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IGNORED

G36 Magazine im SL-8


Alex549

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo alle miteinander!

Ich habe dieses Forum bereits durchsucht, bin aber noch nicht zu einer Erleuchtung gekommen. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen!

Da die Bundeswehr G36 Magazine (30 Patronen) bei Egun ect. viel billiger sind als die für das SL-8 vorgesehenden 2 oder 10 Schuss Magazine wäre es ja sinnvoll die G36 Magazine zu verwenden.

Da ergeben sich folgende Probleme:

1. 10 Schuss Begrenzung für das sportliche Schießen

2. Ohne Umbau an den Magazinen oder der Waffe selbst passen die Magazine nicht (ein kleines Kunststoffstück im Magazinschacht verhindert dies).

Der erste Punkt ist aber eigentlich kein Problem, da sich die Magazine mit ein wenig Aufwand auf 10 Schuss begrenzen lassen.

Über das Kunststoffstück im Magazinschacht habe ich in einer alten Ausgabe des "Visier" gesesen. Es wurde eingebaut, weil ein SL-8 mit G36 Magazin einer Kriegswaffe ähnelt und das nicht mit dem damaligen § 37 WaffG (Anscheinsparagraph) in Einklang gebracht werden konnte.

Nach Wegfall des Anscheinsparagraphen vor ein paar Jahren dürfte es also kein Problem sein, G36 Magazine in das SL-8 zu laden.

Ich habe schon SL-8 Besitzer gesehen, die sehr Aufwendig den vorderen Bereich ihre Magazine angeschliffen haben, damit das Kunststoffstück nicht im Weg ist.

Jedoch scheinen alle davor zurückzuschrecken einfach das Kunststoffteil im Magazinschacht einfach wegzuschneiden.

Ich Frage mich nur warum?

Verstößt diese Veränderung an der Waffe dem WaffG? Darf ich mit einer solchen veränderten Waffe noch sportlich schießen?

Danke schon einmal für eure Antworten

Geschrieben
Verstößt diese Veränderung an der Waffe dem WaffG?

Nein.

Darf ich mit einer solchen veränderten Waffe noch sportlich schießen?

Ja.

Es gibt übrigens auch noch die Möglichkeit das SL-8 auf AR-15 Magazine umzubauen. Diese sind viel preiswerter als G36 Magazine. Lohnt sich aber wohl nur, wenn man sich ein Dutzend Magazine auf Halde legen will.

Geschrieben

Der Outfitter bietet z.B. die umgebauten Magazine an. Sind aber recht teuer.

Das Problem ist wohl, dass man das Magazin, sollte man zuviel weggeschliffen haben, komplett vergessen kann.....

Geschrieben
Verstößt diese Veränderung an der Waffe dem WaffG?

Noch nicht, mit dem neuen WAffG vermutlich schon-----> Griffstück LW wird wesentliches Teil!!

Darf ich mit einer solchen veränderten Waffe noch sportlich schießen?

Mit auf 10 Schuss blockierten 30iger Magazinen darfst du beim BDS NICHT mehr sportlich schiessen!!!

Danke schon einmal für eure Antworten

Geschrieben
Ich habe schon SL-8 Besitzer gesehen, die sehr Aufwendig den vorderen Bereich ihre Magazine angeschliffen haben, damit das Kunststoffstück nicht im Weg ist.

Jedoch scheinen alle davor zurückzuschrecken einfach das Kunststoffteil im Magazinschacht einfach wegzuschneiden.

Ich Frage mich nur warum?

Mglw. weil jegliche Veraenderungen an einer Waffe (ausser an der Visierung und am Schaft) nur durch einen Buechsenmacher vorgenommen werden duerfen.

Ob das nicht ebenfalls fuer das Magazin gilt, sein mal dahingestellt ...

Geschrieben

Warum denn den Aufwand machen und im Gehäuse des SL8 rumschnitzen?

Mit all den möglichen Nachteilen wie Risse und Brüche im Gehäuses hervorgerufen durch die "Verletzung" des Kunststoffes.

Verlust der Garantie bei HK wenn doch mal was sein sollten (allen Unkenrufen zum trotz reparieren oder tauschen die in der

Regel auch noch nach Jahren kostenfrei - wenn da allerdings rumgefuscht wurde.....)

Dann doch lieber an den billigen "Wegwerfmags" fummeln. Da hält sich der eventuelle Schaden arg in Grenzen.

Geschrieben
Dann doch lieber an den billigen "Wegwerfmags" fummeln.

Billig? G36 Magazine sind alles andere als billig, ca. 100 Euro pro Stück ist unverschämt teuer und dann sind die meistens noch gebraucht.

Geschrieben
Mglw. weil jegliche Veraenderungen an einer Waffe (ausser an der Visierung und am Schaft) nur durch einen Buechsenmacher vorgenommen werden duerfen.

Ob das nicht ebenfalls fuer das Magazin gilt, sein mal dahingestellt ...

Magazin als "wesentliches" Waffenteil? Wohl eher nicht. Dir Frage ist halt, ob die jeweiligen Verbände es wollen, dass mit bestimmten Magazinen geschossen wird, aber fürs WaffG ist das m.E. egal.

TheHun

Geschrieben
Dir Frage ist halt, ob die jeweiligen Verbände es wollen, dass mit bestimmten Magazinen geschossen wird, aber fürs WaffG ist das m.E. egal.

TheHun

DARAUF habe ich ja hingewiesen!!

Beim BDS sind die umgebauten G36 Mags ( ehemalige 30iger) NICHT zulässig....manche merken es halt erst am Wettkampf, wenn sie dann nix anderes dabei haben!

Geschrieben
Man suche nach einem G36-Magazinschacht ohne diese Nase und baue diesen ein.

So entstehen keine Plastikspäne und keine dauerhafte veränderung. Egun oder HKpro dürften weiterhelfen.

Die Stege zum Verhindern der Verwendung von G36-Magazinen befinden sich nicht im Magazinschacht sondern im System-Gehäuse des SL8....... ein Tausch des Schachtes bringt also nichts!

Gruß

Hunter

Geschrieben
Billig? G36 Magazine sind alles andere als billig, ca. 100 Euro pro Stück ist unverschämt teuer und dann sind die meistens noch gebraucht.

Das stimmt schon. Aber es ging ja am Anfang um egon Teile. Die bekommst du unter 40 Euro.

Immer noch besser als das Systemgehäuse zu verbasteln.

Und die ca. 100 Euro Mags die die ansprichst sind meines wissen ja schon passend für das SL8 umgearbeitet ...

Geschrieben
Magazin als "wesentliches" Waffenteil? Wohl eher nicht. Dir Frage ist halt, ob die jeweiligen Verbände es wollen, dass mit bestimmten Magazinen geschossen wird, aber fürs WaffG ist das m.E. egal.

TheHun

Soweit ich weiss beschraenkt sich das Verbot der Bearbeitung von Waffen nicht auf die "wesentlichen Teile," ansonsten waere die ausdruekcliche Erlaubnis bzgl. Visierung und Schaft ja auch ueberfluessig, da dies in keinem Fall wesentliche Teile sind.

Einen Abzug fuer einen 98er-System z. B. kann man frei kaufen, darf ihn aber nicht selbst einbauen.

Irgendeinen Nippel im Magazinschacht darf man also eventuell auch nicht einfach "wegmachen" ...

Mal ganz abgesehen von der Steilvorlage fuer die Versicherung, wenn mit der "manipulierten" Waffe dann was passiert. Dann darf der Besitzer erstmal auf eigene Kosten ein Gutachten erstellen lasen, dass der Unfall wirklich nichts mit der Veraenderung zu tun hat usw. usf.

Daher meine These, dass die besagten Leute dann doch lieber das Magazin "manipulieren" als die Waffe selbst, da das Magazin mglw. tatsaechlich nicht von der Buechsenmacher-Regelung betroffen ist.

Geschrieben
Soweit ich weiss beschraenkt sich das Verbot der Bearbeitung von Waffen nicht auf die "wesentlichen Teile," ansonsten waere die ausdruekcliche Erlaubnis bzgl. Visierung und Schaft ja auch ueberfluessig, da dies in keinem Fall wesentliche Teile sind.

Da weissst Du falsches.

Diese Dinge wurden als BEISPIELE fuer nicht wesentliche Teile genannt, nicht als ausschliesslich frei bearbeitbare nicht wesentliche Teile. Man muss nciht alle nciht wesentlichen teile ins Gesetz schmieren. Es reicht eigentlich, wenn die wesentlichen genannt sind, an denen man nicht ohne Erlaubnis herumbohren darf.

Einen Abzug fuer einen 98er-System z. B. kann man frei kaufen, darf ihn aber nicht selbst einbauen.

Irgendeinen Nippel im Magazinschacht darf man also eventuell auch nicht einfach "wegmachen" ...

Mal ganz abgesehen von der Steilvorlage fuer die Versicherung, wenn mit der "manipulierten" Waffe dann was passiert. Dann darf der Besitzer erstmal auf eigene Kosten ein Gutachten erstellen lasen, dass der Unfall wirklich nichts mit der Veraenderung zu tun hat usw. usf.

Das hat nichts mit dem WaffG zu tun, sondern mit Zivilrecht. Wer den Schaft so kaputtpfuscht, dass er in seiner Hand splittert, wenn man schiesst, hat auch kein waffenrechtliches Problem.

Waffenrechtlich ist der Einbau eines Abzuges oder sein Tuning kein Problem. Man muss es halt koennen. Ebenso, wie man an den Bremsen seines Autos auch selber schrauben darf...nur eben aufpassen muss, sonst koennte es boese Briefe von der Versicherung im Schadensfall geben.

Daher meine These, dass die besagten Leute dann doch lieber das Magazin "manipulieren" als die Waffe selbst, da das Magazin mglw. tatsaechlich nicht von der Buechsenmacher-Regelung betroffen ist.

Ack, insoweit, da die Magazinbearbeitung imho weniger "riskant" im Sinne von "Aushilfsdremler verpfuscht seine Arbeit" und hinterher ist nur das Mag und nicht die Waffe hin.

P.S. Da erinnere ich mich an ne absure Sache...Es gab hier sogar schon Leute, die der Ueberzeugung waren, dass man auch am Schaft nicht herumschnippeln duerfe, weil das Waffenbearbeitung waere... :rotfl2:

Geschrieben
...

Irgendeinen Nippel im Magazinschacht darf man also eventuell auch nicht einfach "wegmachen" ...

Natürlich darf man das (und zwar nicht nur „eventuell“, sondern sogar mit Sicherheit).

Zunächst einmal ist das Griffstück bei Langwaffen (noch) kein wesentliches Teil einer Schusswaffe. Selbst wenn sich das in Zukunft ändert, handelt es sich bei der Entfernung eines Magazindorns doch eher um eine geringfügige Änderung und keine Bearbeitung im Sinne des WaffG, denn ein Eingriff in die Funktionscharakteristik der Waffe bzw. ihrer wesentlichen Teile ist nicht gegeben.

Vielleicht hilft hier ein (nochmaliges?) Studium der Anlage zwei, insbesondere des Punktes 8.2 des WaffG:

Im Sinne dieses Gesetzes…

… wird eine Schusswaffe insbesondere bearbeitet oder instand gesetzt, wenn sie verkürzt, in der Schussfolge verändert oder so geändert wird, dass andere Munition oder Geschosse anderer Kaliber aus ihr verschossen werden können, oder wenn wesentliche Teile, zu deren Einpassung eine Nacharbeit erforderlich ist, ausgetauscht werden; eine Schusswaffe wird weder bearbeitet noch instand gesetzt, wenn lediglich geringfügige Änderungen, insbesondere am Schaft oder an der Zieleinrichtung, vorgenommen werden,

Andere wichtige Punkte hat Schaffer ja schon erklärt.

Mit auf 10 Schuss blockierten 30iger Magazinen darfst du beim BDS NICHT mehr sportlich schiessen!!!

Wobei das, wie Du selber später schreibst, erst bei Wettkämpfen zum tragen kommt.

Für das Training ist es aber nicht von Belang.

@ Alex549: Halte Dich einfach an das, was sonet und Schaffer geschrieben haben und beachte die von ******* beschriebene Problematik bei Wettkämpfen. Ich würde auch eher den Dorn/Steg entfernen als umständlich die Magazine (mit der Gefahr eines zweifelhaften Erfolges) zu verunstalten. Der STANAG-Schacht für AR15-Magazine gewährleistet nach meinem Wissen keine Funktionssicherheit (afair hatte das H&K fürs G36 mal ausgiebig getestet und dringend davon abgeraten, allenfalls wäre die Verwendung wohl in Verbindung mit den teuren HR-Mags tragfähig gewesen – aber dann kannst Du gleich bei G36-Mags bleiben).

... da das Magazin mglw. tatsaechlich nicht von der Buechsenmacher-Regelung betroffen ist.

Eine "BüMa-Regelung" gibts nicht - es gilt das, was im WaffG zu Bearbeitung und Instandsetzung (ohne weitere Erlaubnisse) geschrieben steht.

Und nicht nur möglicherweise, sondern tatsächlich kannst Du mit einem Magazin verfahren, wie es Dir beliebt.

Um noch einen drauf zu setzen: Wer mag und kann, darf sich seine Magazine auch selber basteln.

… P.S. Da erinnere ich mich an ne absure Sache...Es gab hier sogar schon Leute, die der Ueberzeugung waren, dass man auch am Schaft nicht herumschnippeln duerfe, weil das Waffenbearbeitung waere... :rotfl2:

Ist doch immer dasselbe: täglich grüßt das Murmeltier ;).

Geschrieben

Also ich fand den Umbau von G36 Mags auf Sl8 halb so wild. Einfach ausmessen, markieren und dann mit nem Dremel vorsichtig abtragen. Hab ich schon 3 mal gemacht und als ich dann mein Sl8 verkauft hab, bin ich die Mags immer noch sehr gut bei Egon losgeworden.

Geschrieben
Soweit ich weiss beschraenkt sich das Verbot der Bearbeitung von Waffen nicht auf die "wesentlichen Teile," ansonsten waere die ausdruekcliche Erlaubnis bzgl. Visierung und Schaft ja auch ueberfluessig, da dies in keinem Fall wesentliche Teile sind.

Einen Abzug fuer einen 98er-System z. B. kann man frei kaufen, darf ihn aber nicht selbst einbauen.

Irgendeinen Nippel im Magazinschacht darf man also eventuell auch nicht einfach "wegmachen" ...

Mal ganz abgesehen von der Steilvorlage fuer die Versicherung, wenn mit der "manipulierten" Waffe dann was passiert. Dann darf der Besitzer erstmal auf eigene Kosten ein Gutachten erstellen lasen, dass der Unfall wirklich nichts mit der Veraenderung zu tun hat usw. usf.

Daher meine These, dass die besagten Leute dann doch lieber das Magazin "manipulieren" als die Waffe selbst, da das Magazin mglw. tatsaechlich nicht von der Buechsenmacher-Regelung betroffen ist.

Du darfst soviel an deiner Waffe schrauben und ändern solange kein Neubeschuss notwendig ist. Sprich keine Änderung an wesentlichen Teilen. Natürlich darfst Du deinen Abzug in nen 98er bauen.

Hier gibt es natürlich Grauzonen. Wenn z.B. eine Gewindebohrung für ne ZF-montage gemacht wird ist es eine Änderung an einem wesentlichen Waffenteil. Aber kein BÜMA schickt deshalb die Kanone zum Beschuß. Mach aus einen 6 Zoll Revolver ein 5 Zöller durch einfaches Absägen des Laufs ist der Beschuß auf jeden Fall fällig.

Geschrieben
Du darfst soviel an deiner Waffe schrauben und ändern solange kein Neubeschuss notwendig ist. Sprich keine Änderung an wesentlichen Teilen.

So ganz ist das aber auch nicht richtig........

Wenn für die Waffe ein Feststellungsbescheid des BKA besteht, ist die Waffe in einem bestimmten Zustand vom BKA begutachtet worden. Wenn nun der Zustand in nicht nur geringfügigem Umfang geändert wird,kann es durchaus problematisch werden. Auch die Änderung der Magazinkapazität kann Ärger geben.

z.B. 30M1 Carbine altes Recht. Schweißpunkt im Magazinschacht rausfeilen = böse ; obwohl kein wesentliches Teil

Falz am 30iger Magazin abfeilen, damit in 30M1 altes Recht reinpasst = egal ; auch wenn sportlich nix erlaubt.

Mach aus einen 6 Zoll Revolver ein 5 Zöller durch einfaches Absägen des Laufs ist der Beschuß auf jeden Fall fällig.

und Ärger, da Änderungen an wesentlichen Waffenteilen nicht ohne Genehmigung durchgeführt werden dürfen.....diese haben z.B. Büxer........und die werden nicht ......einfach Absägen :rotfl2:

Gruß Inst200

Geschrieben
Wenn für die Waffe ein Feststellungsbescheid des BKA besteht, ist die Waffe in einem bestimmten Zustand vom BKA begutachtet worden.

Ja und? Ein BKA Feststellungsbescheid ist keine Pflicht. Wenn das BKA festgestellt hat, das es sich bei einer Waffe um keine Kriegswaffe handelt, dann könnte zwar durch Änderungen am Magazinschacht der Feststellungsbescheid hinfällig werden, die Waffe wird aber dennoch nicht zur Kriegswaffe. Ergo kann man seiner Waffe im Rahmen des Erlaubten (also keine Änderungen an wesentlichen Teilen) rumbasteln, wie man lustig ist. An einem M1 Carbine kann man die Schweißpunkte im Magschacht, die das Einsetzen von großen Magazinen verhindern sollten, auch rausfeilen. Der M1 Carbine ist schließlich vor dem 02. September 1945 konstruiert worden und somit keine Kriegswaffe mehr, die nach ihrer Demilitarisierung nach altem Waffenrecht, heute nicht mehr zurück gebaut werden dürfen.

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