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IGNORED

Voreintrag auf dem Postweg?


IMI

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Kann man sich einen Voreintrag in die grüne WBK auch auf dem Postweg holen?

Gibts Formulare, die man schon gleich mit der "nackten" WBK an die behörde schicken kann?

Muss ein Jäger einen Jagdschein gelöst haben um einen Voreintrag für einen 357 Revolver zu bekommen?

IMI

Geschrieben

Kann man sich einen Voreintrag in die grüne WBK auch auf dem Postweg holen?

Ja, seit 1870 gilt im deutschen Behördenverkehr grundsätzlich die Schriftform. :rolleyes:

Gibts Formulare, die man schon gleich mit der "nackten" WBK an die behörde schicken kann?

Ja, bekommst du auf Nachfrge von der zuständigen Behörde zugeschickt.

Muss ein Jäger einen Jagdschein gelöst haben um einen Voreintrag für einen 357 Revolver zu bekommen?

Ja

Geschrieben

Richtig. Außerdem kommt es (wie es auch bei der Partnerwahl sein sollte :lol: ) auf den Inhalt an, nicht auf die Form. ;)

Bin erstaunt, dass unser "Altexperte" IMI hier diese Fragen gestellt hat. Der Jäger braucht für den Voreintrag für eine Kurzwaffe natürlich ein Bedürfnis. Und das ist nunmal für zwei KW der Jagdschein.

Geschrieben

...Bin erstaunt, dass unser "Altexperte" IMI hier diese Fragen gestellt hat. Der Jäger braucht für den Voreintrag für eine Kurzwaffe natürlich ein Bedürfnis. Und das ist nunmal für zwei KW der Jagdschein.

Das kniffelige an der Sache war halt die Frage, ob ein Jäger auch einen gültigen Jagdschein besitzen muss, wenn er eine KW beantragt; wobei diese Frage sich wohl dahingehend beantworten lässt, dass man als Jäger im KW-Antrag die Jagdscheinnummer angeben muss...

Daher auch die obenstehende Begründung von SBine!

Ob man für eine Waffenbeantragung einen Jagdschein gelöst haben muss, darüber hatte ich mir bisher nie Gedanken gemacht, denn seit ich Jäger bin, löste ich mir jedes Jahr meine Jagdscheine :gutidee:

Lediglich meine Schwester hat eben gerade "pausiert", weshalb ich auf die Frage kam.

IMI

Geschrieben

...

Gedanken gemacht, denn seit ich Jäger bin, löste ich mir jedes Jahr meine Jagdscheine :gutidee:

...

Und nun spekulierst Du wohl damit auf jeden Deiner Jagdscheine jeweils zwei Kurzwaffenvoreinträge zu bekommen ? ;)

Lass uns wissen wenn dieser Trick funktioniert...

  • 1 Jahr später...
Geschrieben
Ja, seit 1870 gilt im deutschen Behördenverkehr grundsätzlich die Schriftform. :rolleyes:

Ja, bekommst du auf Nachfrge von der zuständigen Behörde zugeschickt.

Ja

Aber wie siehts aus, wenn man Waffen auf dem Postweg eintragen lässt?

Sollte eigentlich rechtens sein, da ich dies bei meiner Behörde schon oft so gehandhabt habe.

Ein weitere Frage: Wie verhält es sich, wenn ich im Auftrag für eine andere Person eine Waffe in die WBK eintragen lassen - brauchts da eine Vollmacht? Auf dem Postweg gehts ja schließlich auch ohne Vollmacht...

Geschrieben
- brauchts da eine Vollmacht?

Moin,

war bei mir nie ein Problem; als es beruflich nicht ging,

da habe ich mal meine Frau, meine Mutter oder sogar Schwester

zum Amt geschickt...

War ja allerdings auch begünstigend ( also Eintragung der Waffen ),

wie dies bei Austragungen aussieht, keine Ahnung....

Geschrieben
Aber wie siehts aus, wenn man Waffen auf dem Postweg eintragen lässt?

Sollte eigentlich rechtens sein, da ich dies bei meiner Behörde schon oft so gehandhabt habe.

Klar doch. Wäre sogar schlimm für die Behörde, wenn alle persönlich vorbeikämen. :o Dann gäbs vermutlich wie beim Meldeamt Nümmerchen, die man ziehen muss im Gang...

Ein weitere Frage: Wie verhält es sich, wenn ich im Auftrag für eine andere Person eine Waffe in die WBK eintragen lassen - brauchts da eine Vollmacht? Auf dem Postweg gehts ja schließlich auch ohne Vollmacht...

Das wird zum Teil zwar verlangt, halte ich aber für übertrieben. Wenn jemand seine WBK einem andern zur Waffeneintragung mitgibt, wird das schon seinen Grund haben. Geklaut wird er sie nicht haben, um damit für die andere Person was eintragen zu lassen.

Meistens geschieht das halt, weil er selbst keine Zeit hat oder der andere dort oder in der Nähe arbeitet oder es für den einfacher hat, dorthin zu kommen.

Geschrieben
Klar doch. Wäre sogar schlimm für die Behörde, wenn alle persönlich vorbeikämen. :o Dann gäbs vermutlich wie beim Meldeamt Nümmerchen, die man ziehen muss im Gang...

...

Du wilst doch damit nicht etwa sagen, es gäbe Lieblingskunden - oder noch schlimmer: das Gegenteil davon... :rolleyes:

...

Das wird zum Teil zwar verlangt, halte ich aber für übertrieben. Wenn jemand seine WBK einem andern zur Waffeneintragung mitgibt, wird das schon seinen Grund haben. Geklaut wird er sie nicht haben, um damit für die andere Person was eintragen zu lassen.

Meistens geschieht das halt, weil er selbst keine Zeit hat oder der andere dort oder in der Nähe arbeitet oder es für den einfacher hat, dorthin zu kommen.

Wär ja auch schon dumm vom Dieb, dann persönlich bei der Behörde vorzusprechen :00000733:

Aber gibts ne Rechtsgrundlage für, oder gegen die Vollmacht?

Geschrieben
Du wilst doch damit nicht etwa sagen, es gäbe Lieblingskunden - oder noch schlimmer: das Gegenteil davon... :rolleyes:

Nicht deswegen, aber wenn nichts mehr auf dem Postweg zur Behörde käme, sondern alle persönlich vorsprechen (und dabei ja wohl in der Regel etwas weiter ausholen, als in einem Brief) würde das bestimmt lange Wartezeiten verursachen.

Aber gibts ne Rechtsgrundlage für, oder gegen die Vollmacht?

Ne Vollmacht ist halt eine einseitige Willenserklärung und die kann natürlich auch widerrufen werden. Vom BMI gibts dazu diesen schönen Vordruck, auf dem man ankreuzen kann, für was die Vollmacht genau erteilt wird:

http://www.bmj.bund.de/media/archive/953.pdf

Zum Teil stehen dort auch die Rechtsgrundlagen dabei. Schau ansonsten einfach mal ins BGB.

Geschrieben
Ich mach es seit 5 Jahren nur auf dem Postweg. Ob Spengstofferlaubnis oder WBK.

Die Sprengstofferlaubnis sollte halt nicht verlorengehen, weil deren Verlust im Bundesanzeiger kostenpflichtig angezeigt werden muss. Evtl. also bei Postversand Versandart Einscheiben mit Rückschein wählen.

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