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IGNORED

Silvester


Gast

Empfohlene Beiträge

geh auf nummer sicher:

Ob 4-5 Slugs so sicher sind?

Er hat doch 7 Leben! :confused:

Ich hab schon mal 2 Std. lang „Schwarzbraun ist die Haselnuss“ von Heino in der Garage laufen lassen, dies hatte eine sehr gute Wirkung gezeigt.

Aber das ist Folter und verstößt gegen die Genfer Konvention.

Und soooo grausam möchte ich doch nicht gegen den Kater sein! B)

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http://www.vdb-waffen.de/service/aktuelles.asp

Sie dürfen an Silvester wieder Schiessen

Das Abschiessen von pyrotechnischer Munition zu Silvester vom eigenen befriedeten Besitztum oder vom befriedeten Besitztum eines anderen mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechtes ist frei von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten zulässig, wenn es den Vorgaben der Verwendersicherheit (also Schießen senkrecht nach oben, nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten usw) entspricht. Weiterhin ist der Transport der Gas- und Schreckschusswaffe von Ort zu Ort erlaubnisfrei, also ohne Kleine Waffenschein, zulässig wenn die Waffe nicht schuss- und zugriffsbereit transportiert wird. Diese erfreuliche Mitteilung haben wir nach regem Schriftwechsel und Gesprächen vom Bundesministerium des Innern erhalten. Wir freuen uns, dass wir diese Regelung erreichen konnten. Damit ist sicher gestellt, dass ab Silvester 2004 das Abschiessen von pyrotechnischer Munition aus Gas- und Schreckschusswaffen unter den oben genannten Voraussetzungen wieder erlaubt ist. Diese Regelung wird auch in die Waffenverwaltungsvorschrift so aufgenommen.

26.10.2004 11:33:51

Diese Mitteilung ist von 2004 !!!

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  • 2 Wochen später...

Er hat doch 7 Leben! :confused:

Also hast Du schon zwei mal mit der 44er gewaltet?

tststs...

(Sind doch insgesamt neun Leben bei ner Katze- Oder irre ich?)

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Das Verschießen von Pyrotechnischer Munition ist grundsätzlich verboten (außer z.B. im Notfall). Trotz oberflächlicher Darstellung u.a. des VDB (die wollen nur, daß die Händler ordentlich Knallkram zu Sylvester verkaufen können !) gilt dies auch zu Sylvester !

Und jetzt kommt der feine Unterschied: Die Behörden können nach dem WaffG zu den bereits verhandenen Ausnahmeregelungen für Erlaubnispflichten usw. nach § 12 WaffG WEITERE Ausnahmen erlassen, u.a. eben auch eine Erlaubnispflichtausnahme bezüglich des Verschießens von pyrotechnischer Munition unter Beachtung der Verwendungssicherheit (nicht in der Nähe von brennbaren Objekten usw.) und unter Beachtung anderer waffenrechtlicher Regelungen (z.B. Problem des Führens von Schreckschußwaffen und Geschosse - u.a. das pyrotechnische Geschoß - dürfen das Grundstück nicht verlassen) zu Sylvester. Zuständig für die Ausnahmeregelungen sind die Länderinnenministerien, nicht das Bundesinnenministerium !

Wenn der Bundesinnenminister angeblich meint, das Verschießen von pyrotechnischer Munition zu Sylvester ist "frei", dann stimmt das nicht ! Das hat er auch nie so geschrieben !

Der Bundesinnenminister Schilly hatte mitgeteilt, daß er der Rechtsauffassung ist, daß eine entsprechende Ausnahmeregelung für Sylvester vertretbar ist, die Zuständigkeit aber bei den Innenministerien liegen und er aufgrund der berechtigt erscheinenden Interessen der "Sylvesterknallerfreunde" (mein Begriff) entsprechend argumentativ auf die Länderinnenminister einwirken wollte.

Die Entscheidung liegt bei den Ländern !

Diese können dann allgemein für das ganze Land oder unter Delegierung der Zuständigkeit an die einzelnen Bezirke (z.B. Landkreise, kreisfreie Städte usw.) eine Ausnahme für Sylvester veranlasse - oder auch nicht.

Das wäre im Einzelfall abzuklären - einfach mal bei der Gemeinde vorbeischauen, die werden es wissen !

Mit der Schreckschußwaffe und reiner Kartuschenmunition kann man übrigens - auch außerhalb von Sylvester - auf dem eigenen befriedeten Besitztum oder mit Genehmigung eines anderen auf dessen befriedeten Besitztum "rumknallen" wie man lustig ist - das ist waffenrechtlich IMMER erlaubt.

Man sollte es aber wohl nicht übertreiben und hierdurch andere Gesetze verletzen ... (es darf sich natürlich niemand durch das Verhalten bedroht fühlen und irgendwann - spätestens in der Nacht - wird das Geknalle auch zum "unzulässigen Lärm").

Das Verschießen vom Balkon erscheint im übrigen grundsätzlich sehr fraglich - im allgemeinen dürfte dann die Bedingung "pyrotechnisches Geschoß verläßt das eigene Grundstück nicht" nicht mehr gegeben sein. Diese Schußabgabe (= pyrot. Geschoß ÜBER dem befriedeten Grundstück eines anderen - ohne dessen Genehmigung - oder über der öffentlichen Straße usw.) wäre dann auf keinen Fall erlaubt = Ordnungswidrigkeit.

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  • 2 Wochen später...

Das Waffg, der VDB, das Innenministerium (Bund) und x andere sagen : Erlaubt, solange das Ploppding im eigenen Grundstueck bleibt.

Was einige amoklaufende Buettel in irgendwelchen Provinzbehoerden sagen, interessiert spaetestens die zweite Instanz nicht mehr.

Balkon geht nicht, ausser er liegt so, dass dahinter der eigene Garten liegt.

Der typische Plattenbaubalkon faellt damit flach.

@Action4user:

Dummschwatz! Waffenrecht ist Bundesrecht.

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Die Entscheidung liegt bei den Ländern !

Das ist nicht mehr aktuell, denn im Sommer gab es die Föderalismusreform. Schau mal in diesem Link auf Seite 7 (Artikel 73) unter Nr. 12 der Neufassung auf der rechten Seite nach. ;)

Das Jagdwesen (ohne das Recht der Jagdscheine) fällt hingegen unter die konkurrierende Gesetzgebung (siehe Artikel 72 Abs. 3 Nr. 1).

Die Rahmengesetzgebung des Bundes ist komplett entfallen.

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Ich hätte folgendes dazu beizutragen...

http://www.muzzle.de/N4/Schreckschuss/Silv...rfeuerwerk.html

Silvester

Das Abfeuern von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen am Silvesterfeiertag auf öffentlichem Grund war und ist, auch während der Knallzeiten, untersagt.

Das Abfeuern einer solchen Waffe (auch mit dem "Kleinen Waffenschein") auf öffentlichem Grund stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet wird, gleichzeitig kann die Waffe eingezogen werden.

Das Abfeuern einer solchen Waffe ohne den "Kleinen Waffenschein" auf öffentlichem Grund stellt eine Straftat dar, die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu drei Jahren Haft) geahndet wird, gleichzeitig wird die Waffe eingezogen.

Kommentar: Für Inhaber einer Waffenbesitzkarte bedeutet dies in jedem Falle den Verlust seiner waffenrechtlichen Zuverlässigkeit. Die WBK wird eingezogen und das Schießsport- oder Sammelhobby ist beendet. Das Bedürfnis für den Waffenbesitz erlischt und die Waffen müssen einer berechtigten Person übereignet werden.

Ein Schießen mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ausschließlich auf einem befriedeten Grundstück ist möglich, wenn

das Grundstück gegen das unbefugte Betreten gesichert ist (Zäune, Hecken, etc.),

der Hausrechtsinhaber ausdrücklich zustimmt,

nur zugelassene Platzpatronen verwendet werden.

Ausnahme bilden lediglich Fälle der Notwehr oder des Notstandes, unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Mittel! (§§ 32 ff. StGB)

Bei der Verwendung von pyrotechnischer Munition (Leuchtsterne, Pfeif- und Rattergeschossen, etc.) muss sichergestellt sein, dass die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Dies kann in der Regel nur durch senkrechtes Schießen nach oben bei geeigneten Wetterbedingungen (wenig Wind) und ausreichend großen Grundstücken erfolgen.

Kommentar: Wichtig ist hier das Wort „können“, was konkret so viel bedeutet wie „unter keinen Umständen“. Also weder bei starkem Wind, noch bei (z. B. versehentlich) annähernd horizontalem Abfeuern eines Pyro-Geschosses. Betrachtet man diese Aussage realistisch, ist auch das Schießen auf dem eigenen befriedeten Besitz nur ganz wenigen Großgrundbesitzern möglich, die ein Grundstück annähernd der Fläche der „Ponderosa“ oder der „Shiloh Ranch“ ihr Eigen nennen dürfen.

Selbstverständlich ist dieses Schießen nur innerhalb der amtlich genehmigten "Knallzeit" zulässig.

Die pyrotechnische Munition muss eine Zulassung der Klasse "BAM PM I" haben, das Schießen mit Seenot- signalen (BAM PM II; BAM PT II) ist nicht zulässig.

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So, nachdem das Jahr nun schon ein paar Tage alt ist eine kurze Bilanz: Mir kam es so vor, als sei deutlich weniger mit Schreckschusswaffen geschossen worden. Die klassischen Leuchtkugeln waren kaum noch zu sehen und auch die sonst häufigen "Starenschreck", die früher an jeder Ecke verballert wurden ( obwohl EWB pflichtig... ) hat man kaum gehört.

Dafür waren Mehrfachbatterien, die es teilweise fast schon mit einem professionellen Feuerwerk aufnehmen konnten, sehr angesagt.

Ein neuer Trend, oder war das nur bei mir am Ort so?

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So, nachdem das Jahr nun schon ein paar Tage alt ist eine kurze Bilanz: Mir kam es so vor, als sei deutlich weniger mit Schreckschusswaffen geschossen worden. Die klassischen Leuchtkugeln waren kaum noch zu sehen und auch die sonst häufigen "Starenschreck", die früher an jeder Ecke verballert wurden ( obwohl EWB pflichtig... ) hat man kaum gehört.

Dafür waren Mehrfachbatterien, die es teilweise fast schon mit einem professionellen Feuerwerk aufnehmen konnten, sehr angesagt.

Ein neuer Trend, oder war das nur bei mir am Ort so?

sehe ich auch so....... die Gas-Knaller-Raketen sind mehr was für Leute die mit so einer Knarre einfach mal schießen wollen! Verkauft wurde das Zeug aber in Mengen......ich habe mit zwei Freunden zwischen Weihnachten und Neujahr in München eine Tour durch die Waffengeschäfte gemacht ........Gas/Knall-Waffen&Signallmuni ging anscheinend weg wie warme Semmeln!

Gruß

Hunter

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Ein neuer Trend, oder war das nur bei mir am Ort so?

Ich wundere mich immer wieder über die vielen Leute in unserem Ort, die doch bestimmt mit Ausnahmegenehmigung und MES die alljährliche zu Silvester einfallende Vogelplage bekämpfen!!!

Für SSW`s gibt es auser den Leuchtkugeln nichts gescheites mehr.

Die Pfeif- und Ratterpatronen sind vor Jahren noch viel weiter und höher geflogen.

An Knallern gibt es nichts mehr ordentliches (Chinaböller= :peinlich: )

Die großen Kubischen Kanonenschläge von Aldi - ein Witz!!

Was die Feuerwerkshersteller heutzutage unter "Knall "verstehen???

Für so einen Mist werde ich keinen Cent mehr ausgeben.

Das einzige was mich am Silvesterfeuerwerk positiv überrascht hat waren die Mehrfachbatterien, von denen ich 3 Stck. gezündet hatte.

Eine davon (Dragon Fire) war wiklich "umwerfend", sehr lauter Zerlegeknall :pro: und schön bunt!

Luke

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Gast Horst Malotzeck
Ich wundere mich immer wieder über die vielen Leute in unserem Ort, die doch bestimmt mit Ausnahmegenehmigung und MES die alljährliche zu Silvester einfallende Vogelplage bekämpfen!!!

Für SSW`s gibt es auser den Leuchtkugeln nichts gescheites mehr.

Die Pfeif- und Ratterpatronen sind vor Jahren noch viel weiter und höher geflogen.

An Knallern gibt es nichts mehr ordentliches (Chinaböller= :peinlich: )

Die großen Kubischen Kanonenschläge von Aldi - ein Witz!!

Was die Feuerwerkshersteller heutzutage unter "Knall "verstehen???

Für so einen Mist werde ich keinen Cent mehr ausgeben.

Das einzige was mich am Silvesterfeuerwerk positiv überrascht hat waren die Mehrfachbatterien, von denen ich 3 Stck. gezündet hatte.

Eine davon (Dragon Fire) war wiklich "umwerfend", sehr lauter Zerlegeknall :pro: und schön bunt!

Luke

Genau, ist doch mein reden! :appl::gutidee:

Die Dinger vom Lidl sind wirklich super, ne!

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  • 2 Wochen später...

Weil der Bezug von Pyroknallpatronen der Firma Zink immer umständlicher wird - haben wir jetzt auf Knallgaskanonen umgestellt. Beim Einsatz zu Sylvester gab es aber Ausschreitungen aus der Nachbarschaft. Einheitlicher TENOR: Nich erlaubt, nur auf freiem Feld usw. Ein Nachbar hat mit dem Handy sogar Bilder gemacht. Da auch Comet in Bremerhaven die guten Knaller (Münchhausen) einstellen musste - beiben keine Alternativen. Auch das Notset von HK ist nicht so prall bzw. der Einsatzt zu Sylverster fraglich. Somit wird es jedes Jahr immer ruhiger! Hat jemand eine Info bzgl. Einsatz von Knallgaskanonen zu Sylvester?

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  • 10 Monate später...

+++DER KLASSIKER IM FORUM++++++DER KLASSIKER IM FORUM++++++DER KLASSIKER IM FORUM++++++DER KLASSIKER IM FORUM++++++DER KLASSIKER IM FORUM+++

Darf man an Silvester eigentlich auf dem Balkon oder auch auf seinem Grundstück mit einer Schreckschußwaffe schießen (bzw. wird es toleriert) ???

+++DER KLASSIKER IM FORUM++++++DER KLASSIKER IM FORUM++++++DER KLASSIKER IM FORUM++++++DER KLASSIKER IM FORUM++++++DER KLASSIKER IM FORUM++++++DER KLASSIKER IM FORUM+++

So, nun isses raus. Für alle Nichtwissenden DIE Frage des Jahres.

EK

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  • 4 Wochen später...
 

is doch kein Problem, von    da     natürlich , und noch dazu auf Rechnung ... :icon14:

 

 

 

denkste:

Dieses Angebot ist nicht verfügbar

" Dieses Angebot (1600554XXXXX) wurde entfernt oder ist nicht mehr verfügbar. Vergewissern Sie sich bitte, dass Sie die richtige Artikelnummer eingegeben haben.

Wenn das Angebot von eBay entfernt wurde, betrachten Sie es bitte als storniert. Hinweis: Angebote, die vor mehr als 90 Tagen beendet wurden, werden bei eBay nicht mehr angezeigt. "

tja wird leider doch nichts, aber mal ne frage: "gibts da nicht auch was von "ratiopharm" ?! :confused:

dann muss wohl doch frank und moni herhalten :gutidee:

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