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IGNORED

"pensionierter polizist darf keine waffe tragen"


Shootist

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Als Argument gab er dem Gericht zufolge unter anderem an, das deutsche Waffengesetz entwaffne «in unverschämter Art und Weise den anständigen, zuverlässigen und gesetzestreuen Bürger». Der Verbrecher habe ohnehin Waffen.

Wo er Recht hat er Recht; nur bekommt weder er noch ein andrer in solch Fall Recht.

Geschrieben

Der pensionierte Polizist sei nicht wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet.

Naja, er war Polizist, er weiß wie schnell Grün-Weiß bei einem Durchschnittsbürger ist wenn er Hilfe braucht. :D

Geschrieben

Deswegen will er ja einen Waffenschein haben. Ich bin seit 30 Jahren Polizeibeamter, aber ich traue im Ernstfall nur mir selbst oder einegen ausgesuchten Kollegen die wie ich bei den SE waren. Anfahrtzeiten in meinem Berich bei Notfällen können durchaus 30 Minuten und mehr betragen!

Gast God of Hellfire
Geschrieben

Der könnte alle SV-und Waffenschein-Diskussionen ein für allemal beenden !

Gruß,

karlyman

...man kommt doch eigentlich auch gar nicht in SV Situationen. Es gibt ja schließlich ein Gesetz, daß das Überfallen von Leuten verboten ist.

Gruß

GOH

Geschrieben

..............ich bin seit 30 Jahren Polizeibeamter...............

oh, so alt schaust du aber gar nicht aus :D

zum rest hat ja sb schon den ultimativen tipp gegeben, vielleicht können die leut vom weißen ring damit was anfangen ;)

gruß VA

Geschrieben
...man kommt doch eigentlich auch gar nicht in SV Situationen. Es gibt ja schließlich ein Gesetz, daß das Überfallen von Leuten verboten ist.

GOH

putzigerweise gibt es ein solches gesetz nicht - zumindest nich in deutschland! ... wetten? :s75:
Geschrieben

Ist doch ganz einfach. Man lässt sich einfach nicht überfallen. :D

wenn man dich nicht besser kennen würde, könnte man meinen, dass das nicht ernst gemeint war. Oder etwa doch nicht? :confused:

Geschrieben

Solche Sätze wie «in unverschämter Art und Weise den anständigen, zuverlässigen und gesetzestreuen Bürger» mag ja einigen Beifall finden, aber gerade ein ehemaliger Polizist sollte wissen, daß man damit vor einem deutschen Gericht nicht weiterkommt.

Immer schön systemimmanent argumentieren...

Die Frage ist, was sein Ziel war. Wenn es ihm NUR um den Waffenschein gegangen währe hätte er wohl nicht auf Kampfhunde und Verbrecher im allgemeinen sondern auf "offene Rechnungen" und Morddrohungen aus seiner aktiven Dienstzeit verwiesen.

Offenbar geht es ihm aber um mehr, um die Anerkennung des Selbstschutzes für JEDEN "anständigen, zuverlässigen und gesetzestreuen Bürger".

Wenn dem so ist, hat er meine volle moralische Unterstützung.

Geschrieben

Dabei verwies er unter anderem auf das Recht der US-Bürger, eine Faustfeuerwaffe tragen zu dürfen.

Das ist in dem Bundesstaat, in dem ich zu leben das Mißvergnügen (jedenfalls in dieser Hinsicht) habe, so viel wert, wie das deutsche Versprechen 1972, der rechtschaffene Bürger werde nicht entwaffnet.

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