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IGNORED

BMI sagt: Keine "Geheimdiplomatie"!


Schiller

Empfohlene Beiträge

:00000733:Wir hören ja allerorts was von "Geheimdiplomatie" , daß die Entwürfe nicht offiziell diskutiert werden können usw. usw. Habe mich immer schon gewundert, wie man bei Gesetzgebungsverfahren auf so einen unpassenden Begriff wie "Geheimdiplomatie" kommen kann. Wir sind doch hier nicht im Nahen Osten...

Aber nun gibt es aus berufenem Mund eine Erklärung. Am 3. September fand eine

Bundespressekonferenz statt, in der der Sprecher des BMI, ein gewisser Ministerialrat Stefan Kaller, sich nach der Verkündung vom Fallrückzieher seines Chefs bei der Altersgrenze für GK-Schützen den Fragen der Journalisten stellte. Die waren teilweise göttlich komisch, aber auch die Antworten hatten es in sich. Hier einige Auszüge aus dem Protokoll:

"FRAGE: Herr Kaller, gibt es in Ihrem Hause grundsätzlich einen durchdachten Plan, nach nach dem der verantwortliche Innenminister vorgibt, die Öffentlichkeit mit neuen Vorschlägen zur Innenpolitik und zur Sicherheit zu informieren? Da ich einmal davon ausgehe, dass es einen solchen Plan gibt, möchte ich fragen: Was hat man sich dabei gedacht, als am Wochenende die Sache bezüglich Altersgrenze und Waffengesetz auf den Tisch gelegt wurde, um sie dann wieder von dort wegzuholen? Ist auch das Teil des Plans? Oder ist es sozusagen nur ein Ausreißer?"

KALLER: Es gibt bei allen Vorhaben unseres Hauses sowohl bei denjenigen, die die Sicherheit betreffen, als auch auf anderen Gebieten selbstverständlich Pläne...

...Der Sinn von Gesetzentwürfen liegt gerade darin, eine breite Debatte und ein Sammeln aller Argumente sowohl im fachlich betroffenen Kreis als auch im Kreis der Bundesländer, der Experten, der Verbände und all derer, die zu dem Thema etwas zu sagen haben, herzustellen. Dazu zählt auch die Öffentlichkeit."

...

"Was die fachliche Seite angeht, war der Entwurf bereits so weit, dass auch Fachreferate der anderen Häuser informiert waren. Es gab die Übereinkunft, diesen Entwurf jetzt in die Abstimmung mit den Bundesländern und den Verbänden zu geben.

Ein Entwurf ist deswegen ein Entwurf, weil er sich diskussionsoffen stellt, weil er gerade nicht für sich in Anspruch nimmt, eine Gesamtabwägung verbindlich getroffen zu haben. Er ist vielmehr ein Gesprächsangebot. "

Also nichts von Geheimdiplomatie, nichts von "bloß nicht drüber reden". Weiter gehts:

"FRAGE: Wenn ich das richtig gelesen habe, so haben Sie heute früh gegenüber Agenturen das Argument angeführt, die Sicherheitsbelange der Bevölkerung gingen vor oder ließen ein solches Gesetz nicht zu. Ich würde verstehen, wenn man einen Entwurf macht und sagt, er sei derzeit nicht durchsetzbar. Wenn man aber einen solchen Entwurf macht und als Ministerium selbst sagt, das widerspreche den Sicherheitsbelangen der Bevölkerung, dann verstehe ich das Motiv für den Entwurf nicht. Vielleicht können Sie mir das erklären und diesen Widerspruch auflösen.

KALLER: In dem Bereich, in dem Sie empirisch gesichert feststellen wollen, ob die eine oder andere gesetzliche Maßnahme einen greifbaren und messbaren Sicherheitsgewinn gebracht hat oder nicht, bewegen Sie sich zwangsläufig im normativen Raum. Es gibt keine belastbaren Statistiken, die besagen, das Problem der Amokschützen, um an Erfurt anzuknüpfen, wäre empirisch, einer Kurve folgend, in irgendeiner Weise messbar. Sie können es immer nur dann feststellen, wenn es solche furchtbaren Dinge gab, oder Sie können feststellen, dass es sie einige Zeit nicht gab.

Hier geht der rein empirische Bereich in den normativen und in den wertenden Bereich über. Deswegen spricht es nicht gegen die Methodenlehre. Es ist vielmehr logisch, dass zunächst eine auf bestimmten Überlegungen fußende Entwurfsfassung von anderen weiterreichenden Argumenten eingeholt wird und sich überholt. Das erleben wir nicht nur im Bereich des Waffenrechtes oder der Sicherheitsgesetze, sondern das ist der ganz typische Gang der Gesetzgebung."

Wie nennt das ein WO-User immer so schön? Blafasel?Ist in der Politik leider üblich, ein höherer Blafasel-Ausstoß als jeder CO2-Austoß eines Vulkans...

Aber nochmal O-Ton Kaller, falls es gewisse FWR-Führungsfunktionäre es noch nicht ganz begriffen haben sollten, was ein Entwurf ist, der in gedruckter Form vorliegt, an andere Ministerien, Bundesländer, nachgeordnete Dienststellen usw. weitergegeben wird und der wie jeder gedruckte, vom hohen Hause heruntergereichter Schrieb natürlich auch eigene Realitäten in den Köpfen der Leser schafft.

"Kaller: Normalerweise, wenn ich das noch weiterführen darf, findet dieser Prozess später statt, zum Beispiel im parlamentarischen Bereich. Dort haben die Abgeordneten das vornehme Recht, aus ihrer Sicht der Dinge heraus Entwürfe zu bewerten, unter Umständen auch anders zu bewerten, andere Schlüsse zu ziehen. Also ein Entwurf ist ein Arbeitspapier. Er eröffnet eine Debatte auf der Erkenntnis einer bestimmten Situation. Er ist aber nicht debattenfeindlich. Er behauptet auch nicht, die letzte Wahrheit gesprochen zu haben. Insbesondere kann er die vielschichtigen politischen Aspekte und Überlagerungen nicht wirklich in sich aufnehmen; denn die stehen naturgemäß immer in einem diametralen Spannungsverhältnis."

Und man sieht in diesem Protokoll auch ganz deutlich, daß einige Journalisten schon verstehen,

wie "Politik" zur Zeit in Berlin gemacht wird:

"ZUSATZFRAGE: Ich würde gern Herrn Wilhelm (Staatsekretär, Anm. d. Red.) fragen: Ist es so, dass bei Ihrer Regierung Gesetzentwürfe, die in die Ressortabstimmung kommen, Arbeitspapiere sind, die nach einer Frühstücksbesprechung gecancelt werden, wenn es einige negative Artikel und Berichterstattungen in den Zeitungen darüber gegeben hat? Ist das der Standard bei Gesetzentwürfen Ihrer Regierung?

STS WILHELM: Wenn ich Herrn Kaller richtig zugehört habe, so hat er die Entwicklung von ersten hausinternen Überlegungen über die Diskussion mit anderen beteiligten Ressorts bis hin zu einem kabinettsreifen Gesetzentwurf geschildert und deutlich gemacht, dass jede Überlegung aus dem Fachreferat heraus, bis sie Eingang ins Gesetzblatt findet, eine Vielzahl von Veränderungen erfährt. Das ist unabhängig von der Thematik der inneren Sicherheit generell Kennzeichen des Gesetzgebungsprozesses."

....

"FRAGE: Herr Kaller, eine praktische Frage: Ist mit diesem Stopp der Altersbegrenzung auch die übliche Regelung aufgehoben, dass jugendliche Sportschützen alle möglichen Waffen nun bei sich zu Hause haben dürfen, auch solche, mit denen sie im Verein gar nicht schießen? Oder ist das noch weiter in der Bearbeitung und in der Diskussion?

Meine zweite Frage: Empfinden Sie es als politischen Schaden für Ihr Haus, das in den letzten Monaten aufgrund immer weiterer Verschärfungen der Sicherheitsgesetze im Endeffekt aufgefallen ist?

KALLER: Zu Ihrer ersten Frage. Ich überblicke im Moment nicht, welche anderen peripheren Regelungen im Zusammenhang mit den Sportschützen noch im Entwurf sind und überprüft werden müssen.

Ich habe es bereits ausführlich gesagt. Der Abstimmungsprozess ist noch am Beginn. Wir müssen es den Experten überlassen, den Entwurf so zu machen, wie es politisch gewollt ist. Politisch ist gewollt: Sicherheit geht vor. Es werden keine theoretischen und neuen Risiken geschaffen, sondern es bleibt bei den bewährten Regelungen. Dazu zählt nicht nur die Altersgrenze, sondern das ist ganz wichtig auch die individuelle psychologische Untersuchung, der sich jeder unterziehen muss, der solche Waffen führen darf.

Was die zweite Frage angeht, ist zu sagen: Wenn politische Vernunft Raum greift, ist es immer ein Gewinn für unser Haus."

...

Auf Nachfragen erklärt MinR Kaller noch mal, wie das im BMI so bei Gesetzgebungsverfahren läuft:"Jeder Gesetzentwurf beginnt im Fachreferat. Dort sitzen Juristen und vielleicht auch Experten für waffenrechtliche Fragen; sie sind es, die initiativ werden und erste Entwurfsfassungen vorlegen. (Anmerkung Schiller: was denn, was denn, im Fachreferat sitzen nur "vielleicht auch Experten für waffenrechtliche Fragen"??? Das erklärt dann einiges!)

Die Motivation dazu ist sehr unterschiedlich. Hier war es so, dass die europäische Harmonisierung im Zusammenhang mit der Debatte der EU-Waffenrichtlinie stattgefunden hat. Der Entwurf wird dann fachlich hochgearbeitet. Wenn die Abteilungsleiter die Sache abgenickt haben, wird es in die weitere Abstimmung gegeben, so, wie es die Geschäftsordnung vorsieht, zum Beispiel mit den Ländern, den Verbänden und anderen betroffenen Gruppen. Das ist der Gang der Gesetzgebung."

Zur Behauptung Keusgens, der von Tom hier in WO gestellte WaffG-Änderungspentwurf wäre noch nicht in den Ministerien oder anderen Dienststellen bei den Ländern weitergegeben worden, gab es auch einen interessanten Wortwchsel;

ZUSATZFRAGE: Das bedeutet Sie sagten, dieser Entwurf befinde sich bereits in der fachlichen Abstimmung , dass dieser Entwurf nach politischer Zustimmung des Ministers und der Kenntnisnahme und Paraphierung durch Staatssekretäre in die Abstimmung mit anderen Ressorts und Länder gegangen ist? Ist das richtig?

KALLER: Die Hausleitung eines Ministeriums wird immer pauschal, nicht en détail über solche Vorhabensplanungen unterrichtet, und zwar periodisch.

ZUSATZFRAGE: Konkret: Sie hat auch diesen Entwurf für die Ressortabstimmung freigegeben?

KALLER: Das kann ich Ihnen nicht positiv bestätigen; es müsste nach dem Gang der Dinge aber so gewesen sein.

...

Und jetzt wird es mal richtig spaßig in der ansonsten drögen Bundespressekonferenz:

"FRAGE: Herr Kaller, hat Bundesminister Wolfgang Schäuble heute früh seine bisherige Meinung korrigiert und den Gesetzentwurf gestoppt, oder hat er gesagt: Anhand der Fakten, die ich zur Kenntnis nehme, muss ich feststellen, dass dies nicht die Linie meines Hauses sein soll?

KALLER: Der Bundesinnenminister hat sich ich habe das schon erwähnt; übrigens nicht beim Frühstück, wir haben gearbeitet heute Morgen noch einmal alle Argumente und Auffassungen vortragen lassen. Er hat dann so entschieden, wie er entschieden hat.

ZUSATZFRAGE: Aus der Formulierung heraus nehme ich an, dass der Bundesinnenminister bis zum Freitag der Ansicht gewesen ist, dass es ein richtiger Gesetzesvorschlag sei; heute Morgen nach dem Frühstück hat der Bundesinnenminister dann festgestellt, dass es ein falscher Gesetzesvorschlag ist. Ist mein Eindruck richtig?

KALLER: Der Bundesinnenminister hat langjährige Erfahrungen in der Arbeit mit Gesetzentwürfen... "

....

"FRAGE: Ich habe noch immer nicht verstanden, was das ausschlaggebende Argument für die heutige Entscheidung des Ministers war. Anders gefragt: Welche Rolle hat die verheerende Kritik aus dem politischen Raum und in den Medien gespielt?

KALLER: Die Medienresonanz, die politische Resonanz und auch die Resonanz aus der Bevölkerung spielt bei der politischen Meinungsbildung immer eine Rolle. Alles andere wäre auch kaum vermittelbar. Überzeugung bildet sich vielschichtig heraus. Sie wird gespeist aus verschiedenen Argumenten, die Politiker selbst entwickeln, die ihnen zugetragen werden, und diese münden irgendwann in eine Entscheidung. Das ist nun geschehen."[/i]

Na also, jetzt wissen wir Bescheid, oder?

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Nochmals Zitat von oben:

"Kaller:

KALLER: Zu Ihrer ersten Frage. Ich überblicke im Moment nicht, welche anderen peripheren Regelungen im Zusammenhang mit den Sportschützen noch im Entwurf sind und überprüft werden müssen.

Ich habe es bereits ausführlich gesagt. Der Abstimmungsprozess ist noch am Beginn. Wir müssen es den Experten überlassen, den Entwurf so zu machen, wie es politisch gewollt ist. Politisch ist gewollt: Sicherheit geht vor. Es werden keine theoretischen und neuen Risiken geschaffen, sondern es bleibt bei den bewährten Regelungen. Dazu zählt nicht nur die Altersgrenze, sondern das ist ganz wichtig auch die individuelle psychologische Untersuchung, der sich jeder unterziehen muss, der solche Waffen führen darf." Zitatende...

Soweit doch wohl zum dortigen "Verständnis" des Waffenrechtes....

Seitwann darf ein Sportschütze seine Waffen "führen" ??

Immerhin macht man die MPU doch wohl ....als Vorstufe zum ERWERB...UND BESITZ

Muni

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Soweit doch wohl zum dortigen "Verständnis" des Waffenrechtes....

Seit wann darf ein Sportschütze seine Waffen "führen"?

Es ist müssig, sich immer und immer wieder über solche fehlende Detailkenntnis des WaffG bei den politisch Verantwortlichen oder den Medienvertretern auszupoltern.

Die haben genau so wenig Ahnung wie die anderen 95% der bundesdeutschen Bevölkerung, die auch nix mit Waffen "am Hut" haben.

Unser grösster Fehler ist, dass wir als gut informierte Legalwaffenbesitzer immer davon ausgehen, dass dieser Informationsstand auch bei anderen vorhanden sei.

Auskunft eines regionalen Kommunalpolitikers:

Der "kleine Waffenschein" erlaubt das Mitnehmen von kleinen Waffen, also solchen, die man gut in der Jacken- oder Hosentasche verstecken kann.

CM

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Vor allem ist es müßig sich über fehlende Detailkenntnis auszupoltern wenn sie einem selber fehlt!

Der Sportschütze führt seine Waffen z.B. wenn er sie transportiert!

Vor soviel Detailkenntnissen ziehe ich meinen Hut....allerdings den TirolerHut :peinlich:

Muni

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Vor soviel Detailkenntnissen ziehe ich meinen Hut....allerdings den TirolerHut :peinlich:

Vorsicht mit der Vergabe von Smileys oder dem Lachen über vermutete Witze: Das WaffG kennt nur noch die Begriffe "erlaubnisfreies" und "erlaubnispflichtiges" Führen. Laut WaffG, Anlage 1, Abschnitt 2 Ziffer 4 ist "Führen" wie folgt definiert:

führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt,

Der begriff des Transports taucht lediglich im Zusammenhang mit dem Verbringen über Grenzen auf.

Alles andere istr Schnee von gestern.

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So einen mühsamen Krampf habe ich ja schon lange nicht mehr gelesen. BMI Sprecher Kaller ergeht sich in komplexen Schwafeleien und sophistischen Selbstreflexionen, die selbst intellektuell geschulte Menschen kaum noch zu durchdringen vermögen. Eine der üblichen rabulistischen Vermeidungsstrategien. Um dadurch eine klare und damit verantwortliche Stellungnahme auf die Ausgangsfrage:

"Herr Kaller, gibt es in Ihrem Hause grundsätzlich einen durchdachten Plan, nach dem der verantwortliche Innenminister vorgibt, die Öffentlichkeit mit neuen Vorschlägen zur Innenpolitik und zur Sicherheit zu informieren?"

soweit zu zerfaseln, dass sie am Ende vermieden worden ist. :016:

Tja, unsere lieben Politiker pflegen zuweilen ein besonderes Procedere. Sie schicken solche Sprecher auch in wichtigen Angelegenheiten ihrer statt vor und lassen sich durch Leute dieses Schlages beraten. Sehr traurig.

Das Alibi der demokratischen Rechtschaffenheit wird von Kaller zu schlechter Letzt nachgereicht. Die Bevölkerung darf ja bei diesem demokratischen Prozess nicht völlig außer Acht gelassen werden. Theoretisch zumindest. Allerdings auf eine heuchlerische Art und Weise:

Die Bevölkerung fungiert als vergleichsweise unbedeutendes Alibi am Rande des Schachbretts politischer Entscheidungen. Und taucht allenfalls in Gestalt der gewichtenden Reflexion auf. Die durch eine die Realität verzerrende, veröffentlichte Meinung in den Medien überhaupt erst erzeugt wird. Mit der wiederum die Bevölkerung auf ein bestimmtes Bewusstsein getrimmt wird. Ein Teufelskreis.

Volkes Wille zu einer Rücknahme der marginalen Waffenrechtserleichterung wird also auf diese Weise ganz politisch korrekt erfüllt.

Wie das abläuft, zeigen Kallers Schlussworte doch ganz deutlich auf:

KALLER: Die Medienresonanz, die politische Resonanz und auch die Resonanz aus der Bevölkerung spielt bei der politischen Meinungsbildung immer eine Rolle. Alles andere wäre auch kaum vermittelbar. Überzeugung bildet sich vielschichtig heraus. Sie wird gespeist aus verschiedenen Argumenten, die Politiker selbst entwickeln, die ihnen zugetragen werden, und diese münden irgendwann in eine Entscheidung. Das ist nun geschehen."

:bad:

Irgendwie kommen irgendwann... Halten zu Gnaden, Politiker eben zu einer Entscheidung. Es muss ja keine Realitätsbezogene sein. Aber doch eine Entscheidung. Eine, die niemanden der Medienbetrogenen in der breiten Bevölkerungsschicht mehr zu beunruhigen braucht. Und Karrierebewusste Politiker am allerwenigsten.

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Hmmm, so wie sich das liest könnte man meinen es sei in Vorbereitung, eine MPU generell als Voraussetzung zur Genehmigung einer WBK zu machen...

Und führen darf der Sportschütze seine Waffe entweder in der eigenen Wohnung oder auf dem Schießstand. Jedenfalls hab ich das so aus dem aktuellen Fragenkatalog zur Waffensachkundeprüfung...

Lt. diesem Fragenkatalog wird übrigens noch unterschieden: führen = geladene Waffe in Reichweite (am Mann oder im Handschuhfach), eine Schußbereitschaft ist mit wenigen Handgriffen herstellbar.

transportieren = ungeladene Waffe in abgeschlossenem Koffer, Munition getrennt von der Waffe aufbewahrt. Eine Schußbereitschaft ist nicht mit wenigen Handgriffen herstellbar.

Aber genaugenommen ist das für diesen Thread unrelevant...

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@muni & co:

Eure geballte Sachkunde macht mich nicht nur baff, sie macht mich traurig!

Wie wäre es einfach mit der Lektüre des §12 WaffG, anstatt rumzuprollen.

Dort ist das erlaubnisfreie Führen geregelt ( auch den Begriff Transport kann man da nachlesen )

Also für die einfach gestrickten: Ein Sportschütze der seine Waffen nicht "führen" darf, wird nicht viel Spaß mit seinem Hobby haben.

§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

1.diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt;

2.diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;

3.eine Langwaffe nicht schussbereit den Regeln entsprechend als Teilnehmer an genehmigten Sportwettkämpfen auf festgelegten Wegstrecken führt;

Gelesen habe ich den §12 auch schon mal. Satz eins ist auch klar. Satz zwei ist der Transport der Waffe. In diesem Satz ist das Wort "führen" auch nicht erwähnt. Satz drei bezieht sich auf Sportarten wie z.b. Biathlon. Meine Interpretation ist eben so, da ich für den Transport keine Erlaunis zum führen brauche, führe ich sie nicht sondern transportiere sie wie es in dem Satz geschrieben steht.

Wenn ich das vielleicht falsch interpretiere, vergebt mir.

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...

Meine Interpretation ist eben so, da ich für den Transport keine Erlaunis zum führen brauche, führe ich sie nicht sondern transportiere sie wie es in dem Satz geschrieben steht.

...

Deine Interpretation ist falsch. Du führst die Waffe auch beim Transport, nur eben erlaubnisfrei. Genau das steht im §12, und zwar in der Überschrift; deshalb muß der Begriff in einem Unterpunkt auch nicht wiederholt werden.

Das WaffG2003 hat den Begriff des "Führens einer Waffe" umfassen und völlig abweichend vom alten WaffG definiert.

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Eure geballte Sachkunde macht mich nicht nur baff, sie macht mich traurig!

Wie wäre es einfach mit der Lektüre des §12 WaffG, anstatt rumzuprollen.

Also für die einfach gestrickten: Ein Sportschütze der seine Waffen nicht "führen" darf, wird nicht viel Spaß mit seinem Hobby haben.

Anlage 1 Abschnitt 2 Nr.4 WaffG definiert dies:

"Im Sinne des Gesetzes .... führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt"

Also ist jeder unmittelbare Besitz (bitte nicht in die zivilrechtliche Definition des Besitzes einsteigen) außerhalb der eigenen vier Wände pp. "Führen". Dazu zählt nicht nur der Transport sondern auch das "Führen" zum Zwecke des Schießen auf dem Schießstand. Das ist aber bereits in § 12 WaffG (3) Nr.1 - wenn auch "nur" im Zusammenhang mit dem "Hausrecht" - als erlaubnisfrei geregelt.

Was der gute Herr Kaller aber wohl (hoffentlich) meinte ist der Erwerb und Besitz - sollte er hingegen wirklich der Meinung gewesen sein, daß das "Problem" sei, daß Sportschützen ihre Waffen jenseits des § 12 WaffG bzw. in der Öffentlichkeit (also mit einer entsprechenden Erlaubnis) führen würden, wäre es doppelt peinlich.

mfg, Dr.K.

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Deine Interpretation ist falsch. Du führst die Waffe auch beim Transport, nur eben erlaubnisfrei. Genau das steht im §12, und zwar in der Überschrift; deshalb muß der Begriff in einem Unterpunkt auch nicht wiederholt werden.

Das WaffG2003 hat den Begriff des "Führens einer Waffe" umfassen und völlig abweichend vom alten WaffG definiert.

Korrekt!

---

Tom

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:00000733:Wir hören ja allerorts was von "Geheimdiplomatie" , daß die Entwürfe nicht offiziell diskutiert werden können usw. usw. Habe mich immer schon gewundert, wie man bei Gesetzgebungsverfahren auf so einen unpassenden Begriff wie "Geheimdiplomatie" kommen kann. Wir sind doch hier nicht im Nahen Osten...

Aber nun gibt es aus berufenem Mund eine Erklärung. Am 3. September fand eine

Bundespressekonferenz statt, in der der Sprecher des BMI, ein gewisser Ministerialrat Stefan Kaller, sich nach der Verkündung vom Fallrückzieher seines Chefs bei der Altersgrenze für GK-Schützen den Fragen der Journalisten stellte. Die waren teilweise göttlich komisch, aber auch die Antworten hatten es in sich. Hier einige Auszüge aus dem Protokoll:

"FRAGE: Herr Kaller, gibt es in Ihrem Hause grundsätzlich einen durchdachten Plan, nach nach dem der verantwortliche Innenminister vorgibt, die Öffentlichkeit mit neuen Vorschlägen zur Innenpolitik und zur Sicherheit zu informieren? Da ich einmal davon ausgehe, dass es einen solchen Plan gibt, möchte ich fragen: Was hat man sich dabei gedacht, als am Wochenende die Sache bezüglich Altersgrenze und Waffengesetz auf den Tisch gelegt wurde, um sie dann wieder von dort wegzuholen? Ist auch das Teil des Plans? Oder ist es sozusagen nur ein Ausreißer?"

KALLER: Es gibt bei allen Vorhaben unseres Hauses sowohl bei denjenigen, die die Sicherheit betreffen, als auch auf anderen Gebieten selbstverständlich Pläne...

...Der Sinn von Gesetzentwürfen liegt gerade darin, eine breite Debatte und ein Sammeln aller Argumente sowohl im fachlich betroffenen Kreis als auch im Kreis der Bundesländer, der Experten, der Verbände und all derer, die zu dem Thema etwas zu sagen haben, herzustellen. Dazu zählt auch die Öffentlichkeit."

...

"Was die fachliche Seite angeht, war der Entwurf bereits so weit, dass auch Fachreferate der anderen Häuser informiert waren. Es gab die Übereinkunft, diesen Entwurf jetzt in die Abstimmung mit den Bundesländern und den Verbänden zu geben.

Ein Entwurf ist deswegen ein Entwurf, weil er sich diskussionsoffen stellt, weil er gerade nicht für sich in Anspruch nimmt, eine Gesamtabwägung verbindlich getroffen zu haben. Er ist vielmehr ein Gesprächsangebot. "

Also nichts von Geheimdiplomatie, nichts von "bloß nicht drüber reden". Weiter gehts:

"FRAGE: Wenn ich das richtig gelesen habe, so haben Sie heute früh gegenüber Agenturen das Argument angeführt, die Sicherheitsbelange der Bevölkerung gingen vor oder ließen ein solches Gesetz nicht zu. Ich würde verstehen, wenn man einen Entwurf macht und sagt, er sei derzeit nicht durchsetzbar. Wenn man aber einen solchen Entwurf macht und als Ministerium selbst sagt, das widerspreche den Sicherheitsbelangen der Bevölkerung, dann verstehe ich das Motiv für den Entwurf nicht. Vielleicht können Sie mir das erklären und diesen Widerspruch auflösen.

KALLER: In dem Bereich, in dem Sie empirisch gesichert feststellen wollen, ob die eine oder andere gesetzliche Maßnahme einen greifbaren und messbaren Sicherheitsgewinn gebracht hat oder nicht, bewegen Sie sich zwangsläufig im normativen Raum. Es gibt keine belastbaren Statistiken, die besagen, das Problem der Amokschützen, um an Erfurt anzuknüpfen, wäre empirisch, einer Kurve folgend, in irgendeiner Weise messbar. Sie können es immer nur dann feststellen, wenn es solche furchtbaren Dinge gab, oder Sie können feststellen, dass es sie einige Zeit nicht gab.

Hier geht der rein empirische Bereich in den normativen und in den wertenden Bereich über. Deswegen spricht es nicht gegen die Methodenlehre. Es ist vielmehr logisch, dass zunächst eine auf bestimmten Überlegungen fußende Entwurfsfassung von anderen weiterreichenden Argumenten eingeholt wird und sich überholt. Das erleben wir nicht nur im Bereich des Waffenrechtes oder der Sicherheitsgesetze, sondern das ist der ganz typische Gang der Gesetzgebung."

Wie nennt das ein WO-User immer so schön? Blafasel?Ist in der Politik leider üblich, ein höherer Blafasel-Ausstoß als jeder CO2-Austoß eines Vulkans...

Aber nochmal O-Ton Kaller, falls es gewisse FWR-Führungsfunktionäre es noch nicht ganz begriffen haben sollten, was ein Entwurf ist, der in gedruckter Form vorliegt, an andere Ministerien, Bundesländer, nachgeordnete Dienststellen usw. weitergegeben wird und der wie jeder gedruckte, vom hohen Hause heruntergereichter Schrieb natürlich auch eigene Realitäten in den Köpfen der Leser schafft.

"Kaller: Normalerweise, wenn ich das noch weiterführen darf, findet dieser Prozess später statt, zum Beispiel im parlamentarischen Bereich. Dort haben die Abgeordneten das vornehme Recht, aus ihrer Sicht der Dinge heraus Entwürfe zu bewerten, unter Umständen auch anders zu bewerten, andere Schlüsse zu ziehen. Also ein Entwurf ist ein Arbeitspapier. Er eröffnet eine Debatte auf der Erkenntnis einer bestimmten Situation. Er ist aber nicht debattenfeindlich. Er behauptet auch nicht, die letzte Wahrheit gesprochen zu haben. Insbesondere kann er die vielschichtigen politischen Aspekte und Überlagerungen nicht wirklich in sich aufnehmen; denn die stehen naturgemäß immer in einem diametralen Spannungsverhältnis."

Und man sieht in diesem Protokoll auch ganz deutlich, daß einige Journalisten schon verstehen,

wie "Politik" zur Zeit in Berlin gemacht wird:

"ZUSATZFRAGE: Ich würde gern Herrn Wilhelm (Staatsekretär, Anm. d. Red.) fragen: Ist es so, dass bei Ihrer Regierung Gesetzentwürfe, die in die Ressortabstimmung kommen, Arbeitspapiere sind, die nach einer Frühstücksbesprechung gecancelt werden, wenn es einige negative Artikel und Berichterstattungen in den Zeitungen darüber gegeben hat? Ist das der Standard bei Gesetzentwürfen Ihrer Regierung?

STS WILHELM: Wenn ich Herrn Kaller richtig zugehört habe, so hat er die Entwicklung von ersten hausinternen Überlegungen über die Diskussion mit anderen beteiligten Ressorts bis hin zu einem kabinettsreifen Gesetzentwurf geschildert und deutlich gemacht, dass jede Überlegung aus dem Fachreferat heraus, bis sie Eingang ins Gesetzblatt findet, eine Vielzahl von Veränderungen erfährt. Das ist unabhängig von der Thematik der inneren Sicherheit generell Kennzeichen des Gesetzgebungsprozesses."

....

"FRAGE: Herr Kaller, eine praktische Frage: Ist mit diesem Stopp der Altersbegrenzung auch die übliche Regelung aufgehoben, dass jugendliche Sportschützen alle möglichen Waffen nun bei sich zu Hause haben dürfen, auch solche, mit denen sie im Verein gar nicht schießen? Oder ist das noch weiter in der Bearbeitung und in der Diskussion?

Meine zweite Frage: Empfinden Sie es als politischen Schaden für Ihr Haus, das in den letzten Monaten aufgrund immer weiterer Verschärfungen der Sicherheitsgesetze im Endeffekt aufgefallen ist?

KALLER: Zu Ihrer ersten Frage. Ich überblicke im Moment nicht, welche anderen peripheren Regelungen im Zusammenhang mit den Sportschützen noch im Entwurf sind und überprüft werden müssen.

Ich habe es bereits ausführlich gesagt. Der Abstimmungsprozess ist noch am Beginn. Wir müssen es den Experten überlassen, den Entwurf so zu machen, wie es politisch gewollt ist. Politisch ist gewollt: Sicherheit geht vor. Es werden keine theoretischen und neuen Risiken geschaffen, sondern es bleibt bei den bewährten Regelungen. Dazu zählt nicht nur die Altersgrenze, sondern das ist ganz wichtig auch die individuelle psychologische Untersuchung, der sich jeder unterziehen muss, der solche Waffen führen darf.

Was die zweite Frage angeht, ist zu sagen: Wenn politische Vernunft Raum greift, ist es immer ein Gewinn für unser Haus."

...

Auf Nachfragen erklärt MinR Kaller noch mal, wie das im BMI so bei Gesetzgebungsverfahren läuft:"Jeder Gesetzentwurf beginnt im Fachreferat. Dort sitzen Juristen und vielleicht auch Experten für waffenrechtliche Fragen; sie sind es, die initiativ werden und erste Entwurfsfassungen vorlegen. (Anmerkung Schiller: was denn, was denn, im Fachreferat sitzen nur "vielleicht auch Experten für waffenrechtliche Fragen"??? Das erklärt dann einiges!)

Die Motivation dazu ist sehr unterschiedlich. Hier war es so, dass die europäische Harmonisierung im Zusammenhang mit der Debatte der EU-Waffenrichtlinie stattgefunden hat. Der Entwurf wird dann fachlich hochgearbeitet. Wenn die Abteilungsleiter die Sache abgenickt haben, wird es in die weitere Abstimmung gegeben, so, wie es die Geschäftsordnung vorsieht, zum Beispiel mit den Ländern, den Verbänden und anderen betroffenen Gruppen. Das ist der Gang der Gesetzgebung."

Zur Behauptung Keusgens, der von Tom hier in WO gestellte WaffG-Änderungspentwurf wäre noch nicht in den Ministerien oder anderen Dienststellen bei den Ländern weitergegeben worden, gab es auch einen interessanten Wortwchsel;

ZUSATZFRAGE: Das bedeutet Sie sagten, dieser Entwurf befinde sich bereits in der fachlichen Abstimmung , dass dieser Entwurf nach politischer Zustimmung des Ministers und der Kenntnisnahme und Paraphierung durch Staatssekretäre in die Abstimmung mit anderen Ressorts und Länder gegangen ist? Ist das richtig?

KALLER: Die Hausleitung eines Ministeriums wird immer pauschal, nicht en détail über solche Vorhabensplanungen unterrichtet, und zwar periodisch.

ZUSATZFRAGE: Konkret: Sie hat auch diesen Entwurf für die Ressortabstimmung freigegeben?

KALLER: Das kann ich Ihnen nicht positiv bestätigen; es müsste nach dem Gang der Dinge aber so gewesen sein.

...

Und jetzt wird es mal richtig spaßig in der ansonsten drögen Bundespressekonferenz:

"FRAGE: Herr Kaller, hat Bundesminister Wolfgang Schäuble heute früh seine bisherige Meinung korrigiert und den Gesetzentwurf gestoppt, oder hat er gesagt: Anhand der Fakten, die ich zur Kenntnis nehme, muss ich feststellen, dass dies nicht die Linie meines Hauses sein soll?

KALLER: Der Bundesinnenminister hat sich ich habe das schon erwähnt; übrigens nicht beim Frühstück, wir haben gearbeitet heute Morgen noch einmal alle Argumente und Auffassungen vortragen lassen. Er hat dann so entschieden, wie er entschieden hat.

ZUSATZFRAGE: Aus der Formulierung heraus nehme ich an, dass der Bundesinnenminister bis zum Freitag der Ansicht gewesen ist, dass es ein richtiger Gesetzesvorschlag sei; heute Morgen nach dem Frühstück hat der Bundesinnenminister dann festgestellt, dass es ein falscher Gesetzesvorschlag ist. Ist mein Eindruck richtig?

KALLER: Der Bundesinnenminister hat langjährige Erfahrungen in der Arbeit mit Gesetzentwürfen... "

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"FRAGE: Ich habe noch immer nicht verstanden, was das ausschlaggebende Argument für die heutige Entscheidung des Ministers war. Anders gefragt: Welche Rolle hat die verheerende Kritik aus dem politischen Raum und in den Medien gespielt?

KALLER: Die Medienresonanz, die politische Resonanz und auch die Resonanz aus der Bevölkerung spielt bei der politischen Meinungsbildung immer eine Rolle. Alles andere wäre auch kaum vermittelbar. Überzeugung bildet sich vielschichtig heraus. Sie wird gespeist aus verschiedenen Argumenten, die Politiker selbst entwickeln, die ihnen zugetragen werden, und diese münden irgendwann in eine Entscheidung. Das ist nun geschehen."[/i]

Na also, jetzt wissen wir Bescheid, oder?

Hi Thomas,

Schön mal von dir zu hören oder besser gesagt zu lesen :-)

Wenn du mal zeit und lust hast, möchte ich mal geren mit dir etwas weiter "kommunizieren" Hab auch schon lange nichts von Steve und Sam gehört. hat mich vor monaten mal ein mail geschickt, wobei er die option mal nach Deutschland zu kommen geäußert hat. leider höre ich jetzt nichts mehr.

Hast la Vista

Der flämische Löwe

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:appl::appl:

:00000733:Wir hören ja allerorts was von "Geheimdiplomatie" , daß die Entwürfe nicht offiziell diskutiert werden können usw. usw. Habe mich immer schon gewundert, wie man bei Gesetzgebungsverfahren auf so einen unpassenden Begriff wie "Geheimdiplomatie" kommen kann. Wir sind doch hier nicht im Nahen Osten...

Aber nun gibt es aus berufenem Mund eine Erklärung. Am 3. September fand eine

Bundespressekonferenz statt, in der der Sprecher des BMI, ein gewisser Ministerialrat Stefan Kaller, sich nach der Verkündung vom Fallrückzieher seines Chefs bei der Altersgrenze für GK-Schützen den Fragen der Journalisten stellte. Die waren teilweise göttlich komisch, aber auch die Antworten hatten es in sich. Hier einige Auszüge aus dem Protokoll:

"FRAGE: Herr Kaller, gibt es in Ihrem Hause grundsätzlich einen durchdachten Plan, nach nach dem der verantwortliche Innenminister vorgibt, die Öffentlichkeit mit neuen Vorschlägen zur Innenpolitik und zur Sicherheit zu informieren? Da ich einmal davon ausgehe, dass es einen solchen Plan gibt, möchte ich fragen: Was hat man sich dabei gedacht, als am Wochenende die Sache bezüglich Altersgrenze und Waffengesetz auf den Tisch gelegt wurde, um sie dann wieder von dort wegzuholen? Ist auch das Teil des Plans? Oder ist es sozusagen nur ein Ausreißer?"

KALLER: Es gibt bei allen Vorhaben unseres Hauses sowohl bei denjenigen, die die Sicherheit betreffen, als auch auf anderen Gebieten selbstverständlich Pläne...

...Der Sinn von Gesetzentwürfen liegt gerade darin, eine breite Debatte und ein Sammeln aller Argumente sowohl im fachlich betroffenen Kreis als auch im Kreis der Bundesländer, der Experten, der Verbände und all derer, die zu dem Thema etwas zu sagen haben, herzustellen. Dazu zählt auch die Öffentlichkeit."

...

"Was die fachliche Seite angeht, war der Entwurf bereits so weit, dass auch Fachreferate der anderen Häuser informiert waren. Es gab die Übereinkunft, diesen Entwurf jetzt in die Abstimmung mit den Bundesländern und den Verbänden zu geben.

Ein Entwurf ist deswegen ein Entwurf, weil er sich diskussionsoffen stellt, weil er gerade nicht für sich in Anspruch nimmt, eine Gesamtabwägung verbindlich getroffen zu haben. Er ist vielmehr ein Gesprächsangebot. "

Also nichts von Geheimdiplomatie, nichts von "bloß nicht drüber reden". Weiter gehts:

"FRAGE: Wenn ich das richtig gelesen habe, so haben Sie heute früh gegenüber Agenturen das Argument angeführt, die Sicherheitsbelange der Bevölkerung gingen vor oder ließen ein solches Gesetz nicht zu. Ich würde verstehen, wenn man einen Entwurf macht und sagt, er sei derzeit nicht durchsetzbar. Wenn man aber einen solchen Entwurf macht und als Ministerium selbst sagt, das widerspreche den Sicherheitsbelangen der Bevölkerung, dann verstehe ich das Motiv für den Entwurf nicht. Vielleicht können Sie mir das erklären und diesen Widerspruch auflösen.

KALLER: In dem Bereich, in dem Sie empirisch gesichert feststellen wollen, ob die eine oder andere gesetzliche Maßnahme einen greifbaren und messbaren Sicherheitsgewinn gebracht hat oder nicht, bewegen Sie sich zwangsläufig im normativen Raum. Es gibt keine belastbaren Statistiken, die besagen, das Problem der Amokschützen, um an Erfurt anzuknüpfen, wäre empirisch, einer Kurve folgend, in irgendeiner Weise messbar. Sie können es immer nur dann feststellen, wenn es solche furchtbaren Dinge gab, oder Sie können feststellen, dass es sie einige Zeit nicht gab.

Hier geht der rein empirische Bereich in den normativen und in den wertenden Bereich über. Deswegen spricht es nicht gegen die Methodenlehre. Es ist vielmehr logisch, dass zunächst eine auf bestimmten Überlegungen fußende Entwurfsfassung von anderen weiterreichenden Argumenten eingeholt wird und sich überholt. Das erleben wir nicht nur im Bereich des Waffenrechtes oder der Sicherheitsgesetze, sondern das ist der ganz typische Gang der Gesetzgebung."

Wie nennt das ein WO-User immer so schön? Blafasel?Ist in der Politik leider üblich, ein höherer Blafasel-Ausstoß als jeder CO2-Austoß eines Vulkans...

Aber nochmal O-Ton Kaller, falls es gewisse FWR-Führungsfunktionäre es noch nicht ganz begriffen haben sollten, was ein Entwurf ist, der in gedruckter Form vorliegt, an andere Ministerien, Bundesländer, nachgeordnete Dienststellen usw. weitergegeben wird und der wie jeder gedruckte, vom hohen Hause heruntergereichter Schrieb natürlich auch eigene Realitäten in den Köpfen der Leser schafft.

"Kaller: Normalerweise, wenn ich das noch weiterführen darf, findet dieser Prozess später statt, zum Beispiel im parlamentarischen Bereich. Dort haben die Abgeordneten das vornehme Recht, aus ihrer Sicht der Dinge heraus Entwürfe zu bewerten, unter Umständen auch anders zu bewerten, andere Schlüsse zu ziehen. Also ein Entwurf ist ein Arbeitspapier. Er eröffnet eine Debatte auf der Erkenntnis einer bestimmten Situation. Er ist aber nicht debattenfeindlich. Er behauptet auch nicht, die letzte Wahrheit gesprochen zu haben. Insbesondere kann er die vielschichtigen politischen Aspekte und Überlagerungen nicht wirklich in sich aufnehmen; denn die stehen naturgemäß immer in einem diametralen Spannungsverhältnis."

Und man sieht in diesem Protokoll auch ganz deutlich, daß einige Journalisten schon verstehen,

wie "Politik" zur Zeit in Berlin gemacht wird:

"ZUSATZFRAGE: Ich würde gern Herrn Wilhelm (Staatsekretär, Anm. d. Red.) fragen: Ist es so, dass bei Ihrer Regierung Gesetzentwürfe, die in die Ressortabstimmung kommen, Arbeitspapiere sind, die nach einer Frühstücksbesprechung gecancelt werden, wenn es einige negative Artikel und Berichterstattungen in den Zeitungen darüber gegeben hat? Ist das der Standard bei Gesetzentwürfen Ihrer Regierung?

STS WILHELM: Wenn ich Herrn Kaller richtig zugehört habe, so hat er die Entwicklung von ersten hausinternen Überlegungen über die Diskussion mit anderen beteiligten Ressorts bis hin zu einem kabinettsreifen Gesetzentwurf geschildert und deutlich gemacht, dass jede Überlegung aus dem Fachreferat heraus, bis sie Eingang ins Gesetzblatt findet, eine Vielzahl von Veränderungen erfährt. Das ist unabhängig von der Thematik der inneren Sicherheit generell Kennzeichen des Gesetzgebungsprozesses."

....

"FRAGE: Herr Kaller, eine praktische Frage: Ist mit diesem Stopp der Altersbegrenzung auch die übliche Regelung aufgehoben, dass jugendliche Sportschützen alle möglichen Waffen nun bei sich zu Hause haben dürfen, auch solche, mit denen sie im Verein gar nicht schießen? Oder ist das noch weiter in der Bearbeitung und in der Diskussion?

Meine zweite Frage: Empfinden Sie es als politischen Schaden für Ihr Haus, das in den letzten Monaten aufgrund immer weiterer Verschärfungen der Sicherheitsgesetze im Endeffekt aufgefallen ist?

KALLER: Zu Ihrer ersten Frage. Ich überblicke im Moment nicht, welche anderen peripheren Regelungen im Zusammenhang mit den Sportschützen noch im Entwurf sind und überprüft werden müssen.

Ich habe es bereits ausführlich gesagt. Der Abstimmungsprozess ist noch am Beginn. Wir müssen es den Experten überlassen, den Entwurf so zu machen, wie es politisch gewollt ist. Politisch ist gewollt: Sicherheit geht vor. Es werden keine theoretischen und neuen Risiken geschaffen, sondern es bleibt bei den bewährten Regelungen. Dazu zählt nicht nur die Altersgrenze, sondern das ist ganz wichtig auch die individuelle psychologische Untersuchung, der sich jeder unterziehen muss, der solche Waffen führen darf.

Was die zweite Frage angeht, ist zu sagen: Wenn politische Vernunft Raum greift, ist es immer ein Gewinn für unser Haus."

...

Auf Nachfragen erklärt MinR Kaller noch mal, wie das im BMI so bei Gesetzgebungsverfahren läuft:"Jeder Gesetzentwurf beginnt im Fachreferat. Dort sitzen Juristen und vielleicht auch Experten für waffenrechtliche Fragen; sie sind es, die initiativ werden und erste Entwurfsfassungen vorlegen. (Anmerkung Schiller: was denn, was denn, im Fachreferat sitzen nur "vielleicht auch Experten für waffenrechtliche Fragen"??? Das erklärt dann einiges!)

Die Motivation dazu ist sehr unterschiedlich. Hier war es so, dass die europäische Harmonisierung im Zusammenhang mit der Debatte der EU-Waffenrichtlinie stattgefunden hat. Der Entwurf wird dann fachlich hochgearbeitet. Wenn die Abteilungsleiter die Sache abgenickt haben, wird es in die weitere Abstimmung gegeben, so, wie es die Geschäftsordnung vorsieht, zum Beispiel mit den Ländern, den Verbänden und anderen betroffenen Gruppen. Das ist der Gang der Gesetzgebung."

Zur Behauptung Keusgens, der von Tom hier in WO gestellte WaffG-Änderungspentwurf wäre noch nicht in den Ministerien oder anderen Dienststellen bei den Ländern weitergegeben worden, gab es auch einen interessanten Wortwchsel;

ZUSATZFRAGE: Das bedeutet Sie sagten, dieser Entwurf befinde sich bereits in der fachlichen Abstimmung , dass dieser Entwurf nach politischer Zustimmung des Ministers und der Kenntnisnahme und Paraphierung durch Staatssekretäre in die Abstimmung mit anderen Ressorts und Länder gegangen ist? Ist das richtig?

KALLER: Die Hausleitung eines Ministeriums wird immer pauschal, nicht en détail über solche Vorhabensplanungen unterrichtet, und zwar periodisch.

ZUSATZFRAGE: Konkret: Sie hat auch diesen Entwurf für die Ressortabstimmung freigegeben?

KALLER: Das kann ich Ihnen nicht positiv bestätigen; es müsste nach dem Gang der Dinge aber so gewesen sein.

...

Und jetzt wird es mal richtig spaßig in der ansonsten drögen Bundespressekonferenz:

"FRAGE: Herr Kaller, hat Bundesminister Wolfgang Schäuble heute früh seine bisherige Meinung korrigiert und den Gesetzentwurf gestoppt, oder hat er gesagt: Anhand der Fakten, die ich zur Kenntnis nehme, muss ich feststellen, dass dies nicht die Linie meines Hauses sein soll?

KALLER: Der Bundesinnenminister hat sich ich habe das schon erwähnt; übrigens nicht beim Frühstück, wir haben gearbeitet heute Morgen noch einmal alle Argumente und Auffassungen vortragen lassen. Er hat dann so entschieden, wie er entschieden hat.

ZUSATZFRAGE: Aus der Formulierung heraus nehme ich an, dass der Bundesinnenminister bis zum Freitag der Ansicht gewesen ist, dass es ein richtiger Gesetzesvorschlag sei; heute Morgen nach dem Frühstück hat der Bundesinnenminister dann festgestellt, dass es ein falscher Gesetzesvorschlag ist. Ist mein Eindruck richtig?

KALLER: Der Bundesinnenminister hat langjährige Erfahrungen in der Arbeit mit Gesetzentwürfen... "

....

"FRAGE: Ich habe noch immer nicht verstanden, was das ausschlaggebende Argument für die heutige Entscheidung des Ministers war. Anders gefragt: Welche Rolle hat die verheerende Kritik aus dem politischen Raum und in den Medien gespielt?

KALLER: Die Medienresonanz, die politische Resonanz und auch die Resonanz aus der Bevölkerung spielt bei der politischen Meinungsbildung immer eine Rolle. Alles andere wäre auch kaum vermittelbar. Überzeugung bildet sich vielschichtig heraus. Sie wird gespeist aus verschiedenen Argumenten, die Politiker selbst entwickeln, die ihnen zugetragen werden, und diese münden irgendwann in eine Entscheidung. Das ist nun geschehen."[/i]

Na also, jetzt wissen wir Bescheid, oder?

Wieso regen wir uns denn noch über so viele verblödete Beamte auf? :peinlich::heuldoch:

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"Wieso regen wir uns denn noch über so viele verblödete Beamte auf?"Und wieso regen wir uns nicht über so viele verblödete Forumsschreiber auf ? (>Vollquotes)
Weil dass ein typisches deutsches problem ist . In klartext: Die deutschen regen sich grundsätzlich immer überderen beamten auf. Mehr gibts nicht! Schluss mit lustig :-)))
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Hallo, warum ist denn immer nur von verblödeten Beamten die Rede ?

In dem Bereich, in welchem ich seit 16 Jahren arbeite, habe ich festgestellt, dass die Beamten noch einigermaßen mit der Gesetzesmaterie klarkommen. Diese mussten ja bestimmte Kenntnisse nachweisen, um überhaupt die Voraussetzungen für die Verbeamtung zu erfüllen.

Der höhere Prozentsatz Verblödeter ist eindeutig im Bereich der Verwaltungsangestellten feststellbar.

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Hallo, warum ist denn immer nur von verblödeten Beamten die Rede ?In dem Bereich, in welchem ich seit 16 Jahren arbeite, habe ich festgestellt, dass die Beamten noch einigermaßen mit der Gesetzesmaterie klarkommen. Diese mussten ja bestimmte Kenntnisse nachweisen, um überhaupt die Voraussetzungen für die Verbeamtung zu erfüllen. Der höhere Prozentsatz Verblödeter ist eindeutig im Bereich der Verwaltungsangestellten feststellbar.
Hallo Leute,eigentlich sind es nicht nur die beamten und Verwaltungsangestellten die, mal ganz sanft ausgedrückt "Verblödet" sind. Eine "Studie" hat auch rausgefunden dass quasi das gesamte Deutsche Volk am verblöden ist :00000733:
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