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IGNORED

Indikationen für einen Waffenschein


Thorsten87

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Guten Tag,

ich verfolge die Diskussion über den Waffenhändler mit Waffenschein schon länger und möchte das Thema mal ein wenig verallgemeinern.

Ich kenne definitiv drei Waffenscheininhaber, deren Bedürfnis ich hier kurz beschreiben möchte:

* Verleiher von Filmwaffen. Darunter auch Vollautomaten. Die Waffen sind lediglich durch das Einschrauben einer Düse (so ähnlich wie ein MPG - iber innen) konvertiert, damit sie mit Platzmun laufen.

Der Einsatz kann mittles Spezialschlüssel herausgenommen werden.

Transport der Waffen nur mit vorherige Ankündigung beim BMWA (oder wie die heißen), Kriegswaffentagebuch etc. Der Waffenschein ist beschränkt auf den Transport der Filmwaffen.

* Dedektiv und Personenschützer. WS ist an ein Auftrags- / Arbeitsverhältnis gebunden.

* Vorstandsmitglied einer sehr ländlich gelegenen Genossenschaftsbank.

Dazu, etwas aus der Reihe:

* Bundeswehroffizier einer nicht näher genannten Einheit. Dieser hat jedoch keinen echten WS sondern eine Ersatzbescheinigung nach dem WaffG

Was kennt Ihr noch an weiteren Begründungen für den WS? Bitte nur ernstgemeinte Aussagen - nicht eine Freund von nem Kollegen hat mal gehört... bla bla ;-)

Auf einen schönen Sammelthread zum Thema...

In diesem Sinne grüß

Thorsten

Geschrieben

Du bist bereits tot und kannst damit das Bedürfnis nachweisen. :icon14:

Guten Tag,

ich verfolge die Diskussion über den Waffenhändler mit Waffenschein schon länger und möchte das Thema mal ein wenig verallgemeinern.

Ich kenne definitiv drei Waffenscheininhaber, deren Bedürfnis ich hier kurz beschreiben möchte:

* Verleiher von Filmwaffen. Darunter auch Vollautomaten. Die Waffen sind lediglich durch das Einschrauben einer Düse (so ähnlich wie ein MPG - iber innen) konvertiert, damit sie mit Platzmun laufen.

Der Einsatz kann mittles Spezialschlüssel herausgenommen werden.

Transport der Waffen nur mit vorherige Ankündigung beim BMWA (oder wie die heißen), Kriegswaffentagebuch etc. Der Waffenschein ist beschränkt auf den Transport der Filmwaffen.

* Dedektiv und Personenschützer. WS ist an ein Auftrags- / Arbeitsverhältnis gebunden.

* Vorstandsmitglied einer sehr ländlich gelegenen Genossenschaftsbank.

Dazu, etwas aus der Reihe:

* Bundeswehroffizier einer nicht näher genannten Einheit. Dieser hat jedoch keinen echten WS sondern eine Ersatzbescheinigung nach dem WaffG

Was kennt Ihr noch an weiteren Begründungen für den WS? Bitte nur ernstgemeinte Aussagen - nicht eine Freund von nem Kollegen hat mal gehört... bla bla ;-)

Auf einen schönen Sammelthread zum Thema...

In diesem Sinne grüß

Thorsten

Geschrieben

§ 19 WaffG

Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition, Führen von Schusswaffen durch gefährdete Personen

(1) Ein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe und der dafür bestimmten Munition wird bei einer Person anerkannt, die glaubhaft macht,

1. wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet zu sein und

2. dass der Erwerb der Schusswaffe und der Munition geeignet und erforderlich ist, diese Gefährdung zu mindern.

(2) Ein Bedürfnis zum Führen einer Schusswaffe wird anerkannt, wenn glaubhaft gemacht ist, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 auch außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums vorliegen.

Geschrieben

Legales Führen ohne Waffenschein gibt´s auch:

Z.B. Polizisten mit entsprechendem Eintrag im Dienstausweis, dann kann auch "außer Dienst" geführt werden.

Und für jedermann: Waffen mit Lunten- und Funkenzündung (Luntenschloß- und Steinschloßvorderlader).

romeoh

Geschrieben

Der Paradefall ist auf jeden Fall der Bewachungsunternehmer mit entsprechend nachgewiesenen Aufträgen.

Exakt dieses trifft auf einen Vereinskameraden von mir zu. WS-Inhaber seit etwa zwei Jahren.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

§ 19 WaffG

Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition, Führen von Schusswaffen durch gefährdete Personen

(1) Ein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe und der dafür bestimmten Munition wird bei einer Person anerkannt, die glaubhaft macht,

1. wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet zu sein und

Schön und gut. Nur: Ist eigentlich jemand, der nicht wesentlich mehr als die Allgemeinheit gefährdet ist, nach einem Angriff eigentlich wesentlich weniger Tod oder schmerzen die durch den Angriff hervorgerufenen Verletzungen wesentlich weniger als bei den wesentlich mehr gefährdeten? :confused:

Geschrieben

Schön und gut. Nur: Ist eigentlich jemand, der nicht wesentlich mehr als die Allgemeinheit gefährdet ist, nach einem Angriff eigentlich wesentlich weniger Tod oder schmerzen die durch den Angriff hervorgerufenen Verletzungen wesentlich weniger als bei den wesentlich mehr gefährdeten? :confused:

Gute Frage. Auf eine ebenso gute Antwort seitens der Politik warte ich auch noch.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Das ist nicht überall so. <_<

@piff: das würde im Umkehrschluss aber bedeuten, dass wir amerikanische Verhältnisse einführen müssten. Derzeit ist das aber nicht vereinbar mit dem waffenrechtlichen Grundsatz "so wenig Waffen wie möglich ins Volk". ;)

Geschrieben

Legales Führen ohne Waffenschein gibt´s auch:

Z.B. Polizisten mit entsprechendem Eintrag im Dienstausweis, dann kann auch "außer Dienst" geführt werden.

Welche Begründung gibt es dafür, dass ein Polizist eine Waffe "außer Dienst" führt?

Kripobeamte führen ihre Waffe verdeckt, aber "außer Dienst" habe ich noch nicht gehört.

Geschrieben

Beckenbauer hat mal in einen Interview erklärt, dass er einen Waffschein habe. Er hätte mit seiner Pistole auch Übungen gemacht. Er habe aber eingesehen, dass er im Fall der Fälle wohl vor lauter Schreck und Aufregung eher sich selbst als ein Angreifer verletzen würde. So meinte er, dass er seine Waffe nicht mitführen würde... (Hätte ich allerdings nicht öffnetlich gesagt!).

Außerdem kenne ich einen reichen Unternehmer aus unserer Gemeinde, der einen WS besitzt.

Geschrieben

Derzeit ist das aber nicht vereinbar mit dem waffenrechtlichen Grundsatz "so wenig Waffen wie möglich ins Volk". ;)

Welcher Widerum nicht mit dem Verfassungsrechtlichen Grundsatz der freien Entfaltung der Persönlichkeit vereinbar ist....

TheHun

Geschrieben

Welche Begründung gibt es dafür, dass ein Polizist eine Waffe "außer Dienst" führt?

Kripobeamte führen ihre Waffe verdeckt, aber "außer Dienst" habe ich noch nicht gehört.

Am häufigsten passiert das auf dem Weg vom/zum Dienst, was oft dann auch in Uniform gemacht wird und mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Da ist man "außer Dienst" und wenn irgendwas ist, dann kann der Bürger mit Recht erwarten, dass der Polizist eingreift. Und dazu gibt´s dann eben die Möglichkeit die Waffe zu führen, obwohl nicht im Dienst.

Ob das bei allen Polizeien gleich gehandhabt und wie bei den verschiedenen Behörden eingeschränkt wird kann ich hier nicht für alle auflisten, aber irgend eine Regelung in der Richtung dürfte es bei vielen, vermutlich sogar allen, doch geben.

"Verdeckt" tragen alle Zivil-Beamten (hätt ja sonst keinen Sinn Zivilklamotten zu tragen), egal ob die Zivilstreife vom Revier um die Ecke oder der Kripo-Beamte. Bei der Kripo ist Zivilkleidung halt üblicher.

romeoh

Geschrieben

Zum Waffenschein für Polizisten passt die heutige Meldung in der Tagesschau:

So kommt Plickert zu einem besorgniserregenden Befund: "Ein weiterer Stellenabbau wird dazu führen, dass es Probleme in der Sicherheit des Bürgers geben kann".

Schon jetzt gebe es auf den Wachen häufig Notbesetzungen, die gerade die eingehenden Notrufe abdecken könnten. Völlig unter den Tisch falle nach Plickerts Erfahrung die präventive Arbeit der Polizei, weil kaum noch Kollegen auf der Straße unterwegs seien.

Tagesschau Meldung

Folgerung: Wenn die Polizei durch politisch gewollten Personalabbau keine Sicherheit mehr garantieren kann, muss dem gesetzestreuen Bürger wieder mehr erlaubt sein, für seine eigene Sicherheit zu sorgen!

Schwarzwälder

Geschrieben

Zum Waffenschein für Polizisten passt die heutige Meldung in der Tagesschau:

Tagesschau Meldung

Folgerung: Wenn die Polizei durch politisch gewollten Personalabbau keine Sicherheit mehr garantieren kann, muss dem gesetzestreuen Bürger wieder mehr erlaubt sein, für seine eigene Sicherheit zu sorgen!

Schwarzwälder

Schreib ´ne Bewerbung wenn Du für Sicherheit und Ordnung sorgen willst.

Ansonsten ist der Beitrag einfach nur: OT

romeoh

Geschrieben

Schreib ´ne Bewerbung wenn Du für Sicherheit und Ordnung sorgen willst.

Das kann man machen - beim freiwilligen Polizeidienst in Baden-Württemberg etwa.

Soweit ich mitbekommen habe, können diese "Freizeitpolizisten" auch eine Dienstwaffe nebst Waffenschein bekommen - wäre für viele, die sowas unbedingt wollen, die wohl einzigste Mööglichkeit.

Ansonsten finde ich den Thread wichtig, aber noch wichtiger als bloss Personen mit WS aufzulisten, fände ich, Gerichtsurteile, wo ein Waffenschein auf diesem Wege durchgesetzt wurde, aufzulisten. Da hat man dann was Greifbareres auf der Hand als nur das "Argument": "aber der Beckenbauer hat doch auch einen..."

Grüsse,

Schwarzwälder

Geschrieben

Noch eine Person mit Waffenschein - Schill. Interessant das Zitat aus der Zeitung "Die WELT" vom 26.08.02:

„Wenn der Staatsschutz eine Person als besonders gefährdet einstuft, gibt es die

Möglichkeit eines extrem personalaufwendigen 24-Stunden-Schutzes oder die,

sich auch aus Ersparnisgründen nur zeitweise schützen zu lassen und ansonsten

zu anderen Sicherungsnahmen zu greifen. Wenn das die persönliche Bewaffnung

ist, werden natürlich der Erwerb entsprechender Fertigkeiten im Hinblick

auf die Waffe sowie Zuverlässigkeit vorausgesetzt. Letztere sollte bei Senatoren

unterstellt werden.“

voller Link

Geschrieben

War es nicht Schill der mit der Waffe im Schulterholster durchs Hamburger Rathaus (Senat oder so?) gerannt ist. Und dafür von seinen Personenschützern, naja nennen wir es mal ausgelacht wurde :gaga:

1992 wurde uns beim Sachkundelehrgang gesagt, die einfachste Art an einen (unbeschränkten) Waffenschein zu kommen wäre es in die Politik zu gehen. Ab Abgeordneten wäre das Bedürfnis dazu gegeben.

Gast God of Hellfire
Geschrieben

1992 wurde uns beim Sachkundelehrgang gesagt, die einfachste Art an einen (unbeschränkten) Waffenschein zu kommen wäre es in die Politik zu gehen. Ab Abgeordneten wäre das Bedürfnis dazu gegeben.

...die meisten wollen doch lieber den Schein ohne wirklich gefährdet zu sein (würde mich da gar nicht mal ausschließen). Als Politiker bist Du dann ja tatsächlich gefährdet, ist ja auch K***e.

;)

Geschrieben

Welche Begründung gibt es dafür, dass ein Polizist eine Waffe "außer Dienst" führt?

Ganz einfach, weil ein Polizist sich jederzeit in den Dienst versetzen kann und zB.einen Bankräuber festnehmen kann. Dafür braucht der Polizist seine Waffe. Wenn der Polizist dies nähmlich nicht tut dann macht er sich strafbar.

Gruß aus Berlin

Archiviert

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