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IGNORED

Hab ich's schon........


boogie_de

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Nun, da die zuständige Sachbarbeiterin des Landratsamt heute mit von der Partie war, die Tochter meines Ex-Chefs(mit dem ich mich sehr gut verstehe) ist, sehe ich der Sache relativ gelassen entgegen.

Habe ja keine ausgefallenen Wünsche, was die Waffen(1 Ordonnanz, 1 Selbstlader sowie 1 GSP) betrifft, so sollte das dann schon klar gehen.

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Auch von mir herzlichen Glückwunsch zum Einstieg !

Übrigens:

Habe ja keine ausgefallenen Wünsche, was die Waffen(1 Ordonnanz, 1 Selbstlader sowie 1 GSP) betrifft

Erfahrungsgemäß bleibt's nicht bei einer anfänglich sehr überschaubaren Zahl - also gleich bei der Schrank-Auswahl an die Zukunft denken...

Gruß,

karlyman

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Beliebig oft. IMHO kann das Amt aber eine Wartezeit anordnen. Aber wonach die das bemessen?

:confused:

Wie will das Amt hier bitte eine Wartezeit anordnen? Das Amt wird mit der fertigen Sachkunde konfrontiert, wenn sie denn erreicht ist - bis dahin ist das Amt ja wohl im Normalfall nicht involviert. Kann doch jeder beliebig in der Weltgeschichte herumziehen & mal bei diesem, mal bei jenem Verein 'ne Sachkunde absolvieren, bis es klappt... Zeit, Geduld und etwas Geld mal vorausgesetzt...?

Greetinx,

R.L.B.

FWR-Mitglied Nr. 000 280

...von Anfang an dabei!

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Mit Amt ist die Meldebehörde gemeint. Nicht das (Ordnungs-)Amt jeder Gemeinde. Für Niedersachsen ist beispw. die Polizeidirektion Osnabrück zuständig. Jeder Teilnehmer einer SK muss 10 Tage vorher dort behördlich gemeldet sein. Der könnte es auffallen, wenn jemand bereits mehrfach gemeldet worden ist. Allerdings erfolgt die Meldung nur vor dem Lehrgang. Somit erfährt die B. keine Ergebnisse und somit auch keine Durchfaller.

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Sorry, ich korrigiere bzw. ergänze mich. Nach der Verwaltungsverf. bestimmt der Prüfungsausschuss eine evtl Wartezeit. Allerdings kann ein Behördenvertreter dort Mitglied sein. Der Lehrgangsträger hat der Behörde die Möglichkeit zum Beisitz einzuräumen (und übrigens zu bezahlen).

Zitat AWaffv:

AWaffV § 2 Prüfung

(1) Die zuständige Behörde bildet für die Abnahme der Prüfung Prüfungsausschüsse.

(2) Ein Prüfungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Die

Mitglieder müssen sachkundig sein. Nicht mehr als ein Mitglied des Ausschusses darf

in der Waffenherstellung oder im Waffenhandel tätig sein.

(3) Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil, der den

Nachweis der ausreichenden Fertigkeiten nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 einschließt. Über das

Ergebnis und den wesentlichen Inhalt der Prüfung ist eine Niederschrift anzufertigen,

die vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen ist.

(4) Über das Prüfungsergebnis ist dem Bewerber ein Zeugnis zu erteilen, das Art und

Umfang der erworbenen Sachkunde erkennen lassen muss und vom Vorsitzenden des

Prüfungsausschusses zu unterzeichnen ist.

(5) Eine Prüfung kann bei Nichtbestehen auch mehrmals wiederholt werden. Der

Prüfungsausschuss kann bestimmen, dass die Prüfung erst nach Ablauf einer bestimmten

Frist wiederholt werden darf.

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sorry ,wenn ich vielleicht einigen auf den schlips trete..........aber wer die Prüfung nich min beim 3. mal schaft......sollte in meinen Augen auch keine Waffen besitzen dürfen

ist meine meinung zu dem Thema,

:bb1: Spredy

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aber wer die Prüfung nich min beim 3. mal schaft......

So könnte man meinen. Aber ich habe Leute kennen gelernt (auch in anderen Zusammenhängen), die haben einfach unglaubliche Prüfungsangst und machen daraus heraus Fehler bzw. haben den großen Blackout. Das hat dann nichts mit Nicht-Wissen zu tun. Diese Leutchen wiederholen jede Prüfung.

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.........mitgeteilt ??

Habe heute(Sonntag, 04.02) die Sachkundeprüfung bestanden. Jetzt gibt's wieder nen Waffennarrischen mehr, der sich seine Wünsche erfüllen darf. :rolleyes:

Glückwunsch auch von mir. Und kauf dir gleich einen grüßeren Waffen und Mun Schrank. So ein HA hat Hunger.

Mfg Weini

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Wenn ich Glück habe, dann bekomme ich nen großen 200kg+-Schrank für 10 und mehr Waffen für kleines Geld. dann brauche ich nur noch nen Platz, wo ich das Teil hinstelle. <_<

Nun, Prüfungsangst kann jeden befallen, daß er schriftlich nix hinbekommt. Aber dafür gibt's ja noch die mündliche Prüfung, zumindest war's bei uns so. Da hätte man sich noch "retten" können, sollte man das Schriftliche verhauen haben.

"jeder Sachbearbeiter hat zwei Seiten !"....

Die zuständige Dame war bei der Prüfung dabei und ist recht aufgeschlossen. :00000733:

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Der Lehrgangsträger ist an dem BVA Fragekatalog gebunden. Dieser enthält ~ 800 Fragen, wovon vielleicht geschätzt 700 Fragen zum ankreuzen sind. Die Auswahl und Anzahl der Fragen obliegt dem Prüfungsausschuss.

BVA-Fragekatalog

Im Vorwort steht zwar, dass der Unterricht auf diesem Katalog basieren soll, aber zumindest die letzten Anerkennungen machen die Verwendung dieses Kataloges zur festen Auflage.

Unabhängig davon muss die Prüfung auch einen mündlichen Prüfungsteil enthalten. Da kann natürlich gefragt werden was will.

Aber zur Beruhigung. Es müssen niemals Gesetzte exakt rezitiert werden und Paragrafennummern will auch keiner wissen. Bei einer schriftlichen Antwort muss diese verständlich und sinngemäß wieder gegeben werden. Die Schlüsselwörter sind entscheidend. Ein guter Prüfungsausschuss erklärt genau das vor dem Verteilen der Blätter.

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.........mitgeteilt ??

Habe heute(Sonntag, 04.02) die Sachkundeprüfung bestanden. Jetzt gibt's wieder nen Waffennarrischen mehr, der sich seine Wünsche erfüllen darf. :rolleyes:

nur mal so aus interesse... wo hast den die Prüfung gemacht?? Vielleicht in Furth? bei den FFS Taufkirchen??

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Der Lehrgangsträger ist an dem BVA Fragekatalog gebunden. Dieser enthält ~ 800 Fragen, wovon vielleicht geschätzt 700 Fragen zum ankreuzen sind. Die Auswahl und Anzahl der Fragen obliegt dem Prüfungsausschuss.

BVA-Fragekatalog

Im Vorwort steht zwar, dass der Unterricht auf diesem Katalog basieren soll, aber zumindest die letzten Anerkennungen machen die Verwendung dieses Kataloges zur festen Auflage.

Unabhängig davon muss die Prüfung auch einen mündlichen Prüfungsteil enthalten. Da kann natürlich gefragt werden was will.

Aber zur Beruhigung. Es müssen niemals Gesetzte exakt rezitiert werden und Paragrafennummern will auch keiner wissen. Bei einer schriftlichen Antwort muss diese verständlich und sinngemäß wieder gegeben werden. Die Schlüsselwörter sind entscheidend. Ein guter Prüfungsausschuss erklärt genau das vor dem Verteilen der Blätter.

Danke. Mein Interesse galt jetzt nur den schriftlichen Fragen. Es kursieren da ja mehrere Fragebögen, teilweise zum ankreuzen, wo nur jeweils eine Antwort richtig ist, teilweise können 1 oder mehr Kreuze gemacht werden und dann gibt es schriftliche Fragen die offen beantwortet werden sollen.

Ich dachte da würde evtl. eine Richtlinie bestehen. Aber wahrscheinlich macht es sowieso wieder jeder Verband anders....

Greetz

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Ich dachte da würde evtl. eine Richtlinie bestehen. Aber wahrscheinlich macht es sowieso wieder jeder Verband anders....

Greetz

Nicht Verband - die Auswahl der Prüfungsfragen obliegt dem Prüfungsausschuss. das schrieb ich bereits.

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