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IGNORED

Frage zur 2/6 Regel


Hellrider

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Hallo Leute,

ich weiss das das 2/6 Thema hier schon ordentlich diskutiert wurde, aber trotz intensiver Suche habe ich keine Info gefunden wie das "halbe Jahr" gerechnet wird.

Sind es 2 Waffen pro Kalender-Halbjahr, oder wird das halbe Jahr durch den Kauf der vorletzten Waffe bestimmt. Also wenn ich im September '06 eine Waffe gekauft habe und die nächste im Januar '07, wann kann ich wieder eine Waffe erwerben?

Viele Grüsse

Frank

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Sehr richtig.

So lauten die Buchstaben des Gesetztes.

Und ist die gängige Praxis.

Was aber nicht heisst, das es nicht auch anders geht.

Erste Möglichkeit: "In der Regel..." mit einer cleveren Begründung lassen sich auch mehr als 2 pro Halbjahr erwerben.

(das steht noch im Gesetz)

Zweite Möglichkeit: Den Sachbearbeiter fragen. Es soll schon vorgekommen sein, dass die 2 pro Halbjahr so ausgelegt wurden: 4 Waffen pro Kalenderjahr!

Dann konnte man sich im Januar 4 Waffen kaufen und durfte sich halt den Rest des Jahres nicht mehr blicken lassen. :00000733:

(das steht nicht mehr im Gesetz)

Und natürlich noch die ganzen Variationen von Anwendung: jeweils pro WBK 2, insgesamt nur 2....

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Hallo,

ich habe im Juli 2006 zwei Waffen erworben, eine auf grün, eine auf gelb. Obwohl meine Behörde die 2/6 Regel anwendet, habe ich im September 2006 dann doch noch ausnahmsweise eine Waffe auf die gelbe WBK eingetragen bekommen. Insgesamt also drei im letztem Halbjahr. Meiner Rechnung nach kann ich also ab jetzt wieder eine neue Waffe erwerben. Bekomme ich nun dieses Halbjahr eine oder zwei Waffen eingetragen, oder muss ich evtl. sogar noch länger warten wegen der im September erworbenen Waffe ?

MfG

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Hallo,...

...Bekomme ich nun dieses Halbjahr eine oder zwei Waffen eingetragen, oder muss ich evtl. sogar noch länger warten wegen der im September erworbenen Waffe ?

Auf diese Frage wirst Du hier wahrscheinlich 6 unterschiedliche Antworten erhalten, wovon sicher 9 falsch sind.

Da jede Erlaubnisbehörde das Erwerbsstreckungsgebot gem. § 14 (2) WaffG kraft eigener Selbstherrlichkeit oder mit Beruf auf irgend einen unbekannten Länder-IM-Erlass oder nach Weisung einer vorgesetzten Behörde unterschiedlich anwendet, wirst Du nur bei Deiner zuständigen Erlaubnisbehörde die richtige Antwort bekommen.

CM :)

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Das ist richtig und eigentlich nie ein Fehler, erst mal die eigene Behörde zu kontaktieren.

Die meisten Waffenbehörden werden sich bezüglich der o.g. Frist an den derzeit brachliegenden Entwurf zur WaffVwV vom 27.01.2006 halten, der in Ziff. 14.2.2 vorgibt:"Die Halbjahresfrist wird erstmalig in Lauf gesetzt durch den Eintrag des Erwerbs der ersten Waffe in die WBK". So macht es meines Erachtens auch am meisten Sinn.

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Hallo,

muss jetzt auch mal was sagen,

habe heute mit meiner SB gesprochen und fragte ob auf der Gelben die 2/6 Regel gilt.(Bayern)

Ja sagt sie und ich die gilt doch nur auf der Grünen.

Nein sagt sie auf der Grünen kann ich soviele Waffen kaufen wie ich will :00000733:

Ich ersteinmal stumm, muss das aber ersteinmal nochmals abklären.

Die hat sich sicherlich versprochen.

Gruss

voyager

Das ist doch dann nur eine die unter die 2/6 Regelung fällt. Oder gilt 2/6 jetzt doch für gelb?
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Oder gilt 2/6 jetzt doch für gelb?
Jein. Also ja. Oder nein. Kommt drauf an. Wird sehr "föderalistisch" gehandhabt.
Nein sagt sie auf der Grünen kann ich soviele Waffen kaufen wie ich will :00000733:
Vielleicht meinte sie die "Grüne Woche", da kannst Du Dir so viele Erbsenpistolen kaufen wie Du willst. :lol:
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Oh, danke, das hilft mir dann auch weiter (oder nicht?). So ein entschiedenes 'Vielleicht' ist immer wieder schön! :lol:

bei mir in nauen (HVL) gilt die januar bis juni juli bis dezember Regel allerdings bei der Bedürfniserteilung vom bdmp gilt die laufende 6-monatsregel :traurig_16:

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Hallo,

muss jetzt auch mal was sagen,

habe heute mit meiner SB gesprochen und fragte ob auf der Gelben die 2/6 Regel gilt.(Bayern)

Ja sagt sie und ich die gilt doch nur auf der Grünen.

Nein sagt sie auf der Grünen kann ich soviele Waffen kaufen wie ich will :00000733:

Wenn Du Jäger bist trifft es zu.

Karl

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