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IGNORED

Leichte Probleme bei der grünen WBK


Bricki

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Heinrich und Du haben umfassend erklaert, warum diese Nullinfos so gefaehrlich sind, da sie durch irgendwelche staatlichen Stellen hemmungslos missbraucht werden und zum Schaden des Betroffenen eingesetzt werden koennen.

Deswegen sind sie zu loeschen.

Ist eigentlich ganz einfach.

:appl::appl::appl: Dem ist nichts hinzuzufügen!!!

Es ist eine Schande, wie der Datenschutz heutzutage unter dem Deckmäntelchen der Verbrechensbekämpfung mit Füssen getreten wird!!!

Geschrieben

Tja, da gehen die Meinungen wohl deutlich auseinander. Drogenbesitz und Tabakkonsum würde ich persönlich nicht auf eine Stufe stellen.

Ich schon. Aber das ist eine andere Sache, und hat hier jetzt nichts zu suchen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat auf jeden Fall mit oben zitiertem Urteil einen Leitsatz geschaffen, der meines Erachtens auch vernünftig ist. Und mir ist kein Fall bekannt, in welchem ein Unschuldiger als waffenrechtlich unzuverlässig eingestuft worden ist.

Wenn er unschuldig ist, braucht doch niemand zu wissen, daß das schonmal gerichtlich festgestellt wurde. Und daß Dir kein Fall bekannt ist, heißt nicht, daß es solche Fälle nicht gibt. Wobei ich eine verlängerte, weil intensivere, Recherche schon als erheblichen Nachteil ansehe, auch wenn der entsprechende Bürger seine Papiere danach bekommt, ist es reine Schikane ohne Mehrwert. Das wird nur des verwalten willens eingetragen.

Geschrieben

.. bei mir war was ähnliches!

Ich hatte bei der Polizei gegen einen Straftäter ausgesagt. Folgen: Jahre später warte ich 3 Monate auf meinen Jagdschein, da angeblich ein Eintrag bei mir festgestellt worden sei und dieser müsse erst noch überprüft werden. Meine Mutter hatte ihrer Schein einige Wochen früher bekommen.

So bringt der STaat einen Augenzeuge dazu, bei Straftaten, weg zu gucken, anstatt diese ohne NACHTEILE für den Zeugen zu verwerten.

War verdammt ärgerlich!

Geschrieben

Also für Zeugenaussagen hats bislang noch keine Eintragungen gegeben. Da war wohl was anderes passiert, hm ? ;) Denk nochmal genau drüber nach. Wäre nicht das erste mal, dass dann noch Erinnerungen wach werden...

Geschrieben

ich empfinde es als erschreckend, was ich hier lese.

Für mich gilt immer noch die Unschuldsvermutung. Aus den Einstellungsgründen eine " Prognose" abzuleiten halte ich für bedenklich. Und sofern diese "Prognose" dann negativ ausfällt, soll sich der betroffene unbescholtene Bürger im Verwaltungsverfahren dazu äußern? Was ist denn das für eine Beweislastumkehr?

Wo führt das hin?

Gruß

Spopi

Geschrieben

Hallo Spopi

und das schreibt eine SB, die mit dieser Materie zu tun hat, im Brustton der Überzeugung. Dabei denke ich, das unsere SBine liberal den legalen Waffenbesitzern gegenüber steht. Eine dafür nicht ausgebildete Person versucht aus nicht gesicherten Einträgen eine Prognose für den Delinkquenten zu erstellen. Sie denkt, ihr gesunder Menschenverstand wird schon die richtige Entscheidung treffen. Erschreckend, wie weit wir in diesem Beamtenstaat schon gekommen sind. Wo ist der nächste Blockwart?

Steven

Geschrieben

Versteh jetzt nicht, auf was Du hinauswillst mit dem Blockwart aber es sollte auch Dir einleuchten, dass eingestellte Strafverfahren mit weiterem Hintergrund durchaus Relevanz aufweisen können und nicht selten ein Puzzlestück in einem großen Puzzle sind.

Unbestritten bleibt ja, dass reine unnötig zustandegekommenen Unschuldsverfahren keinerlei Bedeutung haben.

Geschrieben

Versteh jetzt nicht, auf was Du hinauswillst mit dem Blockwart aber es sollte auch Dir einleuchten, dass eingestellte Strafverfahren mit weiterem Hintergrund durchaus Relevanz aufweisen können und nicht selten ein Puzzlestück in einem großen Puzzle sind.

Unbestritten bleibt ja, dass reine unnötig zustandegekommenen Unschuldsverfahren keinerlei Bedeutung haben.

Tja und dann fragt man sich warum es zwei mal mehr illegale als legale Waffen gibt in Deutschland. Erschreckend was man hier liest.

Joker

Geschrieben

Hallo Steven,

ich habe nichts gegen Entscheidungen, die aufgrund des pflichtgemäßen Ermessens der Verwaltung zustande kommen. Ist das Interpretieren eines Textbausteines in einer Einstellungsmitteilung demnach geboten?

Wohl doch nur dann, wenn dort TATSACHEN feststehen, die eine Annahme rechfertigen. Am Anfang des Treads wurde dort von für den Betroffenen unglücklichen Formulierungen gesprochen. Daraus ergibt sich aber eben nur die TATSACHE, dass einem Betroffenen nichts (mehr) zur Last gelegt wird.

Gruß

Spopi

Geschrieben

Hallo SB

kurzes Beispiel: sagen wir mal, gegen mich wurde 5 mal wegen Verstoß gegen das WaffG ermittelt. Alle 5 Ermittlungen sind mangels weiterer Erkenntnisse eingestellt worden. Ich hatte halt 5 mal Pech gehabt und bin falsch verdächtigt worden. Das sollte es aber auch schon gewesen sein. Jetzt beantrage ich einen Voreintrag und du siehst, daß 5 Ermittlungen liefen. Was sagt denn dein prognostischer Verstand? der SA hat die Verfahren, aus welchem Grunde auch immer eingestellt. Und so ein kleiner Sachbearbeiter versucht jetzt Hobbypsychologe zu spielen. Das ist der Knackpunkt.

Steven

Geschrieben

Richtig Steven,

DAS kann und darf nicht im Interesse des Auftraggebers (das Volk als Auftraggeber für Staat und Behörden) sein.

Eine Behörde geht ihrer Pflicht nach und ermittelt gegen Bürger XYZ, weil, aus welchem Grund auch immer, eine Anzeige gegen ihn vorliegt, stellt im Verlauf des Verfahrens dessen Unschuld fest und stellt das Verfahren entsprechend ein.

Jahre später kommt ein Sachbearbeiter daher und schmeißt diesem Bürger dicke Knüppel zwischen die Beine, weil er meint, im Kaffeesatz lesen zu müssen? Das nenne ich schlicht und ergreifend Behördenwillkür.

Hat dieser Bürger dann auch noch das Pech, daß die Verfahrenseinstellung etwas schwammig begründet ist, hat er erst Recht den schwarzen Peter. Und zu allem Übel wird ihm, so habe ich das jetzt rausgelesen, auch noch die Beweislastumkehr auf's Auge gedrückt, indem ER in einem ewtl Verwaltungsverfahren seine mit der Verfahrenseinstellung eigentlich schon begründete Unschuld nachweisen muss.

Das ist Schikane, die zumindest aus MEINER Sicht so nicht hinnehmbar ist.

Das würde dann nämlich im Umkehrschluss bedeuten, daß der Betroffene besser dran ist, wenn er es im Falle eines Ermittlungsverfahrens bewusst zum Strafprozess kommen lässt. Weil dann vielleicht seine Unschuld aus Sicht des SB wirklich zweifelsfrei (schließlich irrt ja Justitia nie) nachgewiesen ist.

Dann wünsche ich den Gerichten schon jetzt viel Spass, bei der zukünftigen Flut von unnötigen Strafprozessen, die dann aber zweckmäßigerweise nicht schon im Vorfeld wegen offenbarer Unschuld des "Angeklagten" eingestellt werden sollten, da diesem ja der unstrittige Nachweis seiner Unschuld entgehen könnte.

Geschrieben

Unbestritten bleibt ja, dass reine unnötig zustandegekommenen Unschuldsverfahren keinerlei Bedeutung haben.

Schön wärs! Denn diese Unnötigkeit muß erst zeitraubend festgestellt werden. Sowas hat erst gar nichts in der Akte zu suchen! Niemand muß wissen, daß ich vom Gericht 6327mal für unschuldig befunden wurde, weil mein Nachbarsblockwart mich beim putzen meines legal erworbenen G3-Klons gesehen hat!

Geschrieben

Manche wollen es offenbar nicht verstehen... :huh:

Na ja, das Bundesverwaltungsgericht hat die Sache mit o.g. zitiertem Urteil ja schon längst klargestellt und deshalb erscheint mir hier jede weitere Diskussion darüber müßig.

:s75:

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Also für Zeugenaussagen hats bislang noch keine Eintragungen gegeben. Da war wohl was anderes passiert, hm ? ;) Denk nochmal genau drüber nach. Wäre nicht das erste mal, dass dann noch Erinnerungen wach werden...

....im Berliner POLIKS wird aber ein früheres Ermittlungsverfahren nicht gelöscht, weil Zeugenaussagen welche -"lediglich zu Vorgangsverwaltung"- gespeichert-neu hinzugekommen sind !!!

hierbei gings um eine Anfrage über gespeicherte Daten gemäß Datenschutzgesetz,und die behörde hat sich dort so erklärt :s82:

Habe ich schwarz auf weiß gesehen!

Könnte gut verstehen wenn dann mancher Staatsbürger auf die Idee kommt mal nen paar Jahre auf "nicht hören&nix sehen" zu schalten um seine Weste mal wieder rein zu bekommen!

Schade für den der dann einen Zeugen weniger hat um zu seinem Recht zu kommen :angry2:

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