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Mike303

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Alle Inhalte von Mike303

  1. Alles schön und gut -aber nach 15 monaten tut sich im Verfahren bei meinen Vater immer noch nix -kein urteil nur papierverkehr zwischen dem Gericht und Anwalt wo jeder seine Linie vertritt. Mfg Mike
  2. @Mouche Sehe zwar auch net mehr so ganz durch bei der sache-aber die Regelung ab 1.4.-1.10. zwei Waffen zu Erwerben-ist nach angaben anderer Ordnungsämter völlig richtig -mal schaun obs bei meinen Amt auch so ist. gruß mike
  3. Na dann viel Spaß mit Deinen Neuerwerbungen. Uns sollte es Dir damit zu langweilig werden, hätte ich noch eine Idee für weitere Erwerbungen, vorausgesetzt Du besitzt eine (alte) Gelbe WBK: Die 2/6-Regel steht in § 14 Abs. 2 WaffG, bezieht sich mithin auf das dort beschriebene allg. Sportschützenbedürfnis. Nach der Systematik des Gesetzes dürfte es dann aber nicht gelten für ERwerbe im Rahmen der besonders geregelten Bedürfnisse des § 14 Abs. 3 und 4, d.h. im Rahmen des Spoprtschützen-Kontingents (Abs. 3) und bei Erwerben auf die Gelbe (Abs. 4). (Ist aber nur meine Meinung!) @UMeisen Wenn das noch nee lösung wäre die "machbar" ist -würde mir schon ein bissel weiter helfen-aber im endeffekt ist das eben alles nur auslegungssache vom Amt gruß mike
  4. @Astanase wenns so ist dürfte es ja gar keine voreinträge aller art mehr geben. Wenn wirs noch ein bissel weitertreiben muß ich wo meine WBK noch abgeben weil ich noch nicht ganzes jahr Mitglied im Schützenverein bin gruß mike
  5. @UMeisen Aber wie ist denn das zu sehen wenn ich meinen antrag auf voreintrag am 20.3. abgegeben habe und bis heute keinen eintrag bekommen habe und ich nun dadurch erst wenn überhaupt mal einen eintrag bekomme und dann mir den Mehrlader net kaufen kann weil mein Amt net aus den Hüften kommt. gruß mike
  6. @ SC nur eine mündliche aussage gruß mike
  7. Hallo zusammen Hatte heute eine etwas längere Unterredung bei uns im Amt wie das nun mit der regelung des Erwerbs von 2 Waffen im halben Jahr geregelt wird. Da gehen die meinungen sehr stark auseinander-bei uns im amt sind Sie der Meinung ab 1.4. rückwirkend zu rechnen Stimmt das! Welche regelung ist nun die richtige-wenns so ist hab bestimmt nicht nur ich ein problem Dachte eigentlich das es erst mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes so sein wird Bin mal gespannt auf euere Meinungen gruß mike
  8. So wiedermal was neues von der Sachbearbeiterfront Hab am 20.3. noch einen Voreintrag in .308 Win beantragt und heute leider noch keinen eintrag bekommen . Auf meine frage hin wurde mir gesagt das wenn der antrag entschieden wird zählt ja weil es ja dann nach dem 1.4. íst das neue Gesetz-also 12 monate Mitgliedschaft im Schützenverein und Bedürfnis gibts ja eigentlich auch keins weil die Sportverbände noch nicht anerkannt sind Da frage ich mich warum habe ich den da schon eine WBK Was mich ganz dringent interesiert -was zählt Abgabe Termin oder Entscheidung über den Antrag gruß mike
  9. @Nowlin danke danke das ist alles schon in Arbeit
  10. ES ist geschaft heute gings ganz einfach über die Bühne
  11. @nightforce ich war ja gestern selber dort -es ist noch nicht so weit und es dauert noch -was will man da sagen
  12. so 4 wochen sind um und leider gibts nix neues zu berichten
  13. @nightforce real sinds morgen auch 4 wochen hier bei mir-ist eben nur schade wenn man gesagt bekommt es dauert nur 2 wochen gruß mike
  14. Cool jetzt haben wir die dritte woche geschaft
  15. Na dann herzliches beileidt da wirds ja auch lustig werden bei dir gruß mike
  16. 2 1/2 wochen sind um und nix ist passiert .
  17. Überarbeitung das wirds wohl sein-so richtig wars nicht in erfahrung zubringen warum es 2 wochen dauert
  18. Schön wenns hier auch so wäre ist aber leider net so
  19. So war heute bei uns auf dem Amt-die zwei Voreinträge dauern rund zwei wochen-also wiedermal abwarten
  20. Wie lange dauert normalerweise ein Voreintrag in eine bereits vorhandene WBK-mein Sachbearbeiter meinte etwas von 14 tagen-ist das normal oder eher die ausnahme. MFG Mike FWR 26881
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