Zum Inhalt springen
IGNORED

Gelbe WBK


oldwestsaa

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi Leute,

ich habe ein Problem mit meiner Waffenbehörde (Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis, Verwaltung und Logistik, Sachgebiet VL 12). Sie verweigert mir die Ausstellung der gelben WBK unter der Maßgabe, dass es noch keine neue Formulare gibt und möchte mir die Waffen, die man auf die gelbe WBK erwerben kann, auf die alte "grüne" ausstellen. "Es sei mit den Sportschützen so abgesprochen!"

Ist das rechtens?

Danke im Voraus

oldwestsaa

Geschrieben
...unter der Maßgabe, dass es noch keine neue Formulare gibt...
Und warum nehmen die kein Altgelb-Formular und erweitern es? Zum Eintragen von Beschränkungen finden die Behörden doch auch in jedem Formular Platz...
"Es sei mit den Sportschützen so abgesprochen!"
Wer sind denn die Sportschützen?
Geschrieben

"Es sei mit den Sportschützen so abgesprochen!"

Ist das rechtens?

Danke im Voraus

oldwestsaa

Also mit mir hat keiner gesprochen!

Sportschütze Wolli.

p.s. Also ich habe (Bayern) eine "Neue Gelbe WBK", die auf dem Formular der alten gelben WBK ausgestellt ist. Dieses wurde durch einen Stempel auf die Waffen laut § 14.4 erweitert.

Es ist hier völlig normal, eine solche WBK auszustellen!

Asta hat Recht: Bitte einfach um einen schriftlichen, rechtsmittelfähigen Bescheid bezüglich der Ablehnung der Ausstellung der "neuen gelben WBK".

Gast God of Hellfire
Geschrieben

"Es sei mit den Sportschützen so abgesprochen!"

Ist das rechtens?

Danke im Voraus

oldwestsaa

Interessant. Ab jetzt mein absoluter Favorit im Ausredenkatalog für die Mißachtung von einem demokratisch verabschiedeten Gesetz.

:appl:

Warum heißt es bei Gesetzen eigentlich, daß man sie verabschiedet? Etwa, weil es da war und man sich davon verabschiedet hat sich daran zu halten? Oder weil es jetzt irgendwo unterwegs ist und niemand mal eben nachsehen kann was drinsteht um zu wissen, woran er sich zu halten hat?

Fragen über Fragen.

Gruß

GOH

Geschrieben

Moin oldwestsaa!

Etwas Dümmeres habe ich noch nicht gehört. Die wollen Dich verarschen.

Wenn sie kein Formular haben, können sie sogar wenn es sein muss, die Genehmigungsurkunde auf einem Stück Klopapier ausstellen.

Es gilt die schon 1000e x gepostete Antwort:

1. FWR beitreten

2. Waffen-Rechtschutz mit -30% "WO-SONST" Gruppenrabatt beantragen

3. WBK Antrag auf WBK Gelb stellen.

4. Schriftlichen Bescheid abwarten.

5. Bei Ablehnung oder unzulässigen Auflagen Anwalt einschalten.

Gruß,

frogger

Geschrieben
Ausdrucken, SB vorlegen und fragen wo das Problem wirklich liegt.

Genauso schauts bei mir auch aus. Das war schon 2004 kein Problem.

Also nicht ins Bockshorn jagen lassen :bud::bud::bud:

Geschrieben

Wer sind denn die ................. (Sportschützen?)

Die gelben Engel... :D

Im Prinzip könnten die auch eine grüne WBK (Klopapier hat vielleicht nicht den notwendigen amtlichen Charakter <_< ) nehmen und diese mit dem Vermerk "nach § 14 Abs. 4 WaffG" ergänzen. Maßgebend ist letztendlich nur, was auf der WBK draufsteht.

In der obigen Form oder so ähnlich wird seit dem 01.04.2003 die "neue gelbe WBK" ausgestellt.

Und diese ist zu erteilen, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen vorliegen.

Punkt.

Geschrieben

(Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis, Verwaltung und Logistik, Sachgebiet VL 12).

Hallo oldwestsaa

die Jungs und Mädels von deiner Behörde sind bekannt für solche lustigen Spielchen. Gesetze jucken die wenig, genauso wie das verplemperte Geld der Steuerzahler bei einem verlorenen Prozess. Doch steter Tropfen höhlt den Stein.

Also, du gibst ein ausgefülltes Exemplar deines Waffenrechtlichen Antrags für eine Gelbe WBK nach §14 Abs. 4 ab. Laß dich auf keine Diskussionen ein. Verlange die Bearbeitung deines Antrags. Den, mit der Begründung es gäbe noch keine Formulare, abzulehnen, werden sich noch nicht einmal die trauen. Wenn du die Gelbe hast, kannst du dich ja noch mal bzgl. der Auflagen melden.

Steven

Geschrieben

Hallo oldwestsaa

die Jungs und Mädels von deiner Behörde sind bekannt für solche lustigen Spielchen. Gesetze jucken die wenig, genauso wie das verplemperte Geld der Steuerzahler bei einem verlorenen Prozess. Doch steter Tropfen höhlt den Stein.

Also, du gibst ein ausgefülltes Exemplar deines Waffenrechtlichen Antrags für eine Gelbe WBK nach §14 Abs. 4 ab. Laß dich auf keine Diskussionen ein. Verlange die Bearbeitung deines Antrags. Den, mit der Begründung es gäbe noch keine Formulare, abzulehnen, werden sich noch nicht einmal die trauen. Wenn du die Gelbe hast, kannst du dich ja noch mal bzgl. der Auflagen melden.

Steven

:bud:

Guten Abend, geehrte Mitstreiter!

Danke für die zahlreichen Antworten, ich werde den Antrag neu stellen. Mal schauen was passiert.

MfG

oldwestsaa

:bud:

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.