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IGNORED

Sachkundeprüfung - Wie lange gültig ?


Stephan_muc

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Gemeinde,

nachdem ich schon in meiner Jugend mit 15 angefangen habe Pistole zu schiessen und seinerzeit in der HSG München auch

Freie Pistole und Schnellfeuer geschossen habe, habe ich seiner Zeit (ca 17 Jahre her) die Sachkundeprüfung abgelegt.

Nun bin ich nach langer Pause wieder aktiv und habe mit der Luftpistole wieder an Rundenwettkämpfen teilgenommen.

Mit knapp 360 Ringen (Anfangs 330) in 6 Monaten Training ist der Spaß am Schiessen wieder voll da.

Im Nachbarort bin ich nun auch in einem Verein zum scharf Schiessen (SpoPi und GK).

Nachdem nun auch der Wunsch nach einer eigenen SpoPi da ist, wollte ich Fragen, ob meine alte Sachkundeprüfung noch

gültig ist.

Bitte nicht falsch verstehen, es geht nicht darum nicht lernen zu wollen, sondern darum, dass ich keine Prüfung zahlen möchte

die ich bereits habe. Die Schulung zur Qualifizierten Standaufsicht mache ich in der nächsten Zeit, wenn wieder ein Termin ist und

die Inhalte der aktuellen Sachkundeprüfung werde ich mir selbstverständlich auch "reinziehen".

Wissen ist in dem Bereich ja ein wichtiger Sicherheitsbestandteil.

Danke für Eure HIlfe

Stephan

Geschrieben

Hallo

Ich habe meine Sachkunde letztes Wochenende gemacht und stellte dem Ausbilder die selbe Frage.

Dieser meinte es sei wie beim Führerschein, Lebenslang gültig.

Andererseits wird die Sachkunde ja gemacht um eine WBK beantragen zu können, hast su diese erst einmal kannst du sie auch for ever behalten, es sei denn du tritts aus dem Verein aus und suchts die keinen neuen oder hälst sonst eine Regel nicht ein.

Ich denke du solltest es erstmal mit der alten Sachkunde probieren und abwarten

Gruß Flo

Geschrieben

Also, bei mir war das ganz ähnlich.

Mit 14 LG geschosen mit Meisterschaften usw., Vorbereitung für KK mit Sachkunde usw.

Aber dann hatte ich keine Lust/Zeit, was auch immer.

Jetzt habe ich wieder mit GK angefangen. Auf nachfragen hier und auch sonst über all sagte man mir das selbe. Ist unbegrenzt gültig, ein nachweis der Sachkunde ist ein Nachweis der Sachkunde usw.

Ich habe nun aber bereits von 2 Leuten gehört das die alten Sachkundenachweise hier in MG nicht anerkannt werden.

Also was willst du machen wenn der Sachbearbeiter sagt, Ne, die ist nicht gültig ??

Klagen und ggf. 3 Jahre warten ??

Ich hab schnell eine Neue gemacht und gut ist.

Evtl. können die sich damit rausreden das die Sachkunden ja nach § 7 neues WaffG abgelegt werden muß. ( Hab ich das noch richtig im Kopf??) Das steh bei den alten Nachweisen natürlich nicht drauf.

Also am besten mal den entsprechenden Sachbearbeiter interviewen wie der zu der Sache steht.

Geschrieben

WOW !!!

2 Antworten in unter 2 Stunden....

Da bin ich echt Platt.

Danke Euch Beiden.

:00000733::eclipsee_gold_cup:

Ich werd morgen mal die SB anrufen und fragen wie die das sehen...

Wenn ihc was weis berichte ich hier natürlich drüber.

Danke

Stephan

Geschrieben
Hallo Gemeinde,

nachdem ich schon in meiner Jugend mit 15 angefangen habe Pistole zu schiessen und seinerzeit in der HSG München auch

Freie Pistole und Schnellfeuer geschossen habe, habe ich seiner Zeit (ca 17 Jahre her) die Sachkundeprüfung abgelegt.

..................

Stephan

Alle die bereits eine WBK haben, verlieren auch nicht ihre jahrzehntealte Sachkundeprüfung.

Alle die vor tausend Jahren mal eine Sachkundeprüfung gemacht haben, diese in ihrer Schublade abgelegt haben und nie ihr schießsportliches

Interesse in Form einer WBK umgesetzt haben, müssen nun nach aktuellem Recht (2002) eine Sachkundeprüfung ablegen.

Geschrieben
Alle die bereits eine WBK haben, verlieren auch nicht ihre jahrzehntealte Sachkundeprüfung.

Alle die vor tausend Jahren mal eine Sachkundeprüfung gemacht haben, diese in ihrer Schublade abgelegt haben und nie ihr schießsportliches

Interesse in Form einer WBK umgesetzt haben, müssen nun nach aktuellem Recht (2002) eine Sachkundeprüfung ablegen.

Hallo, sag mir, woher Du diese Info hast! in welchem Bundesland soll sowas gelten?

Ich kann Dir verbindlich die Rechtslage für RP nennen: Einmal die SK nachgewiesen, daraufhin gültig bis heute, auch wenn keine eigene WBK beantragt. Dass Du auf dem aktuellen Stand des Waffenrechtes sein musst, ist selbstverständlich!

Denk mal an die Uraltfälle aus den Amnestien von 1972 und 1976. Damals hast Du eine WBK bekommen, ohne eine SK nachgewiesen zu haben. Soll man da heute eine SK fordern?

Grüsse von ruestow, einem Uraltfall

Geschrieben

Wie ist es aber wenn der SB eine Sachkunde nach § 7 WaffG und AWaffV fordert ? Das steht auf den Alten natürlich nicht drauf.

Dann sagt er dir nach aktuellem Waffenrecht ist dies keine anerkannte Sachkunde und lehnt sie ab.

Natürlich könnte ich dann einen rechtsmittelfähigen Bescheid fordern seine RSV anrufen und mit der ganzen Sache vor Gericht ziehen.

Aber ist das Sinnvoll ? Bei meinem ersten Zusammentreffen mit dem für mich nun zuständigen SB ?

Einige Leute werden nun natürlich schreien , Klar man muß seine Rechte durchsetzen und darf dem Staat nicht klein beigeben sonst wird alles noch schlimmer.

Aber ich will irgendwann auch mal meine WBK in den Händen halten und nicht erst 3 Jahre klagen und dann bei jedem Voreintrag so einen Terz haben.

Da es scheinbar rechtliche und in der tatsächlichen Ausführuing und dann noch von SB zu SB und Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Arbeitsweisen gibt kann man eigentlich nur raten seinen zuständigen SB rechtzeitig genug aufzusuchen und mal alles im voraus abzuklären.

Geschrieben
Wie ist es aber wenn der SB eine Sachkunde nach § 7 WaffG und AWaffV fordert ? Das steht auf den Alten natürlich nicht drauf.

Dann sagt er dir nach aktuellem Waffenrecht ist dies keine anerkannte Sachkunde und lehnt sie ab.

Gegenargument: Sachkunde ist nach altem Waffenrecht nachgewiesen, Du hast Dich auf den aktuellen Stand durch Selbststudium gebracht! Das soll Dir der SB mal das Gegenteil nachweisen!

Bleib standfest!

Geschrieben

Guten Morgen :-)

Ich habe vorhin bei der Sachbearbeiterin angerufen,

die meinte ich muss die Sachkundeprüfung NEU MACHEN weil sich Änderungen im

Inhalt ergeben haben.

Naja....

Wie schon einige Poster gemeint haben.......

Augen zu und durch..... Blos keinen Stress mit dem SB.... :gutidee:

Dann mach ich mich ma an die 142 Seiten der Prüfungsfragen.....

Danke an alle Poster

Stephan

Geschrieben
Gegenargument: Sachkunde ist nach altem Waffenrecht nachgewiesen, Du hast Dich auf den aktuellen Stand durch Selbststudium gebracht! Das soll Dir der SB mal das Gegenteil nachweisen!

Bleib standfest!

Das Problem ist das man heute sagt eine Sachkunde ist nach §7 WaffG von 2003 nötig.

Auf meiner alten Sachkunde steht etwas von § ?? drin und nix von §7.

Es steht halt bei beiden etwas anderes auf der Bescheinigung.

Ich kann die Alte ja mal einscannen.

Daran könnte man sich aufhängen.

Ich hab auch den "einfachen" Weg gewählt und sie vor 2 Monaten neu gemacht.

Naja geärgert hat es mich schon.

Aber dafür hatte ich dann auch einen Tag die Möglichkeit mit den unterschiedlichsten lang und Kurzwaffen zu schiessen.

Die Leute die immer auf die RSV beim FWR und die rechtliche Seite hier anführen haben es leicht. Die haben (meistens) schon die WBK und die Schränke voll Waffen. Da ist es leicht so zu reden.

Die das Problem haben, wollen sie gerne haben und das auch irgendwann in diesem Leben.

Geschrieben

Habe das gleich Problem, Waffensachkunde vor 17 Jahren und wollte neue Waffe auf meine WBK beantragen...SB hat gemeint sie müsse mit dem Landratsamt rückfragen ob die denn noch gültig sei...was ich aber nicht glaube... UNd das alles war heute, morgens um 10, also ziemlich aktuell! Muss also auch die "neue" Prüfung machen. Wo machst du denn die, könnten uns ggf ja zusammenschliessen.

Tante Edit meint noch: Du hat den Nachrichtendienst deaktiviert, oder dein Postfach ist voll...Lass was hören!

Geschrieben

Ich bin verblüfft, wenn ich das lese. Bedenkt doch bitte, dass dann alle, die nach altem Waffenrecht eine SK nachgewiesen haben, diese dann heute alle nochmal nachmachen müssten!

Wohnt Ihr in RP, biete ich meine Unterstützung an. In diesem Fall bitte PN an mich.

Gruß

ruestow

Geschrieben
die nach altem Waffenrecht eine SK nachgewiesen haben, diese dann heute alle nochmal nachmachen müssten!

Nein... zumindest nicht, wenn eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilt (und behalten) wurde. Soll eine waffenrechtliche Erlaubnis auf Grundlage des "WaffG-neu" erteilt werden, so hat die SK-Prüfung auch auf Grundlage der neuen Bestimmungen zu erfolgen.

Gruß Gromit

Geschrieben

Das einzige was nach dem alten WaffG erhalten bleibt sind die bereits ausgestellten waffenrechtlichen Erlaubnisse / WBKs.

Siehe dazu Altbesitz

Diejenigen die bisher keine WBK hatten, muessen ihre Sachkunde nach aktuellem Gesetz (logisch!) nachweisen.

Gem. § 7.

Ausnahmeregelungen bezüglich der Sachkunde findet man nirgends.

Geschrieben

Lest Ihr da was aus dem Kaffeesatz? Ich kann weder erkennen, dass zur Waffensachkunde was bei Altbesitz steht oder in § 7 WaffG. Dort steht: "Den Nachweis der Sachkunde hat erbracht, wer eine Prüfung vor der dafür bestimmten Stelle bestanden hat". Da steht nicht, wann.

Es geht hier nicht um Ausnahmeregelungen, sondern um den korrekten Vollzug des Waffenrechtes.

Ihr seid doch sonst sehr viel zorniger und kämpferischer?

Geschrieben

Meines Erachtens ist klar zu unterscheiden, ob mit alter Sachkunde bereits Erlaubnisse erteilt worden sind oder diese als Genehmigungsgrundlage für eine erstmalige Erlaubnis nach WaffG2002 dienen soll. Bzw. anders gesagt: sobald die Sachkunde von der Behörde einmal als nachgewiesen gilt, zählt diese wie ein Autoführerschein bis zum seligen Ende.

Andernfalls würde man ja in einen sonderbaren Zwiespalt geraten (die alten Erlaubnisse gelten mit alter Sachkunde fort und für neue Erlaubnisse soll eine neue Sachkunde nachgewiesen werden ? :confused: ).

Geschrieben
Denk mal an die Uraltfälle aus den Amnestien von 1972 und 1976. Damals hast Du eine WBK bekommen, ohne eine SK nachgewiesen zu haben. Soll man da heute eine SK fordern?

Grüsse von ruestow, einem Uraltfall

Hallo Ruestow,

das mit der SK nachfordern ist so ne Sache.....

Wenn jemand aktiv ist, weis er die nötigen Änderungen in den Gesetzen, wenn einer nur ab und an Schiessen geht und sich um sonst nichts kümmert...

Aber da währen wir dann ja beim Autofahren....

Soll nun ab 55 (60) regelmässig (alle 3 Jahre) geprüft werden ob die Person noch "fahrtauglich" ist ??

Mir stinkts gewaltig, dass ich damals die WBK nicht beantragt habe, dann hätte ich den Ärger jetzt nicht.

Gruß

Stephan

Geschrieben
Gegenargument: Sachkunde ist nach altem Waffenrecht nachgewiesen, Du hast Dich auf den aktuellen Stand durch Selbststudium gebracht! Das soll Dir der SB mal das Gegenteil nachweisen!

Bleib standfest!

Standhaft....... sollte man in bestimmten "Situationen" sein,

wenn es um den SB geht, der einen ein "Schützenleben" lange begleitet und bei jedem Voreintrag usw. seine Unterschrift geben muss,

dann sollte man besser den Weg des geringsten Wiederstandes gehen. Beamten die das wollen können einen Stressen bis man durchdreht oder

aufgibt. Beides will ich nich probieren.

Andrerseits hast Du natürlich schon recht... wer lange nicht Auto gefahren ist muss den Führerschei nauch nicht neu machen

weil sich in der StVo was geändert hat....

Aber so is es hald in Deutschland mit den Gesetzen und den Regeln...

Is :peinlich: aber leider nicht zu Ändern.... :gaga::traurig_16:

Geschrieben

Hallo Stephan,

Du(!) musst den Ärger nicht haben, solltest Deinem SB aber Ä.... machen. Wenn Du schreibst ....wenn jemand aktiv ist...., dann stellst sich doch wieder die Frage WIE aktiv: kommt er alle Schaltjahr und schießt nur mit Vereinswaffen oder?

Der Vergleich hier mit dem Führerschein ist schon richtig: einmal gemacht ---> immer gültig, auch wenn unmittelbar danach für 20 Jahre kein Auto besessen.

Wenn der SB eisern bleibt, dann lasst Euch einen Bescheid geben mit exakter Begründung. Es wäre doch gelacht, wenn sich nichts entgegensetzen ließe!

Gruß

ruestow

Geschrieben
Habe das gleich Problem, Waffensachkunde vor 17 Jahren und wollte neue Waffe auf meine WBK beantragen...SB hat gemeint sie müsse mit dem Landratsamt rückfragen ob die denn noch gültig sei...was ich aber nicht glaube... UNd das alles war heute, morgens um 10, also ziemlich aktuell! Muss also auch die "neue" Prüfung machen. Wo machst du denn die, könnten uns ggf ja zusammenschliessen.

Tante Edit meint noch: Du hat den Nachrichtendienst deaktiviert, oder dein Postfach ist voll...Lass was hören!

Hi Glock-Lover,

nu fall ich aber ganz vom Glauben ab....

Du hast die WBK, hast ne Waffe drauf eingetragen und der Voreintrag scheitert nun an der alten SK ???

:gaga:

Das is ja wie ein Führerschein für jedes Auto das man sich kauft.....

Ich sitz in der Ecke Dachau bei München, werde mir aber noch etwas zeit lassen und gemütlich die Fragen auswendig lernen.

Hab noch gut Wartezeit, bis ich die WBK beantragen kann

Geschrieben
Meines Erachtens ist klar zu unterscheiden, ob mit alter Sachkunde bereits Erlaubnisse erteilt worden sind oder diese als Genehmigungsgrundlage für eine erstmalige Erlaubnis nach WaffG2002 dienen soll. Bzw. anders gesagt: sobald die Sachkunde von der Behörde einmal als nachgewiesen gilt, zählt diese wie ein Autoführerschein bis zum seligen Ende.

Andernfalls würde man ja in einen sonderbaren Zwiespalt geraten (die alten Erlaubnisse gelten mit alter Sachkunde fort und für neue Erlaubnisse soll eine neue Sachkunde nachgewiesen werden ? :confused: ).

Hmmm....

In dem Zwiespalt sind wir ja die ganze Zeit gefangen....

WaffG:

SK gemacht, 17 Jahre keine WBK beantragt -> SK neu machen

SK gemacht, WBK erhalten -> SK + WBK gelten für immer (ausser Entzug warum auch immer)

Führerschein:

Pappe gemacht, 17 Jahre kein eigenes Auto -> Auto kaufen losfahren

Pappe gemacht, Auto gekauft -> siehe oben

Ich setze hier bewust WBK und Waffenbesitz gleich mit dem Auto, weil die WBK ja auch nix anderes ist wie ein weiterer Führerschein...

Wenn man sich das nun ansieht, stinkt der Vergleich, weil in 17 Jahren, in denen kein Auto besessen (vllt auch gefahren) wurde sich ja auch die Gesetze in der

StvO gewaltig geändert haben.

Aber so ist das hald, 2 Sachen, einmal mit Lobby, einmal ohne....

Wer kennt eigentlich noch die Show, wo leute den Führerschein im TV gemacht haben....

Von denen hätte ich keinem die Pappe gegeben.

Gruß

Stephan

Geschrieben
Standhaft....... sollte man in bestimmten "Situationen" sein,

wenn es um den SB geht, der einen ein "Schützenleben" lange begleitet und bei jedem Voreintrag usw. seine Unterschrift geben muss,

dann sollte man besser den Weg des geringsten Wiederstandes gehen. Beamten die das wollen können einen Stressen bis man durchdreht oder

aufgibt. Beides will ich nich probieren.

Dann schlage ich vor, Deine eigene Strategie so umzubauen, dass Du dem SB juristisch so viel Ärger wie möglich machst.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist der SB auch so ein Duckmäuser wie Du und wird Widerstand aus dem Weg gehen. Ich habe es bisher nicht bereut mich gegen die Willkür irgendwelcher Beamter zur Wehr zu setzen. Zweimal haben "klärende Telefongespräche" eines beauftragten Anwalts geholfen, einmal ging es vor Gericht. Besagte Beamte sind mittlerweile lammfromm und überlegen sich zweimal, ihr halbwissen zu einem Nein auszulegen.

Vergiss nicht, dass auch ein SB nicht unfehlbar ist, er oder sie ist jemand im mittleren Dienst, der eine ruhige Kugel schieben möchte. Die Motivation ist folgende:

Sage ich "Ja", und es stellt sich hinterher bei einer internen Revision heraus, dass meine Entscheidung falsch bekomme ich eines auf den Deckel.

Sage ich "Nein", nimmt das der Büger ohne weiteres hin und mir kann nichts passieren.

Ziel muss es sein auch das "Nein" zu einer riskanten Handlungsalternative zu machen.

TheHun

Geschrieben
Vergiss nicht, dass auch ein SB nicht unfehlbar ist, er oder sie ist jemand im mittleren Dienst, der eine ruhige Kugel schieben möchte. Die Motivation ist folgende:

Sage ich "Ja", und es stellt sich hinterher bei einer internen Revision heraus, dass meine Entscheidung falsch bekomme ich eines auf den Deckel.

Sage ich "Nein", nimmt das der Büger ohne weiteres hin und mir kann nichts passieren.

Ziel muss es sein auch das "Nein" zu einer riskanten Handlungsalternative zu machen.

TheHun

Grundlage die Motivation: Sagt er "Ja, die alte Sachkunde gilt" macht er sich weniger Arbeit und hat von mir keine weiteren Schritte zu befürchten. Juristische Schritte kann ich mir nicht erlauben, dazu fehlt mir die Zeit, ein Bedürfniss "hält" doch nur ein Jahr...

nu fall ich aber ganz vom Glauben ab....

Du hast die WBK, hast ne Waffe drauf eingetragen und der Voreintrag scheitert nun an der alten SK ???

Richtig, so ist es. Bekomme aber am Ende der Woche noch einen Telefonanruf, die wollte sich schlau machen. Aber ich denke mal es geht so aus, dass ich die Prüfung nochmal machen muss. Das ich beruflich bei der Bundeswehr bin und regelmässig mit Waffen schiesse die unter das KWKG fallen ist auch egal...auch meine Qualifikation als langjähriger Schiessausbilder...völlig Hupe, interessiert keinen Stempelschwinger.

Edit: Bin auch aus dem Norden von München...

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