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IGNORED

privater Waffenverkauf: Reihenfolge des Umtragens


Nasenmann

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Tag zusammen,

ich möchte von einem Schützenbruder eine Waffe kaufen.

Wie geht das Umtragen vonstatten?

Ich gehe mit der WBK des Verkäufers in meiner Stadt zur zuständigen Behörde, die streichen die Waffe auf der Verkäufer WBK und tragen sie in meine WBK ein.

Danach geht der Verkäufer innerhalb von 2 Wochen zu seiner Behörde und gibt den Verkauf bekannt.

Ist dies richtig so?

MfG

Nase

Geschrieben

Tag zusammen,

ich möchte von einem Schützenbruder eine Waffe kaufen.

Wie geht das Umtragen vonstatten?

Ich gehe mit der WBK des Verkäufers in meiner Stadt zur zuständigen Behörde, die streichen die Waffe auf der Verkäufer WBK und tragen sie in meine WBK ein.

Danach geht der Verkäufer innerhalb von 2 Wochen zu seiner Behörde und gibt den Verkauf bekannt.

Ist dies richtig so?

MfG

Nase

Wenn ich davon ausgehe, das der entsprechende Voreintrag beim Käufer/ bzw. bei Erwerb auf Neugelb die WBK vorhanden ist, ja.

Allerdings hat deine Behörde nix in der WBK des Verkaufers zu streichen. Das macht seine Behörde wenn er den Verkauf bekannt gibt.

Am besten einen kaufvertrag machen, erspart das rumgerenne mit "fremden" Wbk´s!

Geschrieben

Hallo,

wie Karl schon sagte: Jeder geht mit seiner WBK zu seiner Behörde. Der Käufer nimmt die WBK des Verkäufers nur in seine Hände um sich zu vergewissern, das dieser eine EWB vorliegen hat. Der Käufer trägt dort nichts ein und überlässt diese sofort wieder dem Verkäufer.

Gruss

Heinz

Geschrieben

Nabend zusammen,

blöde Frage: Wenn ich ohne WBK beim SB auftauche, woher soll dieser die Waffennummer wissen?

Kann demnach nicht schaden, die WBK vom Verkäufer dabei zu haben, richtig?

Voreintrag ist im übrigen vorhanden und wir reden über die grüne WBK.

Danke und Gruß

Nase

Geschrieben

Manchmal kann es recht hilfreich sein unwesentliche Merkmale wie Vorbesitzerdetails, WKK Information, Kaliber, Waffentyp, Hersteller und Seriennummer zu notieren.

Oder vorher ein paar Jahre Mastermind trainieren. Dann kannst Du die Details aus dem Gedächtnis vorsingen...

Geschrieben

Nabend zusammen,

blöde Frage: Wenn ich ohne WBK beim SB auftauche, woher soll dieser die Waffennummer wissen?

Kann demnach nicht schaden, die WBK vom Verkäufer dabei zu haben, richtig?

Voreintrag ist im übrigen vorhanden und wir reden über die grüne WBK.

Danke und Gruß

Nase

Blöde Antwort: Selbst mit WBK weißt Du im Zweifelsfall nicht die Waffennummer! ;) Da gibt es so viele falsche Einträge, das glaubt man fast nicht. :peinlich: Aus meiner Erfahrung heraus ist es sehr sinnvoll, sich die wichtigen Details der Waffe aufzuschreiben und zur Behörde mitzunehmen! :gutidee:

Gruß

XP - 100

Geschrieben

wbk nr. und ausstellende behörde des verkäufers, dazu natürlich die daten der waffe aufschreiben, zu deiner behörde gehen und für dich ist alles klar.

der verkäufer macht das selbe und geht zu seiner behörde.

ein und austrag sowie abgleich untereinander machen die jeweiligen behörden

Geschrieben

Oftmals wird auch das Überlassungsdatum nicht angegeben. Wenn ein Waffenhändler Überlasser war, muss dieser ohnehin an die Behörde des Erwerbers melden. Von privat zu privat am besten Kopie des Kaufvertrags vorlegen, Erwerb/Überlassung kann aber auch anderweitig formlos angezeigt werden.

Geschrieben

...Erwerb/Überlassung kann aber auch anderweitig formlos angezeigt werden.

Eben, denn die Behörden sollten dann eh´ nochmal ihre Daten miteinander abgleichen :rotfl2::rotfl2::rotfl2:

IMI

Geschrieben

Die meisten Behörden haben auch spezielle Formulare, die man mitnehmen kann, wo der Besitzwechsel einer Waffe eingetragen wird, da kommen dann alle relevanten Daten rein und die Unterschrift von Käufer und Verkäufer drunter,jeder geht mit seinem Formular zu seinem Amt und läßt dort seine WBK ändern.

Gruß

Bounty

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