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IGNORED

Leidiges Thema - Softair


Martin08

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es gibt aber da noch eine interessante Gerichtsentscheidung und die besagt, dass zwar der Bescheid des BKA rechtswidrig, aber damit nicht ungültig ist. Man argumentierte dort, dass das BKA zwar dazu nicht grundsätzlich ermächtigt war, aber aufgrund seiner Ermächtigung, die es sowieso hat, hier nur über das Ziel hinausgegangen ist und der Bescheid damit doch Gültigkeit hat.

Gruß

Makalu

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Hier auch nochmal die ausführliche Erläuterung der bisher angenommenen Sachlage vom LKA Bayern

http://www.waffensachkunde-caezor.de/downl...ftairwaffen.pdf

Auch für den Download falls jemand so etwas besitzt.

Wenn die großen Händler betroffen werden, werde ich auch langsam etwas nervös :ninja:

Ich buddel aber schon mal ein großes Loch im Garten wo alles reinpaßt :rotfl2:

@ martin08

Fang mal bei Begadi an die sind sehr groß und sitzen in BaWü

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@Michael He

Also rein nach dem PDF von Dir gibts keine Probleme mit Softairs auf VA-Betrieb unter 0,5J.

Zumindest existiert somit ein Schrifstück welches Aussagekraft besitzt.

Laut Auskunft von Begadi beziehen sie ihre Produkte von GSG. Somit auch größter Importeur in DE.

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Naja, im Prinzip ist die Sache ja klar.

Alle halten sich an die BKA LKA Schriftstücke.

Irgendein ein Staatsanwalt in BaWÜ will nun wohl Karriere machen und schlägt wild um sich.

Kann ja sein das er sich auf das WaffG bezieht und den Leuten Ärger macht.

Wie auch in dem Link der Anwaltskanzlei blitzt das aber jedesmal vorm Gericht ab.

Soweit so gut. Aber....

1. Ist es ärgerlich wenn man Zeug für mehrere 100€ dann evtl. einbüßt

2. Kann es für WBK Besitzer Probleme geben.

Ich hab/hatte 2 BM vor bevor ich nächsten Monat meine WBK beantrage.

Hatte also nichts zum trainieren bzw. nur im Verein.

Also 2 Softairs gekauft (genau die selben womit ich auch auf die Meisterschaft gehe) und Anschlag für LW und Handling für Mehrdistanz KW damit häufig trainiert.

Extra 0,5er gekauft damit es nur als Spielzeug gilt und weniger Probleme macht als F Waffen.

Fände es in Bezug auf den WBK Antrag nicht spaßig wenn es jetzt da Probleme und Rechtsunsicherheit gibt.

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Hier auch nochmal die ausführliche Erläuterung der bisher angenommenen Sachlage vom LKA Bayern

http://www.waffensachkunde-caezor.de/downl...ftairwaffen.pdf

Auch für den Download falls jemand so etwas besitzt.

Diese Auffassung des BLKA ist entgegen dem ersten Blatt nicht von 2006, sondern von Januar 2005...

da gabs noch niemanden der an der Rechtsauffassung des BKA-Bescheides gezweifelt hat...

aber nachdem die GdP damit anfing, gabs auch viele "Mitdenker"...

und rein rechtlich kann auch kein Gericht das WaffG für obsolete in der vorliegenden Fassung erklären, was auch immer irgendein (Straf)-Gericht entscheidet.

Dann müsste es schon eine obergerichtliche Entscheidung sein, die das bestehende WaffG in der vorliegenden Fassung in Anlage 2 für ungültig erklärte...

Und das hat bis jetzt noch keins der DAFÜR zuständigen Gerichte erklärt.

Alles andere sind Strafgerichtsurteile, die sowieso immer nur im Einzelfalle Wirkung haben und nicht davor schützen in genau dem gleichen Falle ein anderes "Schicksal" zu erleiden...

Muni

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Das LKA Blatt sollte auch nur zum Download dienen, falls man selber einmal Betroffener ist.

Dann hätte man 2 Blätter in der Hand mit denen man argumentieren kann.

Bisher sind alle 2-3 Fälle vonndenen ich gehört habe zu Gunsten der Besitzer oder Händler ausgegangen.

Es scheint also das die Richter doch noch ein wenig abwägen können zwischen Unsinn und .....

Nichtsdestotrotz hätte man als Waffenbesitzer o.Ä. erstmal die Probleme am Hals.

Bliebe noch die vorhandenen Softairs F en zu lassen und die FA Funktion abzuklemmen.

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0,08Joule , vollauto erlaubt, frei

0,5Joule, vollauto erlaubt, frei ab 14

>0,5Joule, vollauto verboten, nur semi und bis 7,5 Joule, frei ab 18Jahren, mit F,

Besitz erlaubt, auserhalb vom Besitztum verboten mit sich zu führen, (WBK /kleinerwaffenschein, nutzloss, einfach verboten), Transport zum Schiesplatz erlaubt( Gesetz beachten)

Hoffe mal das hilft euch ein wenig :D

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NEIN

So steht es in der BKA und LKA Schriften.

Allerdings :

Abschnitt 3:

Vom Gesetz ganz oder teilweise ausgenommene Waffen

Unterabschnitt 1:

Vom Gesetz mit Ausnahme von § 2 Abs. 1 und § 41 ausgenommene Waffen

Unterwassersportgeräte, bei denen zum Antrieb der Geschosse keine Munition verwendet wird (Harpunengeräte).

Unterabschnitt 2:

Vom Gesetz ausgenommene Waffen

1.

Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1), die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,08 Joule (J) erteilt wird, es sei denn,

-

sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden, dass die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,08 Joule (J) steigt oder

-

sie sind getreue Nachahmungen von Schusswaffen im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf.

2.

WaffG Anlage 2

Und darauf berufen sich wohl einige Staatsanwaltschaften in BaWü, so wie Muni berichtet.

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0,5Joule, vollauto erlaubt, frei ab 14

Und wo kommen jetzt wieder die Frei ab 14 her? Die findet man weder im Gesetz noch im Bescheid, eher sogar umgekehrt, der Bescheid erklärt noch mal was Spielzeugwaffen sind, und das die eben explizit dafür sind das Kinder UNTER 14 damit spielen.

Das scheint echt der Beweis zu sein das Urbane Legenden prima funktionieren. Sogar Waffenhändler kommen zum Teil mit diesem "ab 14" Märchen.

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Nein, nur weil jemand einen Gegenstand verkauft gehe ich noch lange nicht von einem legalen Artikel und Geschäft aus.

Aber dennoch ist das besorgniserregend wenn man sieht das es ohne Probleme möglich ist solche Artikel zu erwerben.

-snip-

Na ja,

ich war am Montag mit einen Auto voll ehemals verbotener Schußwaffen aus einem ähnlich gearteten Fall beim Beschussamt; das aber nur am Rande.

Interessant war, das dort auch jemand war, der gerade eine Softairwaffe auf V0 und ME hat messen lassen.

Wer also irgendwelche Zweifel hat wieviele J seine Waffe hat, darf gerne ein deutsches Beschussamt bemühen.

Grüße

Robert

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  • 1 Monat später...

Was mich betrifft(spiele Vereinsmässig Airsoft) frage ich mich immer noch was ein Vollautoverbot für Waffen überhaupt bringt, da man bei fast jedem Händler Selectorplates bekommt. Einbau in Deuschland zwar verboten, aber wer hält sich schon dran. Es macht einfach keinen Sinn bei Softairwaffen diese auf Einzelfeuer zu begrenzen, da sie Vollautomatisch auch niemanden umbringt. Es ist einfach typisch deutscher Schwachsinn das Vollauto bei Waffen unter 0,5J erlaubt ist aber über 0,5J nicht. :gaga: Was soll das bitte bringen??? :confused:

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  :gaga: Was soll das bitte bringen??? :confused:

Das ist doch nicht die Frage. Außerdem bringt dein posting "ist zwar nicht erlaubt, machen aber doch alle" auch keinen weiter. Du kannst mir ja mal deine Adresse schicken, mal sehen ob sich deine Meinung ändert.  :s82:

Das was muni schreibt, klingt plausibel. Da sitzen also nun einige auf ihren Softairs und die meisten wissen wahrscheinlich nicht mal, dass sie nach derzeitiger Gesetzeslage einen verbotenen Gegenstand zu Hause haben. Unglaublich.

Bandit_911

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Nach dem der Bescheid ja wohl noch besteht wird das BKA wohl auch keine Sondergenehmigungen ausstellen.

Ob sie es danach tun würden ist die Frage.

Immerhin konnten die BWT3 ja auch umgebaut werden. Für die lag ja wohl kein Bescheid vor, hier schon. Auch wenn er angezweifelt wird. ich frage mich warum niemand gegen den Bescheid klagt. Ist das nicht möglich? Kann man nicht gerichtlich feststellen lassen ob der Bestand hat? (ich meine jetzt nicht nur für den Einzelfall)

OT:

Habe mal gerade hierdrin zu Softair (und dann auch zu Rettungsmesser) gelesen: http://www.boorberg.de/sixcms/media.php/74...Waffenrecht.pdf

Irgendwie habe ich einiges anders im Kopf. Stimmt das was der schreibt? Immerhin ist das ja wohl die Ergänzung zu seinem Fachbuch " Martin Schulz

Waffenrecht für Polizei und Bundespolizei" Und was schreibt der zu den Rettungsmessern und der Scheide :blink:

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