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IGNORED

Nutzungsverhältnis u. Bedürfnis


Martin08

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Servus miteinander,

ich hab mal folgende Frage:

Auf der Bedürfnisbescheinigung des BSSB muss der Vorstand bestätigen, dass ein Nutzungvertrag mit einem Stand nachgewiesen werden muss auf welchem das zu erwerbende Kaliber genehmigt ist.

Leider ist unser KW-Stand auf .38 begrenzt. Nun wollen wir eine .45er über den Verband beantragen.

So weit so gut.

Die Ergebnisse für den Antrag beim Verband wurden als "Gast" auf anderen Ständen "erschossen".

Ferner muss man ja nicht unbedingt mit dem zu erwerbenden Kaliber Ergebnisse haben. Irgendwann fängt jeder mit nem neuen Kaliber an....

Leider haben wir keinen Vertrag mit einem anderen Verein wo wir .45er schießen können.

Eigentlich ist doch dieser Zusatz im Bedürfnisantrag nichtig.

Denn die Ergebnisse für den Nachweis können ja auch als Gast auf anderen Ständen geschossen werden.

Ebenso das Üben. Doch wir wollen nicht in einen neuen Verein und dann in einen anderen Verband sondern, wir wollen unsere Waffen über den BSSB beantragen. Gau-Meisterschaft usw. wird ja auch auf anderen Ständen ausgetragen.

Einer unserer Vorstände war nun beim Landratsamt und bekam die Auskunft das wir nur mit einem Vertrag die .45er beantragen können. Aber Amt wiederholt nur das was auf dem Antrag steht....

Im Gesetz hab ich nichts gefunden das die Ergebnisse auf dem eigenen Stand geschossen werden müssen.

Wer weiß mehr bzw. hatte schon mal Gleiches?

Danke schon mal.

Posted

Z. B. der BDS / LV 4, also NRW sagt als Verband das gleiche:

Zitat:

Allgemeine Voraussetzungen (Allgemeines Bedürfnis) gemäß § 14 Abs. 2 WaffG

...........................

4. Die zu erwerbende (beantragte) Waffe muss nach der Sportordnung des Verbandes für eine Disziplin

1) zugelassen und

2) erforderlich

sein.

Zusätzlich sind nachzuweisen

.................

6. eine eigene Schießstätte des Vereins für die nach der Sportordnung betriebenen Disziplinen oder eine geregelte Nutzungsmöglichkeit einer solchen Schießstätte

Erläuterungen zu den allgemeinen Voraussetzungen

..........

Zu 6 Sollte der Verein über eine eigene Schießstätte verfügen, so muss ein Standabnahmeprotokoll in Kopie zur Vereinsakte gesandt werden. Bei angemieteten Ständen muss eine Kopie des Mietvertrags eingereicht werden. Aus all diesen Unterlagen muss ersichtlich sein, welche Waffen nach Art und Kaliber (evtl. Joulebegrenzung) auf welche Distanzen geschossen werden dürfen. Beantragte Waffen müssen auf diesen Ständen auch von der Disziplin her auf diesen Ständen geschossen werden können.

Im Langwaffenbereich wird auch anerkannt, wenn ein Einzelschütze Nachweise über die Möglichkeit nachweist, einen entsprechenden Langwaffenstand durch Einzelanmietung regelmäßig nutzen zu können.

Posted

Die Waffe passt zur Sportordnung. Und es gibt Disziplinen dafür.

Gibt es zu der 6. Voraussetzungen einen Hintergrund bzw. Verweis auf das Waffengesetz?

Worauf stützt sich diese Voraussetzung?

Warum und für was muss ich ein Pachtverhältnis haben. Es reicht doch wenn ich als Gast auf einem Stand schieße auf welchem die Disziplin zulässig ist??

Posted
Die Ergebnisse für den Antrag beim Verband wurden als "Gast" auf anderen Ständen "erschossen".

Ferner muss man ja nicht unbedingt mit dem zu erwerbenden Kaliber Ergebnisse haben. Irgendwann fängt jeder mit nem neuen Kaliber an....

Leider haben wir keinen Vertrag mit einem anderen Verein wo wir .45er schießen können.

Eigentlich ist doch dieser Zusatz im Bedürfnisantrag nichtig.

Denn die Ergebnisse für den Nachweis können ja auch als Gast auf anderen Ständen geschossen werden.

Wir, ebenfalls BSSB, haben da überhaupt keine Probleme.

1. Du brauchst keinen "Vertrag" über ein regelmässiges Nutzungsverhältnis. Wenn Ihr regelmässig zu einem Verein geht wo das Kaliber geschossen werden kann (auch auf Gastgebühr) ist das ebenfalls regelmässig (BSSB 18/Jahr) .

DEr GENAUE TExt lautet:

"bescheinigen wir, dass wir die notwendigen Standanlagen für die beantragte Disziplin*/für

erlaubnispflichtige Waffen** in eigenem Besitz haben oder ein Nutzungs-/ Mietverhältnis nachweisen können"

Selbstverständlich könnt Ihr ein Nutzungsverhältnis nachweisen wenn der Verein das REcht hat z.B. jeden ersten Dienstag im Monat seine Mitglieder auf Standgebühr dorthin zu schicken.

2. Das entscheidet doch nicht DAS AMT. Der Verein unterschreibt das doch auf dem Antrag für ein BEdürfnis BEIM VERBAND.

Das ist immer das alte Problem.Dass beim Amt zuviel angefragt/gequatscht wird. Das nennt man schlafende Hunde wecken. DAs Amt hat damit nix zu tun. Bedürfnisbescheinigungen wurden auf die VERBÄNDE übertragen.

Das mit dem Kaliber versteht sich eh von selbst. Du beantragst eine .45er für Disziplinberweiterung nach Ziff 2.XX der Sportordnung und der Verein unterschreibt die Klausel (s. zu 1).

#Edit:

Siehe auch hier, 10. Beitrag (meiner)

http://foren.waffen-online.de/index.php?sh...320181&st=0

Wenn Du weiter liest siehst Du auch dass andere das anders sehen ;)

Es sind aber DIE SCHÜTZEN SELBER die Probleme machen.

Bei uns klappt das ;)

Posted

Das Recht hat jeder unserer Mitglieder z. B. jeden Samstag zum öffentlichen Schießen eines anderen Vereins in der Umgebung zu gehen.

Meinst Du das vielleicht?

Wir haben halt keinen speziellen bzw. persönlichen Termin auf diesem Stand. Wir nutzen einfach die Möglichkeit als Gast auf einem Stand zu schießen.

Lass mich mal Deinen Gedankengang weiterdenken:

Wenn ich von einem Standbetreiber ein Schrieb aufbringe welcher mir "genehmigt", dass ich jeden Samstag im Monat das Recht habe den Stand als Gast zu betreten habe ich mein Nutzungsverhältnis nachgewiesen?

Fühle ich Richtig wie Du denkst?

Posted

Das Recht hat jeder unserer Mitglieder z. B. jeden Samstag zum öffentlichen Schießen eines anderen Vereins in der Umgebung zu gehen.

Meinst Du das vielleicht?

Wir haben halt keinen speziellen bzw. persönlichen Termin auf diesem Stand. Wir nutzen einfach die Möglichkeit als Gast auf einem Stand zu schießen.

Also bei uns ist es wie im Link:

Wir haben keinen Miet-/ Pachtvertrag aber dennoch REGELMÄSSIGE TAGE (z.b. 1. Dienstag jeden Monats) wo "Wir" kommen dürfen. Wir zahlen dann zwar auch jeder einzeln seinen Gastbeitrag aber trotzdem ist es so dass WIR Vorrang hätten wenn jetzt z.B. zu viele eigene Vereinsangehörige und/oder Gäste anwesend wären.

Wenn ich von einem Standbetreiber ein Schrieb aufbringe welcher mir "genehmigt", dass ich jeden Samstag im Monat das Recht habe den Stand als Gast zu betreten habe ich mein Nutzungsverhältnis nachgewiesen?

Fühle ich Richtig wie Du denkst?

Ich würde es anders formulieren ;) (Den "Gast" nicht so raushängen lassen)

Der Standbetreiber sollte schreiben dass die Schützen des Vereins xy regelmässig mit Waffen im Kaliber XX trainieren können da der Stand hierfür zugelassen ist .

Könnt Ihr doch, oder ;)

Das sehe ich als "Nutzungsverhältnis" welches ja nicht unbedingt ein "Mietverhältnis" sein muss.

Könnte ja auf Gegenseitigkeit auch andersrum sein dass der andere Verein zu euch zum Lupi-Schiessen kommt weil die nur GK-Stände haben. Oder so....

Posted

Wir haben von einem Nachbarverein eine Bescheinigung, das wir an allen Trainingstagen die Stände mitbenutzen dürfen :gutidee: . Wir haben keinen Stand auf dem wir GK-Gewehr schießen dürfen :traurig_16: . Der Verein bestätigt, das er die Möglichkeit hat. Bisher sind seitens der Behörde noch keine Rückfragen gestellt worden.

Gruß Usta

zum Glück gerade noch Rhl.-Pfalz

Posted

@Martin08:

1. Warum ist Euer Stand nur für einschl. .38 spez. zugelassen? Ist das eine vom Verein "selbstgemachte" Beschränkung? Oder ist Euer Stand (bzw. Kugelfang) aus technischer Sich nicht für "stärkere" Kaliber geeignet? Wenns eine selbstgemacht ist, dann wärs ja gar kein Problem...

2. Ein einfacher "Rahmenvertrag" mit einem befreundeten Verein reicht aus. Da muß z.B. nur drin stehen

"die Mitglieder des xx-Vereins sind berechtigt, die Standanlagen des yy-Vereins zu den offiziellen Schießzeiten als Gäste nach Entrichtung der Standgebühr zu benutzen". Mehr muß auf dem Blatt Papier eigentlich gar nicht drauf stehen. Beide Vereins-Chefs unterschreiben das Dingens und gut is!

Es muß nicht festgehalten sein, dass ihr "auf 30 Jahre fest einen Stand mietet" oder so...

Reiner "Rahmenvertrag" - bei dem ihr keinerlei Verpflichtungen eingeht - reicht aus.

Guest Harlekin
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Das ist immer das alte Problem.Dass beim Amt zuviel angefragt/gequatscht wird. Das nennt man schlafende Hunde wecken. DAs Amt hat damit nix zu tun. Bedürfnisbescheinigungen wurden auf die VERBÄNDE übertragen.

nee, nee!

Zeig mir mal den Passus im Waffengesetz, wo drinsteht, dass der Verband das Bedürfnis prüft und bescheinigt. Das macht immer noch die Waffenbehörde!

Warst Du in letzter Zeit mal auf dem Amt und hast eine Erlaubnis beantragt? Hast Du da Deinen Wisch vom Verband vorgelegt und Schwupps hattest Du eine Erlaubnis?

§ 14 (2)

Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten

Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1

anerkannten Schießsportverband angehört.

Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten

Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als

Sportschütze betreibt und

2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

Das bescheinigt der Verband - nicht mehr und nicht weniger! Wie kommt Ihr immer wieder auf dieses Märchen, dass der Verband das Bedürfnis bescheinigt?

Deshalb sind diese ganzen Fragen, Aufzählungen von Waffen und wasweißichnichtnochalles bei allen Verbänden schlicht und einfach falsch und nicht vom WaffG gedeckt.

So, und wer weckt hier nun schlafenden Hunde?

Harlekin

Posted

@Martin08:

1. Warum ist Euer Stand nur für einschl. .38 spez. zugelassen? Ist das eine vom Verein "selbstgemachte" Beschränkung? Oder ist Euer Stand (bzw. Kugelfang) aus technischer Sich nicht für "stärkere" Kaliber geeignet? Wenns eine selbstgemacht ist, dann wärs ja gar kein Problem...

2. Ein einfacher "Rahmenvertrag" mit einem befreundeten Verein reicht aus. Da muß z.B. nur drin stehen

"die Mitglieder des xx-Vereins sind berechtigt, die Standanlagen des yy-Vereins zu den offiziellen Schießzeiten als Gäste nach Entrichtung der Standgebühr zu benutzen". Mehr muß auf dem Blatt Papier eigentlich gar nicht drauf stehen. Beide Vereins-Chefs unterschreiben das Dingens und gut is!

Es muß nicht festgehalten sein, dass ihr "auf 30 Jahre fest einen Stand mietet" oder so...

Reiner "Rahmenvertrag" - bei dem ihr keinerlei Verpflichtungen eingeht - reicht aus.

Unser Stand gehört der Bayerischen Bereitschaftspolizei. Wir gehören der Sparte Schützen in einem Polizei-Sport-Verein an.

Der Stand wäre durchaus für Größeres geeignet nur wurde dieser begrenzt um die Standzeit zu erhöhen.

Selbst Versuche um größere Kaliber für uns möglich zu machen scheiterten.... Leider.

Teil 2 werd ich mir mal durch den Kopf gehen lassen!

Danke schon mal im Voraus. Werd die Tage auch noch mal versuchen die Paragraphen-Reiter vom Verband an die Strippe zu bekommen.

Posted

Unser Stand gehört der Bayerischen Bereitschaftspolizei. Wir gehören der Sparte Schützen in einem Polizei-Sport-Verein an.

Der Stand wäre durchaus für Größeres geeignet nur wurde dieser begrenzt um die Standzeit zu erhöhen.

Selbst Versuche um größere Kaliber für uns möglich zu machen scheiterten.... Leider.

Versteh ich eigentlich nicht! Grade die BePo schießt doch 9 Para (und keine .38 spec.) und in diese Klasse gehört auch die .45ACP. Anscheinend gilt bei Euch die Devise "alles was größer als .22 ist, ist Ballerei".... und Früher war sowieso alles besser ..... und bei der bayerischen Polizeimeisterschaft vor 33 Jahren habe ich 5 Zehner hintereinander geschossen .....

Leider traurig.

Schießstand ist zum schießen da und Kugelfang zum Kugeln fangen. Ob der jetzt 29 Jahre hält oder 31 ist doch egal .... Wenn er putt ist, wird er repariert und gut iss....

Posted

Z. B. der BDS / LV 4, also NRW sagt als Verband das gleiche:

Im Langwaffenbereich wird auch anerkannt, wenn ein Einzelschütze Nachweise über die Möglichkeit nachweist, einen entsprechenden Langwaffenstand durch Einzelanmietung regelmäßig nutzen zu können.

Ist diese Regelung neu ?

Vor ca. 1,5 Jahren habe ich genau das versucht. Der Antrag ist vom BDS / LV 4 abgelehnt worden mit der Begründung das mein Verein einen Mietvertrag über einen 100 Meter Stand nachweisen müßte.

Auch das Nachweisen von vier 100m Ständen in der näheren Umgebung half nichts.

Posted

Stimmt 9mm und .38 und was halt drunter ist dürfen wir. Aber oberhalb eben nicht.....

Man sollte den Standbetreibern mal ruhig und sachlich erläutern, wie es sich mit der Geschossenergie der 9x19 mm einerseits und der .45 ACP andererseits verhält...

Gruß,

karlyman

Posted

Warst Du in letzter Zeit mal auf dem Amt und hast eine Erlaubnis beantragt? Hast Du da Deinen Wisch vom Verband vorgelegt und Schwupps hattest Du eine Erlaubnis?

Ja, neue Gelbe!

Am Montag Antrag abgeben lassen, am Mittwoch kam sie per Einschreiben mit Zahlschein.

Dürfte rekordverdächtig sein :s75:

Auch meine .45er ging schon nach neuem Recht. Da hat es 4 Tage gedauert weil sie mir bei Antragsabgabe gesagt hat sie müsse Jagdscheine verlängern, es könne länger dauern und ich soll mich melden "wenns pressiert".

Hab ich nach 4 Tagen doch glatt getan :D und nach ein bisschen Überlegen sagte sie ich soll doch "mal reinkommen". Schwups war der Stempel drin. :icon14:

Posted
Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten

Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als

Sportschütze betreibt und

2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

Das bescheinigt der Verband - nicht mehr und nicht weniger! Wie kommt Ihr immer wieder auf dieses Märchen, dass der Verband das Bedürfnis bescheinigt?

Was ist denn sonst das Bedürfnis :confused:
Deshalb sind diese ganzen Fragen, Aufzählungen von Waffen und wasweißichnichtnochalles bei allen Verbänden schlicht und einfach falsch und nicht vom WaffG gedeckt.
Wieso ist die Aufzählung der Waffen beim Antrag an den Verband vom Gesetz nicht gedeckt? Um die "Erforderlichkeit" beurteilen zu können, muß doch bekannt sein, welche Waffen schon vorhanden sind :confused:

Zumindest bei mir im Landkreis wird nichts anderes als die Verbandsbescheinigung als Bedürfnisnachweis gefordert. Wozu auch? :huh:

Posted

Am Montag Antrag abgeben lassen, am Mittwoch kam sie per Einschreiben mit Zahlschein.

Dürfte rekordverdächtig sein :s75:

Laaaaangsaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaam!

Meine Neue Gelbe hat ca. 12 Minuten gedauert. Eigentlich sogar weniger, die 12 Minuten waren die angezeigte Parkzeit am Kassenautomat. Da ist also der Weg Auto-SB-Kassenautomat mit drin, und "meine" SBine sitzt in nem anderen Gebäude...

Ablauf war so:

(ich) Klopf, Klopf

(SB) herein

(ich) hallo, ich möchte eine gelbe WBK beantragen

(SB) kein Problem, *Vordruck in den Drucker einleg*

(ich) *meine Unterlagen raussuch*

(Tastatur und Drucker) *tipptippklackbssssst*

(SB) bitte sehr, hier ist die WBK und die Rechnung, bitte innerhalb 2 Wochen bezahlen

(ich) Vielen Dank, bis zum nächsten Mal

(SB) Tschüss!

(Tür) Klack!

So, wer war schneller??

Posted

Was ist denn sonst das Bedürfnis

Wieso ist die Aufzählung der Waffen beim Antrag an den Verband vom Gesetz nicht gedeckt? Um die "Erforderlichkeit" beurteilen zu können, muß doch bekannt sein, welche Waffen schon vorhanden sind

Zumindest bei mir im Landkreis wird nichts anderes als die Verbandsbescheinigung als Bedürfnisnachweis gefordert. Wozu auch?

So ist es :icon14:

Das bescheinigt der Verband - nicht mehr und nicht weniger! Wie kommt Ihr immer wieder auf dieses Märchen, dass der Verband das Bedürfnis bescheinigt?

Drehen wir den Spiess um: Sag mir EINEN Wo der Verband das Bedürfnis bescheinigt hat (s. oben) und das Amt es trotzdem RECHTLICH HALTBAR verweigert hat.

Im übrigen ist die Bedürfnisregelung durch die Verbände TEIL des Anerkennungsverfahrens der Verbände. Zigfach und hinreichend geklärt. Bewiesen tagtäglich indem umgekehrt z.B. beim VDW immer noch keine Bedürfnisse erteilen kann.

Wenn wir jetzt wieder von vorne anfangen mag ich nicht mehr ;)

Bei uns (und nach Usta und Peter K auch ausserhalb Bayerns) schaut das Amt ob die 3 Unterschriften vorhanden sind (Verein, Bezirk, Verband) prüft noch die Zuverlässigkeit und die Sachkunde und dann ist das Ding durch. :icon14:

@ Grayson:

Auch nicht schlecht :icon14:

Da müssen "wir" noch dran arbeiten :rotfl2:

Posted

Noch ein Nachtrag:

"Diese Richtlinie beschreibt die Rahmenbedingungen für die Voraussetzungen der Erteilung einer

Bedürfnisbescheinigung gemäß §§ 8 und 14 WaffG durch den Bay. Sportschützenbund im Auftrag

des DSB . "

Können wir das "Märchen" nun endlich als GEGEBEN betrachten?

Wie kommt Ihr immer wieder auf dieses Märchen, dass der Verband das Bedürfnis bescheinigt?

(Interessierten und Zweiflern empfehle ich § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V. mit § 14 Abs. 2 Satz 1 und § 15 WaffG)

Posted

Laaaaangsaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaam!

Meine Neue Gelbe hat ca. 12 Minuten gedauert. Eigentlich sogar weniger, die 12 Minuten waren die angezeigte Parkzeit am Kassenautomat. Da ist also der Weg Auto-SB-Kassenautomat mit drin, und "meine" SBine sitzt in nem anderen Gebäude...

Ablauf war so:

(ich) Klopf, Klopf

(SB) herein

(ich) hallo, ich möchte eine gelbe WBK beantragen

(SB) kein Problem, *Vordruck in den Drucker einleg*

(ich) *meine Unterlagen raussuch*

(Tastatur und Drucker) *tipptippklackbssssst*

(SB) bitte sehr, hier ist die WBK und die Rechnung, bitte innerhalb 2 Wochen bezahlen

(ich) Vielen Dank, bis zum nächsten Mal

(SB) Tschüss!

(Tür) Klack!

So, wer war schneller??

Und da sag noch einer, wir Frauen würden nur quatschen... :eclipsee_gold_cup:

Wenn Du Deine Unterlagen gleich griffbereit gehabt hättest, wärs noch schneller gelangen. Diese Verzögerung war also von Dir zu vertreten. :lol:

Posted

Und da sag noch einer, wir Frauen würden nur quatschen... :eclipsee_gold_cup:

Wenn Du Deine Unterlagen gleich griffbereit gehabt hättest, wärs noch schneller gelangen. Diese Verzögerung war also von Dir zu vertreten. :lol:

Sie waren ja griffbereit, in einer Dokumentenmappe... die muss man ja aber erst aufmachen. Bis ich das erledigt hatte, war das Formular schon eingespannt. Bei dem Tempo komme ich einfach nicht ganz mit!

Jetzt müsste nur noch der Drucker schneller drucken... :rotfl2:

:appl:

Posted

Von Seiten des Standbetreibers ist bei uns nichts mehr zu machen. Sämtliche Unterredungen und Erklärungen bzw. Versuche scheiterten....

Hat "höhere" Gründe welche ich jetzt nicht unbedingt hier öffentlich machen will.

Aber trotzdem Danke der regen Beteiligung :)

Guest Harlekin
Posted

So ist es :icon14:

Drehen wir den Spiess um: Sag mir EINEN Wo der Verband das Bedürfnis bescheinigt hat (s. oben) und das Amt es trotzdem RECHTLICH HALTBAR verweigert hat.

mir persönlich ist keiner bekannt.

Im Regelfall verlassen sich die SB auch darauf, was aber nicht heißt, dass sie das Bedürfnis nicht prüfen!

Wie bei mir letztens auf dem Amt geschehen. Als ich die Verbandsbescheinigung vorlegte, musste ich einen Antrag ausfüllen, in dem das Bedürfnis genau abgefragt wurde. D.h. ich habe all die Angaben, die ich schon gegenüber dem Verband gemacht habe, noch mal wieder aufschreiben müssen (bis auf die Aufzählung der Waffen), einschließlich der Begründung warum ich denn eine weitere Kurzwaffe haben will, wo ich doch schon eine gleichen Kalibers habe. Wenn es so wäre, wie Du sagst, wäre dieser ganze Papierkram doch hinfällig oder nicht?

Auf meine Frage wurde mir vom SB gesagt, dass das Bedürfnis immer noch vom Amt geprüft wird. "sonst könnten die WBK's ja gleich vom Verband ausgestellt werden". Die Bescheinigung vom Verband wird als das gesehen was sie ist - nämlich ein Bescheinigung. Und genauso so steht es auch im § 14 (2) und da steht auch, was der Verband bescheinigt!

Ich habe außerdem auf dem Monitor gesehen, wie er die Ziff. der Sportordnung aufrief und genau prüfte, ob die beantragte Waffe auch zulässig ist.

Im übrigen ist die Bedürfnisregelung durch die Verbände TEIL des Anerkennungsverfahrens der Verbände. Zigfach und hinreichend geklärt. Bewiesen tagtäglich indem umgekehrt z.B. beim VDW immer noch keine Bedürfnisse erteilen kann.

Wenn wir jetzt wieder von vorne anfangen mag ich nicht mehr ;)

Bedürfnisregelung ist nicht gleich Bedürfnisprüfung!!

(Interessierten und Zweiflern empfehle ich § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V. mit § 14 Abs. 2 Satz 1 und § 15 WaffG

Genau! Und was bescheinigt der Verband? Die Mitgliedschaft, das regelmäßige Schießen und die Zulässigkeit der Waffe.Das haben die Vereine auch schon vor 2003 bescheinigt (außer vielleicht die Regelmäßigkeit) und da hat auch keiner von Bedürfnisprüfung geredet.

Bei uns (und nach Usta und Peter K auch ausserhalb Bayerns) schaut das Amt ob die 3 Unterschriften vorhanden sind (Verein, Bezirk, Verband) prüft noch die Zuverlässigkeit und die Sachkunde und dann ist das Ding durch. :icon14:

schön für Euch!

Harlekin

Posted

Die Bedürfnisbescheinigung des Verbandes ist doch wie das Mindestalter, die Zuverlässigkeit, die persönliche Eignung und die Sachkunde halt eine der Genehmigungsvoraussetzungen.

Zu prüfen gibts bei der durch die Waffenbehörde lediglich, ob die erforderlichen Unterschriften (wichtig: beim Verband muss es eine der unterschriftsberechtigten Personen sein) drauf sind und es sich um das Original handelt (ganz Spitzfindige haben nämlich auch schon aus diversen Kopien eine gebastelt ;) ). Alles andere ist Unfug und Wichtigtuerei.

Für den Inhalt ist allein der Verband verantwortlich, der auch die Einhaltung der Sportordnung bei den Vereinen überwacht.

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