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IGNORED

Erwerbsberechtigung


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guten tag,

ich habe einen deutschen ausländer-tages jagdschein, verlängere ihn immer wenn ich in DE für ein paar tage auf die jagd gehe. wollte wissen ob das als erwerbsberechtigung reicht um zB bei egun eine waffe zu kaufen, die ich dann über einen Büchsenmacher in einen EU staat exportiere?

vielen dank

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Aus dem Bauch heraus: Nein !

Ein Jahres-Jagdschein berechtigt einen Inhaber einer deutschen WBK zum Erwerb von Langwaffen. Ob ein Tages-Schein das überhaupt tut, würde ich in erster Linie verneinen.

Generell muß man für den Erwerb in D-Land eine WBK haben.

Für den Export aus Deutschland und für die Einfuhr nach Italien brauchst Du jeweils eine separate Genehmigung. Rechtlich erfolgt das also in drei Schritten:

Erwerb in D-Land

Ausfuhr aus BunteRepublick

Einfuhr in Drittland, welches Mitglied der EU.

Einen Büxer und eine Spedition dazwischenzuschalten macht m.E. Sinn. Außer Du hast zuviel Zeit. :rolleyes:

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die waffe sollte zu meinem büchsenmacher nach österreich. waffenversand von DE nach AT von büchsenmacher zu büchsenmacher ist nach meinem erkenntnisstand problemlos möglich. nur ist mein Ausländer- tages Jagdschein eine gültige erwerbsberechtigung, oder muss/kann ich ihn für ein jahr verlängern?

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die waffe sollte zu meinem büchsenmacher nach österreich. waffenversand von DE nach AT von büchsenmacher zu büchsenmacher ist nach meinem erkenntnisstand problemlos möglich. nur ist mein Ausländer- tages Jagdschein eine gültige erwerbsberechtigung, oder muss/kann ich ihn für ein jahr verlängern?

Die Frage ist letztendlich - ist Dein Tagesjagdschein eine gültige Erwerbsberechtigung in dem Land, in dem Du die Waffe besitzen willst? Zur Abwicklung ist das EU-Formular "EU-Anlage 19" notwendig. Da gabs kürzlich schonmal einen Thread zu, die Suchfunktion sollte daher helfen.

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nein, in meinem land habe ich einen eigenen waffenpass und habe dort auch schon einige jagdwaffen gemeldet.

möchte wissen ob dieser tagesjagdschein eine gültige erwerbsberechtigung ist um in DE bei egun eine waffe zu kaufen, die direkt zu einem büchsenmacher in DE schicken zu lassen, der sie dann an meinen büchsenmacher in AT weiterschickt und von dem aus ich sie dann bei mir eintragen lasse.

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Um eine Waffe zu bezahlen, brauchst Du gar keine Genehmigung. Um sie vom Verkäufer an einen Berechtigten (hier wohl Büchsenmacher) versenden zu lassen, ebenfalls nicht. Der Büchsenmacher weiß, was er zu tun hat, um die Waffe zu einem anderen Büchsenmacher in einem anderen (EU-)Land zu verschicken. Bis hierhin ist das Deutsche Waffengesetz anwendbar, und für nichts davon brauchst Du eine Genehmigung. Nur das anfängliche Versenden an den Büchsenmacher mußt Du mit Verkäufer und Büchsenmacher aushandeln.

Ich behaupte, Du brauchst für Dein Vorhaben gar keine deutsche Erlaubnis. Wie das im Zielland aussieht, mußt Du dann jedoch selber noch herausfinden.

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Dann läufts wohl so:

Such Dir den Büxer hier.

Steigere bei E-Gun was Dein Geldbeutelhalt hergibt.

Der Büxer übernimmt die Waffe beim Verkäufer.

Danach erfolgt durch Deinen Büxer der weitere Versand.

Der Erwerb in Österreich? durch Dich erfolgt dann nach dort geltendem Recht.

Ob Du oder sonstwer den Tagesjagdschein hat spielt keine Rolle. Der Erwerber hier in D-Land ist der Büxer. Und der weist das dann mit seiner Handelslizenz nach.

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Der Ausländer-Tagesjagdschein berechtigt nicht zum Waffenerwerb in Deutschland.

Er will ja auch waffenrechtlich hier in DE garnicht erwerben. Das was er vor hat (Waffe bezahlen - zum DE Büchsenmacher schicken lassen - zum IT Büchsenmahcer schicken lassen - in IT erwerben) funktioniert völlig problemlos.

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