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IGNORED

Klärt mich bitte auf, wenn ich falsch liege!


Rabe74

Empfohlene Beiträge

Hi

ich bin bis Dato immer davon ausgegangen, dass ich min, 12Monate in einem Verein und in einemVerband Mitglied sein muß und eine regelmäßige Schusswaffennutzung inkl. Sachkundenachweis erbringen muß um einen Schusswaffe besitz zu beantragen.

Ist das so richtig???

Oder muß ich gar nicht 12 Monate in einem Verband Mitglied sein?

In meinem speziellen Fall ist es so, ich schieße seit ca 6 Monaten alle 14 Tage als Gastschütze in einem Verein,der dem RSB angehört, bin aber weder im Verein noch im Verband Mitglied. only just for fun!

Nun will ich mich aber nächste Woche dem BDMP anschließen und einer SLG beitreten, sobald mein polizeiliches Führungszeugnis eingetroffen ist.

Wann kann ich frühstens was beantragen?

Ich habe ein Schießbuch geführt, welches immer durch den damaligen Schießleiter abgezeichnet wurde! Wir die Zeit und der Umgang angerechnet???

Ich würde mich sehr über Eure Antworten freuen, da mir die Frage auf der Seele brennt!!

Danke

Gruß

Rabe

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Hallo Rabe

dem Buchstaben des Gesetzes nach mußt du, um eine WBK nach § 14 zu bantragen, 12 Monate regelmäßig schießen und einem Dachverband angehören. D. h. sobald du einem Dachverband angehörst, kannst du, da du das 12monatskriterium erfüllst, eigentlich die Befürwortung des Dachverbandes bekommen und damit deine WBK beantragen. Immer vorausgesetzt, der BDMP spielt mit. Dem Gesetz hast du genüge getan.

Steven

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Wann kann ich frühstens was beantragen?

Beim BDS habe ich was gelesen von mindestens 12 Monaten, vorher gibt es keine Befürwortung.

BDMP wird das kaum anders handhaben, aber einfach mal auf deren Seite bei den Befürwortungsregeln nachschauen.

Gruß TWG

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Sachkundeprüfung hast Du noch nicht, gell? :)

Eigentlich sollten 12 Mon. relemäßiges Training ausreichen. 

Nur ist es häufig schwer bei einem Wechsel, die "Altzeiten" vom neuen Verband anerkannt zu bekommen. 

Natürlich könntest Du es auch direkt beim Sachbearbeiter mit Deinen Belegen versuchen. Nur mir ist kein solcher Fall bekannt.  :AZZANGEL:

SBine, wo bist Du? :shout:

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Oh, dass hört sich gut an!

Fakt ist, ich will am ein oder anderen Wettkampf teilnehmen und mir meine eigene Waffe ao einstellen wie es mir liegt! Das war bis Dato leider nicht möglich!

Da ich an einem Halbautomaten Spass habe, kommt der BDMP und somit eine SLG in Frage. :00000733:

Ich habe auf meinem Antrag an den BDMP eingetragen, dass ich 6 Monate den Schießsport regelm. ausübe, muss ich eine beglaubigte Kopie des Schießbuches beilegen? Oder wo weise ich dieses nach?? :confused:

Please Help

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Oh, dass hört sich gut an!

Fakt ist, ich will am ein oder anderen Wettkampf teilnehmen und mir meine eigene Waffe ao einstellen wie es mir liegt! Das war bis Dato leider nicht möglich!

Da ich an einem Halbautomaten Spass habe, kommt der BDMP und somit eine SLG in Frage. :00000733:

Ich habe auf meinem Antrag an den BDMP eingetragen, dass ich 6 Monate den Schießsport regelm. ausübe, muss ich eine beglaubigte Kopie des Schießbuches beilegen? Oder wo weise ich dieses nach?? :confused:

Please Help

Das wird nichts nützen, da du noch in keinem Verein/Verband Mitglied warst.

Ergo 12 Monde Mitgliedschaft und regelmäßiges Training im BDMP, bevor du da ne Befürwortung bekommen kannst. Aber wenn du in eine SLG eintreten kannst da wo du jetzt schon schießt, lässt sich vielleicht was machen.

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Genau wie Heinrich sagt.

12 Monate regelmäßig Training und Mitglied in einem Dachverband.

ABER

die Verbände sehen das meistens anders. Die sagen fast alle 12 Monate Training und 12 Monate im Verband sonst läuft nichts. Da nutzt dann auch meckern nichts die sitzen am längeren Hebel.

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Genau richtig!

Hier die Antwort des Landesreferenten BDMP NRW auf meine Fragestellung und Anerkennung der Freischützenzeit :

ich freue mich über Ihren Entschluss in den Bdmp e.V. eintreten zu wollen.

Für eine Waffe beantragen zu können müssen Sie mindesten 1 Jahr

In einen amtlich anerkannten Schießsportverband Mitglied sein und in

dieser Zeit regelmäßig schießen ( 14 X / Jahr ).

Zusätzlich müssen Sie einen Waffensachkundelehrgang mit Abschluss nachweisen.

Die Termine für die nächsten Lehrgänge können Sie der Web – Seite BDMP-NRW entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

ENDE AUS MICKY MAus :traurig_16:

Also abwarten und Däumchen drehen... :confused:

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Dann gehe doch direkt zur Behörde und nehme den anderen Weg, nämlich den des freien Schützen. Das hast Du halt 6 Monate vorher Deine WBK.

Das ist noch die Frage - wie lange es dauert, sein (das Recht des Freien Schützen) Recht durchzusetzen... evtl. vor Gericht. Da ist der Weg über den Sportschützen mit Vereinszugehörigkeit einfacher.

IMI

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Dann gehe doch direkt zur Behörde und nehme den anderen Weg, nämlich den des freien Schützen. Das hast Du halt 6 Monate vorher Deine WBK.

Ich denke das werde ich parallel dazu machen, einfach mal alle Unterlagen schnappen und auf´m Polizeipräsidium vorstellig werden!

Sachkundelehrgang werde ich ende des Monats in Angriff nehmen!

Besten Dank

Werde Euch wissen lassen was draus geworden ist!!

Gruß

Ralf

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Zu dem Thema muss man öfters mal die Wissenschaftler-Antwort geben: "Das kommt darauf an....."

Also Im Gesetz WaffG steht:

- Du musst im Verband sein (Da steht nix wie lange !)

- Du musst in einem Verein den Schießsport ausüben (regelmäßig !) Der Verein muss dem Verband angehören.

-> Daraus fordert der Gesetzgeber (zwei) Nachweise, die werden üblicherweise in einer Bedürfnisbescheinigung des Verbandes zusammengefasst. Das prüft nicht die Ordnungsbehörde sondern der Verband. Weil wir als Sportschützen sehr gesetzestreu sind, ist diese Prüfung sehr eindringlich. Deshalb:

Abseits ist, wenn der Schiri pfeift ! Oder: der Verband hat immer recht ! Oder: Kleiner Leitfaden zur Erlangung eines bestätigten Bedürfnis'.

Wenn Du dann eine Kanone haben willst, muss folgendes klar sein:

- Du gehst regelmäßig zum Training. Dafür einen glaubhaften Nachweis zu erbringen brauchst Du Deine Vereinskameraden. Die sollen Dir helfen !

- Der Verband hat Regeln, Statuten, Verfahrensweisen. Mit denen klarzukommen, ist ein iterativer Prozess. Bei Geschäftsstelle anrufen: "Ich hätt da mal gern ein Problem....Was muss ich für SIE tun, damit SIE mir bei der Lösung helfen. Welche anderen Möglichkeiten habe ich ?"

Dann: "Ich HABE Ihnen schon XYZ geschickt, reicht das ? Was muss ich tun ?"

-Es kann vorkommen, daß der erste Zielverband nicht der Richtige für Dich ist. Über den Tellerrand schauen!

Nerven bewahren! Sei ein Teil der Lösung, nicht des Problems ! OMMMMMMMM !

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Also ich hab meine 1. Bedürfnisbescheinigung vom RSB bekommen, obwohl ich KEINE 12 Monate Mitglied war! Ich habe 2 Monate als Gastschütze in unserem Verein geschossen, weil ich erstmal feststellen wollte, ob schießen überhaupt was für mich ist! Da ich mich mit großer Begeisterung für unseren tollen Sport entschieden habe , hat sich meine Sportwartin beim RSB für mich eingesetzt und die 2 Monate als Gastschütze mit durchpaukt (Danke an dieser Stelle nochmal dafür!)

Es geht also doch, die Verbände müssen es nur wollen! Ok ich hab wirklich jeden Trainigstermin wahrgenommen, den ich im letzten Jahr bekommen konnte, ich glaub ich war 130-150 mal trainieren und das muß wohl den RSB etwas beeindruckt haben denke ich mal!

Gruß

The Firm

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... Ok ich hab wirklich jeden Trainigstermin wahrgenommen, den ich im letzten Jahr bekommen konnte, ich glaub ich war 130-150 mal trainieren und das muß wohl den RSB etwas beeindruckt haben denke ich mal!

Gruß

The Firm

Nein, richtig lesen! Die Trainingstermine waren über das ganze Jahr verteilt, aber ist trotzdem schon recht viel! Meiner LAG hats net so gut gefallen, das ich permanent im Verein war, da hat sie einfach das schießen auch angefangen und schießt nun KK-Unterhebel! Naja, irgendwie muß man die Schränke ja gefüllt bekommen :D

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