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IGNORED

Ist der FWR unfähig oder unwillig Armatix-Sicherungssystemzu stoppen


ArnoldM

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Geschrieben

Na ja, dieser Vergleich hinkt dann doch etwas. Der Waffenschrank dient ja dazu, dass keine unberechtigten Dritten an die Waffe kommen und das Sicherungssystem ist dazu da, dass der berechtigte Besitzer die Waffe nicht sachfremd handhaben kann. Also schon ein "kleiner" Unterschied, hm ?

Ein Einsatzgebiet auf freiwilligerr Basis könnte z.B. die Waffensicherung für unterwegs sein. Eine blockierte Waffe wäre wohl kein lohnendes Diebesgut. Und vergessen wir nicht die Technikfreaks die das einfach haben MÜSSEN, weil es neu ist und der Nachbar es noch nicht selbst hat. ;)

Geschrieben
Das meine ich doch auch. Bei den betroffenen Erben hat der Gesetzgeber eine stichhaltige Begründung zur Dildopflicht, weil diese nicht sachkundig sind.

...

Ich hätte absolut nichts dagegen, wenn der Gesetzgeber von Erben, welche die ererbten Waffen in funktionsfähigem Zustand behalten wollen einen "Sachkundenachweis" innerhalb einer angemessenen Frist verlangen würde. Das reicht aber wohl nicht. Das Problem ist nämlich der dubiose Bedürfnisnachweis! Und für den gibt es keinerlei plausible Rechtfertigung. :contra:

Geschrieben

Nur ein Modell:

Waffen sind generell frei, aber meldepflichtig. D.h. Waffen können frei gekauft werden, die Behörde registriert aber, wer welche Waffen besitzt.

Für die Registrierung ist der Händler verantwortlich.

Bei Privatverkauf haben der Verkäufer und der Käufer den Vorgang bei der zuständigen Behörde zu melden, jeweils mit den vollständigen Daten von Käufer und Verkäufer.

Munition gibt es - für solche Waffenbesitzer - nur am Schießstand, sie muß dort verbraucht werden.

Die WBK ermöglicht den Erwerb von Munition im Waffengeschäft, und die Aufbewahrung zu Hause,

den Kauf von Wiederlade-Zubehör etc. etc. . Sportschützen werden - schon aus Preisgründen und aufgrund der notwendigen Flexibilität - eine WBK erwerben.

Einfach, komfortabel, alle haben alle Informationen die sie wollen, kein erhöhtes Sicherheits-Risiko. Denn wer illegal Munition erwirbt, würde auch illegal Waffen erwerben. Macht - wie die Zahlen zeigen - keinen Unterschied. Und wir leben in einem Rechtstaat - vorab Schützen die ihre Waffen ohnehin gemeldet haben den Erwerb illegaler Munition zu unterstellen ist schlicht und ergreifend nicht zulässig.

Kein zusätzliches Sicherheits-Risiko. Bloß die Diskriminierung der Besitzer legaler Waffen wäre beendet, Eigetum ist gesichert, der Staat hat dennoch seine Kontrolle.

Besten Gruß

Werner

PS.: Das ist ein Denkansatz. Verbessernde Änderungen sind erwünscht.

Geschrieben
Damit würdest Du aber unzuverlässigen Personen den Waffenerwerb beim Händler ermöglichen, oder hab ich das jetzt falsch verstanden ? :confused:

Das wäre doch ein Leichtes, Händlern einen Internetzugriff auf das Bundestentralregister zu ermöglichen.

Oder der Käufer bekundet sein Kaufinteresse und der Händler bekommt 2 Wochen Zeit um die Zuverlässigkeit bei der entsprechenden Behörde anzufragen. Nach 2 Wochen sollte der zuverlässige Kunde dann seine Wunschwaffe abholen dürfen.

IMI

Geschrieben

Jetzt wirds aber albern. Welcher Händler ist schon juristisch so beschlagen, um bei evtl. Erkenntnissen rechtlich einwandfrei beurteilen zu können, ob diese die Zuverlässigkeit berühren oder nicht ? :confused:

Ich stelle mir gerade vor, wie der Händler einen Bund Strafakten wälzt, mit Rechtsanwälten telefoniert und nebenher seine Kundschaft bedient. :rolleyes:

Geschrieben

Die "unzuverlässigen" Personen werden registriert, ihre Waffennummern werden registriert, sie haben keinen Zugriff auf Munition im Handel.

Ist es für "unzuverlässige" Personen interessant, bei der Behörde als Waffenbesitzer registriert zu sein? Gegebenenfalls nachweisen zu müssen, dass man die Waffen die auf die eigene Person gemeldet sind auch tatsächlich in Besitz hat, etc. etc.?

Dürfen Händler an "unzuverlässige" Personen Autos und Motorräder verkaufen? Wer kontrolliert beim Tanken (= Munition kaufen) die Lenkerberechtigung? Ein bisschen geht es bei dem Thema auch um Gleichbehandlung. Es geht auch ein bißchen um einen Sicherheits-Wahn, dem wir immer mehr verfallen:

Es gibt keinen Anspruch auf absolute Sicherheit, es gibt ohnehin keine absolute Sicherheit. Wenn wir aber für die - sagen wir - 3% der Menschen, die generell unzuverlässig sind, die Bürgerrechte der verbleibenden 97% Menschen immer mehr beschneiden, werden diese 97% immer unzufriedener und damit immer unzuverlässiger werden. Die Folgen sind weit gravierender als die Gefahr, die durch "unzuverlässige" Personen gegeben ist.

Die Folgen sehen wir heute schon. Seit 30 Jahren "erhöhen" wir die Sicherheit! Wer fühlt sich sicherer als vor 30 Jahren?

Besten Gruß

Werner

Geschrieben
Die "unzuverlässigen" Personen werden registriert, ihre Waffennummern werden registriert, sie haben keinen Zugriff auf Munition im Handel.

Na toll. Schon mal dran gedacht, dass man auch mit einer Waffe ohne Munition ne Menge Unfug treiben kann ? :angry2:

Dürfen Händler an "unzuverlässige" Personen Autos und Motorräder verkaufen? Wer kontrolliert beim Tanken (= Munition kaufen) die Lenkerberechtigung?

Toller Vergleich. :rolleyes: Autos und Motorräder sind im Gegensatz zu den Schusswaffen Gegenstände des alltäglichen Gebrauchs, die bis auf TÜV und Zulassung zum Straßenverkehr keiner Genehmigungspflicht unterliegen. Es gibt übrigens sehr wohl Händler, die sich den Führerschein zeigen lassen, bevor sie einen Wagen verkaufen. Meiner hat das damals z.B. gemacht und das fand ich auch absolut richtig.

Die Folgen sind weit gravierender als die Gefahr, die durch "unzuverlässige" Personen gegeben ist.

Nö, sehe ich anders.

Geschrieben

Ich finde die Abgabe erlaubnispflichtiger Waffen nach behördlicher Prüfung der Zuverlässigkeit und der Sachkunde vollinhaltlich in Ordnung; einschliesslich einer Registrierung.

Lediglich das Bedürfnisprinzip gehört für Zivilwaffen gänzlich abgeschafft, ebenfalls jegliche zahlenmässige Begrenzungen.

Letztlich ist es egal, ob ein loyaler Bürger eine, zwei, zehn oder xx Waffen besitzt.

Geschrieben
Die Lösung: Die gelbe WBK für alle Bürger, die zuverlässig und sachkundig sind.

:gutidee:

Geschrieben
Persönliche Eignung und Mindestalter egal ? :o

Nee, ab 18 Jahre. Wer als 18-jähriger am Hindukusch unser Vaterland mit der Waffe in der Hand verteidigen kann, der sollte damit auch im Vaterland damit seinen Bedürfnissen - unter Wahrung aller deutschen Gesetze - folgen dürfen!

Geschrieben
Toller Vergleich. :rolleyes: Autos und Motorräder sind im Gegensatz zu den Schusswaffen Gegenstände des alltäglichen Gebrauchs...

Ich weiß nicht wie Du das siehst, Sachbearbeiter,

aber - müsstest Du mich morgen auf dem Friedhof besuchen, ich würde Dir sagen dass es mir Sch...egal ist, ob mich eine Auto oder eine Waffe dorthingebracht hat, ob ein Gebrauchsgegenstand der Gegenwart mit dem Zweck Mobilität zu schaffen, oder einer der in der Vergangenheit durchaus Gebrauchsgegenstand zum Zweck des Überleben war. Vielleicht ist es Dir wichtig, dass Du von einem Auto nicht etwa eine Waffe ist, die Dich ins Grab bringt. Jeder hat so seine Präferenzen. Das ist ja auch legitim.

Zu makaber? Finde ich nicht! Spreche ich heute mit einem Autofahrer, ist die Wahrscheinlichkeit dass der mich mit seinem Gebrauchsgegenstand töten wird 14 mal höher als jene, dass mich mein Gesprächspartner - sofern er rechtmäßiger Besitzer einer Waffe ist, mit seinem Sportgerät oder Sammlerstück auch nur verletzen wird!

Es ist eine Unterstellung - nicht böswillig, weiß ich schon - , dass ich Fahrzeuge mit Waffen vergleiche. Ich vergleiche die von X-beliebigen von Privatpersonen legal erworbenen Gegenständen ausgehende Gefahr für die Allgemeinheit.

Ich vergleiche auch die Art und Weie, wie das Eigentumsrecht auf rechtmäßig erworbene, vollständig bezahlte und versteuerte Ware unterschiedlich betrachtet wird, ohne dass der Eigentümer sich irgendetwas zuschulden kommen hat lassen.

Nicht zuletzt beobachte ich, wie in einem Rechtstaat zunehmend gefordert wird, dass der Bürger dem Staat gegenüber seine Unschuld beweist, statt das umgekehrt der Staat dem Bürger Vergehen nachzuweisen hat, die das Recht auf Eigentum eventuell einschränken könnten.

Auch ich will nicht, dass Verbrecher mit legal erworbenen Waffen herumlaufen. Nur kann es nicht sein, dass der Staat zunächst einmal alle wie Verbrecher behandelt, und der einzelne Bürger der Waffen besitzen will nachweisen muß, dass er kein Verbrecher ist. Es kann auch nicht sein, dass Vereins- bzw. Verbandsmitgliedschaft in der Praxis verpflichtend vorgeschrieben wird, um nur Besitz für tausende Euro - nicht ewa Eigentum sondern tatsächlich Besitz der jederzeit aberkannt werden kann - als Sportgerät zu erwerben, also um einen Sport ausüben zu dürfen. Hier bewegen wir uns auf einem Niveau, das wir aus der Geschichte von der NSDAP kennen, und daran - man möge mir verzeihen - kann ich nichts erstrebenswertes finden.

Besten Gruß

Werner

Geschrieben

Sehe ich nicht so, Sachbearbeiter. Aber unterschiedliche Blickwinkel sind ja etwas schönen, und Gott sei Dank - noch -erlaubt.

Aber - wie wäre es mit alternativen Vorschlägen? Oder mit Ergänzungen/Erweiterungen zu meinen Gedanken?

Mich interessiert eigentlich mehr was sein soll, und weniger was nicht sein soll.

Oder die Situation für Dich ok?

Besten Gruß

Werner

Geschrieben

Weitestgehend ist die Situation okay, so wie sie im WaffG verankert ist. Allen wirst Du es nie recht machen können. Aber ich denke, dass wir bisher ganz gut mit dem WaffG gefahren sind.

2/6 ist allerdings ziemlicher nonsens.

Geschrieben

Gut, Deine Meinung.

Ich hätte - so lange ich meinerseits keine Gesetze breche - gerne ein Recht auf freie Sportausübung, ein Recht darauf zu sammeln was mich interessiert, und auch ein Eigentumsrecht auf den von mir zum vollen Preis rechtmäßig erworbenen Besitz. Waffen sind - garnicht selten - auch Wertgegenstände!

All dies hat Recht zu sein, und nicht Gnadenakt des Staats.

Besten Gruß

Werner

PS.: Wer ist 2/6? Habe kein deutsches Waffenrecht...

Geschrieben

Wenn keiner drauf eingeht, wohl eher nicht. <_<

@Luna:2/6 ist das "Erwerbsstreckungsgebot" und bedeutet für organisierte Sportschützen, dass sie in der Regel nicht mehr als zwei Waffen innerhalb von sechs Monaten erwerben dürfen.

Geschrieben
Wenn keiner drauf eingeht, wohl eher nicht. <_<

@Luna:2/6 ist das "Erwerbsstreckungsgebot" und bedeutet für organisierte Sportschützen, dass sie in der Regel nicht mehr als zwei Waffen innerhalb von sechs Monaten erwerben dürfen.

Mal davon abgesehen, dass ich diese Vorschrift für total überflüssig halte, sind es pro Jahr 4, in zehn Jahren 40, in zwanzig 80 usw..

Meine Erfahrung zeigt mir, dass sich die Anzahl der durch Sportschützen erworbene Schusswaffen schon aufgrund der finanziellen Möglichkeiten oder besser Unmöglichkeiten ganz automatisch auf ein gesundes Maß einpendelt!

Geschrieben
Weitestgehend ist die Situation okay, so wie sie im WaffG verankert ist. Allen wirst Du es nie recht machen können. Aber ich denke, dass wir bisher ganz gut mit dem WaffG gefahren sind.

...

Das Bedürfnisprinzip ist m. E. völliger Schwachsinn. Dessen restriktive Handhabung hat nämlich dazu geführt, dass in D. eine riesige Zahl an Menschen, die keine Kriminelle sind, sich auf dem Schwarzmarkt mit Waffen und Munition versorgen, weil der Staat bei ihnen kein "Bedürfnis" anerkennt. Davon profitiert eindeutig das "Organisierte Verbrechen". Es wird daurch sozusagen vom Staat subventioniert. Dazu kommt noch, dass das Ganze immense Kosten für die verursacht, die sich an die Gesetze halten und u. a. es mittlerweile billiger ist, sich auf dem Schwarzmarkt eine Waffe zu kaufen, als das allein bürokratische Genehmigungsverfahren zu durchlaufen.

Inwiefern so etwas die "Öffentliche Sicherheit" erhöhen soll, ist mir völlig schleierhaft.

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