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IGNORED

Waffeneinfuhr von Frankreich in die Schweiz


Crazyman

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Hallo zusammen

Folgendes:

Mein Grossvater, der leider verstorben ist, hat noch Waffen die wir gerne von Frankreich zu uns in die Schweiz nehmen wollen.

Es handelt sich um folgende Waffen:

P08 Luger (Kriegsbeute)

K98 (Kriegsbeute)

Jagd-Schrotflinten

und ev. noch 1 Karabiner oder so.

Nun, was kann man da machen, da es sich ja auch um Kriegsbeute vom zweiten WK handelt?

Die Waffen wurden soweit uns bekannt ist auch nie gemeldet oder dergleichen, keine von allen.

Soweit wir wissen ist das aber nicht illegal diese zu besitzen.

Was müssen wir nun tun, um die Waffen alle legal über die Grenze zu schaffen?

Freundliche Grüsse und besten Dank

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Hallo,ich wuerde die Waffen in Frankreich legalisieren.Das geht allerdings nur wenn man in Frankreich einen Wohnsitz besitzt und in einem Club Tir ist.Wenn das so sein sollte, kurz hier schreiben und ich teile dann mit wie das geht.Wenn diese Voraussetzung nicht gegeben ist,sieht es legal sehr schlecht aus.

Gruss Klaus

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Ja das ist eben so ne Sache. Zur Verwandschaft die momentan im Besitz der Waffen ist, haben wir eigentlich fast keinen Kontakt mehr. <_<

Club Tir? Schiessclub? Nein nichts dergleichen.

Gut, dann kann ich das legal vergessen. Was würde den passieren, wenn ich die Waffen einfach so rüberholen würde und der Zoll fischt mich raus?

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:o

Großes Hundepfui!

Du willst doch nicht wirklich illegal Waffen schmuggeln!

Jein, also eigentlich ist's ja nicht illegal, da sie uns ja schon "theoretisch" gehören. Ist reine Formsache :D

Nein, ich möcht es eigentlich schon legal machen, aber ich habe ehrlich gesagt einbisschen Angst, dass sie uns dann die zwei deutschen Waffen einziehen. Und dafür sind sie uns definitiv zu schade. Bei den anderen ist keine Sache, werden die dort halt gemeldet und dan Eingeführt. Aber wie gesagt, bei den Deutschen hab ich meine Bedenken.

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Also die Schrotflinte ist in Frankreich nicht anmeldepflichtig und damit auf alle Fälle legal.

Der Rest geht nur über einen Schützenverein. Also dürfen die gegenwärtigen französischen Besitzer nicht in Erscheinung treten.

Es wird ansonsten in der französischen Bevölkerung nicht sonderlich eng gesehen, denn es herscht ein reger Handel mit solchen Dingen. Nur mal so Anmelden geht halt nicht.

Gruß

Makalu

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Danke euch

Also werden die wegen den Waffen keinen Aufstand machen, wenn wir die "Anmelden"? Geschweige den einziehen?

Mein Vater wird einmal rüber fahren und die ganze Sache in die Hand nehmen, hoffentlich nimmt das dann auch ein gutes Ende. Weil illegaler Waffenbesitz und "schmuggel" ist nicht so unser Ding ;)

Happy shooting

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Danke euch

Also werden die wegen den Waffen keinen Aufstand machen, wenn wir die "Anmelden"? Geschweige den einziehen?

Mein Vater wird einmal rüber fahren und die ganze Sache in die Hand nehmen, hoffentlich nimmt das dann auch ein gutes Ende. Weil illegaler Waffenbesitz und "schmuggel" ist nicht so unser Ding ;)

Happy shooting

Also von Schweizer Seite brauchen diese Waffen nicht in F legalisisert sein es reicht die entsprechende Bewilligung zu kriegen, die man kriegt wenn man einen Waffenerwerbsschein kriegt.

Problem könnte es geben wenn man in F in eine Kontrolle, auf der Strasse oder bei der AusfUhr beim Zoll kommt.

Wie es jetzt aussieht mit der Annerkennung der Waffen in F, weiss ich nicht. Eins weiss ich, die Mühlen de Bürokratie sind dort sehr langsam und unergründlich.

Art. 24 Bewilligung für die nicht gewerbsmässige Einfuhr1

(Art. 25 Abs. 1 WG)

1 Das Gesuch um die Bewilligung für die nicht gewerbsmässige Einfuhr von Waffen, wesentlichen Waffenbestandteilen, Munition oder Munitionsbestandteilen ist mit dem dafür vorgesehenen Formular und mit den folgenden Beilagen der Zentralstelle Waffen einzureichen:2

a.

Auszug aus dem Zentralstrafregister, der vor höchstens drei Monaten ausgestellt wurde;

b.

Kopie eines amtlichen Ausweises;

c.3

Kopie des von der zuständigen kantonalen Behörde ausgestellten Waffenerwerbsscheines, wenn der einzuführende Gegenstand waffenerwerbsscheinpflichtig ist.

Noch eine Sache, auch F kennt eine Besitzregelung, es ist sehr wohl illegal eine P08 zu besitzen ohne entsprechenden Schein. Ist natürlich anders in der CH, wo es keinen interessieren würde und ausserdem noch legal wäre, selbst wenn dein Grossvater dir eine MP40 vermacht hätte.

Joker

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Ja das ist eben so ne Sache. Zur Verwandschaft die momentan im Besitz der Waffen ist, haben wir eigentlich fast keinen Kontakt mehr. <_<

Club Tir? Schiessclub? Nein nichts dergleichen.

Gut, dann kann ich das legal vergessen. Was würde den passieren, wenn ich die Waffen einfach so rüberholen würde und der Zoll fischt mich raus?

Hallo,klaere das doch erstmal mit den Waffen mit deiner Verwandschaft ab.Denn ein K98 zB. Waffen SS oder eine 08 Marine die haben schon Ihren Wert.Beide Waffen sind in Frankreich cat.1.An dem Grenzuebergang von F in die Schweiz wird man nur auf Schweizerseite kontrolliert,was die Schweizer Zoellner sagen keine Ahnung.Wenn du aber von einer mobilen Zollkontrolle in F angehalten wirst und die finden die Waffen,dann gute Nacht.Die franzoesischen Zoellner haben mehr zu sagen als die F Polizei.Also das illegale Verbringen mag wohl ueberlegt sein,ich rate davon ab.

Gruss Klaus

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Hm, ich überlege gerade:

es müßte doch möglich sein, sich im Emjpfängerland einen europäischen Feuerwaffenpaß ausstellen zu lassen (dazu braucht man ja nur die Nummern), dann nach F fahren, die Waffen einsammeln und fertig.

Ich weiß bloß nicht, ob die Schweiz den Europ.- Feuerwaffenpaß ausstellt. Immerhin sind die Glücklichen ja nicht in der EU.

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