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IGNORED

Taschenkontrolle bei Waffenbörse


steven

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Nööö, glaub' ich nicht, da er sich den Anordnungen eines Verteters der Ortspolizeibehörde widersetzt hat. Steven hätte gut daran getan, wenn er sich vorher etwas schlau gemacht hätte, welche rechtliche Macht diese Behörde unter Umständen inne hat. Da wird selbst mancher (Landes-)Polizist blass vor Neid!

Ich kapier' diese Art von Diskussionen eh' nicht ...

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Nööö, glaub' ich nicht, da er sich den Anordnungen eines Verteters der Ortspolizeibehörde widersetzt hat.

Demnach also doch berhördlich veranlaßt. ICH sehe daher kein Problem bei der Kontrolle selbst. Der link von Christian hat mir die Sache nun etwas anschaulicher gemacht. Wenn das so ohne wenn und aber stimmt, hat das trotz allem einen doch etwas faden Beigeschmack. Hingewiesen müßte m.E. auf jeden Fall werden, zumindest in Form eines Hinweises auf Nutzungsbedingungen bzw. AGB..

steven, meine Einstellung kommt nicht von ungefähr und geht weder gegen Dich persönlich, noch bin ich jemand, der sich alles gefallen läßt (im Gegenteil!!).

Ich habe aber tagtäglich mit Leuten zu tun, die sich außerhalb der Regeln bewegen und auf Hinweise oder Anordnungen, bestimmte Dinge zu tun bzw. unterlassen ständig mit Unkenntnis der Nutzungsbedingungen als Ausrede kommen. Das härtet ziemlich ab, da will man dann schon hieb- und stichfeste Argumente hören bzw. lesen. Ich hatte gehofft, daß evtl. ein Nutzer von WO einen link oder etwas in der Art hat, der auf einen vergleichbaren Fall hinweist.

Und nachdem ja wie mein link weiter oben im Thread zeigt die Rechtslage bei Bibliotheken anders ist als beim Supermarkt, könnte ich mir vorstellen, daß bei einer Veranstaltung (speziell Waffenbörse), die anders als ein Supermarkt nur aufgrund eines Vertragsabschlusses (Eintritt zahlen) betreten werden kann, sich die Sache ebenfalls anders verhält als beim Supermarktbesuch.

Es kann auch sein, daß es dazu noch kein Urteil oder eine sonstige Rechtsauslegung gibt und erst ein solches tatsächliche Rechtssicherheit liefert.

Ach, was ich in Christians link auch noch gefunden habe: steven, Du hast doch in dem Fall schon im November Anzeige erstattet, was kam denn dabei raus?

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Nööö, glaub' ich nicht, da er sich den Anordnungen eines Verteters der Ortspolizeibehörde widersetzt hat. Steven hätte gut daran getan, wenn er sich vorher etwas schlau gemacht hätte, welche rechtliche Macht diese Behörde unter Umständen inne hat. Da wird selbst mancher (Landes-)Polizist blass vor Neid!

Ich kapier' diese Art von Diskussionen eh' nicht ...

bist Du "Landespolizist"?

Dann solltest Du es eigentlich besser wissen!

Harlekin

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Ortspolizeibehörde Steven hätte gut daran getan, wenn er sich vorher etwas schlau gemacht hätte, welche rechtliche Macht diese Behörde unter Umständen inne hat.

Hallo

die "Ortspolizeibehörde" (was ist denn das überhaupt?) war ein Beamter des Ordnungsamtes. Hat mit Polizei nichts zu tun. Und wenn mir jemand nach dem Besuch einer Mineralienbörse (mein zweites Hobby) beim Ausgang eine Darmspiegelung anbietet, weil evtl. ein Diamant gestohlen wurde oder werden könnte oder sowas, lehne ich genau so dankend ab, wie die Durchsuchung meines Gepäcks nach der WBK. Da können ja auch irgendwo die AGBs gelegen haben, mein Arsch bleibt zu.

steven, Du hast doch in dem Fall schon im November Anzeige erstattet, was kam denn dabei raus?

Bis da was rauskommt, dauert es noch was. Bisher scheint die Staatsanwaltschaft noch zu ermitteln.

Steven

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Bis da was rauskommt, dauert es noch was. Bisher scheint die Staatsanwaltschaft noch zu ermitteln.

Aber genau DAS interessiert mich aus o.g. Gründen brennend. Halt uns bitte auf jeden Fall auf dem Laufenden! (Sofern eine verwertbare Aussage von Behördenseite überhaupt zustande kommt, die sich auf andere Börsenbesuche übertragen läßt, Hintertürchen gibts ja auch fast immer.)

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  • 5 Monate später...

Hallo Thorsten

da das Internett sich auch in Kassel durchgesetzt hat, werde ich später über den Sachstand berichten.

Eins vorweg: es wird nicht mehr über AGBs gesprochen. Eher über geringe Schuld und keine Wiederholungsgefahr.

Steven

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es wird nicht mehr über AGBs gesprochen. Eher über geringe Schuld und keine Wiederholungsgefahr. Steven

und das bedeutet - wie ich es schon vorhergesagt habe - einstellung des verfahrens nach §153 stpo. viel wind um nix, ein staatsanwalt schüttelt verständnislos den kopf und klappt die akte zu. das wars! unsere gerichte haben ja sonst nix zu tun. und auf der dienstrechtlichen ebene demzufolge auch nix.

grüße

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Gast Harlekin

jau, oder 153a - was aber in beiden Fällen bedeutet, dass eine rechtwidrige Tat vorgelegen hat und darüber hatte wir doch diskutiert.

Harlekin

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Gast Harlekin
Dass hier seitens des Behördenvertreters rechtlich korrekt gehandelt wurde, ist zwischenzeitlich auch durch eine entsprechende Stellungnahme des Behördenleiters bestätigt worden.

offensichtlich ja wohl nicht!

§ 153 (1), S. 1 StPO bedeutet, dass eine rechtswidrige Tat vorgelegen hat (objektiver Tatbestand!) und nur auf Grund von geringer Schuld (subjektiver Tatbestand!) von einer Bestrafung abgesehen wurde.

Das bedeutet auch, dass ein Disziplinarverfahren zu einem ganz anderen Ergebnis kommen kann. Da ist nämlich die Schwere der Schuld zweitrangig.

Harlekin

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festhalten gegen den willen des betreffenden ist nunmal -den buchstaben des gesetzes nach- eine straftat. fraglich dann nur, welche rechtfertigungsgründe / schuldausschließungsgründe geltend gemacht werden können, um letztendlich zur einstellung bzw. freispruch zu kommen.so gesehen würde jeder polizist erstmal tatbestandsmäßig und rechtswidrig handeln, wenn er otto normalrandalierer durch zwangsanwendung zur ruhe bringt - ist ja eigendlich auch ne körperverletzung o.ä. was natürlich wenig sinn machen würde, jeden polizisten bei rechtmäßiger dienstausübung jedesmal vor den kadi zu stellen.mich würde nur interessieren,. was aus der anzeige und dem hausverbot gegen steven geworden ist .... grüße

Das bedeutet auch, dass ein Disziplinarverfahren zu einem ganz anderen Ergebnis kommen kann. Da ist nämlich die Schwere der Schuld zweitrangig.
richtig - da heißt es nur, dass der Beamte schuldhaft gegen eine ihm obliegende dienstpflicht verstoßen haben müsste. was aber wohl nach einschätzung des behördenleiters (also des dienstvorgesetzten als "innerbetrieblichen staatsanwalt" sozusagen) nicht der fall sein dürfte. ... nach meiner einschätzung übrigens auch nicht - aber zum glück bin ich nicht der dienstvorgesetzte *gg*grüße
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mich würde nur interessieren,. was aus der anzeige und dem hausverbot gegen steven geworden ist ....

Hallo runerpok

wie kommst du denn auf diesen dünnen Zweig? Mit einem Hausverbot wurde zwar gedroht, man hat es aber im Verlauf abgestritten, daß so etwas je gesagt wurde. Eine Anzeige ist nie erfolgt. Auf was denn auch?

Deine Meinung über Beamtenwillkür ist mir aber wohlbekannt. Ein bischen Rechtswidrig, warum regt man da sich schon auf? Wenn du Staatsanwalt wärest, wärst du mein Wunschkandidat, falls ich mal was verbrochen hätte.

Steven

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