boogie_de Posted February 4, 2007 Posted February 4, 2007 .........mitgeteilt ?? Habe heute(Sonntag, 04.02) die Sachkundeprüfung bestanden. Jetzt gibt's wieder nen Waffennarrischen mehr, der sich seine Wünsche erfüllen darf.
Guest Posted February 4, 2007 Posted February 4, 2007 Na dann Glückwunsch vom mir. Möge der Sachbearbeiter mit Dir sein.
raging.bull Posted February 4, 2007 Posted February 4, 2007 Herzlichen Glückwunsch "der sich seine Wünsche erfüllen darf." Abwarten! Nicht alles geht immer in Erfüllung, ich rede aus Erfahrung.
boogie_de Posted February 4, 2007 Author Posted February 4, 2007 Nun, da die zuständige Sachbarbeiterin des Landratsamt heute mit von der Partie war, die Tochter meines Ex-Chefs(mit dem ich mich sehr gut verstehe) ist, sehe ich der Sache relativ gelassen entgegen. Habe ja keine ausgefallenen Wünsche, was die Waffen(1 Ordonnanz, 1 Selbstlader sowie 1 GSP) betrifft, so sollte das dann schon klar gehen.
Puffi Posted February 5, 2007 Posted February 5, 2007 Moin, herzlichen Glückwunsch, ich hoffe ich kann das in 39 Tagen auch schreiben....
karlyman Posted February 5, 2007 Posted February 5, 2007 Auch von mir herzlichen Glückwunsch zum Einstieg ! Übrigens: Habe ja keine ausgefallenen Wünsche, was die Waffen(1 Ordonnanz, 1 Selbstlader sowie 1 GSP) betrifft Erfahrungsgemäß bleibt's nicht bei einer anfänglich sehr überschaubaren Zahl - also gleich bei der Schrank-Auswahl an die Zukunft denken... Gruß, karlyman
mühli Posted February 5, 2007 Posted February 5, 2007 Mal ne dumme Frage, was passiert eigentlich wenn man die Sachkunde nicht besteht? Darf man diese dann unendlich vielmal nachholen/wiederholen bis man sie besteht oder gibt es da sowas wie ne Limite?
Puffi Posted February 5, 2007 Posted February 5, 2007 soweit ich weiss kann man die Prüfung auf jeden Fall wiederholen, auch mehrmals. Aber ob es ein Limit gibt weiss ich auch nicht genau... Greetz
Guest Posted February 5, 2007 Posted February 5, 2007 Beliebig oft. IMHO kann das Amt aber eine Wartezeit anordnen. Aber wonach die das bemessen?
R.L.B. Posted February 5, 2007 Posted February 5, 2007 Beliebig oft. IMHO kann das Amt aber eine Wartezeit anordnen. Aber wonach die das bemessen? Wie will das Amt hier bitte eine Wartezeit anordnen? Das Amt wird mit der fertigen Sachkunde konfrontiert, wenn sie denn erreicht ist - bis dahin ist das Amt ja wohl im Normalfall nicht involviert. Kann doch jeder beliebig in der Weltgeschichte herumziehen & mal bei diesem, mal bei jenem Verein 'ne Sachkunde absolvieren, bis es klappt... Zeit, Geduld und etwas Geld mal vorausgesetzt...? Greetinx, R.L.B. FWR-Mitglied Nr. 000 280 ...von Anfang an dabei!
Guest Posted February 5, 2007 Posted February 5, 2007 Mit Amt ist die Meldebehörde gemeint. Nicht das (Ordnungs-)Amt jeder Gemeinde. Für Niedersachsen ist beispw. die Polizeidirektion Osnabrück zuständig. Jeder Teilnehmer einer SK muss 10 Tage vorher dort behördlich gemeldet sein. Der könnte es auffallen, wenn jemand bereits mehrfach gemeldet worden ist. Allerdings erfolgt die Meldung nur vor dem Lehrgang. Somit erfährt die B. keine Ergebnisse und somit auch keine Durchfaller.
Ballerkopp Posted February 5, 2007 Posted February 5, 2007 Mal ne dumme Frage, was passiert eigentlich wenn man die Sachkunde nicht besteht? Eins ist jedenfalls sicher: Seinereiner muß tierisch einen Ausgeben!
Guest Posted February 5, 2007 Posted February 5, 2007 Sorry, ich korrigiere bzw. ergänze mich. Nach der Verwaltungsverf. bestimmt der Prüfungsausschuss eine evtl Wartezeit. Allerdings kann ein Behördenvertreter dort Mitglied sein. Der Lehrgangsträger hat der Behörde die Möglichkeit zum Beisitz einzuräumen (und übrigens zu bezahlen). Zitat AWaffv: AWaffV § 2 Prüfung (1) Die zuständige Behörde bildet für die Abnahme der Prüfung Prüfungsausschüsse. (2) Ein Prüfungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Die Mitglieder müssen sachkundig sein. Nicht mehr als ein Mitglied des Ausschusses darf in der Waffenherstellung oder im Waffenhandel tätig sein. (3) Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil, der den Nachweis der ausreichenden Fertigkeiten nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 einschließt. Über das Ergebnis und den wesentlichen Inhalt der Prüfung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen ist. (4) Über das Prüfungsergebnis ist dem Bewerber ein Zeugnis zu erteilen, das Art und Umfang der erworbenen Sachkunde erkennen lassen muss und vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen ist. (5) Eine Prüfung kann bei Nichtbestehen auch mehrmals wiederholt werden. Der Prüfungsausschuss kann bestimmen, dass die Prüfung erst nach Ablauf einer bestimmten Frist wiederholt werden darf.
Government71 Posted February 5, 2007 Posted February 5, 2007 ....und vergiß´ niemals....: "jeder Sachbearbeiter hat zwei Seiten !"....
Spredy Posted February 5, 2007 Posted February 5, 2007 sorry ,wenn ich vielleicht einigen auf den schlips trete..........aber wer die Prüfung nich min beim 3. mal schaft......sollte in meinen Augen auch keine Waffen besitzen dürfen ist meine meinung zu dem Thema, Spredy
Guest Posted February 5, 2007 Posted February 5, 2007 aber wer die Prüfung nich min beim 3. mal schaft...... So könnte man meinen. Aber ich habe Leute kennen gelernt (auch in anderen Zusammenhängen), die haben einfach unglaubliche Prüfungsangst und machen daraus heraus Fehler bzw. haben den großen Blackout. Das hat dann nichts mit Nicht-Wissen zu tun. Diese Leutchen wiederholen jede Prüfung.
Weini Posted February 5, 2007 Posted February 5, 2007 .........mitgeteilt ??Habe heute(Sonntag, 04.02) die Sachkundeprüfung bestanden. Jetzt gibt's wieder nen Waffennarrischen mehr, der sich seine Wünsche erfüllen darf. Glückwunsch auch von mir. Und kauf dir gleich einen grüßeren Waffen und Mun Schrank. So ein HA hat Hunger. Mfg Weini
boogie_de Posted February 5, 2007 Author Posted February 5, 2007 Wenn ich Glück habe, dann bekomme ich nen großen 200kg+-Schrank für 10 und mehr Waffen für kleines Geld. dann brauche ich nur noch nen Platz, wo ich das Teil hinstelle. Nun, Prüfungsangst kann jeden befallen, daß er schriftlich nix hinbekommt. Aber dafür gibt's ja noch die mündliche Prüfung, zumindest war's bei uns so. Da hätte man sich noch "retten" können, sollte man das Schriftliche verhauen haben. "jeder Sachbearbeiter hat zwei Seiten !".... Die zuständige Dame war bei der Prüfung dabei und ist recht aufgeschlossen.
Manurhin73 Posted February 5, 2007 Posted February 5, 2007 Aufgeschlossene, sachbearbeitende Töchter die selber schiessen? Der erzählt uns doch hier einen vom Pferd! Im Ernst, herzlichen Glückwunsch und Allzeit Gut Schuss!
Puffi Posted February 6, 2007 Posted February 6, 2007 Hi, ich hab da noch mal eine Frage: was sind das für Fragen bei der schriftlichen Prüfung, nur zum ankreutzen, Textantworten oder ist das grundsätzlich verschieden? Danke und Gruss,
Guest Posted February 6, 2007 Posted February 6, 2007 Der Lehrgangsträger ist an dem BVA Fragekatalog gebunden. Dieser enthält ~ 800 Fragen, wovon vielleicht geschätzt 700 Fragen zum ankreuzen sind. Die Auswahl und Anzahl der Fragen obliegt dem Prüfungsausschuss. BVA-Fragekatalog Im Vorwort steht zwar, dass der Unterricht auf diesem Katalog basieren soll, aber zumindest die letzten Anerkennungen machen die Verwendung dieses Kataloges zur festen Auflage. Unabhängig davon muss die Prüfung auch einen mündlichen Prüfungsteil enthalten. Da kann natürlich gefragt werden was will. Aber zur Beruhigung. Es müssen niemals Gesetzte exakt rezitiert werden und Paragrafennummern will auch keiner wissen. Bei einer schriftlichen Antwort muss diese verständlich und sinngemäß wieder gegeben werden. Die Schlüsselwörter sind entscheidend. Ein guter Prüfungsausschuss erklärt genau das vor dem Verteilen der Blätter.
GeorgH Posted February 6, 2007 Posted February 6, 2007 .........mitgeteilt ??Habe heute(Sonntag, 04.02) die Sachkundeprüfung bestanden. Jetzt gibt's wieder nen Waffennarrischen mehr, der sich seine Wünsche erfüllen darf. nur mal so aus interesse... wo hast den die Prüfung gemacht?? Vielleicht in Furth? bei den FFS Taufkirchen??
Puffi Posted February 6, 2007 Posted February 6, 2007 Der Lehrgangsträger ist an dem BVA Fragekatalog gebunden. Dieser enthält ~ 800 Fragen, wovon vielleicht geschätzt 700 Fragen zum ankreuzen sind. Die Auswahl und Anzahl der Fragen obliegt dem Prüfungsausschuss.BVA-Fragekatalog Im Vorwort steht zwar, dass der Unterricht auf diesem Katalog basieren soll, aber zumindest die letzten Anerkennungen machen die Verwendung dieses Kataloges zur festen Auflage. Unabhängig davon muss die Prüfung auch einen mündlichen Prüfungsteil enthalten. Da kann natürlich gefragt werden was will. Aber zur Beruhigung. Es müssen niemals Gesetzte exakt rezitiert werden und Paragrafennummern will auch keiner wissen. Bei einer schriftlichen Antwort muss diese verständlich und sinngemäß wieder gegeben werden. Die Schlüsselwörter sind entscheidend. Ein guter Prüfungsausschuss erklärt genau das vor dem Verteilen der Blätter. Danke. Mein Interesse galt jetzt nur den schriftlichen Fragen. Es kursieren da ja mehrere Fragebögen, teilweise zum ankreuzen, wo nur jeweils eine Antwort richtig ist, teilweise können 1 oder mehr Kreuze gemacht werden und dann gibt es schriftliche Fragen die offen beantwortet werden sollen. Ich dachte da würde evtl. eine Richtlinie bestehen. Aber wahrscheinlich macht es sowieso wieder jeder Verband anders.... Greetz
Guest Posted February 6, 2007 Posted February 6, 2007 Ich dachte da würde evtl. eine Richtlinie bestehen. Aber wahrscheinlich macht es sowieso wieder jeder Verband anders....Greetz Nicht Verband - die Auswahl der Prüfungsfragen obliegt dem Prüfungsausschuss. das schrieb ich bereits.
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