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IGNORED

Probleme bei WBK beantragung


Larsolf

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Hi,muss jetzt mal einfach meinen Frust loswerden:

Also,

ich schiesse seit anderthalb jahren regelmässig im verein,und habe vor ca 2Monaten meine wbk beantragt.

Soweit so gut,da ich vor ca einem halben Jahr meinen Kws bekommen habe meinte meine Sachbearbeiterin,das wir keine

Regelüberprüfung durchführen müssen,sie brauche lediglich die Stellungnahme der Polizeidirektion(hat beim KWS schon ewig gedauert..)

Inzwischen wurden bei uns die Kreise zusammengelegt,ich wurde von woche zu woche vertröstet,mit dem Hinweis mal bei der PD anzurufen.

Gesagt getan:Die nette Frau hat mich auch gleich gefunden in ihrem Chaos(wie sie sagt) und meinte sie schickt die Woche noch ne Stellungnahme an meinen

Sachbearbeiter mit der Bemerkung"Sie sind ja schonmal verurteilt worden!)

Ich:WAAS!?

Das war vor 7 Jahren,wurde damals zu 40TS verurteilt und daraus habe ich gelernt,ist hja auch schon ewig her.(gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr)

Beim Kws beantragen hatte ich das damals auch gesagt und der sb meinte es ist nix mehr im BZR zu sehen..

aber bei der Polizeidirekrion oder was?!Ich versteh die welt nichtmehr.Das ist doch Nullinfo.

ich meine ich habe einen sehr nette sachbearbeiterin,aber was wird sie machen?

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Guest Peter777
Hi,muss jetzt mal einfach meinen Frust loswerden:

Also,

ich schiesse seit anderthalb jahren regelmässig im verein,und habe vor ca 2Monaten meine wbk beantragt.

Soweit so gut,da ich vor ca einem halben Jahr meinen Kws bekommen habe meinte meine Sachbearbeiterin,das wir keine

Regelüberprüfung durchführen müssen,sie brauche lediglich die Stellungnahme der Polizeidirektion(hat beim KWS schon ewig gedauert..)

Inzwischen wurden bei uns die Kreise zusammengelegt,ich wurde von woche zu woche vertröstet,mit dem Hinweis mal bei der PD anzurufen.

Gesagt getan:Die nette Frau hat mich auch gleich gefunden in ihrem Chaos(wie sie sagt) und meinte sie schickt die Woche noch ne Stellungnahme an meinen

Sachbearbeiter mit der Bemerkung"Sie sind ja schonmal verurteilt worden!)

Ich:WAAS!?

Das war vor 7 Jahren,wurde damals zu 40TS verurteilt und daraus habe ich gelernt,ist hja auch schon ewig her.(gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr)

Beim Kws beantragen hatte ich das damals auch gesagt und der sb meinte es ist nix mehr im BZR zu sehen..

aber bei der Polizeidirekrion oder was?!Ich versteh die welt nichtmehr.Das ist doch Nullinfo.

ich meine ich habe einen sehr nette sachbearbeiterin,aber was wird sie machen?

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Guest God of Hellfire

...tolle Antworten bisher.

Klingt für mich nach: Steinigt ihn, er hatte 40TS.

Gruß

GOH

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...tolle Antworten bisher.

Klingt für mich nach: Steinigt ihn, er hatte 40TS.

Gruß

GOH

jetzt wirst Du aber paranoid.

Peter777 ist Neuling und hat es wohl noch nicht geblickt wie das mit dem einstellen von Beträgen geht.

Und der wortreiche Beitrag von SBine bezieht sich sicher auf den vom Peter777.

LG

alea

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Guest God of Hellfire
jetzt wirst Du aber paranoid.

...wart es ab, wenn gleich die ersten wieder aus den Löchern kommen, die Larsolf Unzuverlässigkeit bescheinigen und der Meinung sind, daß "so einer" niemals ne WBK bekommen sollte.

Gruß

GOH

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aber was wird sie machen?

Vermutlich wird Sie Dir Deine WBK ausstellen, das hast Du ja beantragt. :rolleyes:

O.k., jetzt mal ernsthaft: Ich glaube nicht, daß sie Dir aus dem alten Hut mit den 40 TS einen Strick drehen wird. Willst Du mit absoluter Sicherheit wissen, was sie machen wird, mußt Du sie schon selbst fragen.

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...wart es ab, wenn gleich die ersten wieder aus den Löchern kommen, die Larsolf Unzuverlässigkeit bescheinigen und der Meinung sind, daß "so einer" niemals ne WBK bekommen sollte.

Und die, die schon mal Cola, Chips, Bier, Popcorn und das ganze andere Zeuchs ordern...

Gruß

Michael

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Zum Thema:

Die PD soll erst mal in Wallung kommen und die Stellungnahme zum LRA schicken (die sollen dann aber bitte präzise und vollständige Angaben zur Verurteilung machen).

Erst mal ist es aber wurscht, was in der polizeilichen Stellungnahme drin steht (für das Vorgehen hier), die wird einfach gebraucht, damit das LRA grundsätzlich in die Gänge kommen kann.

Sobald der Schrieb nämlich bei der zuständigen Behörde ist (und eine Stellungnahme vom SB vorliegt), kann man ansetzen, um den Nebel zu lichten. Vorher ist alles Kaffeesatzleserei.

Auch wenns länger dauert.

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...wart es ab, wenn gleich die ersten wieder aus den Löchern kommen, die Larsolf Unzuverlässigkeit bescheinigen und der Meinung sind, daß "so einer" niemals ne WBK bekommen sollte.

Gruß

GOH

die Aussage erinnert mich an den alten Jägerwitz:

Vier Jäger sitzen um einen Tisch herum.

sagt der Erste: hier drin stinkt es,

der Zweite: werden die Hunde sein.

Der Dritte schaut untern Tisch und sag: sind gar keine Hunde da.

darauf der Vierte: werden schon noch kommen.

LG

alea

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Moin!

Im "normalen" Führungszeugnis stehen die 40 Tagessätze nicht drin (Eintrag erfolgt erst ab 90 TS oder 2x geringfügiger Geldstrafe)

In der "unbeschränkten Zentralregisterauskunft" sind aber alle Verurteilungen enthalten.

Deine Genehmigungsbehörde holte eben diese ein.

In die Beurteilung zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeit können bei "Neubeantragungen"

auch "getilgte" und "geringe" Verurteilungen einfließen. Ja sogar Eintragungen über Verfahrenseinstellungen

aus dem staatsanwaltlichen Verfahrensregister können noch eine gewisse Rolle spielen.

Für Deinen Antrag hat die Behörde normalerweise max. 3 Monate Zeit, bevor Du über einen Anwalt

weitere Schritte einleiten kannst.

Nebenbei: Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr hört sich nicht so gut an, auch wenn nur 40TS. Positiv: 7 Jahre seit Rechtskraft sind bereits ins Land gezogen...

-> Abwarten.

Gruß,

frogger

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Und die, die schon mal Cola, Chips, Bier, Popcorn und das ganze andere Zeuchs ordern...

Gruß

Michael

Und mit diesen gehaltvollen Beiträgen die threads kaputt machen. :peinlich:

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Kaffee-Satz Deutung !

Wir wissen alle nicht, wie Deine SBine entscheiden wird. Im Allgemeinen gibt's halt die Richtschnur:

- immer unzuverlässig bei mehr als 60 TS

- immer unzuverlässig wenn Straftaten von weniger als 60 TS aber im Zusammenhang mit Waffen

- vielleicht bei Straftaten mit Gewalt, Alkohol/Drogen, verfassungs-/fremdenfeindlich auch bei weniger als 60 TS

also eine kurze Hitliste blöder Ideen für WBK Aspiranten:

- mit Gasknarre in Disco und dann für AC/DC's "Thunderstruck" Begleit-Special-Effects bringen

- bei Wirtshaus-Schlägereien mit aufgeschürften Knöcheln und den Worten "Er hat angefangen..." verhaftet werden

- Türschlüssel für Ausnüchterungszelle im Hotel 110 bei sich tragen

- Aufkleber mit "Rowdy und stolz darauf" auf dem Auto, Strichliste für abgedrängte gegnerische Automarken führen

- Auf MySpace stolz unter Hobbies das Hoyerswerda-Video einstellen

Nach Deiner Beschreibung gehe ich nicht davon aus, daß Deine WBK versagt wird. Die Verurteilung fällt in die "Kann" Kategorie, es liegen 7 Jahre ohne Vorkommnisse dazwischen. Leider gerätst Du gerade in die Umzugsproblematik. Sei froh, daß Dein Vorgang schon auf dem Schreibtisch und nicht noch im Umzugskarton ist.

Geduld, Waffenbehörden ist wie Snickers-Werbung.

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Au ja, hast Du mir bitte einen Link dazu ? :lol:

Ab wann ist man denn erwachsen. Werde bald 60, da wirds ja nicht mehr lange dauern...

Ach ja, hab noch eines vergessen: es gibt hier auch Leute, die zum lachen in den Keller gehen müssen. :rolleyes:

Tja, mit dem Alter können ja auch so ein paar Erscheinungen auftreten, die die ganzen Null-Info und Pseudo-"Spaß"-Postings erklären könnten.........

Sowas gehört in den OT- Bereich!!

Und zum Thema:

Wenn Du Bedenken hast, ins FWR eintreten und die Rechtschutz abschließen- VORHER!!! Sonst zahlen die nämlich nicht! Machs bloß früh genug, mach nicht den gleichen Fehler wie ich :(

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Hi,.....

Das war vor 7 Jahren,wurde damals zu 40TS verurteilt und daraus habe ich gelernt,ist hja auch schon ewig her.(gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr)

.....

Ich hatte auch § 315 ( C ????? weiß nicht mehr genau) allerdings vor 17 oder so Jahren.

Das geht schneller als du denkst. Du weichst einem Radfahrer aus und der Entgegenkommende muß in den Dreck fahren und will sich von dir einen neuen Reifen bezahlen lassen, schon kann es § gefährlicher Eingriff sein.

Allerdings war es bei mir Jugendrecht und in der Berufung dann auch keine TS mehr sondern ??? so Bußgeld ????

Ist zu lange her kann mich nicht mehr erinnern.

Hab auch auch vor einem Monat meine WBK bekommen.

Und das in NRW :00000733:

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Ab wann ist man denn erwachsen. Werde bald 60, ...

Für das Erwachsensein ist nicht das kalenderarische Alter entscheidend sondern die Reife.

Manche ereichen diese nie oder sind schwupp wieder darüber hinweg.

Und nein, über das andauernde Zerstören und Zumüllen von Themen- threads mit Chips- und Cola-Gebrülle kann ich nicht lachen...

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Au ja, hast Du mir bitte einen Link dazu ? :lol:

Ab wann ist man denn erwachsen. Werde bald 60, da wirds ja nicht mehr lange dauern...

Ach ja, hab noch eines vergessen: es gibt hier auch Leute, die zum lachen in den Keller gehen müssen. :rolleyes:

Warum in den Keller?

Ist da der Comedy Club. :rotfl2:

Wünsche dir viel Erfolg bei deiner Wbk.

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Nein, die Überprüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung erfolgt auch beim KWS nach den Maßstäben der §§ 5 und 6 WaffG. Wegen der 40 TS ist Dir halt niemand an den Kittel gefahren. Sobald gewisse Promillewerte dazukommen, geht die Tendenz schnell Richtung fachärztliches Gutachten... Das scheint bei Dir nicht der Fall gewesen zu sein.

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Hallo Larsolf,

entscheidend ist Dein (e) SB (-ine). Die / der müssen wohl nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden. Ich denke, das der persönliche Eindruck den Du hinterläßt, die Entscheidung maßgeblich beeinflussen. Ob eine Straftat nun 7 oder 20 Jahre zurückliegt ist wohl weniger entscheidend. Ein Sachgebietsleiter ist in seinem Entscheidungsbereich halt mal ein "Halbgott" ob es Dir, mir oder sonstwem gefällt oder nicht. Aber das muß dann auch kein Nachteil sein. Ich kenne verantwortungsvolle WBK-Inhaber, die hatten weitaus größere "Böcke geschossen" als Du.

Ich wünsche Dir, das alles zu Deiner Zufriedenheit abläuft. Eventuell macht es ja auch Sinn auf den zurückliegenden Vorfall einzugehen, aus eigenen Stücken eine Urteilskopie mitzunehmen und dieses Urteil selbstkritisch zu erläutern - soweit die notwendig ist.

Viele Grüße, Reinhard.

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