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IGNORED

Unerlaubter Waffenbesitz bei einem Luftgewehr ?!


nevergiveup

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich bin neu hier und habe gleich zu Beginn eine für mich äußerst entscheidende Frage an die Experten in diesem Forum:

1997 habe ich, unwissend über Zusammenhänge und Auswirkungen, ein Luftgewehr Marke Benjamin Sheridan, Modell 397 PA, 4,5 mm aus USA importiert.

Ich hatte dabei nichts zu verheimlichen, habe auf dem Rückflug von Atlanta auch ganz offen bei der Airline gefragt, wie das Gewehr zu transportieren sei und habe es nach Anweisung in meinen Koffer gepackt (kein Handgepäck).

Nach meiner Ankunft in München kam der Koffer erst 3 Tage später an mit einem Riesen-Orangen Anhänger: "Firearms unloaded".

Mit einem derart auffälligen Anhänger spaziert man nicht einfach so hinaus, also ab zum Zoll und den freundlichen Herren das Gewehr gezeigt.

Die waren allerdings, nachdem sie es als Luftgewehr identifiziert hatten, am Wert der Ware interessiert und haben es nach meiner Angabe als Geschenk eines Freundes als Muster ohne Wert durchgehen lassen. Keine Frage und kein Wort zu einer eventuellen Pflicht bezüglich Waffenbesitzkarte.

Seit dieser Zeit hatte ich das Gewehr in meinem Besitz und weil das Teil so schön ist, hing es bis zu meinem Umzug im Januar diesen Jahres an der Wand in meinem Esseck.

Nach der Denunziation einer freundlichen Zeitgenossin kam eines unschönen Tages die Polizei bei mir vorbei und hat eine Durchsuchung auf Waffen angekündigt, nach entsprechenden Fragen zum Besitz einer Waffe und zunächst Verneinung fiel mir mein Luftgewehr ein, das ich allerdings nie als Waffe im eigentlichen Sinne betrachtet hatte.

Es folgte Konfiszierung der Waffe, Aufklärung über das nicht vorhandene Prüfzeichen (woher weiss ein Laie so etwas?), Vernahme bei der Polizei.

Bei der nun folgenden Beschießung des Gewehrs stellte sich erstmalig heraus, dass das Luftgewehr tatsächlich ein Prüfzeichen benötigt und Waffenkarten Besitzpflichtig sei (Energie).

Der vernehmende Beamte hat meine Schilderung inklusive der inkompetenten Zollbeamten für plausible gehalten und mich insofern unterstützt, dass er meine Aussage unkommentiert übernommen hat.

Die Polizei hat daraufhin an die Staatsanwaltschaft abgegeben.

Diese schickt mir gestern einen Strafbefehl über sage und schreibe 2.4 0 0 EURO !!! Strafe (60 Tagessätze à 40 Euro). Begründung:

A) Waffenbesitz trotz Wissen über erforderliche Waffenrechtliche Erlaubnis (falsch, siehe oben)

B) Waffe trägt nicht das erforderliche Kennzeichen nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt2 Nr. 1.1 zum Waffengesetz (F-Zeichen im Fünfeck)

C) Beschuldigung, ohne Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 Waffengesetz, die tatsächliche Gewalt über eine Schußwaffe ausgeübt zu haben D) strafbar als vorsätzlicher unerlaubter Besitz einer Schußwaffe gemäß § 52 Abs. 3, Nr. 2a Waffg i.V.m. Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 1 Satz 1 zum WaffG. :o

Einspruchsfrist 2 Wochen, die ich selbstverständlich wahrnehmen werde.

Als Vater von 5 Kindern und Alleinverdiener wäre ich in meiner derzeitigen Situation mit der Zahlung von 2.400 Euro überfordert und müsste, entsprechend meiner finanziellen Gesamtsituation private Insolvenz anmelden, alternativ 60 Tage in den Knast (mit anschließendem Verlust des Arbeitsplatzes). :confused:

Ich benötige nun in der Formulierung des Einspruchs all' Eure gute Hilfe :gutidee: , aber bitte keine Besserwisserei.

Für den Laien in Sachen Waffen sind eben Luftgewehre, sofern nicht offensichtlich Profi- oder Tournierwaffen, eher ein "Spielzeug". Eines zwar, mit dem man genauso vorsichtig umgehen muß wie mit einer "echten" Waffe, aber nicht Waffenbesitzkartenpflichtig. Daß es hier Einschränkungen und Kennzeichnungen gibt, muß man eben erst lernen. :peinlich:

Für mich sind die Zollbeamten die wahren Verursacher des Problems, denn dort hätte der Hinweis auf das fehlende Prüfzeichen kommen müssen und die Waffe hätte den Zoll nicht passieren dürfen.

Da ich die Waffe dort freiwillig deklariert hatte, hätte es wohl auch keine rechtlichen Konsequenzen gegeben.

Also Bitte, helft mir.

Herzliche Grüße aus Bayern

Geschrieben

Nur eins UND egal was hier geschrieben wird: FWR + Anwalt !!!

Ja!

nur leider ist es mit der Rechtsschutzversicherung etwas zu spät... :-(

Tolles Waffengesetz, welches unschuldige Bürger zu Verbrechern werden lässt...

Sorry!

bitte Berichte, wie es mit Dir weitergeht!

Gruss

B

(EDIT: www.fwr.de Forum für Waffenrecht!)

Geschrieben

Hallo,

1997 habe ich, unwissend über Zusammenhänge und Auswirkungen, ein Luftgewehr Marke Benjamin Sheridan, Modell 397 PA, 4,5 mm aus USA importiert.

Bei der nun folgenden Beschießung des Gewehrs stellte sich erstmalig heraus, dass das Luftgewehr tatsächlich ein Prüfzeichen benötigt und Waffenkarten Besitzpflichtig sei (Energie).

Der vernehmende Beamte hat meine Schilderung inklusive der inkompetenten Zollbeamten für plausible gehalten und mich insofern unterstützt, dass er meine Aussage unkommentiert übernommen hat.

Die Polizei hat daraufhin an die Staatsanwaltschaft abgegeben.

B) Waffe trägt nicht das erforderliche Kennzeichen nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt2 Nr. 1.1 zum Waffengesetz (F-Zeichen im Fünfeck)

Einspruchsfrist 2 Wochen, die ich selbstverständlich wahrnehmen werde.

Das Problem ist, das es so aussieht, als das Dein eingeführtes Gewehr tatsächlich weit über der "Freigrenze" von 7,5 Joule rangiert. Dein Gewehr müsste so um die 800fps haben (die erzielte Geschossgeschwindigkeit und Energiewerte müssten Dir aber im Prüfprotokoll des LKAs, bzw. der StA mitgeteilt worden sein/ggfls. bitte mal die Werte hier einstellen)

Mit 800fps (ca 240m/sec) bist Du bei Kaliber 4,5mm weit über der zulässigen Grenze von 175m/sec, die dann 7,5Joule entsprechen würden.

Der Umstand, das Du das nicht gewusst hast, bzw. das der Zoll Dich nach Angabe über den Wert etc. "durchgewunken" hat, hilft Dir rein strafrechtlich nichts.

Wenn die Werte tatsächlich über den 7,5 Joule liegen, dann ist es eine WBK-Pflichtige Waffe, für die Du -unter Hinterlegung bei der Zolldienststelle- erst eine WBK hättest beantragen müssen, bevor die "Einfuhr" legalerweise hätte erfolgen können.

Ich weiss, das hilft nicht viel. Ich hätte aber vorab ein Gespräch mit der Staatsanwaltschaft gesucht um die Umstände der Einfuhr aufzuklären. Ohne zollamtliche Abfertigungspapiere ists natürlich müssig zu beweisen, das Dich der Zoll so ohne Nachfrage nach WBK, bzw. Kontrolle auf "F-zeichen" hat durchspazieren lassen. Unterlagen darüber wären allerdings auch nur in der Form hilfreich, eine Minderung der Strafe zu erreichen, bzw. gegen "Einverständnis zur Einziehung" eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung eines Betrages an z.B. weissen Ring etc. zu erreichen.

Eine anwaltschaftliche Hilfe ist aber in jedem Falle erforderlich...

GF

PePe

Geschrieben

Das Problem ist, das es so aussieht, als das Dein eingeführtes Gewehr tatsächlich weit über der "Freigrenze" von 7,5 Joule rangiert. Dein Gewehr müsste so um die 800fps haben (die erzielte Geschossgeschwindigkeit und Energiewerte müssten Dir aber im Prüfprotokoll des LKAs, bzw. der StA mitgeteilt worden sein/ggfls. bitte mal die Werte hier einstellen)

Mit 800fps (ca 240m/sec) bist Du bei Kaliber 4,5mm weit über der zulässigen Grenze von 175m/sec, die dann 7,5Joule entsprechen würden.

Der Umstand, das Du das nicht gewusst hast, bzw. das der Zoll Dich nach Angabe über den Wert etc. "durchgewunken" hat, hilft Dir rein strafrechtlich nichts.

Wenn die Werte tatsächlich über den 7,5 Joule liegen, dann ist es eine WBK-Pflichtige Waffe, für die Du -unter Hinterlegung bei der Zolldienststelle- erst eine WBK hättest beantragen müssen, bevor die "Einfuhr" legalerweise hätte erfolgen können.

Ich weiss, das hilft nicht viel. Ich hätte aber vorab ein Gespräch mit der Staatsanwaltschaft gesucht um die Umstände der Einfuhr aufzuklären. Ohne zollamtliche Abfertigungspapiere ists natürlich müssig zu beweisen, das Dich der Zoll so ohne Nachfrage nach WBK, bzw. Kontrolle auf "F-zeichen" hat durchspazieren lassen. Unterlagen darüber wären allerdings auch nur in der Form hilfreich, eine Minderung der Strafe zu erreichen, bzw. gegen "Einverständnis zur Einziehung" eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung eines Betrages an z.B. weissen Ring etc. zu erreichen.

Eine anwaltschaftliche Hilfe ist aber in jedem Falle erforderlich...

GF

PePe

>>(die erzielte Geschossgeschwindigkeit und Energiewerte müssten Dir aber im Prüfprotokoll des LKAs, bzw. der StA mitgeteilt worden sein/ggfls. bitte mal die Werte hier einstellen)<<

Ich verfüge weder über ein Prüfprotokoll des LKA noch der StA, ich habe nichts erhalten.

>>Der Umstand, das Du das nicht gewusst hast, bzw. das der Zoll Dich nach Angabe über den Wert etc. "durchgewunken" hat, hilft Dir rein strafrechtlich nichts.<<

Ich bin aber leider kein Hellseher und benötige die Hilfe derjenigen, die über das Wissen verfügen, um richtig handeln zu können. Es muss doch zumindest gewürdigt werden, dass ich zu keinem Zeitpunkt die Einfuhr der Waffe verheimlichen wollte, also in gutem Glauben gehandelt habe.

>>Ich hätte aber vorab ein Gespräch mit der Staatsanwaltschaft gesucht um die Umstände der Einfuhr aufzuklären. Ohne zollamtliche Abfertigungspapiere ists natürlich müssig zu beweisen, das Dich der Zoll so ohne Nachfrage nach WBK, bzw. Kontrolle auf "F-zeichen" hat <<

Ad 1 habe ich die gesamte Geschichte wie hier beschrieben, bei der polizeilichen Vernahme zu Protokoll gegeben, also liegt sie der Staatsanwaltschaft auch so vor. Unterschrieben auf dem Strafbefehl hat allerdings kein Staatsanwalt, sondern eine Richterin.

Ad 2 habe ich noch den alten Kofferanhänger "firearms unloaded" und vermutlich nach recehrche die Flugdaten.

Soll doch die Staatsanwaltschaft mit diesen Daten beim Zoll recherchieren. Viel werden sie nach 9 Jahren wahrscheinlich nicht mehr finden. Fairerweise und nach dem Grundsatz in dubio pro re (Im Zweifelsfall für den Angeklagten) sollten sie das Verfahren dann wegen Mangels an Beweisen eines wissentlich, fahrlässig oder gar vorsätzlich begangenen Verstoßes gegen das Waffengesetz einstellen.

So wäre eine gesunde menschliche Logik.

Aber was haben Juristen schon mit Logik zu tun?

Schon Ludwig Thome, der immerhin Jura studierte, hat einmal gesagt (oder sogar geschrieben): Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstande...

Trotzdem Danke für Deine Hilfe bzw. Motivation, wirklich aufmuntern tut mich das allerdings nicht.

Geschrieben

Wenn damals der ZOLL bescheit gewust hätte, hätte er die Waffe einbehalten und die Akten auch an die Staatsanwaltschaft weitergegeben.

Such dir schnell einen guten Anwalt der sich im WaffG auskennt. Am besten über das FWR.

JENS

Geschrieben

..>>Der Umstand, das Du das nicht gewusst hast, bzw. das der Zoll Dich nach Angabe über den Wert etc. "durchgewunken" hat, hilft Dir rein strafrechtlich nichts.<<

Ich bin aber leider kein Hellseher und benötige die Hilfe derjenigen, die über das Wissen verfügen, um richtig handeln zu können. Es muss doch zumindest gewürdigt werden, dass ich zu keinem Zeitpunkt die Einfuhr der Waffe verheimlichen wollte, also in gutem Glauben gehandelt habe.

.

Trotzdem Danke für Deine Hilfe bzw. Motivation, wirklich aufmuntern tut mich das allerdings nicht.

Die Würdigung dessen, das Du etwas nicht gewusst hast, bzw. nicht unrechtmässig handeln wolltest, sollte zwar schon erfolgen. Jedoch schützt das grundsätzlich nicht vor einer Straftatbegehung. Die kann man ja auch komplett blauäugig (eben aus Fahrlässigkeit) begehen.

Z.B. Radarwarner war hier lange Zeit nicht verboten, Einreise damit in die Schweiz (auch ohne das mans wusste)...eine Straftat.

Ein Hellsehertum wird nicht verlangt, aber schon ein "Schlaumachen" über Gegebenheiten zu einem gewissen Produkt.

Es wäre ja auch noch zu berücksichtigen, ob Du lange Zeit in den USA -weg von deutscher Gesetzeslage- warst, oder ob Du nur zu Urlaub, Studium oder dergleichen weg warst. Warst Du nur kurzfristig in Urlaub, dann wird man Dir unterstellen, vom deutschen Waffenrecht Kenntnis gehabt zu haben, bzw. das Du Dich hättest vergewissern müssen, was Sache ist.

Das ist kein Vorwurf, sondern der allgemeine Rechtsgrundsatz hier.

Der gilt ja nicht nur fürs Waffenrecht.

Alles in allem, eine nicht einfache Geschichte.

Allerdings wäre es natürlich besser gewesen, Du hättest von Anfang an (also ab Beschlagnahme) bereits anwaltschaftliche Vertretung gehabt. Dann hätte vielleicht auch der Strafbefehl (ganz, oder in dieser Form) bereits im Vorfeld vermieden werden können. Jetzt kämpfst Du direkt gegen einen solchen Strafbefehl an, der dann in einer Gerichtsverhandlung geklärt wird; es sei denn ein fachlich versierter Anwalt erreicht noch eine andere Beurteilung der Sache.....was für Dich wünschenswert wäre und ich Dir auch wünsche...

Muni

Geschrieben

Moin!

Vielleicht bist Du ja in der Lage nachzuweisen, daß die Waffe für Dich nur einen Deko-Wert hatte.

Es werden wohl Leute bezeugen können, daß das Teil dort nur "rumhing".

Das das rechtlich nicht der Hit ist ist klar aber es wäre eine Argumentationsbasis...

Ansonsten wurde ja schon alles gesagt.

Viel Glück!

-Matze-

Geschrieben

Pech gehabt! :o

Nun glaubst Du bestimmt nicht mehr, dass das WaffG zum Schutz vor bösen Waffen dient. :hi:

Guten Anwalt besorgen und Schaden begrenzen wo und wie's nur geht! :gutidee:

Dein Mausebaer

Geschrieben

Vielleicht bist Du ja in der Lage nachzuweisen, daß die Waffe für Dich nur einen Deko-Wert hatte.

Es werden wohl Leute bezeugen können, daß das Teil dort nur "rumhing".

Das das rechtlich nicht der Hit ist ist klar aber es wäre eine Argumentationsbasis...

Wäre es nicht besser, er sagt das er es für eine futuristische Gehilfe gehalten hat?

Ansonsten wurde ja schon alles gesagt.

Das hättest Du selbst beherzigen sollen. Ansonsten...... Dieter Nuhr.

SAVAGE

Geschrieben

hallo.

unter umständen hilft dir eine rechtschutzversicherung trotzdem noch. manche dieser versicherungen nehmen sich akut anliegenden fällen noch an, wenn du einen vertrag mit ihnen abschließt. es wäre auf jeden fall die telefoniererei wert, wenn du dich auf die suche nach einer solchen versicherung machst!

ansonsten wünsche ich dir viel glück, auch in anbetracht deiner sozialen situation. normalerweise wird diese berücksichtigt beim treffen des strafmaßes. das wohl deiner kinder sollte höherwertig sein, als das durchsetzen dieses dummen gesetzes. vieleicht hilft ein gespräch mit dem richter.

viel glück!!

Geschrieben

Wäre es nicht besser, er sagt das er es für eine futuristische Gehilfe gehalten hat?

Das hättest Du selbst beherzigen sollen. Ansonsten...... Dieter Nuhr.

SAVAGE

-> Ansonsten wurde ja schon alles gesagt.

Geschrieben
Moin!

Vielleicht bist Du ja in der Lage nachzuweisen, daß die Waffe für Dich nur einen Deko-Wert hatte.

Es werden wohl Leute bezeugen können, daß das Teil dort nur "rumhing".

Na ja, ist halt ein weiterer Verstoß gegen die gesetzliche Aufbewahrungspflicht von Waffen. Würde ich also nicht unbedingt so breit treten...

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und die damaligen Fehler des Zolls sind höchst ärgerlich, für das Verfahren aber leider irrelevant. Und ändern kann man heute nichts mehr an dem Mist, der passiert ist. An Deiner Stelle hätte ich mich damals - gerade bei einer Einfuhr aus einem anderen Land !!! - bei der Waffenbehörde oder einem Waffenhändler nach den gesetzlichen Bestimmungen erkundigt, aber das ist nun auch zu spät.

Meines Erachtens ist mit einem guten Anwalt (Prozesskostenhilfe prüfen !) im besten Fall die Reduzierung auf weniger Tagessätze zu erreichen. Unter Hinweis auf die finanzielle Situation könnte sich in dieser Richtung was machen lassen... 60 TS erscheinen mir zu hoch, da die Waffe ja von selbst beim Zoll angemeldet wurde und nichts verheimlicht wurde.

Auf jeden Fall wünsche ich Dir viel Glück ! :o

Geschrieben
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und die damaligen Fehler des Zolls sind höchst ärgerlich, für das Verfahren aber leider irrelevant.

Da nevergiveup die Waffe ja beim Zoll deklariert hat und der Zöller als Amtsperson ihn durchgewunken hat, könnte man eventuell einen auf "unvermeidlichen Irrtum" machen - wenns der Anwalt geschickt hinbekommt.

Geschrieben

Was er HÄTTE tun SOLLEN wurde ja schon mehrfach gesagt... ich glaube aber, es hilft ihm nicht wirklich weiter, oder wart Ihr im Kino und habt "Das Haus am See" gesehen?

;)

@nevergiveup: Ein Anwalt kann Dir auch sagen, ob Du Prozesskostenhilfe beantragen kannst. Ich denke mal, ganz kommst Du aus der Sache nicht raus, aber die Geldstrafe müsste sich schon reduzieren lassen. Ein Bekannter von mir war kürzlich in einer ähnlichen Situation (bzw ist es noch)...

Siehe hier: http://foren.waffen-online.de/index.php?sh...butterflymesser

Viele der Tipps dort sind vielleicht für Dich auch hilfreich.

Geschrieben

Na ja, ist halt ein weiterer Verstoß gegen die gesetzliche Aufbewahrungspflicht von Waffen. Würde ich also nicht unbedingt so breit treten...

Stimmt. Geht dann wohl eh nach hinten loß.

Kann man wohl echt nichts drann rütteln....Die Sch**** ist halt schon passiert...

Grüße

-Matze-

Geschrieben

Wenn das hüpfende Komma das fehlende F-Zeichen ist, dann müsste die Mündungsenergie eigentlich unter 7,5 Joule liegen. (Punkt B des Strafbefehls)

Nein, wenn KEIN F drauf ist, ist davon auszugehen, das es eben "drüber" ist. Im übrigen hat diese Puste mit dem angegebenen Namen einen Energiewert von über 7,5 Joule. Such doch einfach mal nach diesem Typ im Internet, und Dir wird geholfen. Dann siehste auch die E-Werte....

GF

Muni

Geschrieben

Was er HÄTTE tun SOLLEN wurde ja schon mehrfach gesagt... ich glaube aber, es hilft ihm nicht wirklich weiter, oder wart Ihr im Kino und habt "Das Haus am See" gesehen?

;)

@nevergiveup: Ein Anwalt kann Dir auch sagen, ob Du Prozesskostenhilfe beantragen kannst. Ich denke mal, ganz kommst Du aus der Sache nicht raus, aber die Geldstrafe müsste sich schon reduzieren lassen. Ein Bekannter von mir war kürzlich in einer ähnlichen Situation (bzw ist es noch)...

Siehe hier: http://foren.waffen-online.de/index.php?sh...butterflymesser

Viele der Tipps dort sind vielleicht für Dich auch hilfreich.

Hallo Wahrsager,

Danke, Du hast es auf den Punkt gebracht: >>Was er HÄTTE tun SOLLEN wurde ja schon mehrfach gesagt... ich glaube aber, es hilft ihm nicht wirklich weiter, ...<<

Ich bedanke mich bei allen gutgemeinten Antworten (ich denke, das waren Alle), auch bei jenen, die es sich nicht verkneifen konnten, etwas besserwisserisch zu antworten.

Wer wie ich aus einem Jahrgang kommt, der viele Jahrzente den Besitz eines Luftgewehrs als ganz normal und an keine Bedingungen geknüpft erlebt hat, kann es immer noch nicht fassen, wie dieser Staat harmlose Bürger kriminalisiert und die wirklich gefährlichen Verbrecher (z.B. gewisse Waffenlobyisten) ungeschoren davonkommen lässt, wenn sie mit für jedermann ersichtlichen todbringenden Kriegswaffen gleich gegen alle möglichen Gesetze verstossen, unter anderem gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.

Ganz zu schweigen von den tausenden unschuldiger Menschen in der Bevölkerung diktatorisch beherrschter Länder, deren Despoten sie mit den Mordinstrumenten versorgt haben, die diese benötigten, ihren ganz persönlichen Wahn an anderen Menschen auszutoben.

Da sieht man doch gleich, dass deutsche Justizbeamte das richtige Augenmaß haben und sich darauf verstehen, die Prioritäten richtig zu setzen.

Während der zuständige Richter nämlich noch vor besagtem Waffenlobyisten eine tiefe Verbeugung machte, hat mich die verantwortliche Richterin auf meine heutigen Versuch, in einem persönlichen Gespräch die Situation zu erläutern und die Entscheidungsgrundlage zu erweitern, in einer unerträglich ignoranten, arroganten und unverschämten Art und Weise behandelt.

Wie schon früher zitiert, Ludwig Thoma hat das geistige Potential dieser Spezies Beamter ganz gut charakterisiert. :gaga:

Mittlerweile habe ich einen Fachanwalt gefunden, der das Mandat wahrnehmen wird, (Herzlichen Dank nochmal, Astanase für Deinen guten Link).

Das Argument des unvermeidlichen Irrtums (Sal-Peter) ist in diesem Zusammenhang ebenfalls schon diskutiert worden, vielleicht hat es Wirkung, Danke für diese qualifizierte Kommentierung.

Den Besserwissern unter Euch möchte ich noch sagen, dass ich in einem Beruf arbeite, in welchem Ihr soviel Spezialwissen haben müsstet (HOLPFLICHT!!!), dass Ihr wahrscheinlich sehr schnell ganz viele, unter Umständen tödliche Fehler in der besten Absicht, es gut machen zu wollen, machen würdet. :D

Jeder hat eben so seine Kompetenzbereiche, in welche er sich gut auskennt, und andere, die er nicht so gut kennt.

Übrigens verstehe ich die Sache mit den 800 Fuß pro Sekunde und den >7,5 Joule schon rein physikalisch und auch als Gefährdungspotential, aber auf entsprechend geringere Entfernung sind auch <= 7,5 Joule und 175 m/sec durchs Auge geschossen, tödlich. Wo also ist die Logik?

Es kommt wohl eher auf die Sorgfalt in der Handhabung der Waffe an, oder aber es müssten alle Waffen, die Projektile verschiessen, unter die Pflicht einer Waffenbesitzkarte gestellt werden.

Der Fehler steckt in einem Justizsystem, das zwar ein Jurastudium erfordert als Basisqualifikation, aber dann Menschen an diese verantwortungsvolle Aufgabe setzt, die nicht so viel "soziale Kompetenz" besitzen wie ein Kuhfladen. ;) Diese Versager werden dann auch noch von uns allen mit unseren Steuergeldern finanziert.

Nun habt Dank für alle guten Tips, ich werde berichten, wie es ausgeht.

Geschrieben

Hallo Wahrsager,

Danke, Du hast es auf den Punkt gebracht: >>Was er HÄTTE tun SOLLEN wurde ja schon mehrfach gesagt... ich glaube aber, es hilft ihm nicht wirklich weiter, ...<<

Ich bedanke mich bei allen gutgemeinten Antworten (ich denke, das waren Alle), auch bei jenen, die es sich nicht verkneifen konnten, etwas besserwisserisch zu antworten.

...

Den Besserwissern unter Euch möchte ich noch sagen, dass ich in einem Beruf arbeite, in welchem Ihr soviel Spezialwissen haben müsstet (HOLPFLICHT!!!), dass Ihr wahrscheinlich sehr schnell ganz viele, unter Umständen tödliche Fehler in der besten Absicht, es gut machen zu wollen, machen würdet. :D

Jeder hat eben so seine Kompetenzbereiche, in welche er sich gut auskennt, und andere, die er nicht so gut kennt.

Ja eben deshalb hast Du ja vermutlich Rat in einem Waffen-Fachforum angefragt, weil hier Leute vertreten sein dürften, die sich auskennen mit der Materie. Was ist denn ein "Besserwisser" im Wortsinn? - Eben jemand der etwas fachlich besser weiß als der gemeine Laie. Dann sollte man dieses Besserwissen denen nicht vorwerfen, die geantwortet haben.

Um nun einem sich selber als Laien bezeichnenden Fragesteller die Dimension seines unbewussten Fehlverhaltnes klar zu machen, ist es sicherlich legitim, dass man erklärt, wie man es hätte besser und richtig machen können. Denn eines sollte man immer bedenken: Es gibt eine Vielzahl Mitleser, die durch diese Erklärungen vielleicht vor einem ähnlichen falschen Schritt bewahrt werden. "Hätte", "wenn" und "aber" mag Dir persönlich nun müßig erscheinen, im Sinne der Allgemeinheit ist es dennoch hilfreich. Damit und davon lebt ein solches öffentliches Forum.

Wichtig ist natürlich, dass die Antworten sachlich gegeben werden und nicht herablassend oder überheblich.

Aber das sehe ich in diesem Thread so nicht.

Übrigens verstehe ich die Sache mit den 800 Fuß pro Sekunde und den >7,5 Joule schon rein physikalisch und auch als Gefährdungspotential, aber auf entsprechend geringere Entfernung sind auch <= 7,5 Joule und 175 m/sec durchs Auge geschossen, tödlich. Wo also ist die Logik?

Es kommt wohl eher auf die Sorgfalt in der Handhabung der Waffe an, oder aber es müssten alle Waffen, die Projektile verschiessen, unter die Pflicht einer Waffenbesitzkarte gestellt werden.

Richtig, es kommt vorallem auf die Sorgfalt im Umgang mit Waffen an! Dazu gehört dann aber auch, dass man auch eine "freie Waffe" wie ein Druckluftgewehr nicht ungesichert an die Wand hängt, und es ggf. dem Zugriff von unbefgten Personen preis gibt. Man benötigt dafür zwar keine WBK, es bleibt aber eine Waffe und ist kein Spielzeug. Das sollte auch einem Laien klar sein.

Zum Thema 7,5-Joule Grenze:

Nach Untersuchungen eines dazu beauftragten Pathologen (Prof. Sellier) liegt die Grenze für ernsthafte/folgenschwere Schußverletzungen durch Projektile oberhalb der 7,5 Joule-Grenze. Daran hat man sich beim Waffengesetz (seit 1972) orientiert.

Und Verletzungen kann man sich im unglücklichen Fall auch beim Aufklopfen eines Früstücksei oder beim Zähneputzen zuziehen. Konstruiertes Verletzungspotential ist somit keine brauchbare Basis für eine bindende gesetzliche Reglementierung.

Gruß

Gunimo

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