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IGNORED

Schiessen nur mit gueltiger WBK erlaubt ist das rechtens ?


Pointmann272

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich hatte heute ein so seltsammes Erlebniss das ich dazu jetzt mal Eure Erfahrungen und die rechtlichen Grundlagen lesen moechte. Folgendes ist passiert:

zusammen mit einem Kameraden erreichte ich einen Schuetzenverein, hier wollten wir als Mitglieder unserer RAG LW schiessen, die RAG selbst ist nur Gast dieses Vereins (ganz normaler Verein des BDMP, LW, KW, GK, KK, VL usw.) nach dem eintragen in die Liste wurde uns ein Stand zugewiesen mit dem Hinweis man wolle die WBK sehen.

Soweit so gut.

Beim Vorzeigen der WBK meinte der "Vereinsfunktioner" ich duerfe mit der mitgebrachten LW NICHT schiessen da sie nicht auf meiner WBK sondern auf der meines Kameraden eingetragen ist. Begründung des "Funktionaers: "Weil das so ist und ich das sage".

Also im Klartext: dort darf man nur mit den Waffen schiessen die in der eigenen WBK eingetragen sind! :gaga:

Jetzt frage ich mich folgendes:

1. auf welcher Rechtsgrundlage kann soetwas stehen ??? WaffG, WaffVer oder Vereinssatzung???

2. Was machen denn Neumitglieder in diesem Verein?

3. Ist soetwas ueblich, habt ihr aehnliches erlebt ???

Gast God of Hellfire
Geschrieben

...das steht in den verqueren Ansichten des Vereinsfürsten.

*GGG*

Geschrieben
Begründung des "Funktionaers: "Weil das so ist und ich das sage".

 

genauso ist es - der Betreiber oder eine von ihm eigesetzte Person hat das Hausrecht ...

und die sagt wo es lang geht

 

ich selbst habe sowas noch nicht erlebt kann mir das aber lebhaft vorstellen ... :rolleyes:

Geschrieben

An eine passende Stelle im WaffG, der AWaffV oder dem Entwurf der VvWaffG kann ich mich nicht erinnern.

Im Gegenteil, als WBK-Inhaber darf ich mir von einem anderen WBK-Inhaber eine Waffe (samt Munition) leihen und damit schiessen gehen.

Und auf dem Schießstand geht's sogar ohne WBK.

Die Grundlage für dieses merkwürdige Verhalten liegt entweder in der Vereins- oder Standsatzung oder in der persönlichen Vorstellungswelt des "Vereinsfunktioners".

Ich würde mal auf Vorstandsebene (zwischen Gast-RAG und gastgebendem Schützenverein) das Gespräch suchen und die Situation klären und ggf. den Gastgeberverein wechseln.

Gruß

Michael

Geschrieben
1. auf welcher Rechtsgrundlage kann soetwas stehen ??? WaffG, WaffVer oder Vereinssatzung???

2. Was machen denn Neumitglieder in diesem Verein?

3. Ist soetwas ueblich, habt ihr aehnliches erlebt ???

1.) Hausrecht

2.) Nichts, die werden wohl auch keine haben :)

3.) Nein, nein

Geschrieben

Ich musste noch auf keinem Stand, keinem Rundenkampf und auch nicht bei den Kreismeisterschaften überhaupt eine WBK vorzeigen. Und wenn der Besitzer der Waffe auch noch dabei war, kann ich das nicht nachvollziehen. Aber "D****n " gibts wohl immer wieder. Bei uns kann jeder mit jeder Waffe schiessen, das macht doch mit am meisten Spass, mal " fremde Eisen " zu benutzen.

Greetz

PetMan

Geschrieben

Also im geschilderten Fall ist das echt plan und hilflos.

Es gibt eine Sache, die im Entfernteren Sinn macht, nämlich die Kiste mit der Sachkunde und der Standaufsicht. Da könnte dann eine WBK als Nachweis verlangt werden.

Aber nur mit Kanonen schießen, die auf der eigenen WBK eingetragen sind, das ist wohl eher in die Schublade

"Selbstwert-Prothese: Vereinsobermeier" :peinlich: abzulegen.

Ross und Reiter nennen, würd' ich erst, wenn die klärenden Gespräche im Sand verlaufen sind.

Geschrieben

Schon eine merkwürdige Methode Vereins- Harikiri zu begehen. In unserem Verein ist jeder willkommen, besonders Gäste, weil die mit 6,50 € die höchsten Gebühren zahlen. Das korrekte Ausleihen von Waffen überlässt der Verein den WBK-Inhabern.

Gast Harlekin
Geschrieben

kommt zu uns ein Gast mit eigener Waffe, dann kontrolliere ich beim ersten mal auch die WBK. Danach ist denn auch gut.

Aber das er nur mit seinen eigenen Waffen schießen dürfen soll, ist absoluter Quatsch.

Da wolte wohlmal wieder einer seine Macht demonstrieren oder er hat gerade Ehestreit, oder sein Steak war zäh, oder die Milch war sauer, oder....

Harlekin

Geschrieben

Ich war heute das erste mal dort, da ich sonst im Rahmen des RAG Schiessens nur in der Standortschiessanlage bin. Ich denke in Zukunft werde ich das wohl auch weiterhin so handhaben und diesen Verein nicht mehr besuchen. Nach einem Telefonat mit einem anderen RAG Mitglied denke ich, dass es sich bei dem Verhalten um die "kleingeistige" Engstirningkeit eines Einzelnen handelt der entweder mich nicht mag (wie gesagt war heute das erste mal da) oder eben einfach nur auf einer Machtwelle reitet.

Einen Namen will ich nicht nennen, es mus reichen das es im Norden Berlins war. Ich werde auch kein weiteres Gespraech suchen da es genug andere Alternativen zum schiessen fuer mich gibt.

Ich danke Euch aber fuer das schnelle Feedback und bin wirklich, wirklich froh das es sich dabei um eine Ausnahme in Deutschland handelt. Es wird die Waffengegner freuen das wir uns gegenseitig so "unterstuetzen".

PS und ja es ist richtig : gerade das Schiessen mit fremden Waffen macht richtig viel Spass und ist doch oft genug auch Grund und Anregung mit neuen Disziplinen zu beginnen oder sich mal was "neues" zu leisten

Geschrieben
kommt zu uns ein Gast mit eigener Waffe, dann kontrolliere ich beim ersten mal auch die WBK. ............

Harlekin

Würd mich mal interressieren, was den Clown meine WBK angeht. Ob ich versichert bin weist du trotzdem nicht.

Mfg Weini

Geschrieben

@Pointman:

Haste wenigstens Deine Kohle zurückgeholt und bist abgezischt??

So ein Quark ist es, der uns Waffenbesitzern schadet. :peinlich:

Bei dem Kasper würde ich auf jeden Fall nicht nochmal vorstellig werden.

Meide den Verein und gut.

Ach ja: Welcher Laden war das???

Ätzend so ein Mist.

Grüße

-Matze-

PS Die Frage nach Gastschützen ist in der Tat gut- Auch die Frage, wie der Verein jemals neue Mitglieder bekommen soll... :gaga:

edit:

Würd mich mal interressieren, was den Clown meine WBK angeht. Ob ich versichert bin weist du trotzdem nicht.

Mfg Weini

Den Clown geht's insofern was an, als daß der Clown der "Sebigboss" einer SLG ist....

Geschrieben
........................

edit:

Den Clown geht's insofern was an, als daß der Clown der "Sebigboss" einer SLG ist....

Er kann sein was er will. Ich kann trotzdem nicht nachvollziehen was er in meiner WBK rum zu schnüffeln hat.

Wenn er nach einem gültigem JS oder Mitgliedsausweis eines Verbandes frägt, so ist das nachvollziehbar, da die Standaufsicht/Schießleiter wissensollte, ob der Gast versichert ist oder nicht.

Meine WBK bekommt er jedenfalls nicht zu gesicht.

Mfg Weini

Geschrieben
Er kann sein was er will. Ich kann trotzdem nicht nachvollziehen was er in meiner WBK rum zu schnüffeln hat.

Wenn er nach einem gültigem JS oder Mitgliedsausweis eines Verbandes frägt, so ist das nachvollziehbar, da die Standaufsicht/Schießleiter wissensollte, ob der Gast versichert ist oder nicht.

Meine WBK bekommt er jedenfalls nicht zu gesicht.

Mfg Weini

Und woher weiß er dann, daß Du die Wumme legal besitzt?

Woher weiß er dann, daß Du sachkundig bist nicht durch Unwissenheit andere gefährdest?

Geschrieben

also ich denke auch das es bei einem Schuetzen der das erste Mal da ist, legetim ist einen kurzen Blick in die WBK zu werfen. Ich muss aber gestehen das die bisher nur die SB und die Rennleitung interessiert hat. Ein Vereinsfunktionaer wollte die bisher noch nie sehen.

Geld habe ich natuerlich keines bezahlt.

Aber wie gesagt ich finde es traurig das wir Schuetzen und Jaeger und Samler und so weiter und auch noch selbst das Leben schwer machen. Ist eben das alte Prinzip "teile und hersche"

Geschrieben
Und woher weiß er dann, daß Du die Wumme legal besitzt?

Woher weiß er dann, daß Du sachkundig bist nicht durch Unwissenheit andere gefährdest?

Du hast gar kein Recht eine WBK zu kontrollieren ob die Waffen eingetragen sind.

Bei Leihwaffen ist ja auch keine WBK dabei,allenfalls das Verleihpapier.

In dem Fall muss das die Polizei machen ,wenn einem da Zweifel kommen.

Personalausweis und der Nachweis bei welchen Verband man ist,wegen der Versicherung ist ok.

Alle die keine WBK besitzen dürften dann ja nach Deiner Meinung nicht schiessen ,weil sie nicht Sachkundig sind ?.Das ist mir neu.

mfg

Frank

Geschrieben
In dem Fall muss das die Polizei machen ,wenn einem da Zweifel kommen.

Personalausweis und der Nachweis bei welchen Verband man ist,wegen der Versicherung ist ok.

Alle die keine WBK besitzen dürften dann ja nach Deiner Meinung nicht schiessen ,weil sie nicht Sachkundig sind ?.Das ist mir neu.

mfg

Frank

Polizei hier... Polizei da... Himmel! Warum denn immer derart kompliziert???

Nein. Natürlich können auch WBK-lose Personen schießen, doch bei einem Anfänger macht es meiner Meinung nach sinn, daß ein Sachkundiger (Zusätzlich zur Standaufsicht) neben dem Anfänger steht.

Oft genug habe ich es auchschon gehabt, daß ich mit einer anderen Person alleine auf'm Stand war. Dann macht das schon sinn, daß wenigstens einer sachkundig ist. (Abgesehen davon: Du glaubst garnicht wie schnell jemand, der neu in der Thematik ist, mal eben so eine Kurzwaffe in Richtung Nachbarn hält... Das siehst Du als Standaufsicht so schnell garnicht, wie's passiert...)

also ich denke auch das es bei einem Schuetzen der das erste Mal da ist, legetim ist einen kurzen Blick in die WBK zu werfen.

...

Sehe ich auch so. Ein kurzer Blick ist OK. Einmal wurde von mir auch nach dem Perso gefragt (Man habe in jenem Verein schon seltsame Sachen erlebt), das war's dann aber schon.

Vertrauen ist gut...

...

Geld habe ich natuerlich keines bezahlt.

...

:icon14:

...

Aber wie gesagt ich finde es traurig das wir Schuetzen und Jaeger und Samler und so weiter und auch noch selbst das Leben schwer machen. Ist eben das alte Prinzip "teile und hersche"

Das Prinzip kennt bzw. kapiert nur leider heutzutage Keiner mehr.

Grüße

-Matze-

Geschrieben

vom hiesigen Stand kenne ich das so das Gäste beim ersten mal gefragt werden ob sie eine WBK haben und diese vorzeigen - was drinsteht interessiert keinen oder nur aus Neugier "Darf ich auch mal???" - wenn WBK vorhanden dann ab auf den Stand und los geht's, wenn keine da ist "nimmt dich ein Schütze an die Hand" und zeigt dir was du brauchst(z.B. Leihwaffen, MickyMouse, Spiegel usw.), wo was ist und achtet gesondert auf sicheren Umgang (dabei werden auch Altschützen ob ihrer Vorbildfunktion "geprüft").

Orientierungshilfe wird natürlich auch WBK-Inhabern die erstmals auf dem Stand sind geboten.

Geschrieben

Es geht darum was ich darf und was nicht.

Standaufsicht muss die Schützen ohne hin beaufsichtigen,bei Schützen ohne WBK erst Recht,da diese nicht alleine schiessen dürfen.

Was die Überprüfung einer WBK angeht ,obliegt die Prüfung nicht in dem Verein,auch keine kurze Einsicht.Wenn der Schütze sich weigert ,hast Du keine Handhabe,

Dies hat nichts kompliziertes an sich.

mfg

Frank

Geschrieben
kommt zu uns ein Gast mit eigener Waffe, dann kontrolliere ich beim ersten mal auch die WBK. Danach ist denn auch gut.

Harlekin

Was kontrollierst Du denn an seiner WBK? Bist Du Experte für Dokumentenfälschungen, oder ob der Sachbearbeiter Rechtschreibfehler gemacht hat? Fragt Euch mal, warum der Schießsport bei der Bevölkerung anerkannt werden soll, wenn Ihr Euren eigenen Kameraden nicht mal traut! Und was macht Ihr, wenn die Waffe wirklich illegal besessen wird? Ruft Ihr die Polizei und riskiert, dass die Behörde denkt, dass in eurem Verein öfter illegale Waffen geschossen werden? Ich wette, Ihr kontrolliert auch die Schultaschen eurer Kinder auf Inhalt ! Und bitte immer die Wahlwiederholungstaste drücken, vielleicht haben Eure Ehefrauen mit anderen Männern telefoniert :00000733:

Geschrieben
Stimmt... ggf. hast du aber dann kein Recht zu schießen. ;)

Gruß Gromit

Das ist richtig,denn in so einem Verein würde ich auch nicht schiessen gehen .

Mein Geld kann ich überall ausgeben.

Wen wir uns aber die Gesetze selbst machen ,anders als der Gesetzgeber es vorsieht,hab ich dafür ebenso wenig Verständnis.

mfg

Frank

Gast Harlekin
Geschrieben

He!

Ihr unterhaltet Euch über mich, während ich im back bin?

Wenn ein Wildfremder, den ich zum ersten Mal sehe, zu mir auf den Stand kommt, eine eigene Waffe mitbringt und damit schießen wil, dann möchte ich schon wissen, ob damit alles in Ordnung ist. Ich möchte jedenfalls keinen Straftaten Vorschub leisten! Das es dazu keine eindeutige rechtliche Handhabe gibt, ist mir auch klar.

Wenn Ihr das anders seht, ist das Eure Sache! Und was ich dann für Maßnahmen ergreife, wenn er sie mir nicht zeigen will? Ganz einfach: er schießt halt eben nicht.

Wenn ich einen sonstigen Verstoß (illegal o.ä.) feststelle? Hmmm.. mindestens(!) würde er den Stand verlassen.

Harlekin

btw: ich habe bis jetzt noch keinen erlebt, der mir das Vorzeigen verweigert hat.

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