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IGNORED

Waffenscheine in Europa


Beretta_92

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Geschrieben

Hi,

nachdem hier ausführlichst die Möglichkeit zum verdeckten tragen von KW in DE erörtert wurde (keine Chance), würde mich interesse halber mal interessieren, wie es im Rest von Europa so aussieht...

in Österreich ist es IMHO so, dass man dort keine KW tragen darf (noch nicht mal zur Jagd) es sei denn man beantragt einen "Waffenpass" (???), welcher einem zum führen einer KW mit mehr oder weniger Restrektionen befugt berechtigt.

Den bekommt man zw. "Nur wenn man Pächter ist, nur für sein Revier" und ach hier haben sie einen Waffenpass (=> für komplett AT ohne Einschränkung), je nachdem an welchen SB man kommt...

Wie ist es im Rest von Europa? (inkl. Schweiz)

Danke im Voraus.

Gruss

B

Geschrieben

@Beretta_92

So sieht es rechtlich in der Schweiz aus Waffentragen

Praxis: Es ist sehr sehr schwierig (geworden) seit dem WG 99 als Otto-Normalbürger so eine Waffentragbewilligung zu erhalten. Je nachdem in welchem Wohnsitzkanton du wohnst wird dies äusserst restriktiv ausgelegt. Im Allgemeinen hast du eigentlich kaum eine Chance sowas wie ne Waffentragsbewilligung zu bekommen.

Geschrieben

In Liechtenstein gilt gem. Artikel 6 des WaffG von 1971 noch immer:

2) Eine Waffe führt, wer ausserhalb seines Wohn-, Dienst- oder Geschäftsraumes oder ausserhalb der dazugehörigen unmittelbar angrenzenden Liegenschaften eine solche bei sich hat.

3) Eine Waffe führt jedoch nicht, wer sie ungeladen und lediglich zu dem Zwecke, diese Waffe von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat.

D.h. von nicht zugriffsbereit steht da nix! Die Waffe muss halt nur ungeladen sein.

Fuer Jaeger gilt anscheinend noch nichtmal das, denn:

Art. 17

Ausnahmen

Ohne Waffenschein darf eine Schusswaffe geführt werden:

a) von Besitzern einer gültigen Jagdkarte hinsichtlich Jagdwaffen;

b ) von Mitgliedern des Schützenvereins beim Besuch eines behördlich zugelassenen Schiessstandes; vorbehalten bleiben Art. 9 Bst. a und Art. 10 dieses Gesetzes.

Quelle

Nette Regelungen!

Gruesse,

Schwarzwaelder

Geschrieben
...in Österreich ist es IMHO so, dass man dort keine KW tragen darf (noch nicht mal zur Jagd) es sei denn man beantragt einen "Waffenpass" (???), welcher einem zum führen einer KW mit mehr oder weniger Restriktionen befugt berechtigt.

Den bekommt man zw. "Nur wenn man Pächter ist, nur für sein Revier" und ach hier haben sie einen Waffenpass (=> für komplett AT ohne Einschränkung), je nachdem an welchen SB man kommt...

Hi auch!

Nicht ganz richtig so.

In Österreich darf Lang- und Kurzwaffen nur führen, wer einen Waffenpaß hat.

Führen heißt hier geladen und schußbereit mit sich führen.

Jäger mit gültiger Jagdkarte dürfen ihre Jagdwaffen (Langwaffen) auch ohne Waffenpaß führen.

Will ein Jäger eine Faustfeuerwaffe oder einen Selbstlader oder eine Repetierflinte führen (Vorderschaftrepetierflinte ausnahmslos verboten), braucht auch er einen Waffenpaß!

Den bekommt er allerdings auch dann, wenn er kein Revier gepachtet hat. Zum Nachweis für den WP-Antrag wird lediglich ein sogenannter Jagderlaubnisschein benötigt, den der Jagdpächter ausstellt und der Jagdverband bestätigt.

Der dann ausgestellte Waffenpaß wird in der Regel mit einem Beschränkungsvermerk versehen: Die Befugnis zum Führen erlischt mit der Beendigung der Tätigkeit als Jagdausübungsberechtigter.

Somit ist der WP nicht auf bestimmte Zeiten oder Reviere beschränkt sondern gilt so lange, bis der Inhaber die genannte Tätigkeit nicht mehr ausüben will oder darf.

Soviel zur Lage In Österreich.

Gruß, Lion

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Die italienische Rechtssprechung sieht drei verschiedene Arten von Waffentragscheinen vor.

- Waffentragschein zur Selbstverteidigung mit Kurzwaffe

- Waffentragschein zur Selbstverteidigung mit Langwaffe

- Waffentragschein zur Selbstverteidigung mit in einem Stock versteckten Klinge

(wohl noch ein Uebrigbleibsel aus der Belle Epoche?!?)

Der Antragsteller eines Kurzwaffen-Tragscheines muss dem Praefekten (ihr habt richtig gelesen, im Rest der Welt sind die Praefekten mit dem Untergang des roemischen Reiches verschwunden, nicht so in Italien!) seiner Wohnsitzregion ein Beduerfnis glaubhaft nachweisen koennen. Dieser entscheidet dann in einem Zeitraum, der 120 Tage nicht ueberschreiten darf, nach rein willkuerlichem Ermessen ob das Beduerfnis glaubhaft ist oder nicht.

Ich brauche euch nicht zu erklaeren, dass die Praefekten die Waffentragscheine nur mit dem Troepfchenzaehler erteilen.

1) Der Antragsteller muss als Grundvoraussetzung zunaechst mal eine Waffensachkundepruefung in einem oertlichen Schiessstand (Pruefung wird von der Schiessstandleitung attestiert, es besteht jedoch KEINE Vereinspflicht!) ablegen. Hat der Antragsteller Militaerdienst geleistet, so entfaellt die Pruefungspflicht zur Waffensachkunde.

2) Der Antragsteller muss der Behoerde ein medizinisches Gutachten vorweisen, das bestaetigt keine psychische oder, im Umgang der Waffe sicherheitsrelevante, physische Beeintraechtigung zu haben.

Das Gutachten darf nicht vom Hausarzt erstellt werden, sondern von einem (in einer regional-staatlichen Sanitaetsdienststelle) extra dafuer zustaendigen Arzt.

Dies sind dieselben Grundvoraussetzungen wie fuer den normalen WaffenERWERB!

Fuer den Waffentragschein muss zusaetzlich der Behoerde ein Beduerfnis glaubhaft gemacht werden.

In der Praxis wird dem Antragsteller nur dann ein Beduerfnis anerkannt, wenn er nachweisen kann, dass er geschaeftsbedingt oft enorm hohe Geld- oder Wertbetraege mit sich fuehren muss.

So erhalten (teilweise) Goldschmiede, Juweliere und Unternehmer Waffentragscheine, da bei ihnen die Gefahr eines Raubueberfalls oder gar Entfuehrung besonders hoch ist.

Trotz Waffentragscheines duerfen gewisse Orte ausduecklich nicht bewaffnet betreten werden;

- Banken, Sparkassenfilialen

- politische Veranstaltungen

- Fussballstadien

- Flugzeuge (schon weit vor dem 11. September 2001)

- Zuege (Waffe muss zusaetzlich zerlegt werden, Juristen streiten sich wie weit die Zerlegung gehen muss!)

Da Angehoerige privater bewaffneter Sicherheitsfirmen rechtlich dem Privatbuerger gleichgestellt sind, erhalten sie fuer die Ausuebung ihres Berufes ebenso Waffentragscheine.

Jedoch mit der strikten Beschraenkung, dass der Schein ausschliesslich waehrend der Dienstzeit seine Gueltigkeit hat. Auf potentielle Racheakte nach Dienstende nimmt der Staat keine Ruecksicht.

Polizeibeamte (Staatspolizei, Carabinieri, Guardia di Finanza, etc.) duerfen ausschliesslich ihre Dienstwaffe (nur Vollmantel-Munition zugelassen) ohne Waffentragschein zu jeder Zeit und an allen Orten tragen. Der Dienstausweis gilt als Trageberechtigung. Eine Beretta 92 ist aber in der italienischen Hochsommer-Periode weder angenehm noch leicht zu verdecken. Will der Polizeibeamte deshalb ausserhalb der Dienstzeit eine andere, sprich private Waffe tragen, so muss er einen Waffentragschein beantragen. Ist aber auch keine Seltenheit, dass ihm dieser verweigert wird!?!

Politiker sind die einzigen Buerger (kann man sie wirklich noch als Buerger bezeichen?) die Waffentragscheine erhalten, OHNE ein Beduerfnis glaubhaft machen zu muessen!

Und dies obwohl sie mit (Steuergeld bezahlten) Panzerlimousinen und mit bis an die Zaehne bewaffnete Bodyguards rumkutschieren.

Gruss, libertyswiss.

Geschrieben

Hi,

vielen Dank für die Informationen und Berichtigungen.

Wäre schön, wenn wir den Rest von Europa auch noch zusammen bekommen würden.

Schade, dass es im Augenblick so aussieht als, wenn in EU Waffen "führen" nicht mehr möglich ist...

Gruss

B

Geschrieben

Schade, dass es im Augenblick so aussieht als, wenn in EU Waffen "führen" nicht mehr möglich ist...

Naja, Spitzbergen hat seine eigenen Waffenregeln. Wegen der Eisbärgefahr MUSST Du dort sogar ausserhalb der Ortschaften bewaffneten sein, gerne mit grosskalibrigem Revolver oder so...

Every year, two or three polar bears have to be shot in order to protect an individual from a threatening bear. For that reason, every family has its cache of firearms. It is not unusual to see an individual with his weapon slung on his back while shopping in town. And where else in the world can you go into a bank with a rifle hanging on your shoulder or have a pistol on your belt and nobody pays any attention to you?
Quelle

Also stimmt schon: Waffentragen selbt in der Bank, das hätte ich sonst nirgends in Europa für möglich gehalten! :D

Geschrieben

Ich habe das Thema der Scheinvergabepraxis ja vor anderthalb Jahren oder so einmal in einem eigenen Thread angesprochen. Tatsache ist ja, daß es in den meisten europäischen Ländern ja doch die Möglichkeit gibt, Waffenscheine auszustellen, daß irgendwer sie wohl auch bekommt, daß die Bedingungen für die Vergabe der Willkür, Korruption, oder Vetternwirtschaft Tür und Tor öffnen, und daß der Bürger kaum eine Möglichkeit hat, herauszufinden, nach welchen Kriterien tatsächlich die Scheine vergeben werden.

In der Vereinigten Staaten, in denen es bis in neunziger Jahre in vielen Bundesstaaten genauso aussah, war ein wesentliches Argument für die Einführung des Waffenscheins für alle, daß sich Journalisten über die Amerika wirksameren Informationsfreiheitsgesetze die Listen der Waffenscheininhaber beschafft haben. Dabei stellte sich oftmals heraus, daß die bewilligten Antragsteller entweder Wahlkampfspender waren oder einfach reich an Geld und Einfluß, in einigen besonders peinlichen Fällen sogar prominente fanatische Waffengegner. Leider wird, auch wenn wir bei der Informationsfreiheit in Deutschland Fortschritte machen, ein Antrag auf die Namen der Waffenscheinbesitzer mit Sicherheit mit dem Hinweis auf den Datenschutz umgebügelt; vielleicht käme man ja aber noch an eine Liste der Berufe o.Ä. Vielleicht werde ich das einmal für ein Land mit relativ wenigen zuständigen Behörden versuchen, wenn ich die Zeit finde.

Überhaupt ist es mit der Kombination aus Notwendigkeit, also erhöhter Gefährdung, und Eignung der Waffe zur Abwendung dieser Gefahr ja so eine Sache. Sicher mögen Politiker, Verbandsfunktionäre, Spitzenmanager, Richter und ähnliche Berufsgruppen einem höheren Risiko eines Mordanschlags oder Entführung ausgesetzt sein als der Normalbürger. Aber zur Abwehr von gut geplanten Anschlägen, vielleicht mit Sprengmitteln oder aus dem Hinterhalt, ist eine gesicherte und/oder entspannte, vielleicht noch nicht einmal durchgeladene, Pistole im Holster nur wenig geeignet. Sehr gut geeignet ist diese Pistole dagegen zur Abwehr von gewöhnlicher Opportunitätskriminalität, z.B. ungezielter Mord, Raub oder Vergewaltigung. Diesen Risiken sind aber Normalbürger und soziale Randgruppen vielmehr ausgesetzt als die sozialen Eliten. Dementsprechend sollte man eigentlich wenn es wirklich nach Notwendigkeit und Eignung ginge, erwarten, daß jemand der mangels Geld in einer schlechten Gegend wohnen und nachts zu Fuß von der Arbeit gehen muß, eher einen Schein bekommt, als jemand der im Villenviertel wohnt und mit dem womöglich noch gepanzerten Auto zur Arbeit fahren kann. Das ist aber wohl nicht der Fall. Insofern habe ich schon den dringenden Verdacht daß in Deutschland und anderswo soziale Stellung, Verbindung, Einfluß und Wohlstand, vielleicht manchmal auch Korruption und Vetternwirtschaft, mehr Einfluß auf die Scheinvergabe haben als die wirkliche Kombination aus Gefährdung und Eignung einer Waffe zu deren Abwehr.

Geschrieben

Ich habe das Thema der Scheinvergabepraxis ja vor anderthalb Jahren oder so einmal in einem eigenen Thread angesprochen. Tatsache ist ja, daß es in den meisten europäischen Ländern ja doch die Möglichkeit gibt, Waffenscheine auszustellen, daß irgendwer sie wohl auch bekommt, daß die Bedingungen für die Vergabe der Willkür, Korruption, oder Vetternwirtschaft Tür und Tor öffnen, und daß der Bürger kaum eine Möglichkeit hat, herauszufinden, nach welchen Kriterien tatsächlich die Scheine vergeben werden.

In der Vereinigten Staaten, in denen es bis in neunziger Jahre in vielen Bundesstaaten genauso aussah, war ein wesentliches Argument für die Einführung des Waffenscheins für alle, daß sich Journalisten über die Amerika wirksameren Informationsfreiheitsgesetze die Listen der Waffenscheininhaber beschafft haben. Dabei stellte sich oftmals heraus, daß die bewilligten Antragsteller entweder Wahlkampfspender waren oder einfach reich an Geld und Einfluß, in einigen besonders peinlichen Fällen sogar prominente fanatische Waffengegner. Leider wird, auch wenn wir bei der Informationsfreiheit in Deutschland Fortschritte machen, ein Antrag auf die Namen der Waffenscheinbesitzer mit Sicherheit mit dem Hinweis auf den Datenschutz umgebügelt; vielleicht käme man ja aber noch an eine Liste der Berufe o.Ä. Vielleicht werde ich das einmal für ein Land mit relativ wenigen zuständigen Behörden versuchen, wenn ich die Zeit finde.

Überhaupt ist es mit der Kombination aus Notwendigkeit, also erhöhter Gefährdung, und Eignung der Waffe zur Abwendung dieser Gefahr ja so eine Sache. Sicher mögen Politiker, Verbandsfunktionäre, Spitzenmanager, Richter und ähnliche Berufsgruppen einem höheren Risiko eines Mordanschlags oder Entführung ausgesetzt sein als der Normalbürger. Aber zur Abwehr von gut geplanten Anschlägen, vielleicht mit Sprengmitteln oder aus dem Hinterhalt, ist eine gesicherte und/oder entspannte, vielleicht noch nicht einmal durchgeladene, Pistole im Holster nur wenig geeignet. Sehr gut geeignet ist diese Pistole dagegen zur Abwehr von gewöhnlicher Opportunitätskriminalität, z.B. ungezielter Mord, Raub oder Vergewaltigung. Diesen Risiken sind aber Normalbürger und soziale Randgruppen vielmehr ausgesetzt als die sozialen Eliten. Dementsprechend sollte man eigentlich wenn es wirklich nach Notwendigkeit und Eignung ginge, erwarten, daß jemand der mangels Geld in einer schlechten Gegend wohnen und nachts zu Fuß von der Arbeit gehen muß, eher einen Schein bekommt, als jemand der im Villenviertel wohnt und mit dem womöglich noch gepanzerten Auto zur Arbeit fahren kann. Das ist aber wohl nicht der Fall. Insofern habe ich schon den dringenden Verdacht daß in Deutschland und anderswo soziale Stellung, Verbindung, Einfluß und Wohlstand, vielleicht manchmal auch Korruption und Vetternwirtschaft, mehr Einfluß auf die Scheinvergabe haben als die wirkliche Kombination aus Gefährdung und Eignung einer Waffe zu deren Abwehr.

:appl::appl::appl:

Geschrieben

leute! was schreibt ihr denn da für sachen?!

hier sind doch alle leute gleich...............

und einige sind eben gleicher! :peinlich:

Diese Peinlichkeit ist aber genau das, was wir anprangern müssen. In Amerika gab es in den letzten dreißig Jahren eine große Veränderung, nach der unbescholtene Bürger jetzt in den meisten Bundesstaaten einen Waffenschein bekommen können. 1976 war das z.B. in Texas, wo das Tragen von Kurzwaffen ein Jahrhundert lang verboten war, praktisch genauso undenkbar wie es das heute in Deutschland ist.

Was die Veränderung gebracht hat war nicht so sehr die verfassungsmäßige Garantie des Waffenbesitzes, die vor den allermeisten amerikanischen Gerichten nicht das Papier wert ist, auf dem sie gedruckt wird (der oberste Gerichtshof macht es sich noch einfacher und weigert sich einfach routinemäßig, entsprechende Fälle zur Entscheidung anzunehmen). Die Veränderung kam zu einem großen Teil deshalb, weil Bürger und Journalisten die unglaubliche Verlogenheit der Scheinvergabe nach angeblicher Eignung und Gefährdung ans Licht gebracht haben, die in der Praxis nichts anderes heißt, als daß das Leben von Menschen mit Geld und Verbindungen dem Staat mehr wert ist, als das Leben von tatsächlich gefährdeteren Bürgern, die eben nicht über das erforderliche Maß an Geld, Verbindung und Schamlosigkeit verfügen.

Geschrieben

Die Veränderung kam zu einem großen Teil deshalb, weil Bürger und Journalisten die unglaubliche Verlogenheit der Scheinvergabe nach angeblicher Eignung und Gefährdung ans Licht gebracht haben.......

tja, das ist auch schön daß die es dort geschafft haben. wird aber so wohl nicht bei uns geschehen. der staat und der geldadel haben angst um ihre pfründe. bewaffnete bürger sind hier wohl (scheinbar) eher hinderlich. in amerika mit seinen zahlreichen militia-vereinigungen ist eigendlich auch nur immer ein ringen um boden zu beobachten. möchte wetten das der amerikanische bonze an sich die bürger auch nicht so gerne unter waffen sieht. bei denen ist der waffenbesitz aber -aus staatlicher sicht- wohl auch schon lange aus dem ruder gelaufen. die jetzt wieder alle zu entwaffnen wäre nahezu unmöglich. bürgerkriegsartige zustände wären hier wohl die folge.

nichtsdestotrotz heist dies nicht das im hintergrund nicht daran gearbeitet wird. geschichten wie ruby ridge und waco beweisen dies eindrucksvoll.

der weltweite private waffenbesitz ist in akuter gefahr und immer wieder werden irgendwelche fadenscheinige gründe gefunden weiter die daumenschrauben anzuziehen.

ich behaupte einfach mal das hier nur versucht wird den bürger unten zu halten um ihn immer weiter auszusaugen damit immer weniger immer reicher werden können.

hierbei ist privater waffenbesitz- und ganz besonders das führen- nicht förderlich.

an alle die welche jetzt aufschreien und sagen: spinner!paranoiker!

kann sein, wir werden es sehen!

Geschrieben

tja, das ist auch schön daß die es dort geschafft haben. wird aber so wohl nicht bei uns geschehen. der staat und der geldadel haben angst um ihre pfründe. bewaffnete bürger sind hier wohl (scheinbar) eher hinderlich.

Das war aber bei den Amis vor dreißig Jahren genauso und ist immer noch so, und sie haben es geschafft. Wer resigniert und sich fügt hat schon im Voraus verloren!

Geschrieben

Unsere deutsche Pein-lichkeit versteckt sich hier im WaffG: <_<

§ 55

Ausnahmen für oberste Bundes- und Landesbehörden, Bundeswehr, Polizei und Zollverwaltung, erheblich gefährdete Hoheitsträger sowie Bedienstete anderer Staaten

(1) Dieses Gesetz ist, wenn es nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, nicht anzuwenden auf

1. die obersten Bundes- und Landesbehörden und die Deutsche Bundesbank,

2. die Bundeswehr und die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte,

3. die Polizeien des Bundes und der Länder,

4. die Zollverwaltung und deren Bedienstete, soweit sie dienstlich tätig werden.

Bei Polizeibediensteten und bei Bediensteten der Zollverwaltung mit Vollzugsaufgaben gilt dies, soweit sie durch Dienstvorschriften hierzu ermächtigt sind, auch für den Besitz über dienstlich zugelassene Waffen oder Munition und für das Führen dieser Waffen außerhalb des Dienstes.

(2) Personen, die wegen der von ihnen wahrzunehmenden hoheitlichen Aufgaben des Bundes oder eines Landes erheblich gefährdet sind, wird an Stelle einer Waffenbesitzkarte, eines Waffenscheins oder einer Ausnahmebewilligung nach § 42 Abs. 2 eine Bescheinigung über die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Waffen oder Munition sowie eine Bescheinigung zum Führen dieser Waffen erteilt. Die Bescheinigung ist auf die voraussichtliche Dauer der Gefährdung zu befristen. Die Bescheinigung erteilt für Hoheitsträger des Bundes das Bundesministerium des Innern oder eine von ihm bestimmte Stelle.

(3) Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf Bedienstete anderer Staaten, die dienstlich mit Waffen oder Munition ausgestattet sind, wenn die Bediensteten im Rahmen einer zwischenstaatlichen Vereinbarung oder auf Grund einer Anforderung oder einer allgemein oder für den Einzelfall erteilten Zustimmung einer zuständigen inländischen Behörde oder Dienststelle im Geltungsbereich dieses Gesetzes tätig werden und die zwischenstaatliche Vereinbarung, die Anforderung oder die Zustimmung nicht etwas anderes bestimmt.

(4) Auf Waffen oder Munition, die für die in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Stellen in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht oder hergestellt und ihnen überlassen werden, ist § 40 nicht anzuwenden.

(5) Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, eine dem Absatz 1 Satz 1 entsprechende Regelung für sonstige Behörden und Dienststellen des Bundes treffen. Die Bundesregierung kann die Befugnis nach Satz 1 durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, auf eine andere Bundesbehörde übertragen.

(6) Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung eine dem Absatz 5 Satz 1 entsprechende Regelung für sonstige Behörden und Dienststellen des Landes treffen.

Die Landesregierungen können die Befugnis nach Satz 1 durch Rechtsverordnung auf andere Landesbehörden übertragen.

§ 56

Sondervorschriften für Staatsgäste und andere Besucher

Auf

1. Staatsgäste aus anderen Staaten,

2. sonstige erheblich gefährdete Personen des öffentlichen Lebens aus anderen Staaten, die sich besuchsweise im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhalten, und

3. Personen aus anderen Staaten, denen der Schutz der in den Nummern 1 und 2 genannten Personen obliegt,

ist <A href="http://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html#P10">§ 10 und Abschnitt 2 Unterabschnitt 5 nicht anzuwenden, wenn ihnen das Bundesverwaltungsamt oder, soweit es sich nicht um Gäste des Bundes handelt, die nach § 48 Abs. 1 zuständige Behörde hierüber eine Bescheinigung erteilt hat. Die Bescheinigung, zu deren Wirksamkeit es der Bekanntgabe an den Betroffenen nicht bedarf, ist zu erteilen, wenn dies im öffentlichen Interesse, insbesondere zur Wahrung der zwischenstaatlichen Gepflogenheiten bei solchen Besuchen, geboten ist. Es muss gewährleistet sein, dass in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbrachte oder dort erworbene Schusswaffen oder Munition nach Beendigung des Besuches aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht oder einem Berechtigten überlassen werden. Sofern das Bundesverwaltungsamt in den Fällen des Satzes 1 nicht rechtzeitig tätig werden kann, entscheidet über die Erteilung der Bescheinigung die nach § 48 Abs. 1 zuständige Behörde. Das Bundesverwaltungsamt ist über die getroffene Entscheidung zu unterrichten.

Ich denke nicht, dass u.a.ein gewisser ehemaliger Hamburgischer Innenminister WBK und WS hatte. :huh:
Geschrieben

Eine kurze Übersetzung aus Don Kates: 'Handgun Prohibition and the Original Meaning of the Second Amendment':

"Obwohl solche Waffenscheine offiziell nur verfügbar sind, wenn man ein 'einzigartiges Bedürfnis' zeigen kann, eine Verteidigungswaffe zu tragen, besteht die Liste der Waffenscheininhaber aus Menschen, die mehr für ihren politischen Einfluß, Wohlstand und soziale Prominenz bekannt sind als für ihren Wohnsitz in Gegenden mit hoher Kriminalität. Zusammen mit Arthur Ochs Sulzberger fanden sich auf der Liste solche bekannten Advokaten eines Waffenverbots wie Nelson Rockefeller und John Lindsay. Die Psychologin Joyce Brothers, deren öffentliche Position es ist, daß Männer Fausfeuerwaffen besitzen um sexuelle Störungen zu kompensieren, war nicht auf der Liste. Ihr Mann war es.

[...]

Solche Anomalien sind der Durchsetzbarkeit von Fausfeuerwaffenverboten/-konfiskationen besonders hinderlich. Wie kann man den Bewohner einer Gegend mit hoher Kriminalitätsrate überzeugen, das aufzugeben, was er für den einzigen wirklichen Schutz seiner Familie hält, wenn Menschen, die in Hochsicherheitsgebäuden in den von der Polizei am besten geschützten Gegenden der Stadt wohnen, das Privileg haben, diesen Schutz nicht aufzugeben? Wie kann man ihn von der Vorstellung abbringen, daß Feuerwaffen Sicherheit geben, wenn es sich herausstellt, daß viele derjenigen, die diese Vorstellung so verächtlich angegriffen haben, wirklich nur meinen, daß Faustfeuerwaffen für diejenigen Menschen nutzlos seien, denen der besondere Einfluß fehlt, der nötig ist um sich einen Waffenschein zu sichern."

Oder auf deutsche Verhältnisse übertragen: Wenn der Hamburger Innensenator, der ohnehin schon Personenschutz hat, zu seiner Sicherheit eine Pistole trägt und wenn sicher der eine oder andere Politiker auf etwas weniger auffällige Weise auch eine trägt wenn er gerade keinen Personenschutz hat, wie kann man dann erwarten, daß das Mädchen, das wegen ihrer Beziehung zu einem Deutschen fürchten muß, von der eigenen Familie ermordet zu werden, oder der Tankstellenkassierer, der schon dreimal unter Gewaltandrohung ausgeraubt wurde, keine tragen, legal hin oder her?

Ich will selbstverständlich niemanden dazu auffordern, irgendwelche Gesetze zu verletzen, und ich halte mich auch selber an die einschlägigen Gesetze. Aber ich kann durchaus verstehen, wenn der eine oder andere friedliebende Bürger es anders handhabt wenn er sieht, wie diejenigen, die die Gesetze machen, sich selbst davon ausnehmen.

Geschrieben

Vielleicht ist es an der Zeit, dass Opfer von Gewaltaten (oder im schlimmsten Fall die Hinterbliebenen) den Staat im Allgemeinen und die Beamte der Waffenschein ausstellenden Behoerde im Besonderen auf Schadenersatz verklagen.

Was diese Damen und Herren betreiben ist schlichtweg verfassungswidrig (denn das Recht auf Notwehr ist in jeder demokratischen Verfassung verankert) und erfuellt meines Erachtens schon laengst den Straftatbestand der Noetigung.

Denn wenn ein unbescholtener Buerger auf sein Gott- und verfassungsgegebenes Recht auf Notwehr nicht verzichten will, so wird er genoetigt sich in die Illegalitaet zu bewegen.

Ich bin ueberzeugt, dass das Waffengesetz in vielen Punkten verfassungwidrig ist.

Waere nicht schlecht wenn mal einige waffenbesitzende Anwaelte sich zusammen an einem Tisch setzen wuerden, um die Verfassungskonformitaet des Waffengesetzes durchzudiskutieren.

Gruss, libertyswiss.

Geschrieben

Vielleicht ist es an der Zeit, dass Opfer von Gewaltaten (oder im schlimmsten Fall die Hinterbliebenen) den Staat im Allgemeinen und die Beamte der Waffenschein ausstellenden Behoerde im Besonderen auf Schadenersatz verklagen.

Was diese Damen und Herren betreiben ist schlichtweg verfassungswidrig (denn das Recht auf Notwehr ist in jeder demokratischen Verfassung verankert) und erfuellt meines Erachtens schon laengst den Straftatbestand der Noetigung.

Denn wenn ein unbescholtener Buerger auf sein Gott- und verfassungsgegebenes Recht auf Notwehr nicht verzichten will, so wird er genoetigt sich in die Illegalitaet zu bewegen.

Ich bin ueberzeugt, dass das Waffengesetz in vielen Punkten verfassungwidrig ist.

Waere nicht schlecht wenn mal einige waffenbesitzende Anwaelte sich zusammen an einem Tisch setzen wuerden, um die Verfassungskonformitaet des Waffengesetzes durchzudiskutieren.

Gruss, libertyswiss.

Du hast in der Sache recht, die Strategie kannst Du trotzdem vergessen. Die Amis haben das ausdrückliche Recht auf Waffen nicht nur in der Bundesverfassung, wo man vielleicht noch über die Bedeutung der Vorschrift streiten kann, sondern auch in den meisten Staatsverfassungen, wo die Bedeutung recht eindeutig ist. Trotzdem gab es in den vergangenen fünfzig Jahren dutzende Fälle, in denen sich die Gericht nicht einmal die Mühe gemacht haben, das Argument der verfassungsmäßigen Garantie ernsthaft zu prüfen. In jüngster Vergangenheit, gab es dann einen Fall, in dem ein Gericht dieses Recht anerkannt und durchgesetzt hat und einen Fall in dem ein Gericht zum gegenteiligen Ergebnis kam, aber immerhin einigermaßen ernsthaft argumentiert hat.

Die Veränderungen zum besseren in Amerika kamen vom Volk und wurden über den Weg der Gesetzgebung durchgesetzt, und falls sich in Europa etwas bessert wird es da auch so sein. Es gibt da den schönen Spruch, daß jedes Volk die Gesetze habe, die es verdient. Das ist zwar hart für die Minderheiten, hat aber trotzdem etwas Wahres.

Genau deshalb hätten wir z.B. den oben erwähnten Hamburger Innensenator fragen müssen, wie es denn kommt, daß er dem Volk empfiehlt, die Polizei zu rufen, während er, der von der Polizei einen wirksamen Personenschutz bekommen kann, sich trotzdem lieber auf die Pistole am Mann verläßt. Wenn er wirklich geglaubt hat, daß die Polizei zu rufen der wirksamste Schutz gegen Verbrechen sei, dann hätte er einen schönen Anfang machen können, wenn er seine eigene Pistole abgegeben und durch ein Telephon ersetzt und seine Personenschützer zum Wohle der Allgemeinheit in den Streifendienst entlassen hätte.

Verfassungsgarantien sind nur etwas wert, wenn sie in der Herzen der Bürger leben. Deshalb muß man da den Anfang machen.

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