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IGNORED

Unerlaubter Waffenbesitz bei einem Luftgewehr ?!


nevergiveup

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Denn eines sollte man immer bedenken: Es gibt eine Vielzahl Mitleser, die durch diese Erklärungen vielleicht vor einem ähnlichen falschen Schritt bewahrt werden. "Hätte", "wenn" und "aber" mag Dir persönlich nun müßig erscheinen, im Sinne der Allgemeinheit ist es dennoch hilfreich. Damit und davon lebt ein solches öffentliches Forum.

Ich verneige mich vor so viel, vor allem hilfreicher Prosa.

Hast Du sonst noch etwas, was mir den Sonntagabend verschönert?

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Du könntest mir meinen Sonntagabend verschönern, wenn Du wegen zweier Antwortsätzen kein Vollquote machst :)

Verzeihung,

tatsächlich habe ich die Gesamtheit des Ergusses von gunimo kommentiert.

Übrigens, auch ich habe eine Erklärung von Besserwisser: es ist einfach die höfliche Umschreibung von Klugscheißer.

Um es noch einmal klarzustellen:

In meiner Situation und unter Würdigung aller Umstände, die mich in diese Situation gebracht haben, benötige ich weder eine "Gebühr" von 2.400 Euro, auch keine Vorstrafe, um etwas zu lernen, das ich vorher nicht wusste, noch benötige ich Abhandlungen über dieses Wissen, die mich Posthum zum D****n oder Verbrecher erklären.

Einfache, mitmenschliche und kompetente Erklärungen genügen, ich bin lernfähig.

Richtig ist, dass auch ich interessiert bin, dass möglichst viele Menschen erfahren, wie einem dieser Staat mitspielen kann aufgrund Herz- und Geistloser Paragraphenreiter.

Man nennt so etwas "mit Kanonen auf Spatzen schießen", um im Fachjargon zu bleiben.

Hilfreiches zur Vermeidung war nämlich bei keiner derartigen Kommentierung zu lesen im Sinne von:

Wenn man eine wie auch immer geartete Waffe importieren wil,l so empfiehlt sich vorab die Anfrage nach:

a)

B)

c)

...

Solche "Gebrauchsanweisungen" wären aber vermutlich das Einzige, was unbedarfte Leser, die so etwas vorhaben, interessiert.

Ich habe von denjenigen Mitgliedern, die meinen tatsächlichen Bedarf verstanden haben, Hilfe bekommen (Zwingend Anwalt einschalten, Anwaltsliste) und dafür bin ich dankbar.

Ausser Gunimos Kommentar ist mir auch kein anderer so richtig "in die Nase gefahren", weil, wie ich geschrieben hatte, ich mit einem positiven Menschenbild davon ausgehe, dass mir jeder hier im Forum helfen wollte, auf die eine oder andere Weise.

Gunimo allerdings scheint eher zu der Spezies zu gehören , die sich gerne selbst darstellen, ohne irgendeinen Nährwert für Andere.

So, nun ist's aber genug, ich hab' schließlich Kinder, die mit mir spielen wollen, das macht mehr Spaß als diese leidige Geschichte.

Schönen Sonntagabend den Waffenbrüdern und -Schwestern.

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Gunimo allerdings scheint eher zu der Spezies zu gehören , die sich gerne selbst darstellen, ohne irgendeinen Nährwert für Andere.

... und genau da irrst Du gewaltig, denn Gunimo ist eigentlich derjenige, der im Frei-ab-18-Bereich mit das größte Wissen hat.

Macht aber nix, da Du dich ansonsten wohl nicht mit Waffen befasst, sei dir das verziehen.

Leider wirst Du vermutlich "dein Lehrgeld" in Form einer empfindlichen Buße zahlen müssen, aber Gunimo hat insofern recht, wenn andere Leute aus dieser Diskussion und deinem persönlichem Fall etwas lernen und sich vorher informieren, wie die Bundesrepublikanischen Gesetzmäßigkeiten sind.

Nichtsdestotrotz wünsche ich dir alles Gute und möge die Staatsmacht nicht so hart zuschlagen, vor allem nicht, weil es ja "im Namen des Volkes" ist....

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  • 10 Monate später...
  • 2 Monate später...

Da hier ein paar sachen doch an der Rechtswirklichkeit vorbei´gehen, einfach mal grundsätzlich:

- Auch der fahrlässige besitzkartzenlose besitz einer besitzkartenpflichtigen Waffe ist strafbewehrt, ein unvermeidlicher Verbotsirrtum würde allenfalls vorliegen, wenn die Zöllner sagten "Neee, da brauchen se nichts eintragen zu lassen, viel Spaß mit dem guten Stück..." Und auch wenn man als Angeklagter nicht in der Beweispflicht steht, DAS glaubt einem keiner. Also Straftat.

- 40€ Tagessatzhöhe entsprechen grade mal einem (bereinigten) Nettoeinkommen von 1200€, das kann bei der Hauptverhandlung und der feststellung der persönlichen Verhältnisse auch nach hinten losgehen.

- Es gibt keine Prozeßkostenhilfe im Strafverfahren... wenn der Einspruch verworfen wird bzw der Betroffene doch verurteilt wird, dann darf er nicht nur die Strafe, sondern auch den Anwalt zahlen. Nur wenn das urteil auf "Freispruch" lautet, bekommt der Betroffene die notwendigen Auslagen vom Staat ersetzt.

Schönen Sonntag noch

wünscht

der Hanseat

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