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IGNORED

Waffe bestellen bevor WBK ausgestellt ist


Raphael63

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Habe mal eine Frage, ob es ein besonderes Risiko ist, eine Waffe beim BüMa zu bestellen, bevor die WBK ausgestellt ist. Hintergrund ist, dass die Beantragung einer WBK ca. 2 Monate in Anspruch nimmt. Lieferzeit für eine neue Waffe bei meinem BüMa ist aber auch ca. 2 Monate.

Von daher überlege ich, die Waffe jetzt schon zu bestellen, damit ich nach der Ausstellung der WBK nicht nochmals eine Wartezeit habe. Hat jemand Erfahrungen mit dem Verfahren?

Geschrieben

Mach mal ruhig !

Wenn Deine Unterlagen in Ordnung sind, gibt es eigentlich keinen Grund Dir Deine WBK zu versagen. Das musst Du natürlich selbst abschätzen, ob bei der Überprüfung der Zuverlässigkeit noch irgendwelche Elefanten aus dem Gebälk klettern.

Wenn Du beim BüMa bestellst, wird der Dir schon sagen, ob er das Spiel mitmacht. Wenn's 'ne halbwegs geläufige Waffe ist, und nicht irgendeine Exotin, dürfte er das Risiko mittragen.

Ich hab' damals auch erst gekauft und dann nach längerem Warten erworben. War kein Prob.

Geschrieben
Mach mal ruhig !

genau. erst der erwerb ist erlaubnispflichtig - nicht die bestellung. das eine ist waffenrecht, das andere bürgerliches (vertrags)recht. rechtlich bist du , falls die waffe bezahlt wurde, der eigentümer, allerdings noch kein besitzer. wenn der büchser (als besitzer) die bestellte waffe bis zur erlangung der wbk zurückhält - kein problem.

vorher schießen ist allerdings ein grenzfall, hängt von anderen optionen ab. einfach nehmen und zum schießstand fahren ist als wbk-loser nicht drin.

grüße

Geschrieben

Rechtlich gesehen kannst du Eigentümer von so ziemlich Allem sein - manchmal kannst du nicht so ohne weiteres Besitzer sein bzw. werden. Eigentümer einer Schußwaffe, eines Atomkraftwerks (Krümmel wird demnächst u.U. billig zu haben sein), einer Panzerfaust o.Ä. kannst du ohne weiteres sein - der Besitz und im Zweifel selbstredend auch der Betrieb (Krümmel z.B.) ist manchmal an weitere Auflagen geknüpft :) . Es spricht also überhaupt nichts dagegen Eigentümer einer Waffe zu werden - sie also zu bezahlen, der waffenrechtliche Erwerb - also die Inbesitznahme - erfolgt idealerweise aber erst mit entsprechenden waffenrechtlicher Erwerbsgenehmigung :) . Ich kenne sowas aus dem näheren Umfeld. Du solltest mit dem BüMa aber absprechen was passiert wenn es etwas länger dauert, deine Genehmigung nicht erteilt wird oder du irgendwann keine Lust mehr hast. Man hört manchmal auch davon, dass BüMa die Ware nicht insolvenzfest übereignet haben. Anzahlungen also quittieren lassen und das Gewollte (Erwerb nach WaffG durch dich) schriftlich festhalten, dann hast du wenigstens eine Diskussiongrundlage mit einem eventuellen Konkursverwalter.

Geschrieben

Du kannst, wenn dir die Finger schon jucken, bevor die WBK da ist, auch den Weg beschreiten, den ich gewählt hatte:

ich hatte, natürlich nach Absprache mit dem Betreffenden, die Büchse meiner Wahl gekauft, also das Eigentum daran erworben, und die Büchse an einen Berechtigten aus meinem persönlichen Umfeld ausliefern lassen. Dieser hat die Büchse dann für mich in Besitz und in Verwahrung genommen und sie zum Training entsprechend "mitgeschleppt".

Der Vorteil an der Sache ist, daß du, so du jemanden hast, der die Waffe auf seine WBK nimmt, sie nach WaffG sicher verwahrt und sie für dich zum Training mitschleppt, bereits von Anfang an mit dem Knallstock trainieren, dir die passende Munition ausschießen und die Waffe auf dich abstimmen kannst, ohne Gefahr zu laufen, daß Hinz- und Kunz an dem Teil rumfummelt, wie das offenbar bei Waffen die, auch wenn Privateigentum, in der Vereins-WBK geführt und im Verein aufbewahrt werden, gerne mal der Fall ist.

Ein weiterer Vorteil ist, daß du die Waffe, ihre technischen Eigenheiten usw von Anfang an richtig kennenlernst und daß du sie von Anfang an selber warten und pflegen kannst, was neben dem Werterhalt des Gerätes selber auch dem besseren technischen Verständnis für das Teil zu Gute kommt. Denn wenn man den Gerüchten Glauben schenken darf, gehören auch Wartung und Pflege der Gerätschaften zum Schießen dazu ;)

Wenn dann "der große Tag" gekommen ist, und du DEINE WBK in Händen hältst, solltest du sinnvollerweise bereits im Vorfeld mit dem SB bzw der SBine gesprochen haben und da die Info hinterlegt haben, daß du bereits EIGENTÜMER (nicht Besitzer) einer eigenen Waffe bist, mit der du auch regelmäßig trainiert hast und die du dann entsprechend auf DEINER WBK eingetragen haben möchtest, weil du dich bereits für eine schießsportliche Disziplin entschieden hast, für die dann naturgemöß auch die Befürwortung deines Verbandes vorliegen sollte. Damit sollten dann alle Vorraussetzungen für einen zügigen Eintrag der Waffe in deine WBK vorliegen.

Geschrieben
Mach mal ruhig !

Wenn Deine Unterlagen in Ordnung sind, gibt es eigentlich keinen Grund Dir Deine WBK zu versagen. Das musst Du natürlich selbst abschätzen, ob bei der Überprüfung der Zuverlässigkeit noch irgendwelche Elefanten aus dem Gebälk klettern.

...

Wow, was hat man dir in den Kaffee getan? :D

Geschrieben
Wow, was hat man dir in den Kaffee getan? :D

na was denn - er hätte ja auch schreiben können:

"für den fall, dass bei der überprüfung der voraussetzungen für die erteilung einer waffenrechtlichen erlaubnis bestimmte versagungsgründe festzustellen sind, wäre ein besitzwandel an der bereits erworbenen waffe hinfällig" ... oder so ....

da hätteste bestimmt auch wieder gemeckert ***** oder?

grüße

ps: mein kaffe ist in ordnung :rolleyes:

Geschrieben
ps: mein kaffe ist in ordnung :rolleyes:

Dank Dir für die Lanze, die Du für mich brachst ! :wub:

Als ich's schrieb, trank ich gar keinen Kaffee.

Nimm's nicht sooo Bier-ernst, creeper :s75:

Geschrieben
eine Wartezeit

...ja, das erste Hungerjahr ist laaang. :rolleyes: Daher noch ein Tip: Einfach die WBK zwei Monate vor Ablauf der 12 Monate (und damit vor Erhalt der Verbandsbescheinigung) beantragen.

Hab ich selbst so gemacht. Sachkundenachweis, Tresorquittung und ein paar erklärende Worte (ist natürlich nicht zwingend Notwendig --> Bei mir war es ein Wettkampf an dem ich gerne Teilnehmen wollte) zum SB, WBK beantragt und, ob ihr es glaubt oder nicht, als der SB nach sechs Wochen später anrief und mitteilte, dass die WBK abholbereit ist, hatte ich die Verbandsbescheinigung im Briefkasten. :00000733:

Gruß Gromit

Geschrieben

Meines Wissens ist es auch möglich die WBK während diesem ersten Hungerjahr zu beantragen. Kaufen kann man dann halt in dieser Zeit damit bedürfnisfreie Waffen, z.b. Flobert-Waffen.

Wenn dann das Jahr rum ist kann man sich die Bedürfnisbescheinigung vom Verein holen. Ich denke das erspart schon ein bisschen Zeit.

Geschrieben
Meines Wissens ist es auch möglich die WBK während diesem ersten Hungerjahr zu beantragen. Kaufen kann man dann halt in dieser Zeit damit bedürfnisfreie Waffen, z.b. Flobert-Waffen.

Wenn dann das Jahr rum ist kann man sich die Bedürfnisbescheinigung vom Verein holen. Ich denke das erspart schon ein bisschen Zeit.

Allerdings sind die eingeholten Auskünfte (BZR usw.) nur ein halbes Jahr lang gültig ... ist diese Zeit seit WBK-Erteilung schon verstrichen wird wieder neu eingeholt!

Geschrieben
Meines Wissens ist es auch möglich die WBK während diesem ersten Hungerjahr zu beantragen. Kaufen kann man dann halt in dieser Zeit damit bedürfnisfreie Waffen, z.b. Flobert-Waffen.

Wenn dann das Jahr rum ist kann man sich die Bedürfnisbescheinigung vom Verein holen. Ich denke das erspart schon ein bisschen Zeit.

Floberts setzen aber wiederum die Gelbe voraus >7.5J Und die gibts auch nicht mal eben so.

V

Geschrieben
Schon wieder - wo kommt das nur her ? :confused:

Wie lange ist sie denn nun wirklich gültig? Meine SBine sagt 6 Wochen, danach geht der ganze Sch.... von vorne los! Gibs denn da nix rechtsverbindliches wo man es nachlesen kann? Wie hältst Du das bei euch?

Geschrieben

Da kocht halt jede Behörde ihr eigenes Süppchen.

Meines Erachtens ist eine Neuanfrage zwischen den Regelprüfungen bzw. neuen Erlaubniserteilungen nur dann erforderlich, wenn gewisse Bedenken bestehen bei Kandidaten, wo nicht alles so sauber läuft wie man es sich wünscht...

Läuft aber inzwischen bei vielen Ämtern eh online mit kurzen Rücklaufzeiten und ist deshalb zumindest dort zweitrangig.

Geschrieben
Da kocht halt jede Behörde ihr eigenes Süppchen.

Meines Erachtens ist eine Neuanfrage zwischen den Regelprüfungen bzw. neuen Erlaubniserteilungen nur dann erforderlich, wenn gewisse Bedenken bestehen bei Kandidaten, wo nicht alles so sauber läuft wie man es sich wünscht...

Läuft aber inzwischen bei vielen Ämtern eh online mit kurzen Rücklaufzeiten und ist deshalb zumindest dort zweitrangig.

Ich glaub ich muß meinen Wohnsitz in Deine Richtung verlegen :D

Geschrieben
Floberts setzen aber wiederum die Gelbe voraus >7.5J Und die gibts auch nicht mal eben so.

V

wahrscheinlich meint er die beduerfnisfreien 4mm M20 und 4mm rz. unter 7,5J.

geht wohl dabei hauptsaechlich um HABENWOLLEN...

Geschrieben
Aber gerne doch. Jeder neue Zahler ist herzlich willkommen ! :fkr::spiteful:

Ja, ich weiß - für euch Schwaben bezahlen wir Badener schon 50 Jahre.

Geschrieben
Wenn Du beim BüMa bestellst, wird der Dir schon sagen, ob er das Spiel mitmacht. Wenn's 'ne halbwegs geläufige Waffe ist, und nicht irgendeine Exotin, dürfte er das Risiko mittragen.

Und wenn er gar nich will dann zahl halt die hälfte des preises (wenn du dem BÜMA vertrauen kannst)........

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