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IGNORED

Sachkundeprüfung - Wie lange gültig ?


Stephan_muc

Empfohlene Beiträge

Hallo,

habe gerade mit meiner SB gesprochen, da das auf mich auch

Zutrifft.

Habe vor 17Jahren meine Sachkunde gemacht für alle Waffenarten (Pistole, Revolver, Langwaffen mit allen Kalibern)

Habe mir dann eine Gelbe WBK geholt und dort stehen 2 Gewehre drauf.

Jetzt möchte ich mir einen Revolver und eine Pistole kaufen und muss natürlich eine grüne WBK beantragen.

Kein Problem sagt Sie, die Sachkunde wurde anerkannt und an den Waffenarten hat sich nichts geändert.

Darum muss ich keine neue SK machen.

Gruss

voyager

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Dann schlage ich vor, Deine eigene Strategie so umzubauen, dass Du dem SB juristisch so viel Ärger wie möglich machst.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist der SB auch so ein Duckmäuser wie Du und wird Widerstand aus dem Weg gehen. Ich habe es bisher nicht bereut mich gegen die Willkür irgendwelcher Beamter zur Wehr zu setzen. Zweimal haben "klärende Telefongespräche" eines beauftragten Anwalts geholfen, einmal ging es vor Gericht. Besagte Beamte sind mittlerweile lammfromm und überlegen sich zweimal, ihr halbwissen zu einem Nein auszulegen.

Vergiss nicht, dass auch ein SB nicht unfehlbar ist, er oder sie ist jemand im mittleren Dienst, der eine ruhige Kugel schieben möchte. Die Motivation ist folgende:

Sage ich "Ja", und es stellt sich hinterher bei einer internen Revision heraus, dass meine Entscheidung falsch bekomme ich eines auf den Deckel.

Sage ich "Nein", nimmt das der Büger ohne weiteres hin und mir kann nichts passieren.

Ziel muss es sein auch das "Nein" zu einer riskanten Handlungsalternative zu machen.

TheHun

Nur das Problem bei der Sache ist, dann wartest du weitere 1-3 Jahre auf deine WBK. :contra:

Es ist ja nicht mit einem kurzen Anruf beim Vorgesetzten getan.

Aber nach 3 Jahren hat man dann (evtl.) endlich seine WBK MIT alter Sachkunde und das guite Gefühl sein Recht durchgesetzt zu haben :00000733:

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Habe mir dann eine Gelbe WBK geholt und dort stehen 2 Gewehre drauf.

Gruss

voyager

Hi Voyager,

der Unterschied ist, dass bei Dir 2 Gewehre drauf stehen, ich jedoch keine WBK beantragt hatte.

Der Fall bei Glock-lover is eher der gleiche, da ist aber wohl der SB am falschen Dampfer... :gaga:

Gruß

Stephan

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Dann schlage ich vor, Deine eigene Strategie so umzubauen, dass Du dem SB juristisch so viel Ärger wie möglich machst.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist der SB auch so ein Duckmäuser wie Du und wird Widerstand aus dem Weg gehen. Ich habe es bisher nicht bereut mich gegen die Willkür irgendwelcher Beamter zur Wehr zu setzen. Zweimal haben "klärende Telefongespräche" eines beauftragten Anwalts geholfen, einmal ging es vor Gericht. Besagte Beamte sind mittlerweile lammfromm und überlegen sich zweimal, ihr halbwissen zu einem Nein auszulegen.

Vergiss nicht, dass auch ein SB nicht unfehlbar ist, er oder sie ist jemand im mittleren Dienst, der eine ruhige Kugel schieben möchte. Die Motivation ist folgende:

Sage ich "Ja", und es stellt sich hinterher bei einer internen Revision heraus, dass meine Entscheidung falsch bekomme ich eines auf den Deckel.

Sage ich "Nein", nimmt das der Büger ohne weiteres hin und mir kann nichts passieren.

Ziel muss es sein auch das "Nein" zu einer riskanten Handlungsalternative zu machen.

TheHun

Erstma DANKE FÜR DEN DUCKMÄUSER !!

Wenn ich nu die SK nochmal mache (schadet meinem Wissen sicher nicht) kostet mich das 75€

Wenn ich Terror mache mit Anwalt und Co, dann kostet mich das mehr...

Eine RSV hab ich nur für Verkehrsangelegenheiten derzeit, das werde ich aber nochmal überdenken..

Laut den Schützenkameraden sind die SB´s hier eigentlich "recht handzahm" also denke ich, ist es der Falsche Weg für ALLE

wenn da nun einer wegen a bisserl Lernen und 75€ die Welle macht und dann eventuelle Kulanz bei keinem mehr gilt.

Wenn du eine Vernunft / Wirtschaftlich beeinflusste Entscheidung als Duckmäusertum hinstellst, dann kann ich Dir nicht helfen....

Wenn aber später mal was is und ich ne Waffe nicht eingetragen bekommen sollte oder ähnliches, dann werde ich mein Recht

auch entsprechend durchzusetzen wissen...... :bud:

Lernender Weise

Stephan

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Hi,

nochwas, hatte vorhin wenig Zeit.

Ich hatte die SB natürlich auch gefragt was wäre wenn ich keine WBK hätte und nur die SK vor 17Jahren gemacht hätte.

Sie sagte das dieses egal wäre und die SK immer noch Gültigkeit hätte da ihr keine gesetzliche Regelung bekannt sei die dieses Beneint.

Gruss

voyager

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Hi,

nochwas, hatte vorhin wenig Zeit.

Ich hatte die SB natürlich auch gefragt was wäre wenn ich keine WBK hätte und nur die SK vor 17Jahren gemacht hätte.

Sie sagte das dieses egal wäre und die SK immer noch Gültigkeit hätte da ihr keine gesetzliche Regelung bekannt sei die dieses Beneint.

Gruss

voyager

Interessant!

Dann soll sie doch mal sagen, in welcher Rechtsgrundlage steht, das eine vor 17 Jahren gemachte Sachkundeprüfung bei einer erstmaligen waffenrechtlichen

Beantragung die Grundlage nach § 7 WaffG i. Verb. mit KLICK, also dem zugrunde liegenden Vorschriften ist.

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Hi,

1. über die beim Umgang mit Waffen und Munition zu beachtenden Rechtsvorschriften des Waffenrechts, des Beschussrechts sowie der Notwehr und des Notstands,
bei mir steht auf meiner alten SK folgendes:

--die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften über den Umgang mit Waffen und Munition sowie über Notwehr und Notstand.

2. auf waffentechnischem Gebiet über Schusswaffen (Langwaffen, Kurzwaffen und Munition) hinsichtlich Funktionsweise, sowie Innen- und Außenballistik, Reichweite und Wirkungsweise des Geschosses, bei verbotenen Gegenständen, die keine Schusswaffen sind, über die Funktions- und Wirkungsweise sowie die Reichweite,

--die Reichweite und Wirkungsweise der betreffenden Geschosse

3. über die sichere Handhabung von Waffen oder Munition einschließlich ausreichender Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffen.

--Die Handhabung von Schusswaffen und den Umgang mit Munition folgender Art:

So, was ist nun an meiner Sachkunde anders bis vielleicht die Formulierung?

Gruss

voyager

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Erstma DANKE FÜR DEN DUCKMÄUSER !!

Oft reicht es, wenn ein Anwalt beim entsprechenden Vorgesetzten anruft und sich von diesem die Sache erklären lässt. Das ist wenn man einen RA im Bekanntenkreis hat nicht sehr teuer, reicht aber oft als Schuß vor den Bug aus.

Das Problem sind in D weniger die Gesetze, als die vielen kleinen Beamten, die zusätzlich blockieren, jeder, der das aus welcher Motivation auch immer, mit sich machen lässt unterstützt diese solche Gängeleien. Fakt ist, dass Du eine Sachkunde hast, und der SB soll BEWEISEN, dass diese nicht mehr gilt, und ein Vergleich mit anderen Rechtsvorschriften etwa aus dem Straßenverkehr hat nichts mit diesem Thema zu tun.

Natürlich hast Du recht, dass es nicht schadet, sich auf dem aktuellen Stand zu halten, aber dazu brauchst Du als mündiger Bürger keine staatliche Prüfung, sondern bist alt genug selbst zu entscheiden, was für Dich wichtig ist und was nicht.

TheHun

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Hi,

bei mir steht auf meiner alten SK folgendes:

--die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften über den Umgang mit Waffen und Munition sowie über Notwehr und Notstand.

--die Reichweite und Wirkungsweise der betreffenden Geschosse

--Die Handhabung von Schusswaffen und den Umgang mit Munition folgender Art:

So, was ist nun an meiner Sachkunde anders bis vielleicht die Formulierung?

Gruss

voyager

Hallo voyager,

schau mal den § 2 unter dem u. a. "KLICK" an. ;)

Ein Sportschütze der erstmalig in unserer jetzigen Zeit eine WBK beantragen möchte hat u. a. einen praktischen Prüfungsteil

abzulegen. Den haben die meisten "Alten" nie und nimmer vor Jahren gemacht / machen muessen!

Somit haben Neulinge mit Uralt-Sachkundeprüfung (+ ohne bereits vorhandene WBK) nicht die gesetzl. Voraussetzung erfüllt.

Gruss

Heinz

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Hallo,

@Heinz:

vielleicht sollte ich die SKBescheinigung wirklich mal einscannen.

Als letzter Satz steht dort:

Der Nachweis der ausreichenden Kenntnisse ( Sachkunde) beruht auf einer der Sachkundeprüfung gemäß §§29, 30 der 1. WaffV vergleichbaren Prüfung.

Die schriftliche und praktische Prüfung der Sachkunde wurde am 19.12.1989 in Wohnort mit Erfolg abgelegt.

wir hatten damals schon eine praktische Prüfung auf den Schiessstand.

Gruss

voyager

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Hallo voyager,

schau mal den § 2 unter dem u. a. "KLICK" an. ;)

Ein Sportschütze der erstmalig in unserer jetzigen Zeit eine WBK beantragen möchte hat u. a. einen praktischen Prüfungsteil

abzulegen. Den haben die meisten "Alten" nie und nimmer vor Jahren gemacht / machen muessen!

Somit haben Neulinge mit Uralt-Sachkundeprüfung (+ ohne bereits vorhandene WBK) nicht die gesetzl. Voraussetzung erfüllt.

Gruss

Heinz

Praktische Prüfung...und wenn ich jetzt aber schon seit Jahren eine Schusswaffe in der WBK habe? Habe ich dann nicht schon die ausreichende Praxis nachgewiesen wenn innerhalb der letzten 5 Jahre keiner durch mich umgekommen ist?

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.... müssten also allesamt nochmals eine SK-Prüfung machen ???

Wenn ich jetzt meinem Vater sage, seine 1940 als Marine-Kraftfahrer gemachte Führerscheinprüfung könne nicht mehr anerkannt werden und er müsse sie nochmal machen, dann gräbt er seine 1945 nördlich des Kaiser-Wilhelm-Kanals vor der Gefangennahme durch die Engländer vergrabene 08 aus!

Wann sagt endlich carcano was dazu, um die Gemüter zu beruhigen?

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also die sk ist (wenn wir schon derartige vergleiche heranziehen wollen) nicht mit einem fuehrerschein zu vergleichen, sondern eher mit der "sofortmassnahmen am unfallort"-bescheinigung.

die mache ich einmal (vor der fuehrerscheinpruefung), und das war's.

wenn ich sie allerdings ablege, und dann ueber eine gewisse zeit hinweg NICHT die fuehrerscheinpruefung ablege, darf ich sie ("sofortmassnahmen...") irgendwann wiederholen.

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Nein und nochmals nein!

Mindestalter, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Bedürfnis sind die Voraussetzungen für Waffenbesitz. Fehlt eine Voraussetzung für eine waffenrechtliche Erlaubnis, dann is nix mit Knall und Peng.

Mindestalter kann nicht flöten gehn, Zuverlässigkeit kann flöten gehen mit Butterfly, Wurfstern und Kauf von Kofferraum zu Kofferaum im dunklen Bahnhofsviertel, Sachkunde einmal gemacht immer gültig, Bedürfnis ---> heiss diskutiert bei WO.

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Dann will ich mich hier auch mal wieder melden.... :gutidee:

Wenn ich mal Zusammenfasse, dann seh ich die Sache mitlerweile so:

Wer wie ich ne 17 Jahre alte SK hat und sie dann neu machen muss....

Der hat hald Pech gehabt. Der Ärger wegen 75€ für die SK und a bisserl lernen

im Vergleich zu keiner SK und nem SB der einen vom ersten Tag an nicht mag

is definitiv die bessere Entscheidung.

Wer aber wie Glock-lover ne WBK mit eingetragener Waffe hat und dann Terror wegen

seiner alten WBK bekommt, der hat allen Grund der Welt sich aufzuregen und entsprechend

Dampf zu machen. KAnn ja nicht angehen, dass jemandem der ne Waffe hat und der auch aktiv

im Training ist die Sachkunde nicht anerkannt wird. Jemand wie er weis bestimmt mehr wie jemand

der die SK gerade gemacht hat und keine/wenig praktische erfahrung hat.

Nu kommt demnächst die Schulung zur Standaufsicht und dann die SK und sobald möglich die WBK und

eine eigene Pistole.

Danke für alle die hier mit Ihrem Fachwissen mitgeholfen haben.

Gruß

Stephan

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YEEEEHA!

Nachdem das KVR nicht angerufen hat, hab ich halt den Hörer in die Hand genommen...und siehe da! Ich kann vorbeikommen, den Eintrag "können wir schon machen"!

Nur muss ich jetzt ein Foto von meinem Safe mitbringen...

Die Wege der Sachbearbeiter sind unergründlich....

GRATULIERE !!!!!

:00000733:

Dann mach mal ein Foto von der netten Blechkiste...

Vergiß das Typenschild nicht, muss ja Klasse B sein....

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