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IGNORED

Frage zu Waffenschrank


rolf123

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo

Ich habe einen Langwaffenschrank Sicherheitsstufe "B"

Im Prospekt steht drin: " für 6 Langwaffen".

Reinpassen tun aber 7.

Zu meiner Frage nun.

Gibt das im Falle einer Kontrolle Ärger oder nicht?

Gruß

Rolf

Geschrieben
Ich habe einen Langwaffenschrank Sicherheitsstufe "B"

Im Prospekt steht drin: " für 6 Langwaffen".

Reinpassen tun aber 7.

Ein Langwaffenschrank Stufe B ist gem. § 13 (1) AWaffV gleichzusetzen mit einem Sicherheitsbehältnis, das der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 entspricht. Darin kannst Du so viele Langwaffen aufbewahren, wie sich beschädigungsfrei darin unterbringen lassen.

Dies gilt allerdings nur, wenn Du dort ausschliesslich Langwaffen verwahrst!

CM :)

Geschrieben

Hallo

Ich habe einen Langwaffenschrank Sicherheitsstufe "B"

Im Prospekt steht drin: " für 6 Langwaffen".

Reinpassen tun aber 7.

Zu meiner Frage nun.

Gibt das im Falle einer Kontrolle Ärger oder nicht?

Gruß

Rolf

Nein!!

Geschrieben

Gott sind das wieder Fragen :wub:

In meinem Langwaffenschrank stehen auch 5 Halterungen. Mit 3 Waffen (Repetierer, Zielfernrohr) ist aber absolut Schluss.

Was kann ich tun?? Krieg ich wieder was raus? :s75:

Geschrieben

Was, wenn ich nun einen Langwaffenschrank habe, darin aber nur Kurzwaffen lagere; Munition ist auch keine drin - gilt der Schrank dann noch als Langwaffenschrank, oder verliert er seine Klassifizierung? ;)

IMI

Geschrieben

Was, wenn ich nun einen Langwaffenschrank habe, darin aber nur Kurzwaffen lagere; Munition ist auch keine drin - gilt der Schrank dann noch als Langwaffenschrank, oder verliert er seine Klassifizierung? ;)

IMI

Und was passiert, wenn ich in einem Langwaffenschrank nur Munition lagere? Mache ich mich damit strafbar? :D

Geschrieben

Grundsatz: Es gibt keine blöden Fragen, nur blöde Antworten.

Nicht IMMER ;)

Ich hab z.B. einen B-Schrank wo ich wegen der Feuerfestigkeit NUR meine Papiere aufbewahre.

Da drängt sich die Frage schon auf..... :wub:

(PS: Und das mit den 5 Halterungen wo nur 3 Gewehre reinpassen stimmt Leider auch)

PS: Wenn die Frage nach 5 oder 6 Waffen gekommen wäre hätt ich sie vielleicht noch verstanden. Da hätt ich dann an eine Verwechslung mit KW gedacht ;)

Bei der Frage nach 6 oder 7 fällt mir aber nicht viel ein.

Aufbewahrungsregelung

Geschrieben

Hallo

Damit ich auch noch meinen Senf dazugeb, jeweils bis 10 dürfen rein (wenn sie denn reinpassen), ab der 11. braucht es dann einen 2. A Waffenschrank usw.

so long

Berta

Geschrieben

Hallo

Ich habe einen Langwaffenschrank Sicherheitsstufe "B"

Im Prospekt steht drin: "für 6 Langwaffen".

Reinpassen tun aber 7.

Zu meiner Frage nun.

Gibt das im Falle einer Kontrolle Ärger oder nicht?

Gruß

Rolf

Was ich sinnvolles aus der Frage rauslese, ist, ob der Schrank richtig klassifiziert/deklariert ist, da ja "...für 6 Langwaffen..." drinsteht, dies aber nicht zutrifft, da mehr reinpassen, der Schrank also nicht der Beschreibung entspricht...

So gesehen würde ich mich einfach auf die Sicherheitsstufe B verlassen, alles andere ist wurscht.

Über 200 Kg oder selbiges Abreissgewicht: 10 Kurzwaffen und beliebig viele Langwaffen.

Unter 200 Kg oder unter 200 kg Abreissgewicht: 5 Kurzwaffen und beliebig viele Langwaffen.

IMI

Geschrieben

Dein Senf ist kein echter, weil Käse. Der Fragesteller spricht von einem B-Schrank nicht "A-Schrank". Bitte vor posten "lesen".

Schönes Wochenende

Casull454

Meiner?

Trifft aber auf den B-Schrank zu...

Geschrieben

Meiner?

Trifft aber auf den B-Schrank zu...

Hi Imi,

selbstverständlich bist du nicht gemeint. Dachte, mein Posting sei durch die Wortwahl "Senf" eindeutig, da ja nur ein User vorher das Wort verwendet hatte. Wollte nur für Leute, die den ganzen Tread nicht gelesen haben und später einsteigen klarstellen, daß die genannte Lagergrenze von 10 Stück nicht zutreffend ist.

Nix für ungut :s75::s75:

Casull454

Geschrieben

klarstellen, daß die genannte Lagergrenze von 10 Stück nicht zutreffend ist.

Bist Du da auch Kämpfer auf einsamer Flur? :D

Ich habe das oben verlinkte Formblatt schon in meinem RangeBag weil wir jemandem im Verein haben der jeden Schiessabend 10 mal behauptet ein B-Tresor müsse IMMER 200 Kilo haben.

Wenn ich ihm den Ausdruckl dann hinlege sagt er nur er hätte seine Lesebrille nicht dabei. :rotfl2:

Und so werden Gerüchte vererbt und vererbt und vererbt......... :o

PS: Der Link stammt von UNSER BEIDEN zuständigen Behörde!!! Hilft auch nix :s84:

Von mir aus kann er sich ja einen Luftschutzbunker bauen. Nur hat er damit nicht nur EINEN Jungschützen mit Studentenbude verschreckt.

Geschrieben

Hallo Casull454

Hast ja recht, aber bei B gilt auch bis max. 10 und dann den nächsten

falls jemand in D denn 10 KW zusammenbringt

Interessanterweise darf bei den KW auch Langwaffenmuni gelagert werden und umgekehrt

so long

Berta

Geschrieben

Hä??? Warum sollte man den in D keine 10 KW zusammenbringen?

Ist wohl schon eher die Ausnahme, aber von Schützen die bei der DM mitschießen und auch gewinnen weiss ich, das sie 21 KW oder mittlerweile vielleicht sogar noch mehr haben.

Geschrieben

Eigentlich braucht man nur bei mehreren Schießsportverbänden fast alle Kurzwaffendisziplinen als "normaler Schützen ohne Weltmeisterschaftsfähigkeiten" mitschießen - wenn die Waffen aufgrund technischer Spezifikationen (Maße, Kaliber usw.) jeweils nicht für andere Disziplinen verwendungsfähig sind, braucht man ja schon für jede Disziplin eine eigene Waffe - da kommt man sehr schnell an die 10 Kurzwaffen ran oder darüber. Voraussetzung ist natürlich, daß man trotz mangelndem "Meister-Talent" REGELMÄßIG mit ALLEN Waffen trainiert und man so das Bedürfnis nachweis WIRKLICH alle 10-15 Kurzwaffen TATSÄCHLICH auch für das Übungsschießen in den geeigneten Disziplinen und für die Teilnahme an Meisterschaften (soweit man eben kommt) zu benötigen.

Dann kann man die 2-Kurzwaffen-Regelung überschreiten, nach "oben" gibt es KEINE Begrenzung, es hängt dann nur noch von der Anzahl an Disziplinen ab (Wichtig: natürlich Disziplinen mit unterschiedlichen Anforderunge an die Waffentechnik, sonst wäre es ja - abgesehen von der Rechtslage - auch eine Geldverschwendung noch eine Waffe zu kaufen, wenn der vorhandene Bestand dafür bestens geeignet ist !), dem Nachweis, daß man diese Disziplinen tatsächlich ! schießt (da muß man bei über 10 Kurzwaffen natürlich schon seine ganze Freizeit auf dem Schießstand verbringen, so alle vier Wochen "blickenlassen" reicht natürlich nicht) und ggf. gibt es in einigen Verbänden nach Begrenzungen, wieviele Waffen maximal genehmigt werden. "Schuld" an dieser Kontigentierung hat dann nicht das Waffengesetz sondern der Verband selbst (dann sollte man sich überlegen, welchen Verband man wählt).

Wenn man dann so viele Kurzwaffen benötigt, dann müssen die natürlich auch sicher untergebracht werden ... :gutidee:

Geschrieben

ein klein wenig off topic:

Darf man sich eigentlich diesen Schwarzpulver Revolver auf die neue Gelbe WBK kaufen?

Was ist mit der Lauflänge?

Ich such doch immer noch verzweifelt nach einem ersten, würdigen Eintrag für meine Gelbe WBK :o

http://www.naaminis.com/naac&b.html

IMI

p.s.:

Naja, so ganz off topic ists´ ja auch wieder nicht, da wir gerade über das Aufstocken das KW Bestandes sprachen.

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