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IGNORED

0,0 Promillegrenze für Waffeninhaber?


Thorsten

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Kürzlich erzählten mir zwei Schützen, sie hätten bei ihrer Sachkundeausbildung (liegt noch nicht sehr lang zurück) gelernt, für Waffeninhaber gelte bei Verkehrskontrollen (wenn sie Waffen dabeihaben) eine 0,0-Promillegrenze.

Hat sich da was geändert? Ich bin der Meinung, es gilt genau die Grenze, die für alle Autofahrer gilt, je nachdem was da gesetzlich festgelegt ist.

Hat man da evtl. etwas verwechselt mit "absolutes Alkoholverbot beim Schießbetrieb"?

Geschrieben

Auch wenn ich zu den Beführwortern der 0,0 Promille-Grenze gehöre, ist es imho unerheblich, ob er seine Büchsen dabei hat, oder nicht. Solange er unter 0,5 bleibt und keine Ausfallerscheinungen oder sonstige Auffälligkeiten zeigt, muss es den Beamten egal sein. Sie dürfen ihn höchstens darauf hinweisen, daß er sich vielleicht nicht gerade vorbildlich verhält, aber rechtlich können sie ihm nichts.

Auch die zu recht bestehende 0,0 Promille Forderung im Schießstand hat damit nix zu tun, er kann ja nach dem Schießen noch mit den Schützenkollegen ein Bierchen im Vereinsheim gekippt haben.

Geschrieben

Bisher decken sich Eure Äußerungen exakt mit dem, was ich kenne.

Scheint wohl ein Mißverständnis oder aber extrem vorauseilender Gehorsam des Referenten beim Sachkundelehrgang gewesen zu sein.

Geschrieben

Jo.

Und daß 0,0 Promille -egal in welchem Bereich des öffentlichen Lebens- ganz sicher nichts verhindert, sondern allenfalls das Strafmaß und die Eingreifschwelle für die Ordnungshüter beeinflußt, dürfte auch jedem klar sein.

Geschrieben
Scheint wohl ein Mißverständnis oder aber extrem vorauseilender Gehorsam des Referenten beim Sachkundelehrgang gewesen zu sein.

In diesem Fall würde ich es nicht vorauseilenden Gehorsam, sondern eher Verantwortungsbewusstsein nennen. Ich hätte persönlich nichts gegen eine 0,0 Promille Regelung im Straßenverkehr.

Ich habe neulich mal ein paar Prüfungsbögen in der Hand gehabt, manche Fragen suggerieren beinahe, Hasch Rauchen wäre legal.... :angry2:

TheHun

Geschrieben

Ich bin absolut gegen Trunkenheit oder Drogeneinfluß im Straßenverkehr, aber 0,0 halte ich für absolut übertrieben. Es würde tatsächlich nur mehr Abzocke bedeuten. Hat man beispielsweise nach einem Radler 0,1 oder 0,2 Promille, wäre man dran. Verkehrsuntauglich ist man mit dieser Promillezahl sicherlich nicht. Andere Länder haben 0,0 Promillegrenzen vorgeschrieben, passiert deshalb weniger?

Mit Vernunft hat die falsche Darstellung der Rechtslage sicherlich überhaupt nichts zu tun.

Mit gleicher Argumentation könnte man auch die Abgabe aller Waffen fordern, es passiert schließlich immer so viel...verstehst Du, was ich meine?

Geschrieben

Natürlich geht 0,0 nicht, ist, wie Heinrich schon richtig festgestellt hat, rein biologisch nicht möglich.

Aber, und da kommt der Vernunftfaktor zum Tragen, man muss sich auch nicht Radehackenvoll hinters Steuer klemmen und meinen, es würde ja schon alles gut gehen, weil es bisher immer gut ging.

Und wer meint, mit einer Fahne oder auf THC und ähnlichem Zeugs auf dem Schießstand aufschlagen zu müssen hat irgendwie das Hobby verfehlt. Sorry, aber da hört dann für MICH jeder Spaß auf.

Es soll zwar gerüchteweise auch Leute geben, denen trotz daß sie bereits mehrfach Unfälle unter Alkoholeinfluss verursacht haben, noch nie jemand den Amtsknüppel zwischen die Beine geschmissen hat (was gerüchteweise an der Amtshierarchie liegt), aber das steht dann wieder auf einem anderen Blatt...

Aber angesichts der Diskussion fällt mir wieder ein Unfall ein, in den ich vor einigen Jahren als Geschädigter verwickelt war:

Ein, wie sich später herausstellte, unter Alkoholeinfluss stehender Verkehrsteilnehmer meinte, in seinem Fahrzeug bayrischen Ursprungs die Vorfahrt als Werksausstattung mit eingebaut und mit dem Erwerb des Fahrzeuges automatisch das Recht erworben zu haben, sich unerlaubt vom Unfallort entfernen zu dürfen. Jedenfalls schnitt er mir mit "dezent" überhöhter Geschwindigkeit die Vorfahrt, in Folge dessen ich mich mitsamt meinem Wägelchen im Fahrbahngeländer wiederfand, und ging anschließend flitzen. Ich stand mit meinem Fahrzeug und einem Zeugen da und rief erstmal die Rennleitung herbei.

Die kamen dann auch recht flott und nahmen sich der Sache an. Unter Anderem musste ich auch mein Bläserchen in den Alcotester machen (eigentlich kein Problem, da ich wie bereits geschrieben, ein strikter Beführworter der 0,0 Promille-Grenze bin).

Tja, aber denkste, ich hatte kurz vorher einen guten Liter frisch gepressten O-Saft gepichelt und so zeigte der Alcotester halt statt 0,0 einen geringen Alkoholwert an, um genau zu sein waren es, wenn ich mich recht entsinne, 0,07 Promille. Der Beamte schaute mich mit vorwurfsvoller Mine an und wollte mir ernsthaft vorwerfen, ich hätte bei der Aussage, keinen Alkohol getrunken zu haben, gelogen und müsse jetzt mindestens mit einer Teilschuld rechnen. Ich dachte erst, der will mich veralbern, aber nach mehrmaligem Nachfragen wusste ich: "Der meint das wirklich so, wie er das sagte...". Meine Versuche, ihm zu erklären, daß es ein ganz normaler biologischer Vorgang sei, daß bei der Verdauung von zuckerhaltigen Sachen, insbesondere von Obst und Obstsäften eine geringe Menge Alkohol entsteht, schienen ihn nur noch mehr auf die Palme zu bringen, weil er sich offenbar genaseweißt fühlte. Jedenfalls sah er sich genötigt, im Unfallprotokoll diese 0,07 Promille zu vermerken und mich nochmal darauf hinzuweisen, daß ich mit einer Teilschuld am Unfall zu rechnen habe. Den eigentlich dann notwendigen Blutalkoholtest erachtete er aber wohl nicht als so wichtig. Vielleicht weil er der Auffassung war, daß er eh als einziger die Wahrheit für sich gepachtet hätte.

Beim späteren Gerichtsverfahren gegen den Unfallverursacher versuchte der Verteidiger dann auch tatsächlich, diese Teilschuld durchzusetzen, indem er sich darauf berief, ich hätte ja ebenfalls unter Alkoholeinfluss gestanden. Zu meinem Glück war der Richter aber etwas einsichtiger und stellte klar, daß ohne den Blutalkoholtest eh nichts ginge und daß außerdem kein Mensch auf den Punkt genau 0,0 Promille haben könne und verwies dabei auch auf die gute alte Biologie.

Geschrieben
für Waffeninhaber gelte bei Verkehrskontrollen (wenn sie Waffen dabeihaben) eine 0,0-Promillegrenze.

Erzähle das mal den Jägern beim Schüsseltreiben. :lol:

Geschrieben
Ein bißl Alkohol ist also immer da, die Forderung nach 0,0 ist Blödsinn.

Die Forderung, keinen zu trinken, wäre da schon sinnvoller.

Aber weil halt in Deutschland Ideologie wichtiger ist als Tatsachen...

Heinrich

Genau das gleicht man durch eine bewusste Messtoleranz der Geräte aus. Es gibt sehr wohl einen Unterschied, zwischen eingenommenem Alkohol und dem Alk, der im Körper entsteht. Alles sehr leicht messbar, wird z.B. in der Luftfahrt durchaus gemacht, dort kann sehr wohl zwischen dem O-Saft vom Tag vorher und dem Radler unterschieden werden. Viel mehr als die von DA angesprochenen 0,07 wird man wohl ohne Alk zu trinken auch nicht im Blut haben.

Alles Tatsachen, man verzeihe mir, wenn ich mich der Ideologie hingebe, selbst nichts zu trinken, wenn ich Autofahre oder dergl. unternehme. (Reiten sehe ich als Ausnahme an, da ich meinem Pferd ohnehin eine höhere Strassenverkehrstauglichkeit unterstelle als meinem derzeitigem KFZ.)

Da ich heute nicht mehr fahren muss, darauf ein Prost! :s75:

Das Problem mit 0,5 ist, dass eben zu viele Spezis, glauben zu wissen, wann sie 0,5 haben, und die Unkenntnis darüber, dass der Blutalkoholgehalt nach dem letzen Schluck noch ansteigt. 0,0 ist eben begreiflicher und einfach in Trinkgewohnheiten umzusetzen als: XYZ geht schon!

TheHun

Geschrieben
Das stimmt schon.

Trotzdem sitz' ich dann lieber auf dem Kutschbock - ich bin ein besserer Fahrer denn Reiter. Und die zwei da vorne wissen, wo sie hin müssen...

Heinrich

Was nicht heißen soll, dass es nicht Pferde gibt, die ganz verrückt nach schalem Bier sind, bzw. durch Fallobst oder Treser vom Mostmachen auch ganz schön dabei sein können...

TheHun

Geschrieben

15% aller Verkehrsunfälle werden von alkoholisierten Verkehrsteilnehmern verursacht.

85% also von völlig nüchterenen Fahreren.

Diese gefährlichen Nüchternfahrern verursachen also die meisten Unfälle.

Also ist es sicherer, was zu trinken, bevor man ins Auto steigt.

Darauf hebe ich erst mal einen.

Tragt mich in Auudo, isch faaahr Eusch übberrall hinn. :saufen:

Prost

LLLedderstrumpf

Geschrieben

Sorry, wer mich kennt der weiß, dass ich alles andere als sauertöpfisch bin. In puncto Alkohol bin ich sehr dünnhäutig, weil ich in meinem privaten Umfeld früher schon eine Menge damit durchstehen musste und deshalb keinen Spaß verstehe bei Alkoholwitzen. Da kommen dann sofort die ganzen Erinnerungen wieder hoch... :traurig_16:

Geschrieben

Falls Du damit meinen solltest, dass ich auch heute noch therapeutische Hilfe benötige, kann ich Dich beruhigen. Ein paar Sitzungen bei der Psychologin meines Vertrauens haben mir damals sehr geholfen und mich "über den Berg" gebracht. :icon14:

Ich hab inzwischen alles verarbeitet, werde es aber natürlich nie ganz aus meinem Leben knipsen können, was man wohl auch nie tun sollte...

Geschrieben

Alkohol und Drogen sowie der ganze andere Scheiß, den es ja sonst noch so gibt, haben beim AKTIVEN Schiessen oder auch Autofahren nichts verloren. :heuldoch:

Mein Vater, wie auch mein Bruder sind Anwälte und ich bin schon gross geworden mit den "Unheil was Alkohl anrichten kann". Immer wieder habe ich erzählt bekommen was mal wieder unter Alkohol-Einfluss so alles passiert ist.

Sei es Autounfälle, die Unschuldige trifft.

Sei es Scheidungen oder Gewalt zur Ehefrau, oder den Kindern.

Sei es Schlägereien oder Vergewaltigungen. UND UND UND

Ich habe nichts gegen Alkohohl, auch wenn ich selber keinen trinke.

Stehe aber dafür, dass vor und beim Schiessen, keiner getrunken werden sollte und WIR ALLE WISSEN, wie die Realität aussieht.

Jeder soll sein Recht behalten, aber die Sicherheit der andern, DARF nicht gefährdet werden !!!

Zumindest meine Meinung.

:17:

Geschrieben

Die Frage ist nur ist unter 0,5 Promille noch eine Gefährdung vorhanden??? Sollte man nicht auch in irgendein Gesetzt verfassen, dass bestimmt das man nicht unausgeschlafen schiessen / fahren sollte.... <_<

Generrel habt ihr Recht, aber man sollte es nicht übertreiben....

Geschrieben

Wofür sollen denn die 0,0 gelten? Für's Schießen? Fürs Führen? Mit Alkohol im Blut nur noch entladen und nicht zugriffsbereit?

Kommt ja schon mal vor, dass man nach der Jagd ein Bierchen unter Freunden trinkt. Manchmal auch zwei oder drei. Ach ja, ich lasse mich dann abholen, andere wohnen gar nur einen Fußmarsch entfernt. Muß ich die Waffe jetzt erst nach Hause bringen?

Auf der Jagd und beim Schießen mögen die 0,0 ja angebracht sein (auch darüber ließe sich streiten) aber ein generelles Alkoholverbot für Waffeninhaber?

Geschrieben

nach dem training:

tasche auf,waffe rein,tasche zu,nach hause fahren,tasche auf,waffe raus,schrank auf,waffe rein,schrank zu,kühlschrank auf,bier raus,kühlschrank zu,bier auf!

so in etwa müsste es sich vertragen.

ich weiss nicht,ob man immer überall "hoch rangehen" muss.

anstelle der frage"was kann man alles grad noch so ohne ärger machen" einfach mal danach gehen was man nun nicht gerade alles machen muss.

wenn ich z.b. auf der kreuzung nen VU baue und habe vorher nix getrunken -so stellt sich ein problem erst gar nicht: die frage ob ich nun noch fahrtüchtig oder nicht...

bin ich nüchtern mit waffe verpackt unterwegs....auch kein problem.

aber wer im fall des falles sich lieber(vielleicht noch über anwalt) in der not erklären mag,dann ruhig proosscht ! :s75:

Geschrieben
nach dem training:

tasche auf,waffe rein,tasche zu,nach hause fahren,tasche auf,waffe raus,schrank auf,waffe rein,schrank zu,kühlschrank auf,bier raus,kühlschrank zu,bier auf!

so in etwa müsste es sich vertragen.

ich weiss nicht,ob man immer überall "hoch rangehen" muss.

anstelle der frage"was kann man alles grad noch so ohne ärger machen" einfach mal danach gehen was man nun nicht gerade alles machen muss.

wenn ich z.b. auf der kreuzung nen VU baue und habe vorher nix getrunken -so stellt sich ein problem erst gar nicht: die frage ob ich nun noch fahrtüchtig oder nicht...

bin ich nüchtern mit waffe verpackt unterwegs....auch kein problem.

aber wer im fall des falles sich lieber(vielleicht noch über anwalt) in der not erklären mag,dann ruhig proosscht ! :s75:

Moin,

da kann ich mich nur anschliessen :appl:

Ansonsten halt trinken und später heulen, weil die WBK eingezogen wird.

@nhilbert "Alkoholverbot für Waffeninhaber?" :gaga:

Alkoholverbot für Piloten ?

Alkoholverbot für Ärzte ?

Alkoholverbot für Kinderbetreuer?

etc.

Das ist doch alles Käse und mal wieder völlig übertrieben.

Jeder kann und soll machen was er will, aber bei dem Umgang mit Waffen, kein Alk !

Wobei ich nichts gegen ein Bierchen habe, nachdem man denn die arme Sau nun endlich mal tödlich getroffen hat und sie ihr verdientes Eichblatt bekommt.

Nur bleibt es ja selten dabei..............EINER GEHT NOCH.....

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