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IGNORED

Leidiges Thema - Softair


Martin08

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Hab heute ne Frage die bestimmt nicht jeden interessieren wird, aber durchaus mein Interesse geweckt hat.

Ein Freund von mir im Schützenverein spielt mit anderen Kollegen ab und an im Wald Softair.

Das es mit den "F"-Waffen Probs gibt ist mir klar.

Nun haben wir erst vor kurzem darüber gesprochen wie es sich mit den 0,5ern verhält.

Da die ja als Spielzeug gelten kann jeder im Wald damit rumlaufen und seinem Spaße fröhnen.

Wenn jetzt aber doch mal die Polizei auftauchen sollte, dürfte es ja eigentlich keine Probleme geben.

Wird ein solcher Fall aktenkundig und erweckt somit die Aufmerksamkeit des Sachbearbeiters?

Der könnte ja wiederum einen Strick draus drehen welcher auf die Zuverlässigkeit abfährt...

Man könnte ja auf die Idee kommen was der Mann erst mit den Waffen auf der WBK anstelle wenn er

jetzt schon mit Softair im Wald rumläuft...

Danke schon mal.

Gruß

Martin

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Ja und man darf sich auch nicht beim Spazieren gehen im Wald erwischen lassen. Sonst könnte der so vorausschauende Sachbearbeiter (wir reden hier über die in D allgemein anzutreffenden Super-Mann-Sachbearbeiter im roten Anzug), meinen, dass jemand, der heute ohne Waffe im Wald rumläuft, bestimmt morgen seine Sportpistole mitnimmt. So was könnte dann einen Sondereinsatz des nächsten SEK auslösen und die stürmen einen am morgen um 4 Uhr die Wohnung – also immer schön einen warmen Kaffe für die Jungs bereithalten und mit einem Hinweisschild den Weg dorthin anzeigen, falls man ihn selbst nicht mehr zeigen kann, weil man unglücklicherweise erschossen wurde –soll ja gelegentlich bei so Nacht und Nebelaktionen vorkommen. Natürlich alles nur wegen einem Spaziergang im Wald – also immer besser zu Hause bleiben.

Gruß

Makalu

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Ja und man darf sich auch nicht beim Spazieren gehen im Wald erwischen lassen. Sonst könnte der so vorausschauende Sachbearbeiter (wir reden hier über die in D allgemein anzutreffenden Super-Mann-Sachbearbeiter im roten Anzug), meinen, dass jemand, der heute ohne Waffe im Wald rumläuft, bestimmt morgen seine Sportpistole mitnimmt. So was könnte dann einen Sondereinsatz des nächsten SEK auslösen und die stürmen einen am morgen um 4 Uhr die Wohnung – also immer schön einen warmen Kaffe für die Jungs bereithalten und mit einem Hinweisschild den Weg dorthin anzeigen, falls man ihn selbst nicht mehr zeigen kann, weil man unglücklicherweise erschossen wurde –soll ja gelegentlich bei so Nacht und Nebelaktionen vorkommen. Natürlich alles nur wegen einem Spaziergang im Wald – also immer besser zu Hause bleiben.

Gruß

Makalu

Hallo Makalu, ich kann Euch beide verstehen :-),

aber im Moment kocht Baden-Württembergs Polizei und StA-Seele wieder über...

ALLE SOFTAIRS ÜBER 0,08 Joule werden ERNEUT wieder den Schusswaffen zugerechnet. Man hat sage und schreibe ca. 2000 HDs initiiert (die noch nicht alle durchgeführt wurden, aber noch "in Mache" sind), weil man die Kundendatei einer Firma dort beschlagnahmt hat. Die General-StA ist (an sich der "richtigen" Rechtsauffassung), das das BKA keine parlamentarischen Rechte hat(te), und somit das WaffG nicht durch den Feststellungsbescheid aushebeln konnte.

Nun sind wir wieder raus/rin aus den Kartoffeln...

Nur UNTER 0,08 Joule kann einem KEINER einen Strick drehen....

Bei anderen Softies wäre ich im Moment sehr vorsichtig in dieser Bananenrepublik; da hängen anscheinend Schäublinsche Terroristenabwehrerfolge davon ab, ob man genug Softair-Nutzer "einfangen`" kann, um die Kriminalstatistik mal wieder zu frisieren um soundsoviel gelöste Fälle kreieren zu können.

Wohl dem, das wir in diesem sicheren Land leben dürfen, in dem Erbsenpistolen zu Mordinstrumenten hochstilisiert werden und das dumme Volk sowas auch noch glaubt..... PISA schein schon länger wirksam zu sein, als gedacht...

Aber dank dieses Überwachungsstaates, weiss das IM hoffentlich auch, wer dies hier schreibt....ich steh zu meinen Worten...und lass mich gerne auch auf Rechtsgeplänkel ein...Welcome in Orwellistan...

GF

Muni

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Welcome in Orwellistan...

Es ist schlimmer als es aussieht...

post-8676-1170022125_thumb.jpg

Wer sich für den gesamten Zeitungsbericht interessiert (australischer Zeitungsbericht über Überwachung in England und Australien), den habe ich als Bild, und kann ihn per Mail verschicken. Bein Interesse einfach PN an mich.

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Nur UNTER 0,08 Joule kann einem KEINER einen Strick drehen....

Waffenrechtlich nicht... aber die Polizei wird mancherorts immer einfallsreicher bei der Verfolgung solcher Spielchen. Da machen die dann gerne mal eine Illegale Abfallentsorgung draus weil überall Plastikkügelchen herumliegen oder diverses anderes was ihnen grad so einfällt.

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@ muni

Gibt es einen Hinweis auf die Firma ??

Ich habe auch 2 von den Dingern zuhause. Haben mir schon gute Dienste geleistet weil ich damit den richtigen Anschlag bei Langwaffe, Mehrdistanz holstern und ziehen usw. üben konnte. Im ersten Jahr kannst du das ja nicht anderes und ist mir evtl. auch lieber als mit was anderem in der Wohnung rumzurobben :rolleyes: Ausserdem teste ich alle Teile die ich in Real Steel kaufen möchte vorher einmal in günstigem Plastik durch. So kann ich billig sehen ob der Schaft gut ist oder doch nur rausgeworfen Geld.

Aber egal, nur könnte es ja jetzt sein das zu Besuch kommt und meint man hätte eine Schußwaffe welche nicht korrekt markiert ist zuhause. Schließlich sind alle Softairs < 0,5 Joule nicht mit F versehen sondern nur mit einer Kennzeichnung vom Händler.

Evtl. (auch wenn man nicht damit draussen rumrennt) könnte das ebenfalls zu Problemen führen.

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Da würde mich als Ba-Wüler doch interessieren was meine SBlerin, dazu sagen würde wenn ich mit einer Softair zum eintragen vorbei käme :00000733:

Ich seh die gute Frau schon zusammengerollt vor lachen unterm Schreibtisch liegen :rotfl2:

Und wenn dann das Sturmkomando anrückt um das Ding sicher zu stellen, ziehe ich die WBK mit Softair Eintrag :ninja:

Und ich dachte immer Ba-Wü währe in sachen WaffenG noch etwas normal :peinlich:

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Aber dank dieses Überwachungsstaates, weiss das IM hoffentlich auch, wer dies hier schreibt....
Annsonsten erhärtet sich der Verdacht, das es einfach erstunken und erlogen ist.

Man muss nicht das Innenministerium sein um zu wissen wer „Muni“ ist.

Fass das ganze also mal lieber nicht als „Aprilscherz“ oder „erlogen“auf.

Morpheus

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Alle großen Shops sind allerdings noch geöffnet und verkaufen auch noch die Softairs >0,08 und <0,5.

80% der Softairs in diesem auch noch FullAuto.

Würde also heißen jeder der eine Softair hat, hätte seit diesem Alleingang in BW eine nicht registrierte Waffe nach KWKG zuhause.

Soll ich jetzt :s84: oder :rotfl2:

Weil so wie ich das mitbekommen habe sind einige WBK Inhaber hier/da die auch Airsoft"waffen" wegen den unterschiedlichsten Gründen haben.

Denn selbst wenn das vor Gericht direkt eingestellt wird ist der Ärger erstmal da.

Übrigens, wer ist Muni ? :confused:

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Übrigens, wer ist Muni ? :confused:

Ei, ich :-)

Das KWKG hat in dieser ganzen Sache garnix verloren.

Vollautomatische "Schusswaffen" (die keine Kriegswaffen sind), sind ganz einfach nach §40 i.V. mit Anlage 2 Nr.1.2.1 verbotene Gegenstände...und da als Schusswaffe jedes "Teilchen" mit mehr als 0,08Joule ME gilt, sind sie halt dem o.a. Verbot unterfallend...

NUR Unter 0,08Joule gelten sie als Spielzeug und können ruhig DF schiessen...weil eben für Spielzeug (auch Geschossspielzeug unterhalb dieser Grenze) das WaffG nicht gilt.

Aber wenn Läden vorher auch schon Softairs in DF-Ausführung verkauften, die 0,08 Joule überschritten, liegt schon immer ein Verstoss vom Verkäufer, als auch Käufer dieser Sachen gegen das Waffengesetz vor.

Gegen die Spielzeugrichtlinie kann man nicht "verstossen"...höchstens ein Hersteller oder Inverkehrbringer wegen Falschkennzeichnung (CE nicht oder fälschlicherweise angebracht) ....aber das hat dann mal zuerst nix mit dem Affengesetz zu tun...

Umarex verkauft Vollautos richtigerweise schon immer nur "unter 0,08Joule", allerdings hielten viele Grauimporteure oder Privatleute das nicht so ein....aber das ist deren Bier (bis sie erwischt werden...)

Muni

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Wenn ich das jetzt richtig im Kopf habe ist die 0,5 bzw. 0,08 doch ein Kompromiß gewesen.

0,08 war die Grenze bei fester Munition und 0,5 wenn Weiche (wie z.B. Farbkugeln) verschossen wurden.

Das es aber nicht eindeutig war was wie womit schießt, hat man (die EU und der BKA Bescheid) NUR noch die 0,5J Regelung beachtet.

Heißt also hab ich Plastikkugeln zuhause, Böse.

Hab ich weiche Farbkugeln zuhause Gut.

Und hab ich garnichts zuhause weiß keiner Bescheid ??

Und warum geht man mit der Sache dann nicht an den größten deutschen Importeur ?

GSG in Arnsberg ??

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Wenn ich das jetzt richtig im Kopf habe ist die 0,5 bzw. 0,08 doch ein Kompromiß gewesen.

0,08 war die Grenze bei fester Munition und 0,5 wenn Weiche (wie z.B. Farbkugeln) verschossen wurden.

Das es aber nicht eindeutig war was wie womit schießt, hat man (die EU und der BKA Bescheid) NUR noch die 0,5J Regelung beachtet.

Heißt also hab ich Plastikkugeln zuhause, Böse.

Hab ich weiche Farbkugeln zuhause Gut.

Und hab ich garnichts zuhause weiß keiner Bescheid ??

Und warum geht man mit der Sache dann nicht an den größten deutschen Importeur ?

GSG in Arnsberg ??

Der verkauft keine Vollautos ÜBER 0,08 Joule...janz einfach....

Muni

PS: Wenn Du natürlich möchtest, das man auch an den geht, verständige doch bitte das RegPräs Arnsberg...die gehorchen Dir aufs Wort, wenn Du belegst, das obige Aussage nicht zutrifft.....

Du hast anscheinend die Spielzeugrichtlinie nicht gelesen, sonst könnten solche Fragen nach den Kugeln nicht kommen....

Bei den Kugeln selbst gehts nur um "Altersbeschränkungen" innerhalb der Spielzeugrichtlinie...aber WAS Waffe ist (und somit dem jeweiligen Waffengesetz in den einzelnen EU-Mitgliedsländern unterfällt), bestimmen die nationalen Gesetze....und nicht die Spielzeugrichtlinie...

Schau mal das frz. Gesetz an, das ist teilweise strenger als bei uns, was "Spielzeug" angeht. Da isses nix mit Vollauto-Aussehen UNTER 18 Jahren, wenn 0,08 Joule überschritten sind, wenn man damit draussen rumlaufen will..

Aber das ist wieder eine andere Geschichte und hat nix mit Bananistan zu tun...

Muni

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Naja, komisch finde ich das immer noch.

Ein Ebay Händler wird deswegen hochgenommen und die 6 größten Händler und Importeure wissen nichts davon.

Ich werd meine Konsequenzen daraus ziehen aber seltsam finde ich das schon.

Ich habe nur vor Monaten mal den BKA Bescheid gelesen. Aber hab den nicht hier auf dem PC deshalb kann ich jetzt nix dazu sagen. Muß morgen (hoffentlich hab ich den noch auf der Arbeit) in Ruhe das nachlesen.

Ich habe auch ein wenig gegooglet.

Also wie es scheint haben die Staatsanwaltschaften in BW das auch nur versucht. Sind dann aber letztendlich vor Gericht damit auf die ......... gefallen.

Aber gut den Ärger und Streß hat man trotzdem schonmal.

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Gibt genügend Händler im Netz welche immer noch ohne Einschränkungen 0,5er DF-Softairs verkaufen.

Kannst Du mir mal ein paar Links zeigen, welche Deine Theorie untermauern? Würd mich da gerne mal reinlesen.

Da müsste ich Dir amtsinternes zu lesen geben, und das kann ich nicht...

Es geht hier auch nicht um Sinn oder Unsinn der deutschen Regel, aber darüber darf man nicht nachdenken...nur wie das Gesetz tatsächlich lautet.......

Bauen wir es mal logisch auf; Kenntnis des aktuellen Waffenrechts und des Grundgesetzes werden vorausgesetzt...

a) Was haben wir in Anlage 2 Unterabschnitt 2 Nr.1:

Vom Gesetz ausgenommene Waffen:

.....denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,08 Joule erteilt wird

b )was darf das BKA (nach § 2 Abs 5 dazu bestimmt)??

Es darf "Zweifelsfälle" klären, die sich bei sachgerechter Auslegung des Gesetzes aus ihm selbst heraus ergeben.

c) sind Softairwaffen die eine Bewegungsenergie von mehr als 0,08 Joule entwickeln "Zweifelsfälle"?

Nein, genau das sind sie nicht, da die Grenze ja ABSCHLIESSEND im Gesetz geregelt ist und KEINE Auslegung zulässt und

somit auch keinem Beurteilungsspielraum durch das BKA unterliegt

d) Darf das BKA bestehende Gesetze (Gesetzestexte) verändern, oder ab adsurdum führen?

Nein, kann es nicht, da dem BKA (bis jetzt zumindest noch nicht/obwohl sie es vielleicht am liebsten wollten?) keine

Gesetzgebungskompetenz zugewiesen worden ist, da haben wir immer noch den Parlamentsvorbehalt.

e) Was ist also der BKA-Feststellungsbescheid?

Ein Wunschdenken, den das IM dem Ämtle ans Herz gelegt hat, als man merkte, man hat bei Abfassung des Gesetzes etwas

falsch geregelt ....> ergo, keine rechtliche Wirkung

f) Was bewirkt er dennoch?

Im Zweifelsfalle vor Gericht lediglich, das sich der Beklagte auf einen durch just diesen Bescheid hervorgerufenen Rechts-

irrtum berufen kann, und dadurch ggfls. STRAFFREI ausgeht.

Den Ärger hat er dennoch und das Gericht wird, da das Gesetz eindeutig ist, dennoch die Waffe( Waffen) einziehen, da sie

nicht den jetzigen gesetzlichen Regeln entsprechen. Einen "Waffenschein" zum Führen wirds dafür nicht geben, eine

WBK zum Erwerb einer Softairwaffe (ohne F) > 0,08 Joule wirds ebenfalls nicht geben..

g) Was kann die Spielzeugrichtlinie?

Garnix, sie entfaltet lediglich ein Individualrecht des EINZELNEN Bürgers gegen seinen Staat, die EU-Richtlinie umzusetzen.

Das setzt aber ein Einzelklageverfahren voraus....und wie es ausgeht, steht dann immer noch nicht fest.

Die Richtlinie ist KEIN unmittelbar geltendes Recht der EU das für JEDEN direkt wirkt. Es verpflichtet nur Mitgliedsstaaten zur

Umsetzung.

Unbenommen davon, kann das jeweils nationale Waffenrecht trotzdem den Verkauf, Besitz, Vertrieb etc. von Geschoss-Spielzeug und Softairwaffen über 0,08 Joule innerhalb ihrer Waffengesetzgebung reglementieren, oder sie aber eben generell vom Waffenrecht freistellen, nur hat das die BRD nicht explicit getan. Das schafft aber letztlich keinen Freiraum für Waffen über 0,08 Joule im Moment in diesem Lande...

Im Grunde genommen müsste lediglich geregelt werden, wie Spielzeugwaffen über 0,08 Joule (bis maximal 0,5 Joule) zu behandeln sind, wenn sie im Sinne der Spielzeugrichtlinie STARRE Kugeln (wie auch immer man das rechtlich haltbar fixiert definieren mag) verschiessen und das sie ggfls. aus dem Waffenrecht komplett herausgenommen werden.

Die Nutzung liesse sich ähnlich wie in Frankreich über ein Gesetz zum Schutze der Kinder und Jugend separat reglemetieren (Kauf/Führen/ Führen von "Anscheinskriegswaffen" , wo darf damit geschossen werden, etc).

Dies finde ich dort relativ gut gelöst

PS: Das OLG Karlsruhe hat in einer Entscheidung die Einziehung von Softairwaffen genau mit Hinweis auf die rechtliche Unzuständigkeit des BKA gutgeheissen, und wie bereits von mir oben angedeutet, im übrigen den Besitzer straffrei gestellt, bzw. der "Besitzer" hat nach Kenntnisnahme durch seinen Rechtsanwalt die Klage auf Herausgabe der beschlagnahmten Gegenstände zurückgenommen...Damit ist die Einziehung rechtskräftig

Deswegen sagte ich ganz vorne im Fred, das man nur auf der sicheren Seite mit einer Vollauto-Spritze Softair wäre, wenn diese eben UNTER 0,08 Joule liegt...Die ist dann auch in VA von den Bestimmungen des Waffenrechtes ausgenommen. Ansonsten ist sie verbotener Gegenstand.

Ob jetzt Händelr die verkaufen, oder nicht, machts ja nicht zum legalen Gegenstand.

Es soll sogar "Händler" geben, die verkaufen Hasch, scharfe MPs usw... werden die deshalb "Legal"????????????

Viel Spass

muni

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Nein, nur weil jemand einen Gegenstand verkauft gehe ich noch lange nicht von einem legalen Artikel und Geschäft aus.

Aber dennoch ist das besorgniserregend wenn man sieht das es ohne Probleme möglich ist solche Artikel zu erwerben.

Warum wird dagegen dann nichts unternommen? Ich kann doch nicht im Ernstfall jedem 14-Jährigen der ein solches Spielzeug erwarb sein "hart" verdientes Taschengeld wegnehmen und dadurch ein Verfahren einstellen?

Dann muss das Übel an der Wurzel gepackt werden und die Dinger sollten gar nicht mehr verkauft werden dürfen. Oder man einigt sich endlich auf den Begriff Spielzeug.

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Nein, nur weil jemand einen Gegenstand verkauft gehe ich noch lange nicht von einem legalen Artikel und Geschäft aus.

Aber dennoch ist das besorgniserregend wenn man sieht das es ohne Probleme möglich ist solche Artikel zu erwerben.

Warum wird dagegen dann nichts unternommen? Ich kann doch nicht im Ernstfall jedem 14-Jährigen der ein solches Spielzeug erwarb sein "hart" verdientes Taschengeld wegnehmen und dadurch ein Verfahren einstellen?

Dann muss das Übel an der Wurzel gepackt werden und die Dinger sollten gar nicht mehr verkauft werden dürfen. Oder man einigt sich endlich auf den Begriff Spielzeug.

Genau auch meine Meinung, aber die ist leider unerheblich...im Falle eines Falles

Im bereits vorliegenden Gesetzesentwurf (wieder WaffGNeu) ist das bereits so berücksichtigt....obwohl man wiederum Bauchschmerzen über die Konsequenzen hat und befürchtet, jeder rennt dann mit einer Plasticplempe durch die Gegend..

Aber wie gesagt, gegen Ausgestaltung i.S. von administrativen Regeln hinsichtlich Verwendung hat im normalen Falle ja niemand etwas....aber unsere Oberbedenkenträger sehen da schon Volksschlacht-Szenarien vor sich....

Komisch, das die in anderen Ländern soooo nicht vorkommen...

Aber vielleicht denkt man ja, das in einem Aufwasch mit einem Killerspielverbot zu regeln...oder ähnlichem Gutmenschendenken.

Das ändert an den Situationen garnix; eher schon ein Politikerverdummungsverbot....

was es leider nie geben wird. Ideologie geht vor NACHDENKEN...

GF

Muni

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