Zum Inhalt springen
Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Bedürfnis für WBK § 14 Abs. 4


madmaxde

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

bräuchte dringend eure Hilfe!!!

nachdem mir unser Verband meinen Antrag auf Erteilng einer (gelb) WBK nach § 14 Abs. 4 WaffG befürwortete und auch sonst alles in Ordnung war, ging ich frohen Mutes zur Behörde um beim SB die WBK zu beantragen.

Dieser schaute mich nur recht treuherzig (oder war´s treudoof) an und meinte lapidar, dass ich mir zusätztlich zu der Verbandsbestätigung meines Bedürfnisses noch eine gute Begründung für ihn einfallen lassen sollte, da ihm die Bestätigung des Verbandes alleine nicht ausreicht.

Jetzt stehe ich da! Was soll ich ihm den nun noch erzählen?

Kann er das überhaupt zusätzlich verlangen?

Für eine schnelle Hilfe wäre ich sehr dankbar...

Geschrieben

Dieser schaute mich nur recht treuherzig (oder war´s treudoof) an und meinte lapidar, dass ich mir zusätztlich zu der Verbandsbestätigung meines Bedürfnisses noch eine gute Begründung für ihn einfallen lassen sollte, da ihm die Bestätigung des Verbandes alleine nicht ausreicht.

Jetzt stehe ich da! Was soll ich ihm den nun noch erzählen?

Kann er das überhaupt zusätzlich verlangen?

Für eine schnelle Hilfe wäre ich sehr dankbar...

Dein Sachbearbeiter hat nicht das Recht, von dir eine gesonderte Begründung zu verlangen.

Solche selbstherrlichen Beamten gehören über die offiziellen Kanäle auseinander genommen.

Du reichst jetzt erstmal den Antrag ein und wartest auf die WBK.

Wenn er tatsächlich versucht, dir die WBK zu verweigern, dann soll er dir eine Rechtsgrundlage nennen (was er natürlich nicht kann).

Geschrieben

Sehe ich auch so: Antrag abgeben und sich eine Wiedervorlage von drei Monaten eintragen. Nach den drei Monaten Untätigkeitsklage erheben.

Kommst Du aus Köln?

Viel Erfolg!

Geschrieben
Ob meine Rechtschutzversicherung das bezahlt ist aber fraglich :-(

Welche Rechtsschutz? Normale Rechtsschutz zahlt nicht, aber es gibt einige Waffenrechtschutzversicherung z.B. als FWR- Mitglied mit WO-Rabatt.

Bitte beachte evtl Wartezeiten!

Geschrieben

Bayern ist aber insgesamt etwas liberaler. Kommt wahrscheinlich daher, dass dort traditionell mehr Jäger unterwegs sind.

Ob die Rechtschutz zahlt hängt natürlich von Deinem Vertrag ab. Du scheinst jedenfalls nicht in der ÖRAG zu sein. Jetzt noch abschliessen hilft für den Fall nicht mehr. Aber für den nächsten....

Geschrieben

Aber letzendlich müsste ich "mein Recht" doch dann einklagen, oder. Ob meine Rechtschutzversicherung das bezahlt ist aber fraglich :-(

Warte erst einmal ab, ob der Sachbearbeiter wirklich so verrückt ist, dir offiziell die WBK zu verwehren.

Geschrieben

Welche Rechtsschutz? Normale Rechtsschutz zahlt nicht, aber es gibt einige Waffenrechtschutzversicherung z.B. als FWR- Mitglied mit WO-Rabatt.

Bitte beachte evtl Wartezeiten!

by the way:

Gibts ne Rechtsschutzversicherung AUSSER FWR die sich mit Waffenbelangen auskennt und diese auch vertritt?

Oder gibts NUR FWR in so einem Fall?

Meine Freundin und ich wollen auch noch eine Rechtsschutzversicherung abschliessen.

Ich denke diese Frage ist auch für den Fred-Starter sehr interessant.

IMI

Geschrieben

by the way:

Gibts ne Rechtsschutzversicherung AUSSER FWR die sich mit Waffenbelangen auskennt und diese auch vertritt?

IMI

Seit wann vertritt die Rechtsschutzversicherung dich? Die Zahl doch nur den Anwalt!

Meines Wissens gibt / gabe es drei Versicherungen:

FWR mit WO-Rabatt

VDW

und irgendwas zusammen mit dem DWJ

Geschrieben

Jetzt stehe ich da! Was soll ich ihm den nun noch erzählen?

"Ich beantrage eine WBK für Sportschützen nach § 14 WaffG da ich ein Bedürfnis nachweisen kann und die formalen sowie persönlichen Voraussetzungen erfülle".

Dieser schaute mich nur recht treuherzig (oder war´s treudoof) an und meinte lapidar,

Du machst das schriftlich .

Ich bin selber Verwaltungsbeamter und sage deshalb schon immer dass es leichter ist zu versuchen einen Antragsteller mündlich mürbe zu machen (mündliche Auskünfte zählen eh nicht) als den Antrag schriftlich und rechtlich sauber korrekt abzulehnen.

Geschrieben

Dieser schaute mich nur recht treuherzig (oder war´s treudoof) an und meinte lapidar, dass ich mir zusätztlich zu der Verbandsbestätigung meines Bedürfnisses noch eine gute Begründung für ihn einfallen lassen sollte, da ihm die Bestätigung des Verbandes alleine nicht ausreicht.

Jetzt stehe ich da! Was soll ich ihm den nun noch erzählen?

Was du sollst? Hm, Füße küssen und abschlecken, Garten umgraben, Haus streichen, täglich eine Schleimspur im Amt hinterlassen... was weiß denn ich?

Ich kann nur sagen, was andere machen.

Carcano

Geschrieben

so wie es dann jetzt aussieht, kann ich dann ohne Klage meine WBk "gelb" vergessen

Nun lass Dich doch nicht gleich ins Bockshorn jagen!

1.) Als Legalwaffenbesitzer solltest Du grundsätzlich über eine entsprechende Verwaltungsrechtsschutzversicherung nachdenken. Mehr dazu HIER bei WO!

2.) Nur weil Dein Sachbearbeiter das gerne hätte, mußt Du nicht gleich springen, nur weil er bellt. Du reichst Deinen Antrag ein. (Im Zweifelsfall per Post.) Wenn er den ablehnen will, benötigt er dafür eine Rechtsgrundlage. Diese MUSS in der Ablehnung angegeben sein. Stichwort: Rechtsmittelfähiger Bescheid.

3.) Je nachdem, ob Du bereit bist für "die Gelbe" vor Gericht zu ziehen, würde ich jetzt die FWR-RS abschließen, und dann den Antrag stellen. Bisher ist ja noch nichts passiert. Ich bin nicht sicher, ob Du eine weitere Frist abwarten musst, das solltest Du natürlich vorher klären und ggf. noch abwarten.

Geschrieben

Gibts ne Rechtsschutzversicherung AUSSER FWR die sich mit Waffenbelangen auskennt und diese auch vertritt?

Oder gibts NUR FWR in so einem Fall?

- DWJ

- BSSB (doch, wirklich)

- BDS LV-IV (NRW)

- vdW

Carcano

Geschrieben

Ob der das wirklich durchzieht, wird man sehen. Ausserdem, wird er sicher verlieren (bzw der Staat), daher wirds Dich in Endeffekt auch ohne RSV nichts kosten.

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde sollte uebrigens unabhaengig davon gleich mal rausgehen, wenn er sich wirklich querstellt.

Geschrieben

- DWJ

- BSSB (doch, wirklich)

- BDS LV-IV (NRW)

- vdW

Carcano

Ist aber DOCH alles aus der Waffenecke...

Gibts keine "normale" RV die auch Kosten bei Streitigkeiten in Waffenangelegenheiten zahlt?

IMI

Geschrieben

Ist aber DOCH alles aus der Waffenecke...

Gibts keine "normale" RV die auch Kosten bei Streitigkeiten in Waffenangelegenheiten zahlt?

IMI

Im Regelfall sind Verwaltungsverfahren bei einer "normalen RS" ausgeschlossen, steht in den Bedingungen drin, es kann natürlich sein, das es auch Ausnahmen gibt.

Geschrieben

Bei DEM Sachverhalt sollte eine Anfrage ans Bayrische IM Abteilung Waffenrecht bereits völlig ausreichend sein B) .

Dort sitzt nämlich jemand , der auch uns hier bekannt ist und der eine sehr vernünftige und anwendbare Rechtsauffassung vertritt und pflegt :icon14: .

Wenn der SB für die Praktizierung seiner "eigenartigen Rechtsauslegung" in Eurer Gegend schon bekannt ist , dann kann ich nur sagen : Selbst schuld wenn da nicht die Vereine dafür sorgen , daß dessen Mätzchen auch weiter oben bekannt werden und er mal "zurechtgestaucht" wird :peinlich: .

Wenn man solchem Treiben tatenlos zusieht , braucht man sich nicht wundern , wenn es immer dreister wird :rolleyes:

Mouche

Geschrieben

Apropos RSV:

Ich habe letztes Jahr (25.06.05) einen Antrag auf die gelbe WBK gestellt, der Antrag wurde aber mit einer schwachsinnigen Begründung abgelehnt, weswegen die Sache jetzt vom VG entschieden wird (vermutlich Ende September bis Anfang Oktober). Wenn ich dann nun Recht bekomme und die gelbe WBK erteilt werden muss, wird sie NRW-typisch sehr wahrscheinlich die 2/6 Regel, sowie die Beschränkung auf drei Waffen der gleichen Art enthalten. Habe für Anfang Juli 2006 die RSV von der Örag abgschlossen. Wird die RSV dann die im Anschluss an die Ausstellung notwendige Klage bezahlen oder nicht?

Geschrieben

...Wird die RSV dann die im Anschluss an die Ausstellung notwendige Klage bezahlen oder nicht?

Ich würde sagen: JA, denn es ist ein neuer "Vorgang", Du schliesst die RSV ja nicht erst ab, wenn Du den doofen Eintrag auf der Gelben hast, sondern schon davor.

IMI

Geschrieben
Ist aber DOCH alles aus der Waffenecke...

Gibts keine "normale" RV die auch Kosten bei Streitigkeiten in Waffenangelegenheiten zahlt?

Das Paket von der Örag befindet sich (imho) in einem preislich wirklich angemessenen Rahmen (die anderen kenne ich nicht genau genug). Dinge wie anwaltliche Beratung im Vorwege einer gebührenpflichtigen Ablehnung dürften (insbesondere in Waffendingen) bei anderen, die nicht aus der Waffenecke kommen schwer zu bekommen sein.

Geschrieben

Hollo zusammen.Kann ich die Örag versicherung auch jetzt schon abschließen obwohl ich noch keinem verband angehöre???Ich werde erst jetz bald einem BDS verein beitreten und wüßte mich da doch schon rechtlich abgesichert. :gutidee:

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.