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IGNORED

Tippfehler im EU-Feuerwaffenpass


Henk

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Hallo zusammen,

bei der Eintragung einer Waffe in den Europäischen Feuerwaffenpass ist meiner Sachbearbeiterin ein Fehler beim Hersteller unterlaufen "Tanfaglio" statt "Tanfoglio".

Ist mir erst gar nicht aufgefallen... könnte das an einer Staatsgrenze ein Problem werden?

Gruß

Henk

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Mach mit dem schwarzen Kugelschreiber

an das o einen Strich....dann ists ein a.......und dann passts.

Nein eher andersrum ... aus einem "a" ein "o" machen ist schon schwieriger ... ("Gromit war schneller!")

Außdem ist es mit einer Schreibmaschine geschrieben (das es soetwas noch gibt ???)

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Ich denke dem Zoll ist es wurscht ob ein a oder ein o, hauptsache die Nummer stimmt überein. Außerdem kennen die sich meist auch mit den gänigen Begriffen aus (ok, nicht alle aber die meisten), und die wissen dann schon das es Tanfoglio heißen muß. Ist wie beim finn. Mosin, wo auf der Waffe 7,62x53R steht, man aber im Laden ohne Probleme trotzdem die 7,62x54R bekommt. Ich würde da nix machen.

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Solange die Herstellungsnummer stimmt, sehe ich da auch kein Problem. Aus der ebenfalls mitgeführten WBK geht es ja korrekt hervor und wenn die Behörde einen Buchstabendreher gemacht hat, führt das nicht zum Tode...

Erkäre Du bitte schön einem bulgarischen Polizisten eine deutsche WBK! :rtfm:

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Hallöle!!

Ich habe auch mal einen Tippfehler in ner WBK gehabt,

aus meiner P 226S X-SIX wurde eine P 226S X-SDX

Als ich mal was anderes mit dem SB wegen ner anderen WBK zu bekakeln hatte,

habe ich Ihm die mit dem Tippfehler mitgeschickt und er hat es korrigiert indem eine neue WBK mit korrekter Schreibweise ausgestellt wurde.

Völlig kostenlos für mich, wenn ich vom Anruf bei Ihm absehe...

(Eine Kollegin von Ihm hatte gesagt, es sei besser das aus zu bessern...

Wobei, auch gesagt wurde, die Nummer stimmte ja, und das sei die HAUPTSACHE!

Auf der Waffe steht ja nicht X-SIX...)

Grüße,

mark23operator

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Schon mal was von offensichtlichen Unrichtigkeiten in einem Verwaltungsakt gehört ? ;)

Das nützt Dir aber erstmal gar nix, daß der DEUTSCHE SB eine "offensichtliche Unrichtigkeit in einem Verwaltungsakt" begangen hat, wenn Dich der BULGARISCHE Grenzpolizist einer grüüüündlichen Ganzkörperuntersuchung unterzieht. :chrisgrinst:

Grüße

Iggy

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