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IGNORED

Neue Wege für die Waffenlobby


Proud NRA Member

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
..

Wie soll ich sachlich bleiben, wenn du das auf der Flucht erschiessen von Menschen wegen einem fast wertlosen Gegenstand als Notwehr bezeichnest...?

Aber du ganz mich gewiß auf das Lehrmaterial verweisen, indem drin steht, dass man als Sachkundiger alle flüchtenen, ungefährlichen Verbrecher abknallen darf... :icon13:

Wahrscheinlich brauche ich nur hinterherzurufen "halt oder ich schiesse!" und schon ist es legal...?

...

Beispiel 1

Von Hinten erstochen wg. Erpressung. => Freispruch wegen Notwehr

beispiel 2

Dieb stielt 5 CD´s und wird beim vereiteln der Flucht erwürgt. => Notwehr

"Leider" hab ich keinen Gefunden, der jemanden von hinten erschossen hat... aber die Tendenz ist zu erkennen...

Eine Ausnahme hiervon gilt nur bei dem sogenannten krassen Missverhältnis. So darf beispielsweise ein Obstdiebstahl nicht mit tödlichem Schusswaffengebrauch vereitelt werden. Bereits der Diebstahl mittelwertiger Gegenstände darf nach herrschender Meinung jedoch mit einer tödlichen Abwehrhandlung vereitelt werden, sollten mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen (Prof. Dr. Dr. Kühl, Strafrecht Allgemeiner Teil, 4. Auflage, 2002, Vahlen, §7 Rdn. 4).

Quelle.

=> zum Thema "fast wertloser Gegenstand"

Gruss

B

PS: wenn Du noch etwas "sagen" möchtest, unterlege es doch bitte mit Quellen... und hör auf beleidigend zu sein...

Geschrieben
Das leitet sich aus der Definition der Notwehr ab: Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um ...

Gruß

Michael

Fall:

Alter Opa, Rollstuhl, Flinte, Junge klaut Äpfel aus Apfelbaum.

Opa will jungen aufhalten. Junge rennt weg. Opa schießt.

Erforderlich: Ja (es ist das geringste Mittel, was der Opa im Rollstuhl anwenden kann)

Verhältnismäßig: .... wohl eher nicht. siehe oben!

Gruss

B

PS: Sie haben es im übrigen aus dem ersten Teil abgeleitet, "durch Notwehr geboten "...

EDIT: es ist im übrigen keine Verhältniskeitsprüfung der Rechtsmittel. So ist Erschießen beim Diebstahl möglich, obwohl das Leben des Diebes höher zu bewerten ist, als die Rolex.... :)

Geschrieben
hallo,

ich lese hier schon eine Weile mit, und nun muss ich auch mal meinen Senf dazu geben.

Also ich gehe davon aus, das jeder der von der Schusswaffe Gebrauch gemacht hat ( gegen Menschen ), sein Leben nicht mehr so leben wird wie vor der Schussabgabe.

Wir haben, denke ich eine sehr hohe Hemmschwelle anerzogen bekommen, was unsere Gewaltbereitschaft betrifft.

Vieleicht ist es ein beruhigendes Gefühl, zu wissen, das man sich im Falle eines Falles wehren kann ( durch das tragen einer Schusswaffe ), nur DANACH ( Schusswaffengebrauch ) muss man bestimmt in psychologische Behandlung, denn wie wird man damit fertig, das man im schlimmsten Fall einen Menschen umgebracht hat???

Ob es hier in D von Nutzen sein wird, das jeder der einen guten Leumund hat einen Waffenschein bekommen kann, das wage ich zur Zeit noch zu bezweifeln, denn die Sportschützen-WBK ist ja nicht mit einem Waffenschein zu vergleichen, der erlaubt das führen der geladenen Waffe.

Sind wir vieleicht mit dieser Situation dann überfordert, wenn z.B. uns einer den Parkplatz oder die Vorfahrt wegnimmt???

Bitte nicht missverstehen, ich bin davon überzeugt, das wir alle mündige Bürger sind, die wissen was sie tun, aber wie bringt man das den Normalbürgern bei, das dabei nichts schlimmes ist, wenn jeder eine Waffe führen dürfte ( natürlich nur mit Waffenschein ).

Gruß

Michael

- Nun das wir eine hohe Hemschwelle haben ist eine gute Sache.

- Das Gefühl danach ist garantiert besser lebend oder nicht zum Krüpel geschlagen, ausserdem hat nicht jeder ein Trauma, selbst wenn die Wattebäuschenfraktion dies gerne suggerien möchte.

- Das Know-How der SV hat in der Tat nichts mit Scheibenschiessen zu tun, aber es hat auch nichts damit zu tun nicht mit seiner Plempe jedes Problem aus dem Weg zu räumen. Das letztere ergibt ganz von alleine, weil normale Menschen nicht auf andere schiessen wegen Lapalien, und wenn sie es tun, kein Waffg der Welt es verhindern kann.

- Das stärkste pro-Argument bleibt einfach das es in der Schweiz zu keinem Problem geführt hatte obwohl du ohne jeglichen Kurs mit deiner Pistole rumlaufen kontest und das in den Staaten es auch zu keinen nennenswerte Probleme geführt hat.

Man muss sich doch vor Augen führen dass das CCW in den USA nicht von heute auf Morgen gekommen ist, sondern über 15 Jahre nach und nach die verschiedenen Staaten nachgezogen haben, nachdem sie die Ausswirkungen von CCW beobachtet hatten. Auch die Amis sind nicht durch die Bank auf den Kopf gefallen.

Joker

Geschrieben
wo hast Du denn den Quatsch her?

In der PKS werden sämtliche, angezeigte Straftaten erfasst!

Harlekin

Straftaten werden in der PKS erst erfasst, wenn sie zur Staatsanwaltschaft kommen und diese auch tatsächlich aufgrund von Ermittlungsansätzen ein Verfahren einleitet. Ansonsten wird sang und klanglos eingestellt.

Hier aus der PKS für Niedersachsen:

In der PKS werden nur die der Polizei bekannt gewordenen Straftaten einschließlich

der mit Strafe bedrohten Versuche registriert.

Die Erfassung erfolgt nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen bei Abgabe der

Anzeigen an die Staatsanwaltschaft. Die Aktualität der PKS wird daher durch Straftaten

mit langer Ermittlungsdauer gemindert.

Die Aussagekraft der Statistik wird durch die Faktoren "Dunkelfeld" und "Erfassungsprobleme"

beeinflusst:

Geschrieben
Straftaten werden in der PKS erst erfasst, wenn sie zur Staatsanwaltschaft kommen

richtig!

und diese auch tatsächlich aufgrund von Ermittlungsansätzen ein Verfahren einleitet.

falsch!

Ansonsten wird sang und klanglos eingestellt.

Bullshit!

Ein Ermittlungsverfahren wird immer dann eingeleitet, wenn eine Anzeige bei der Polizei erstattet wird. Jede Anzeige wird an die StA weitergegeben und somit auch in der PKS erfasst (hast Du unten ja selbst schon hervorgehoben).

Ob ein Einstellung erfolgt (durch die StA - nicht durch die Polizei!) ist für die Erfassung in der PKS vollkommen unerheblich.

PKS heißt nämlich Polizeiliche Kriminalstatistik und nicht Staatsanwaltschaftliche Kriminalstatistik

Hier aus der PKS für Niedersachsen:

In der PKS werden nur die der Polizei bekannt gewordenen Straftaten einschließlich

der mit Strafe bedrohten Versuche registriert.

Die Erfassung erfolgt nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen bei Abgabe der

Anzeigen an die Staatsanwaltschaft. Die Aktualität der PKS wird daher durch Straftaten

mit langer Ermittlungsdauer gemindert.

Die Aussagekraft der Statistik wird durch die Faktoren "Dunkelfeld" und "Erfassungsprobleme"

beeinflusst:

Das bestätigt meine Kommentare und widerlegt Deine Ausage

Harlekin

PS: die PKS-Erfassungsrichtlinien sind übrigens bundesweit einheitlich

Geschrieben
richtig!

falsch!

Bullshit!

Ein Ermittlungsverfahren wird immer dann eingeleitet, wenn eine Anzeige bei der Polizei erstattet wird. Jede Anzeige wird an die StA weitergegeben und somit auch in der PKS erfasst (hast Du unten ja selbst schon hervorgehoben).

Ob ein Einstellung erfolgt (durch die StA - nicht durch die Polizei!) ist für die Erfassung in der PKS vollkommen unerheblich.

PKS heißt nämlich Polizeiliche Kriminalstatistik und nicht Staatsanwaltschaftliche Kriminalstatistik

Das bestätigt meine Kommentare und widerlegt Deine Ausage

Harlekin

PS: die PKS-Erfassungsrichtlinien sind übrigens bundesweit einheitlich

Na vielleicht kann uns das hier ja jemand genau sagen?

Deine Annahme wäre jedenfalls ziemlicher Humbug, da dann quasi auch jede "sinnlos" gemachte Anzeige ohne Hintergrund (z.b. der Nachbar, der seinem Kontrahenden eine reinpinnen wollte) in der PKS stehen würde.

Aber ich lass mich da gerne aufklären.

Geschrieben
Na vielleicht kann uns das hier ja jemand genau sagen?

Deine Annahme wäre jedenfalls ziemlicher Humbug, da dann quasi auch jede "sinnlos" gemachte Anzeige ohne Hintergrund (z.b. der Nachbar, der seinem Kontrahenden eine reinpinnen wollte) in der PKS stehen würde.

Aber ich lass mich da gerne aufklären.

Tatsächlich bekommst Du auch dann wenn kein Täter ermittelt wurde einen Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft, also wird die Anzeige vorgelegt und erfasst.

Einmal sind die Anzeigen unter Nachbarn, Verkehrsteilnehmern usw nicht PKS-Taten und Anzeigen die keinen Tatbestand erfüllen werden halt wieder gelöscht falls sie wirklich erfasst wurden.

Karl

Gast GenmanipulationKlonen
Geschrieben
PS: wenn Du noch etwas "sagen" möchtest, unterlege es doch bitte mit Quellen... und hör auf beleidigend zu sein...

BGH, Urt. v. 30. Oktober 1986 – 4 StR 505/86

Zitat: "Sofern sich ein Verteidiger in Notwehr mit einer Schusswaffe mit einem tödlichen Schuss verteidigt, hat er vorher die Anwendung der Schusswaffe anzudrohen und einen weniger gefährlichen Waffeneinsatz zu versuchen BGH 30.10.1986 - 4 StR 505/86."

Hierbei wurde einer gerade angegriffen - Angreifer war noch 7m entfernt und kam näher...

In deinem Fall ist der Angriff aber schon vorrüber - die Tasche geklaut - der Dieb schon auf der Flucht und von vornherein unbewaffnet - keine weitere Gefahr...

Und im Gegensatz zu der Empfehlung des BGH in dem obrigen Fall in Richtung fahrlässige Tötung zu prüfen, würdest du in deinem Fall wohl wegen Totschlags oder vielelicht sogar wegen Mordes angeklagt werden...

Weitere Quellen - deren Inhalt du eigentlich kennen müßtest - stehen in den Lehrbüchern und auf den Seiten der Schiesssportvereine zum Thema Sachkunde...

Hier nur mal zwei: Quelle1 - Quelle2

Geschrieben
ganz abgesehen davon, dass der Angriff schon lange Vorrüber ist und Notwehr garnicht mehr gilt,

Doch! Der Angriff auf das Rechtsgut "Eigentum" ist noch in vollem Gange!

Nur nachschießen ist halt nicht!

Gruß

Laufcewechtops

Geschrieben
Tatsächlich bekommst Du auch dann wenn kein Täter ermittelt wurde einen Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft, also wird die Anzeige vorgelegt und erfasst.

Einmal sind die Anzeigen unter Nachbarn, Verkehrsteilnehmern usw nicht PKS-Taten und Anzeigen die keinen Tatbestand erfüllen werden halt wieder gelöscht falls sie wirklich erfasst wurden.

Karl

Die PKS stellt aber nur die Zahl der Tatverdächtigen dar, nicht die Zahl der Delikte im einzelnen. (z.b. eine Anzeige von 5 PKW einbrüchen wird in der PKS tatsächlich nur als 1 Tat gelistet und nicht als 5). Sereineinbrüche und Massenhaft begangene Delikte werden unter einem Aktenzeichen zusammengefasst, ausserdem werden Delikte häufig auf andere SchlüsselGruppen "verteilt". So gesehen ergibt trotzdem sich ein verzerrtes Bild der Gesamtlage.

Die PKS gibt jedenfalls kein getreues Bild der tatsächlichen Lage ab, sondern dient lediglich der Feststellung eines Trends.

Geschrieben
Weitere Quellen - deren Inhalt du eigentlich kennen müßtest - stehen in den Lehrbüchern und auf den Seiten der Schiesssportvereine zum Thema Sachkunde...

Hier nur mal zwei: Quelle1 - Quelle2

Wat sind den das für "Quellen"? :gaga:

Ein Verband von Sportschützen ist KEINE Quelle!

Wenn schon dann nenne ein paar juristische Datenbanken, wo ECHTE Urteile und BGH Leitsätze aufgeführt sind und keine persönlichen Statements von LV Vorsitzenden.

Schau mal HIER nach, da hast du für die Nacht was zu schmökern.

Geschrieben
Na vielleicht kann uns das hier ja jemand genau sagen?

Deine Annahme wäre jedenfalls ziemlicher Humbug, da dann quasi auch jede "sinnlos" gemachte Anzeige ohne Hintergrund (z.b. der Nachbar, der seinem Kontrahenden eine reinpinnen wollte) in der PKS stehen würde.

Aber ich lass mich da gerne aufklären.

also JD, was ich gesagt habe, ist "genau"! Du kannst es glauben oder auch sein lassen.

Ich habe nämlich die dumme Angewohnheit nur über etwas mit-zu-posten, von dem ich was verstehe. Im Gegensatz zu manchen anderen hier, die -ich will keinem zu nahe treten- vom Neffen des Schwagers ihres besten Freundes etwas gehört haben, der es wiederum von der Schwester ihres Schwippscousins vernommen hat.

Harlekin

Geschrieben
also JD, was ich gesagt habe, ist "genau"! Du kannst es glauben oder auch sein lassen.

Ich habe nämlich die dumme Angewohnheit nur über etwas mit-zu-posten, von dem ich was verstehe. Im Gegensatz zu manchen anderen hier, die -ich will keinem zu nahe treten- vom Neffen des Schwagers ihres besten Freundes etwas gehört haben, der es wiederum von der Schwester ihres Schwippscousins vernommen hat.

Harlekin

Wie du verstehst tatsächlich Statistik?

Wie war das noch mit...traue keiner Statistik die du nicht selber gefälscht hast...

Insoweit überlasse ich dir da gerne das Schlachtfeld. An diesem Thema haben sich schon andere die Zähne ausgebissen.

Geschrieben
Die PKS stellt aber nur die Zahl der Tatverdächtigen dar, nicht die Zahl der Delikte im einzelnen. (z.b. eine Anzeige von 5 PKW einbrüchen wird in der PKS tatsächlich nur als 1 Tat gelistet und nicht als 5). Sereineinbrüche und Massenhaft begangene Delikte werden unter einem Aktenzeichen zusammengefasst, ausserdem werden Delikte häufig auf andere SchlüsselGruppen "verteilt". So gesehen ergibt trotzdem sich ein verzerrtes Bild der Gesamtlage.

Die PKS gibt jedenfalls kein getreues Bild der tatsächlichen Lage ab, sondern dient lediglich der Feststellung eines Trends.

Au Mann! Schon wieder falsch!

5 Autoaufbrüche z.N. (das heißt "zum Nachteil") von 5 verschiedenen Geschädigten sind 5 Taten!

5 Autoaufbrüche z.N. desselben Geschädigten zählen als 1 Tat!

Wobei das mit den Autoaubrüchen ein ziemlich blödes Beispiel ist.

Besser: 1 Täter klaut 5X bei Karstadt = 1 Tat. 1 Täter klaut jeweils 1X bei Karstadt, Hertie, Budni, Aldi, Rossmann = 5 Taten.

Gib's besser auf JD!

Harlekin

Geschrieben
Au Mann! Schon wieder falsch!

5 Autoaufbrüche z.N. (das heißt "zum Nachteil") von 5 verschiedenen Geschädigten sind 5 Taten!

5 Autoaufbrüche z.N. desselben Geschädigten zählen als 1 Tat!

Wobei das mit den Autoaubrüchen ein ziemlich blödes Beispiel ist.

Besser: 1 Täter klaut 5X bei Karstadt = 1 Tat. 1 Täter klaut jeweils 1X bei Karstadt, Hertie, Budni, Aldi, Rossmann = 5 Taten.

Gib's besser auf JD!

Harlekin

Na, ich hab mir vielleicht nur die falsche Lektüre durchgelesen.

Zitat: Unter Umständen kann die korrekte Fallerfassung in der PKS schwierig sein. So ist grundsätzlich jede im Rahmen eines Ermittlungsvorganges bekanntgewordene rechtswidrige Handlung ohne Rücksicht auf die Anzahl der Geschädigten in der PKS als ein Fall zu erfassen.

Geschrieben

yoh, richtig. Ein Anlagebetrug mit 5.000 Geschädigten ist 1 Fall. Die ganze Sache ist ein wenig kompliziert - ich geb's ja zu. Da spielen auch Sachen wie Tateinheit und Tatmehrheit und weitere Kriterien mit hinein. Das hier auszuführen würde die halbe Nacht dauern und hat im übrigen auch wenig mit dem Thema zu tun.

Der Satz "In der Polizeilichen Kriminalstatistik sind lediglich Tatverdächtige erfasst" ist aber absolut falsch!

In der PKS werden sowohl Bekanntsachen als auch Unbekanntsachen erfasst.

Harlekin

Gast GenmanipulationKlonen
Geschrieben
Wat sind den das für "Quellen"? :gaga:

Ein Verband von Sportschützen ist KEINE Quelle!

Wenn schon dann nenne ein paar juristische Datenbanken, wo ECHTE Urteile und BGH Leitsätze aufgeführt sind und keine persönlichen Statements von LV Vorsitzenden.

Schau mal HIER nach, da hast du für die Nacht was zu schmökern.

"Die Waffen-Sachkunde-Prüfung in Frage und Antwort", von Rolf Henning, im blv

"Das Waffensachkundebuch", von Karl Heinz Martini, im Journal Verlag Schwend GmbH

habe ich hier rumliegen... OhGottOhGott da steht doch tatsächlich inhaltlich zu Notwehr das selbe drin... OhGottOhGott das mussten hunderttausende Waffenbesitzer lernen und in einer Prüfung nachweisen...

Hab hier noch so zwei, drei Jagdlehrbücher und Fachkundelehrmaterial rumfliegen... da steht der selbe Mist drin... :traurig_16:

Quellen - gibt es den schon BGH-Urteile zum Inhalt der Sachkunde...?

3. Der lebensgefährliche Einsatz einer Schußwaffe kann nur das letzte Mittel der Verteidigung sein. Grundsätzlich muß der Verteidiger - wenn eine bloß verbale Androhung von vornherein aussichtslos erscheint - vor dem tödlichen Schuß einen weniger gefährlichen Waffeneinsatz wie etwa einen ungezielten Warnschuß versuchen. Jedoch gilt auch für die Verwendung einer Schußwaffe, selbst einer solchen, die vom Angeklagten ohne waffenrechtliche Erlaubnis eingesetzt wird, der allgemeine notwehrrechtliche Grundsatz, daß der Verteidiger berechtigt ist, dasjenige Abwehrmittel zu wählen, das er zur Hand hat und das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr gewährleistet; unter mehreren Abwehrmöglichkeiten ist er auf die für den Angreifer, minder einschneidenden nur dann verwiesen, wenn ihm Zeit zur Auswahl sowie zur Abschätzung der Gefährlichkeit zur Verfügung steht und die für den Angreifer weniger gefährliche Abwehr geeignet ist, die Gefahr zweifelsfrei und sofort endgültig auszuräumen. ...zum Beispiel wenn man nicht zufällig nur einen Schuss in der Knarre hat... Ein nicht bloß geringes Risiko, daß das mildere Mittel fehlschlägt und dann keine Gelegenheit für den Einsatz des stärkeren bleibt, braucht der Verteidiger zur Schonung des rechtswidrig Angreifenden nicht einzugehen. (Bearbeiter)

4. Ist dem Angreifer die Existenz einer dem Verteidiger zur Verfügung stehenden Waffe unbekannt, muß je nach Lage vom Verteidiger regelmäßig verlangt werden, daß er die Verwendung der Waffe androht, ehe er sie lebensgefährlich einsetzt (vgl. nur BGHSt 26, 143, 146; 26, 256, 258). Dabei kann je nach den Umständen eine konkludente Drohung ausreichend sein. (Bearbeiter)

5. Stand dem Angegriffenen für die Abgabe eines erforderlichen Schusses nur eine einzige Patrone zur Verfügung, kann dies unter Umständen (akute Gefahrenlage) dazu führen, daß sich der Angegriffene nicht auf die Abgabe eines Schusses etwa auf die Beine des Angreifers beschränken mußte. (Bearbeiter)

Was lernen wir aus dem Urteil da oben? - hast du in einer Selbstladepistole kein Magazin drin, solltest du deinen einen Schuss effektiv anbringen... also beim Führen in der Fussgängerzone das Magazin zuhause lassen - ist auch gleich viel leichter - und man spart sich auch gleich das ganze Geseiere und kommt gleich zur Sache... :peinlich:

weil normal... haste zwei Schuss drin musste erstmal in die Luft ballern - wenn du nicht in die Luft ballerst hast du ein Problem... - und es wäre doch schade, wenn der Luftschuss den Angriff schon abwehren würde.... :rolleyes:

wenn das dann - nur eine Patrone -Schule macht, könnte man irgendwann Vorsatz unterstelllen... :rolleyes:

Aber auch leider dann darf man den flüchtenden Taschendieb nicht hinterrücks erschiessen... weil es nicht mehr ERFORDERLICH ist...

Geschrieben
"Die Waffen-Sachkunde-Prüfung in Frage und Antwort", von Rolf Henning, im blv

...

5. Stand dem Angegriffenen für die Abgabe eines erforderlichen Schusses nur eine einzige Patrone zur Verfügung, kann dies unter Umständen (akute Gefahrenlage) dazu führen, daß sich der Angegriffene nicht auf die Abgabe eines Schusses etwa auf die Beine des Angreifers beschränken mußte. (Bearbeiter)[/i]

so weit kann ich Dir noch zustimmen...

Was lernen wir aus dem Urteil da oben? - hast du in einer Selbstladepistole kein Magazin drin, solltest du deinen einen Schuss effektiv anbringen... also beim Führen in der Fussgängerzone das Magazin zuhause lassen - ist auch gleich viel leichter - und man spart sich auch gleich das ganze Geseiere und kommt gleich zur Sache...

führen in der fussgängerzone... alles klar, danke für das Gespräch

:peinlich:

... finde ich inzwischen Deine Unterstellungen und unhöfliche Art und Weise zu argumentieren ähm diskut... reden

weil normal... haste zwei Schuss drin musste erstmal in die Luft ballern - wenn du nicht in die Luft ballerst hast du ein Problem... - und es wäre doch schade, wenn der Luftschuss den Angriff schon abwehren würde.... :rolleyes:

wenn das dann - nur eine Patrone -Schule macht, könnte man irgendwann Vorsatz unterstelllen... :rolleyes:

Falls es zumutbar ist!

Aber auch leider dann darf man den flüchtenden Taschendieb nicht hinterrücks erschiessen... weil es nicht mehr ERFORDERLICH ist...

Warum ist es nicht mehr erforderlich? der Angriff ist noch Gegenwärtig (er hat das Diebesgut noch nicht in Sicherheit gebracht)...

gut, einen warnschuss sollte man vorher abgeben und davor schreien stehen bleiben, so weit stimm ich Dir ja zu, aber dass der "Angriff" abgeschlossen ist... da teilen sich die Geister... (siehe BGH Urteil mit dem Erwürden des Diebes von 5 CD´s..)

Gruss

B

PS: Ich würde es vorziehen, wenn Du aufhören würdest, mir zu unterstellen, dass ich 1. eine Waffe in der Fussgängerzone führe und 2. wegen ner Handtasche in der Fussgängerzone 20 Schuss auf nen flüchtenden Dieb abfeuern würde.

Was im Gesetz steht (oder wie ich es interpretiere) und was ich als richtig / falsch erachte hat nicht unbedingt etwas miteinander zu tun. Für mich käm Waffengebrauch nur bei schwereren Vergehen (Hausfriedensbruch, Bedrohung der Körperlichen Unversehrtheit usw. in Betracht). Ist aber nur meine persönliche Einstellung zu dem Thema.

Geschrieben

@Beretta

ähem, Hausfriedensbruch ist ein Privatklage und Antragsdelikt (d.h. die Verfolgung des Täters tritt nur auf Antrag des Geschädigten ein und ist grundsätzlich erst einmal auf dem Weg der Privatklage, also nicht öffentliches Verfahren, zu verfolgen).

Strafandrohung: bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

Somit ist der Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB kein "schweres Vergehen" nach Deiner Definition und ein Schusswaffeneinsatz sollte somit wohl überlegt sein.

Harlekin

Geschrieben
5. Stand dem Angegriffenen für die Abgabe eines erforderlichen Schusses nur eine einzige Patrone zur Verfügung, kann dies unter Umständen (akute Gefahrenlage) dazu führen, daß sich der Angegriffene nicht auf die Abgabe eines Schusses etwa auf die Beine des Angreifers beschränken mußte. (Bearbeiter)[/i]

Was lernen wir aus dem Urteil da oben? - hast du in einer Selbstladepistole kein Magazin drin, solltest du deinen einen Schuss effektiv anbringen... also beim Führen in der Fussgängerzone das Magazin zuhause lassen - ist auch gleich viel leichter - und man spart sich auch gleich das ganze Geseiere und kommt gleich zur Sache... :peinlich:

weil normal... haste zwei Schuss drin musste erstmal in die Luft ballern - wenn du nicht in die Luft ballerst hast du ein Problem... - und es wäre doch schade, wenn der Luftschuss den Angriff schon abwehren würde.... :rolleyes:

wenn das dann - nur eine Patrone -Schule macht, könnte man irgendwann Vorsatz unterstelllen... :rolleyes:

Aber auch leider dann darf man den flüchtenden Taschendieb nicht hinterrücks erschiessen... weil es nicht mehr ERFORDERLICH ist...

Ich lerne daraus das Punkt 5 Schwachsinn ist, mann sich nicht darüber Gedanken machen sollte, ist theoretisches blabla.

Und du solltest auch nicht so einen Stuss schreiben.

Im übrigen wenn DU nicht glaubst mit einer Schusswaffe als Verteidigungsmittel umgehen zu können, heisst das noch lange nicht das dies wahr ist für den Rest der Bevölkerung. Ich verweise mal wieder auf 50 Jahre Waffentragen in der CH, heute abgeschaft wegen solchen Asch... die unbedingt D nachahmen wollten

Joker

Geschrieben
Das heißt wenn ich zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort bin muss ich noch ein paar tausend Jahre älter werden...?

Nein

Ich frag jetzt einfach mal: Unter was würden bei euch die 'Opfer' von Unfällen und Fahrlässigkeit zählen, die zunehmen werden, wenn die Bürger in Deutschland mehr und wesentlich freieren Umgang mit Waffen haben? - Opfer auf dem Altar der Freiheit...? :peinlich:

Diese These kannst Du sicher auch belegen. Die Erfahrungen der letzten Jahre dort wo Waffenrecht liberalisiert wurde sprechen jedenfalls eine andere Sprache.

Das kann man sich vielleicht in England und den USA leisten aber sicherlich 'noch' nicht hier - bei 73 Opfern in 2006 die sich vielleicht (aber nur vielleicht) hätten wehren können...

Warum? Jeder hat das Recht auf Notwehr.

Mal böse gefragt:

Läßt Deine Skepsis in Bezug auf die Fähigkeit Deiner Mitmenschen mit Waffen verantwortungsvoll umzugehen evtl. Rückschlüsse auf Deinen eigenen unsicheren Umgang mit Waffen zu? Warum gibst Du Deine Eisen nicht ab? Nicht das da noch was passiert. Du weißt ja Unfälle passieren immer wieder. Ist es das Wert?

Geschrieben
@Beretta

ähem, Hausfriedensbruch ist ein Privatklage und Antragsdelikt...

Somit ist der Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB kein "schweres Vergehen" nach Deiner Definition und ein Schusswaffeneinsatz sollte somit wohl überlegt sein.

Harlekin

Hallo Harlekin,

vielen Dank für den Hinweis, der objektiv gesehen auch richtig ist.

Aber wenn jemand in meine Bude eindringt, nach mehrmaligen (mind. 2x) verbaler Aufforderung die Bude

zu verlassen immer noch nicht auf dem Weg ist, sehe ich mich persönlich bedroht / angegriffen

dann fängt nämlich Hausfriedensbruch an sich mit etwas weiterem zu vermischen, ich würde ihn nach der verbalen Aufforderung versuchen "körperlich" zu überreden, dass es besser ist zu gehen.

=> ggf. wehrt er sich gegen meine "Notwehr" => Angriff gegen meine Persönliche Unversehrtheit.

=> für mich subjektiv ein "schweres Vergehen" (für mich gilt: my home is my castle) dann würde ich den

Schusswaffen gebrauch (nach Drohung und Warnung) auch in Betracht ziehen.

Nachts um drei könnte das anders aussehen...

Gruss

B

PS: Ggf. könnte es auch sein, dass meine Definition von Hausfriedensbruch etwas von der des Gesetzgebers abweicht...

PPS: ich verstehe die Waffe, von der lethale Gefahr ausgeht normalerweise als Ultima Ratio... nicht als ersten schritt der Konflitbewältigung ... *g*

Geschrieben
Aber auch leider dann darf man den flüchtenden Taschendieb nicht hinterrücks erschiessen... weil es nicht mehr ERFORDERLICH ist...

Moin!

Ich störe mich an dem "nicht MEHR"! Es ist so gut wie nie gerechtfertigt und damit erforderlich einen solchen Eigentumsdelikt derart rabiat zu bekämpfen. Lasso werfen wäre angebracht :gutidee: .

Ich kann mir im Moment nur eine Situation vorstellen, wo es angebracht erscheint einem flüchtigen Taschendieb der keine weiteren Anstalten macht mich zu bedrohen nach zu funken: wenn in der Tasche ein nicht mehr rechtzeitig wieder zu beschaffendes lebenswichtiges Medikament wäre.

Gruß

Aaaaargceratops

Gast GenmanipulationKlonen
Geschrieben
Moin!

Ich störe mich an dem "nicht MEHR"! Es ist so gut wie nie gerechtfertigt und damit erforderlich einen solchen Eigentumsdelikt derart rabiat zu bekämpfen. Lasso werfen wäre angebracht :gutidee: .

Ich kann mir im Moment nur eine Situation vorstellen, wo es angebracht erscheint einem flüchtigen Taschendieb der keine weiteren Anstalten macht mich zu bedrohen nach zu funken: wenn in der Tasche ein nicht mehr rechtzeitig wieder zu beschaffendes lebenswichtiges Medikament wäre.

So ähnlich hatte ich mir das auch gedacht...

Man stelle sich nur mal vor, einer würde George W. beklauen...

Verteidigung: Ja, ich klau nichts, der andere hat geklaut!

Erforderlich: Ja, er rennt weg, ich komm nicht hinterher um ihm mit dem Knüpel zu überreden...

gegenwärtig: ja, er hat ja immer noch die gestohlenen dinge an sich und befindet sich in meinem Einflussbereich.

rechtswiedriger Angrif: Diebstahl: Ja.

von sich oder einem anderen: Ja...

"gegenwärtig: ja, er hat ja immer noch die gestohlenen dinge an sich und befindet sich in meinem Einflussbereich." - und wir wissen ja wohl alle wie groß der Einflussbereich von George W. ist - weltweit... Wo ist da die Grenze? - Ist mein Einflussbereich groß genug und sollte ich das Diebesgut nicht vorher zurück bekommen, endet die Notwehr zB für George W. erst mit dem Tod des Diebes irgendwo im Bombenteppich...?!?!

Übrigens Beretta ist das jenes was ich als dein Beispiel meine...

Ohne jetzt mir den Fall mit dem CD-Dieb durchzulesen gehe ich mal davon aus, dass der Dieb aufgehalten wurde und sich derart gewehrt hat - was er nicht darf (er hat kein Recht auf Notwehr) - dass er nur durch erwürgen von seinem Angriff auf den/die Überwältiger aufgehalten werden konnte...

Von mir aus kann wer auch immer einen Dieb abknallen, wenn der Dieb zum Beispiel erst das Opfer körperlich angreift und verletzt, um an das vermeintliche Diebesgut zu kommen. Woher soll der in Notwehr leistende wissen, das es nur um die Tasche geht...? Oder warum sollte er hinnehmen, dass das Opfer (zB er selbst) körperlichen Schaden in noch unbekannter 'Höhe' erleidet...?

Aber einem Dieb, der einem nur, in einem günstigen Moment, die Tasche entwendet, gleich hinterher zu schiessen, um ihn zu töten oder zumindest ausreichend zu verletzten, um den "Angriff" abzuwehren ist mit nichten erforderlich...

Nein

Diese These kannst Du sicher auch belegen. Die Erfahrungen der letzten Jahre dort wo Waffenrecht liberalisiert wurde sprechen jedenfalls eine andere Sprache.

Warum? Jeder hat das Recht auf Notwehr.

Mal böse gefragt:

Läßt Deine Skepsis in Bezug auf die Fähigkeit Deiner Mitmenschen mit Waffen verantwortungsvoll umzugehen evtl. Rückschlüsse auf Deinen eigenen unsicheren Umgang mit Waffen zu? Warum gibst Du Deine Eisen nicht ab? Nicht das da noch was passiert. Du weißt ja Unfälle passieren immer wieder. Ist es das Wert?

- Mal böse: Weil ich vorher an einem natürlichen Tod sterbe...?

Mein Beispiel mit der Zeit ist zwar nicht ganz praxisgerecht, entspricht aber leider der Wahrheit, in diesem Fall der Statistik... Wenn dann noch von falscher Zeit und falschem Ort gesprochen wird, dann muss es auch das Gegenteil geben... und es unterstellt einem einen gewissen Einfluss auf Zeit und Ort...

Wenn man die Statistik heranzieht und mal alle Taten, Opfer und Täter abzieht (gerade bei Totschlag, "häusliche Gewalt" und Missbrauch von Minderjährigen) die mit Schusswaffennotwehr nicht hätten gestoppt werden können und von denen, die dann noch übrig bleiben, noch jene abzieht, die auch praktisch nicht abgewehr werden konnten (Giftmord, Mord aus dem Hinterhat oder andere Taten in denen das Opfer nicht mehr reagieren kann) dann bleibt nicht mehr viel übrig...

- wenn ich dagegen die möglichen Zahlen stelle die eine zeiteinheitliche Zunahme von Waffenumgang (mehr Leute hantieren länger mit Schusswaffen - Führen zum Selbstschutz) an Unfällen und Missbräuchen stelle, dann leben wir noch nicht in einem Land, wo dies schon unerheblich ist...

Das ist allen voran auch eine Frage der Mentalität und der Grundeinstellung zu Waffen in diesem Land, die nicht vergleichbar ist mit USA, England, Israel, Australien, Irak oder CH...

- Ehrlich geantwortet: ich spreche mich nicht frei von Fehlern - kannst du das ??? Ich habe aber auch gewissen Umgang mit anderen Waffenbesitzern und, meine Güte, was man da manchmal erlebt ist grausig - der 'Schuß ins Brötchen' ist nicht nur ein Fernsehspiel...

Aber was rede ich eigentlich hier... Wir steuern nächstes Jahr auf ein praktisches (zumindest schnell ausdehnbares) Waffenverbot zu, ohne es tatsächlich in Gesetzestext zu pressen... Dann ist die ganze Diskussion solange vom Tisch bis wir englische/australische Verhältnis haben... Und entweder kriegen wird dann eine 100% Polizeistaat oder die Notwehrer kommen endlich zu ihrem 'Recht'... auf beides könnte ich aber gut Verzichten...

Hatte ich schon erwähnt, dass die Forderungen dieses Threads derzeit illusorisch sind...? - ja, ich hatte es erwähnt... und das es für uns nun wirklich andere Probleme gibt...

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