gut auf (hab auch einen schönen festen Schrank). Der SB durchleuchtet Dich dann ganz kurz ob was Böses in Dir steckt und dann gibt's die Pappe. Mit der Pappe kann man dann einkaufen gehen.

Danke für's "Willkommen"! :)

Schießen gehe ich, sogar ziemlich fleißig, aber was bedeutet "(18x/a)"?

Das mit der Sachkunde wird ein großes, ein sehr großes Problem, aber deswegen wollte ich sowieso in einem gesonderten Beitrag fragen!

Mitglied in Verband und Verein bin ich, und ich habe vor das für wesentlich länger als ein Jahr zu bleiben! :)

Wer ist PP, wer ist SB?

Ja, das mit der Pappe... Siehe oben!

Viele Grüße,

ullih

Geschrieben
Schießen gehe ich, sogar ziemlich fleißig, aber was bedeutet "(18x/a)"?

18 x mindestens pro Jahr abgestempeltes Schießtrainng in Deinem Schießbuch. Das ist das absolute Minimum. Lass einfach alles was schießen betrifft ins Buch eintragen un abstempeln. Egal wo Du (als Gast) geschossen hast und womit - auch Luftdruck.

Das mit der Sachkunde wird ein großes, ein sehr großes Problem, aber deswegen wollte ich sowieso in einem gesonderten Beitrag fragen!

Wieso? Ein bisschen Lernfleiß, ein wenig Geld und Zeit. Ich empfehle die Prüfung in die zweite Jahreshälfte des Pflichttrainings zu legen. Je besser wird die Übersicht zum Thema Waffen und Schießen.

Die Verbände machen so einmal im Jahr einen Lehrgang. Meistens Abendkurse, so 6 Abende plus Prüfung. Bei uns nehmen die 30 €. Oder Privatschule, das geht (noch) an zwei Tagen, also Wochenende und kostet meist 100 - 150 €. Irgendwas davon wird sich doch einrichten lassen.

Wer ist PP, wer ist SB?

Mit PP weiß ich nicht was Tyr13 meint, aber SB = Sachbearbeiter(in). Das ist die Person, die Dir dann hoffentlich die WBK austellt und Deine Waffen einträgt.

Geschrieben

18 X pro Jahr ist absolut kein Problem, da ich 2 X pro Woche schießen gehe! :)

Aber... "Luftdruck" kann man auch eintragen lassen??? :o

Davon hat mir noch nie Irgendjemand irgendwas erzählt!

Na, da werd' ich aber mal nachhaken!

Was die Sachkunde betrifft: Lernfleiß ist nicht das Problem, aber an einer 8-Stunden-Veranstaltung teilzunehemen ist für mich absolut undurchführbar!

(Sehr persönliche Sache, möchte ich nicht näher erklären!)

Aber, kürzere Sitzungen an mehreren Abenden wären sehr gut!

Nur, wo kann ich mich da informieren?

In meinem Verein wird ausschließlich von 2 8-Stunden-Veranstaltungen mit anschließender Prüfung gesprochen.

Wie kann ich rausfinden was und wo da für mich in Frage käme?

Und vor allen Dingen: Kann ich einfach auf eigene Faust hingehen und ohne Irgendjemanden im Verein zu fragen eine Sachkundeprüfung ablegen?

Viele Grüße,

ullih

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