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IGNORED

zweiter BMI Entwurf


Jojo73

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Habe heute die neue Visier bekommen.

Dort gehts auf Seite 74 um eine erweiterte Kennzeichnungs bzw. Markierungspflicht von Schusswaffen: §24 Abs. 1: zusätzlich auf mind. einem wesentl. Teil: Herstellungsland (zweistelliges Landeskürzel nach ISO 3166), bei Importwaffen zusätzlich Einfuhrland(zweistelliges Landeskürzel nach ISO 3166) und das Einfuhrjahr. Gemäss §58a: Nachträgliche Kennzeichnungspflicht wesentlicher Teile von Schusswaffen: Spätestens 10 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes ist die Schusswaffe (wenn nicht bereits nach §24 Abs. 1 gekennzeichnet), durch den Besitzer auf eigene Kosten dem Beschussamt oder Hersteller zur nachträglichen Kennzeichnung vorzulegen. Das wäre wohl ziemlich Teuer. Gutachter sprechen von ca. 200 Euro Aufwand pro Waffe.

Panikmache oder ernstes Probem?

Was meint ihr????????

Gruss Jo

Geschrieben
Spätestens 10 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes ist die Schusswaffe (wenn nicht bereits nach §24 Abs. 1 gekennzeichnet), durch den Besitzer auf eigene Kosten dem Beschussamt oder Hersteller zur nachträglichen Kennzeichnung vorzulegen.

In 10 Jahren haben wir sowieso... ...mehr. <_<

Geschrieben
Kannt ich ja gar nicht.. oh

steht auch nicht auf der FWR Home...

... tja, ja, die Geheimhaltung machts. Dabei wäre es so einfach, Gutes zu tun und auf der Webseite darüber zu berichten.

Hoffentlich sind wir nicht wegen vorauseilender Verbreitungsambitionen erneut aufgefallen. :rolleyes:

Geschrieben

Mein Sachbearbeiter geht davon aus, dass mit großer Wahrscheinlichkeit nach dem Winter diese Kennzeichnungspflicht (in welcher Form bzgl. Kosten auch immer) akzeptiert werden wird. Mit ebensolch großer Wahrscheinlichkeit wird das Erbrecht für Waffen außer Kraft gesetzt werden.

Geschrieben
Mein Sachbearbeiter geht davon aus, dass mit großer Wahrscheinlichkeit nach dem Winter diese Kennzeichnungspflicht (in welcher Form bzgl. Kosten auch immer) akzeptiert werden wird. Mit ebensolch großer Wahrscheinlichkeit wird das Erbrecht für Waffen außer Kraft gesetzt werden.

Mein Sachbearbeiter geht noch von ganz anderen Sachen aus...

Aber welche Relevanz haben diese Aussagen?

Gruß

Michael

Geschrieben
Mein Sachbearbeiter geht noch von ganz anderen Sachen aus...

...

Gruß

Michael

mmmhhh. wovon eure sachbearbeiter so alles ausgehen...! mir ist wichtigm, dass meine sbine auf mich eingeht :eclipsee_gold_cup: !

IMI

Geschrieben
Mit ebensolch großer Wahrscheinlichkeit wird das Erbrecht für Waffen außer Kraft gesetzt werden.

DAS ist allerdings eine SEHR mutige Aussage, deren Beweisführung mich mal sehr interessieren würde... :o

Geschrieben
Mein Sachbearbeiter geht davon aus, dass mit großer Wahrscheinlichkeit nach dem Winter diese Kennzeichnungspflicht (in welcher Form bzgl. Kosten auch immer) akzeptiert werden wird. Mit ebensolch großer Wahrscheinlichkeit wird das Erbrecht für Waffen außer Kraft gesetzt werden.

Hallo La Longe Carabine

Wo hat dein SB diese Weissheit her? Kaffeesatz oder Wünschelrute?

Du darfst auch nicht alles glauben, was dein Sachbearbeiter dir erzählt. Die sind manachmal gar nicht so kompetent, wie es für ihren Job erforderlich wäre.

Steven

Geschrieben
Hallo La Longe Carabine

Wo hat dein SB diese Weissheit her? Kaffeesatz oder Wünschelrute?

Du darfst auch nicht alles glauben, was dein Sachbearbeiter dir erzählt. Die sind manachmal gar nicht so kompetent, wie es für ihren Job erforderlich wäre.

Steven

Ich gehe davon aus, dass bei den Routinetreffen der Waffensachbearbeiter in BW nicht nur Quatsch verzapft wird sondern auch sachliche Informationen ausgetasucht werden.

Dass dies noch lange keine Mehrheit im Bundestag und Bundesrat vorweg nehmen kann ist mir schon klar. Aber dass die Chance hoch sind darf man nicht ignorieren.

Am Beispiel "Kennzeichnungspflicht der wesentlichen Teile" ist mir schon klar geworden, dass das wahrscheinlich niemand zu Ende gedacht hat welche Konsequenzen dieser UN Schwachsinn für alle bedeuten wird. Genauso, ich möchte nicht sagen fahrlässig, wird dann auch kurzsichtig über die anderen angesprochenen Delikatessen abgestimmt werden.

Das leuchtende Beispiel eines solchen Verfahrens und seiner volkswirtschaftlichen Schäden in Kanada sollte immer wieder vorgezeigt werden.

Geschrieben
Am Beispiel "Kennzeichnungspflicht der wesentlichen Teile" ist mir schon klar geworden, dass das wahrscheinlich niemand zu Ende gedacht hat welche Konsequenzen dieser UN Schwachsinn für alle bedeuten wird.

Ist das nicht nur EU-Schwachsinn? Ich meine gerade gelesen zu haben, dass die UN sich an den CIP-Vorgaben orientiert, und dort soll ein wesentlicher Waffenteil als zu kennzeichnen gefordert sein.

Geschrieben
Ist das nicht nur EU-Schwachsinn? Ich meine gerade gelesen zu haben, dass die UN sich an den CIP-Vorgaben orientiert, und dort soll ein wesentlicher Waffenteil als zu kennzeichnen gefordert sein.

So isses. Wahrscheinlich werden nach neun Jahren Erfahrungsberichte von den Waffenbehörden angefordert und die Frist dann verlängert. War bei der ersten Amnestie 1972 ja auch so...

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