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IGNORED

Repetierflinte begrenzt auf Einzellader auf Gelb.


Specialist

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wo ist eigentlich der Specialist geblieben? Kein Interesse mehr an dieser interessanten Diskussion?

Geschrieben
Obwohl mir die Kernaussage Deiner postings irgendwie verborgen bleibt, verstehe ich die Argumente von Joe07.

Natürlich soll sich jeder Interessierte die Waffe zulegen können, die seinen persönlichen Vorstellungen entspricht.

Andererseits werden von manchen Usern die wildesten technischen Definitionen konstruiert und abenteuerlichste Gehirnakrobatik veranstaltet, um das Objekt der persönlichen Begierde in irgendeinem Bedürfnis unterbringen zu können.

Der in regelmässigen Abständen wieder auftauchende Versuch, eine Vorderschaftrepetierflinte (VRF) auf der Grundlage einer Berechtigung nach § 14 Abs. 4 WaffG zu erwerben, ist so ein Paradebeispiel.

Die neue gelbe WBK ist eine Berechtigung für Sportschützen zum erleichterten Erwerb von sog. nicht deliktrelevanten Waffen zur Ausübung des Schießsports.

Wie der Gesetzgeber den Begriff "Schießsport" definiert, konnte man bereits im alten WaffG nachlesen.

Dass sich eine zum Einzellader umgebaute VRF nur sehr eingeschränkt sportlich einsetzen lässt, braucht hier wohl nicht mehr diskutiert werden.

Man sollte sich auch von dem Gedanken frei machen, dass alle Erlaubnisbehörden blöd sind und solche Winkelzüge dort nicht auffallen.

Gerade die zahlreichen Versuche, den § 14 (4) WaffG auf diese Weise auszuhebeln oder die unter diesem Deckmantel häufig auftretende „verdeckte Sammeltätigkeit" sind doch die Ursache für die in die VwV eingeflossenen Überlegungen, den § 14 (4) WaffG zukünftig nur noch sehr restriktiv in der Verwaltungspraxis zu behandeln, als da wären

- die Anwendung des Erwerbsstreckungsgebots auch auf den § 14 (4) WaffG und

- der nachträglich zu erbringende Nachweis der sportlichen Geeignetheit und Konformität der erworbenen Waffe zur Sportordnung des jeweiligen Verbandes.

Und deswegen kann ich mich nur meinem Vorredner anschliessen: soll er sich eine reguläre Befürwortung für eine dynamische Flintendisziplin über seinen Verband (ausser DSB u. VdRBw) holen und eine unveränderte „Pumpe" auf die grüne WBK kaufen.

Damit kann er dann sein „dringendes Bedürfnis" befriedigen und allen ist geholfen.

btw: VFR mit Pistolengriff sind nicht verboten!

CM

Da gabe ich CM in allen Punkten Recht.

Ich reagiere auf diese randständigen Auslegungen genauso allergisch wie auf so Tipps wie "... dann mach den Jagdschein, da bekommst Du ohne Wartezeit 2 KW und gaaanz viele Langwaffen". In den richtigen Köpfen ist dies eine Aufforderung zur weiteren Verschärfung des Waffenrechts!

Und ich bleibe dabei, die Frage "wofür braucht man das denn?" höre ich ebenso ungern!

Gruß

Michael

Geschrieben
...

VFR mit Pistolengriff sind nicht verboten!

CM

Moin,

???

Du deutest damit an, dass VRF mit nur Pistolengriff verboten sind und VRF mit normalem Schaft und Pistolengriff erlaubt sind oder?

Danke für die Aufklärung!

Gruss

B

Geschrieben
Kannst Du für jeder Deiner Waffen eine schlüssige Begründung bringen?

Ja, keine Waffe weicht von ihrer ursprüglichen Konzeption ab!

Geschrieben
Du deutest damit an, dass VRF mit nur Pistolengriff verboten sind und VRF mit normalem Schaft und Pistolengriff erlaubt sind oder?

Genau so ist es!

Ja, keine Waffe weicht von ihrer ursprüglichen Konzeption ab!

Ich könnte mir aber vorstellen, dass die Konzeptionen - sofern Du sie hier im Forum posten würdest - eifrig diskutiert würden und es jede Menge alternative Vorschläge gäbe. Aber Du hast Dich für eine bestimmte entschieden.

Womit wir wieder beim Tenor meines Beitrages wären: Die Entscheidung, welche Waffe Du dann kaufst, liegt ganz bei Dir.

Weil Handhabung, Zuverlässigkeit, Präzision und Preis bei der Anschaffung überzeugten.

Dich überzeugten, andere überzeugten andere Waffen -> Fazit siehe oben

Gruß

Michael

Geschrieben
Warum gerade dieses Modell und nicht jenes?
Weil Handhabung, Zuverlässigkeit, Präzision und Preis bei der Anschaffung überzeugten.
Warum gerade dieses Kaliber und nicht jenes?
Weil es zum Zeitpunkt der Anschaffung im Match wettkampftauglich ist, preiswerte Munition bzw. Wiederladeartikel erhältlich sind.
......... Ich könnte mir aber vorstellen, dass die Konzeptionen - sofern Du sie hier im Forum posten würdest - eifrig diskutiert würden und es jede Menge alternative Vorschläge gäbe. Aber Du hast Dich für eine bestimmte entschieden.Womit wir wieder beim Tenor meines Beitrages wären: Die Entscheidung, welche Waffe Du dann kaufst, liegt ganz bei Dir. Dich überzeugten, andere überzeugten andere Waffen -> Fazit siehe oben ......
Ich bestreite doch nicht, dass man nicht reichlich über bestimmte Konzeptionen streiten könnte. Meine Antwort auf deine Frage ging nur dahin, dass die ursprüngliche Konzeption (Mehrlader nicht in Einzellader oder Selbstlader nicht in Repetierer) geändert worden ist. Also bitte verfälsche nicht meine Aussagen mit deinen pauschalen Vorstellungen!
Geschrieben
Andererseits werden von manchen Usern die wildesten technischen Definitionen konstruiert und abenteuerlichste Gehirnakrobatik veranstaltet, um das Objekt der persönlichen Begierde in irgendeinem Bedürfnis unterbringen zu können.

Der in regelmässigen Abständen wieder auftauchende Versuch, eine Vorderschaftrepetierflinte (VRF) auf der Grundlage einer Berechtigung nach § 14 Abs. 4 WaffG zu erwerben, ist so ein Paradebeispiel.

Hallo CM

und genau da ist das Schlimme im WaffenG. Das Gesetz erlaubt den Kauf von EL auf Alt und Neu Gelb. Punktum. Jetzt sitzen da einige Beamte und Verbandsfürsten, die möchten halt nicht, daß ein einfacher Sportschütze eine VRF einfach so kaufen kann, selbst wenn sie ein Einzellader ist. Hat scheinbar keinen Grund, aber sie möchten es nicht. Die von euch in die Welt gebrachte 3er Regelung ist da ein ähnlich gelagerter Fall. Jetzt wird dann an der Auslegung solange gefeilt und gebogen, bis zwar nicht der Wille des Gesetzgebers, aber der der Beamten und Verbandfürsten die "gängige Praxis" ist. Wo ist bei dieser Ächtung der VRF der Sicherheitsgewinn? Wo ist der Unterschied zwischen einem Repetierer und einem Vorderschaftrepetierer? Hört auf, uns den Spaß an den Waffen zu verderben und akzeptiert, daß wir auch mal eine Kanone just for fun haben möchten. Die BRD wird daran nicht zugrunde gehen.

Steven

Geschrieben
.... Hört auf, uns den Spaß an den Waffen zu verderben und akzeptiert, daß wir auch mal eine Kanone just for fun haben möchten. ....

Okay, aber bitte mit einem akzeptablen Hintergrund wie z.B. bei den Leuten die die Teile entsprechend sportlich oder jagdlich einsetzen. Auch wenn es nicht einleuchtet, es gibt nur die vom Gesetzgeber vorgegebenen Gründe zum Erwerb der hier in Rede stehenden Waffenart. Ist es nicht "just or fun" mit Vorderschaftrepetierflinten entsprechende BDMP bzw. BDS Wettbewerbe zu bestreiten?

Geschrieben
Hört auf, uns den Spaß an den Waffen zu verderben und akzeptiert, daß wir auch mal eine Kanone just for fun haben möchten. Die BRD wird daran nicht zugrunde gehen.

Ich glaube, Du wendest Dich an die falschen. Meiner Ansicht nach ist das Bedürfnisprinzip genauso blödsinnig, wie eine Repetierflinte zu einem Einzellader umzubauen. Aber genauso wie sich jemand eine solche gerne kaufen kann, muß es doch erlaubt sein zu sagen, dass es nicht wirklich sinnvoll ist sich eine Waffe zu kaufen, mit der er vermutlich kaum wird schießen können. Es ist ja nicht so, dass es nicht möglich wäre in Deutschland unkastrierte Repetierflinten zu kaufen und damit Spaß zu haben.

Ich wäre allerdings gerne dabei, wenn er das erste Mal auf dem Tontaubenstand (jagdlich natürlich - sportlich ist das ja pfui) gefragt wird, warum er denn nie den zweiten Schuß abgibt, und ob ihm mal jemand zeigen soll, wie man die Waffe am besten hält um schnell repetieren zu können... :peinlich:

Und praktische Flinte oder sowas - dafür ist das Magazin meiner jagdlichen Pumpe schon zu kurz...

Naja, wenn er denn Blut geleck hat und eine repetierbare Pumpe kaufen möchte - ich glaube es gibt gute Chancen aus der EL-Flinte eine EL-Salutflinte zu machen und dann mehr dafür zu bekommen, als bezahlt wurde (wobai ich die fraglichen Auktionen nicht weiter verfoplgt habe und daher nicht weiß, wo die Dinger gehandelt werden.)

Geschrieben

Hallo Joe07

aus welcher Textpassage des 14 4 liest du heraus, daß eine Waffe der Sportordnung eines Dachverbandes konform gehen muß? Kannst du dir vorstellen, daß während der Gesetzgebungsphase die Politiker sich einfach sagten, solche "nicht deliktrelevanten" Waffen kann man kaufen, ohne daß sie von einer Sportordnung gedeckt sein müssen? Sieht ganz so aus, als hätten unsere "natürlichen Gegner" uns Sportschützen mehr gegönnt, wie wir fassen können. Jetzt gönn doch auch den Sportschützen die ein oder andere Waffe "just for fun". Es tut keinem weh und nutzt der Wirtschaft. Und wie ich schon in einem anderen Threat betonte: Waffen sind was für die SEELE.

Steven

Geschrieben
.... aus welcher Textpassage des 14 4 liest du heraus, daß eine Waffe der Sportordnung eines Dachverbandes konform gehen muß? ....

Ich habe nicht behauptet dass eine aufgrund § 14 (4) WaffG erworbene Waffe einer genehmigten Sportordnung entsprechen muss und BDMP bzw. BDS nur beispielhaft für den sinnvollen Einsatz genannt! Aufgrund der Bezeichnung "Waffenbesitzkarte für Sportschützen" sollte eigentlich jedem klar sein, dass beim Erwerb im Sinne des § 14 (4) mindestens eine entsprechende Einsatzmöglichkeit bestehen sollte. Im Übrigen: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_mind...il20060512.html

Gerade die hier in Rede stehende Verfahrensweise führt doch bei den Verwaltungen dazu, den Bürger nicht das gebotene Vertrauen entgegen zu bringen. In dieser Zeit - wo schon wieder eine Novellierung des WaffG vor der Tür steht - sollte doch jedem klar sein, dass es nicht sachdienlich ist die gesetzlichen Grenzen bis auf die Naht auszureizen.

Gruß

Joe

Geschrieben
Gerade die hier in Rede stehende Verfahrensweise führt doch bei den Verwaltungen dazu, den Bürger nicht das gebotene Vertrauen entgegen zu bringen.

Hallo Joe07

redest du von Bürgern oder Untertanen? Leistet sich der Verwaltungsapparat Untertanen oder wird von den Bürgern der Verwaltungsapparat bezahlt? In welchem Jahrhundert lebst du? Viele Fragezeichen. Wir sind Lichtjahre voneinander entfernt, deshalb erwarte ich darauf auch gar keine Antwort von dir. Vielleicht denkst du trotzdem mal nach.

Steven

Geschrieben

Steven, das Problem ist, dass momentan Leute wie Joe und viel (ja VIEL) schlimmere die Mehrheit stellen.

Leute wie wir, die wir libertaere Einstellungen pflegen, die weniger Staat und mehr Buerger wollen, sind in der Minderheit, sonst wuerde nicht zu 90% sozialistisch gewaehlt.

Daher sind unsere Optionen leider beschraenkt.

Man kann die noch bestehenden Optionen des Rechtsstaats nutzen, um das Elend so lange zu verzoegern, bis die Mehrheit aufwacht, bis die Luegenblase der Poilitik und von ihr abhaengigen Journaille platzt. Bis dahin muessen wir leider mit dem Schwachfug und dem faschistoien Mist wie "Beduerfnisnachweis" leben :-(

Und auch hin und wieder taktisch vorgehen, um diese Durststrecke zu ueberstehen. ;-)

Auch wenn man lieber den Knueppel aus dem Sack lassen wuerde...

Geschrieben
Hallo Joe07

aus welcher Textpassage des 14 4 liest du heraus, daß eine Waffe der Sportordnung eines Dachverbandes konform gehen muß?

Nur zur Erinnerung, falls Du das Gesetz gerade nicht zur Hand haben solltest: "Sportschützen nach Absatz 2..." ..."2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin..." :rolleyes:

Geschrieben
Nur zur Erinnerung, falls Du das Gesetz gerade nicht zur Hand haben solltest: "Sportschützen nach Absatz 2..." ..."2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin..."

Nu ja,...

selektives Wahrnehmungsverhalten,

kennen wir doch mittlerweile zur Genüge.

CM

Geschrieben
.... redest du von Bürgern oder Untertanen? ....
Du meinst dir über meine Einstellung als Bürger und Diener des Staates eine Meinung bilden zu können. Ich glaube dafür benötigt man doch etwas mehr Wissen als dass, was ich hier von mir bisher von mir gegeben habe. Ich spreche mit Sicherheit nicht von Untertanen und auch die Tatsache dass sich die BRD - wie alle - Länder dieser Welt von Abgaben und Steueren finanziert läßt noch lange nicht den Schluß zu, die Bürger in diesem Land wären alle nur Untertanen. Wer mich kennt, weiß, dass ich mir weder privat noch dienstlich jede Frechheit gefallen lasse. Aber in dieser Sache kann - bei Einsatz des gesunden Menschenverstandes - nur übrig bleiben:

Der Umbau einer Repetierflinte zur einschüssigen Flinte macht keinen Sinn! Weder aus jagdlicher, schießsportlicher noch technischer Sicht! Meines Erachtens gibt es nur ein Klientel, welches an dem Blödsinn festhält und dass sind die, die - irgendwie - die Teile legal loswerden wollen. Welchen vernüntigen Grund sollte es geben so ein Teil zu erwerben. Jeder Sportschütze hat heute die Möglichkeit aufgrund der Sportordnungen beim BDMP und BDS z.B. eine voll funktionsfähige Repetierflinte auf grüner WBK zu erwerben. Dafür muss niemand den Sinn der gelben WBK zu strapazieren! Und für die "Faszination an der Technik" genügt auch eine Dekoversion!

Geschrieben
.... Steven, das Problem ist, dass momentan Leute wie Joe und viel (ja VIEL) schlimmere die Mehrheit stellen.

Leute wie wir, die wir libertaere Einstellungen pflegen, die weniger Staat und mehr Buerger wollen, sind in der Minderheit, sonst wuerde nicht zu 90% sozialistisch gewaehlt. ....

Gott sei Dank, dass es VIELE gibt die es unterlassen die rechtlichen Möglichkeiten der gelben WBK bis zur Naht auszureitzen! Ich bin gewiß auch für ein liberales WaffG. Dort kommen wir aber nur hin, wenn eben jeder Betroffene sein Recht - notfalls bei Gericht - einfordert. Davon gib es eben nicht genug. Siehe die Anwendung des § 14 (4) WaffG in NRW. Und in diser Zeit, wo die Bestimmungen des § 14 (4) WaffG in NRW anders gelebt wird als der Gesetzgeber es gewollt hat finde ich mehr als unkollegial die Möglichkeiten der gelben WBK durch dein hier in Rede stehenden Blödsinn bis zu Naht auszureitzen!
Geschrieben

Erstmal: Respekt, daß die Diskussion bisher so sachlich abläuft, auch wenn wir grade wieder dabei sind etwas emotional zu werden...

Und in diser Zeit, wo die Bestimmungen des § 14 (4) WaffG in NRW anders gelebt wird als der Gesetzgeber es gewollt hat finde ich mehr als unkollegial die Möglichkeiten der gelben WBK durch dein hier in Rede stehenden Blödsinn bis zu Naht auszureitzen!

Ich hoffe, daß ich deine Aussage so richtig interpretiert habe, aber ich weiß nicht ob das den Menschen, die unter einer restriktiveren Auslegung des WaffG zu leiden haben besonders viel hilft, wenn sich Schützen aus anderen Bundesländern so verhalten, als ob ihnen ebenfalls diese Beschränkungen auferliegen würden. Wäre das nicht eher noch Grund zu sagen "Ah schau her, das und das machen die Schützen eh nicht, NRW hat's richtig gemacht, ziehen wir den Rahmen allgemein etwas enger".

Nun zurück zum Thema "Repetierflinte auf gelbe WBK" selbst. Ein weiterer Gedanke der mir dabei gekommen ist, ist ja daß die gelbe WBK laut aufgedrucktem Text auch den Erwerb von mehrschüssigen Repetiergewehren "mit gezogenem Lauf" erlaubt. Nun, es gibt etliche Hersteller, die die Vorderschaftrepetierer auch mit sogenannten "Rifled Barrels" ausliefern, d.h. gezogenen Läufen. Damit ist die Flinte rein theoretisch eine Büchse und könnte als solche auf die gelbe WBK erworben werden, genau so wie eine auf Einzellader kastrierte Pumpe mit glattem Lauf. Soweit sind wir schon, richtig?

So. Die Fragestellung, ob das ein im DSB gemeldeter Schütze nun auch darf ist denke ich interessanter, weil es eben im DSB keine Disziplin dafür gibt. Und bisher wurde leider im Verlauf des Threads noch nicht ganz klar OB man nun eine Disziplin im Verband vorweisen können muß oder nicht - einerseits gab es nun dieses Urteil, andererseits zitierte SB folgenden Absatz:

Nur zur Erinnerung, falls Du das Gesetz gerade nicht zur Hand haben solltest: "Sportschützen nach Absatz 2..." ..."2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin..."

Nur nochmal zur Zusammenfassung, an welchem Punkt wir gerade angelangt sind. Hat jemand denn mit genau dieser Problematik schon persönliche Erfahrungen gemacht, oder weiß auch sicherer Quelle wie das gehandhabt wird? Vielleicht werde ich in den nächsten Tagen einfach mal bei meinem örtlichen Sachbearbeiter auf dem Ordnungsamt (BaWü) vorbeigehen und ihn einfach fragen. Ich werde dann berichten.

Edit: Uh, angesichts von Threads wie diesem und diesem bedeutet das wohl, daß es zu diesem Punkt keine allgemeine Richtlinie gibt, sondern jeder selbst zu seinem SB laufen, fragen, und gegebenenfalls klagen müßte... sehe ich das richtig? :confused:

Geschrieben
...es gibt etliche Hersteller, die die Vorderschaftrepetiererflinten auch mit sogenannten "Rifled Barrels" ausliefern, d.h. gezogenen Läufen. Damit ist die Flinte rein theoretisch eine Büchse und könnte als solche auf die gelbe WBK erworben werden, genau so wie eine auf Einzellader kastrierte Pumpe mit glattem Lauf. Soweit sind wir schon, richtig?

Nein. Falsch.

DAS Thema wurde hier auch schon bis zum Erbrechen durchgekaut.

Auch der "rifled barrel" ist und bleibt ein Flintenlauf, wenn auch mit einem speziellen Laufprofil, das zum Verschiessen von Slugs (Flintenlaufgeschossen) optimiert ist. Du kannst aber nach wie vor Schrotpatronen, also die ursprüngliche Flintenmunition, aus diesem Lauf verschiessen.

Die meisten "rifled barrels" sind ohnehin nur teilweise, d.h. im letzten Drittel vor der Mündung mit sog. "Hilfszügen" versehen.

Das macht aus der Flinte nun mal keine Büchse, auch wenn's manche gern so hätten.

Übrigens auch wieder so ein Beispiel, wie man versucht die gesetzlichen Regelungen zu umgehen.

CM

Geschrieben
.... Ich hoffe, daß ich deine Aussage so richtig interpretiert habe, aber ich weiß nicht ob das den Menschen, die unter einer restriktiveren Auslegung des WaffG zu leiden haben besonders viel hilft, wenn sich Schützen aus anderen Bundesländern so verhalten, als ob ihnen ebenfalls diese Beschränkungen auferliegen würden. Wäre das nicht eher noch Grund zu sagen "Ah schau her, das und das machen die Schützen eh nicht, NRW hat's richtig gemacht, ziehen wir den Rahmen allgemein etwas enger". ....
Genau so möchte ich eben nicht verstanden werden. Meine Sorge geht eher dahin, dass die Verwaltungen, die § 14 (4) WaffG so auslegen wie es der Gesetzgeber gewollt hat, das hier in Rede stehende Beispiel zum Anlass nehmen und sagen: "Da schau her was die Sportschützen aus § 14 (4) WaffG machen"! Dann sind wir nämlich da wo von uns niemand hin will. Vollkommen unnötig wären dann die liberalen Regelungen des § 14 (4) WaffG wegen Blödsinn geopfert worden. Und dass noch bevor die Kollegen, die in NRW gerade dabei sind ihr Recht einzuklagen, ihr Ziel erreicht haben!!!
Geschrieben
wenn auch mit einem speziellen LaufprofilDie meisten "rifled barrels" sind ohnehin nur teilweise, d.h. im letzten Drittel vor der Mündung mit sog. "Hilfszügen" versehen.

Das macht aus der Flinte nun mal keine Büchse, auch wenn's manche gern so hätten.

Hallo CM

von einem "speziellen Laufprofil" steht aber nichts im Gesetz. Auch wenn es manche gerne so hätten.

Im Gesetz steht: Langwaffen mit gezogenen Lauf. Ist bei dir eine Flinte keine Langwaffe?

Steven

Geschrieben
Im Gesetz steht: Langwaffen mit gezogenen Lauf.

Ja, aber ist dieses spezielle Laufprofil auch ein gezogener Lauf? Da gibt es doch bestimmt eine DIN-Norm oder etwas ähnliches, welche einen gezogenen Lauf genau definiert.

Geschrieben
.... dieses spezielle Laufprofil ....
Schade, was hat denn das Laufprofil noch mit dem eigentlichen Thema zu tun?
Geschrieben
Schade, was hat denn das Laufprofil noch mit dem eigentlichen Thema zu tun?

Wie das halt so ist, man kommt von Hölzchen auf Stöckchen.

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