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IGNORED

Neue gelbe WBK - Verfall nach 12 Monaten ohne Eintrag?


ripper

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Hallo an alle,

stimmt das so oder nicht? Ich habe aus dem Umfeld meines Sachbearbeiters gehört, daß nach einem Jahr (nach Ausstellungsdatum) die (neue Gelbe) WBK ungültig wird, wenn bis dahin nicht eine Waffe eingetragen wurde.

Und falls ja, gibts dazu eine Rechtsgrundlage?

Grüsse, RIP

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Hallo an alle,

stimmt das so oder nicht? Ich habe aus dem Umfeld meines Sachbearbeiters gehört, daß nach einem Jahr (nach Ausstellungsdatum) die (neue Gelbe) WBK ungültig wird, wenn bis dahin nicht eine Waffe eingetragen wurde.

Und falls ja, gibts dazu eine Rechtsgrundlage?

Grüsse, RIP

Das wurde früher bei manchen schon so gehandhabt.

Begründung: Du brauchst ja bei der "neuen" eine Verbandsbestätigung, fast ein Bedürfnis für die Ausstellung und den ERSTantrag. Sprich Du beantragst ja z.b. die gelbe weil du ein bestimmtes Repetiergewehr kaufen willst.

Jetzt hast Du das nach einem Jahr nicht gekauft sagt das Amt das Bedürfnis/Antragsgrund ist weggefallen.

Machs einfach wie ich: Anschütz Einzellader (o.ä.) für 35 Euro kaufen und als Platzhalter behalten.

Der Käse ist erledigt und den Rest kannste kaufen ohne vorher zu fragen.

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Ich habe aber für meine Neue Gelbe KEINE bestimmte Waffe angegeben, die ich kaufen möchte, sondern lediglich die Neue Gelbe beantragt.

Ich hab auch noch nix darauf gekauft - seit nunmehr üner 7 Monaten :o

IMI

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stimmt das so oder nicht? Ich habe aus dem Umfeld meines Sachbearbeiters gehört, daß nach einem Jahr (nach Ausstellungsdatum) die (neue Gelbe) WBK ungültig wird, wenn bis dahin nicht eine Waffe eingetragen wurde.

Und falls ja, gibts dazu eine Rechtsgrundlage?

kann ich mir ned vorstellen.

zumindest bei meiner steht ja auch weder ein voreintrag drin, noch irgendein entsprechendes datum bzw. frist. wie imi schon sagte wurde auch bei mir keine waffe beantragt sondern eine sportschützen-wbk.

rechtlich ist mir demnach auch nix bekannt ...

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IMHO verfällt die neue gelbe WBK im geschilderten Fall so lange nicht, wie der Erlaubnisinhaber im Verein Mitglied ist, der einem anerkannten Verband angehört.

Bedürfniswegfall hier zu sehen, nur weil nix gekauft wird, halte ich für mehr als übertrieben. :icon13:

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GENAU!!! Welch enormes Gefahrenpotential!!!! :rotfl2:

LACHT NICHT!!! :peinlich:

Googlet lieber nach Kennesaw, Georgia! :gutidee:

Es gibt nichts gefährlicheres als grundsätzlich unbewaffnete, gesetzestreue Menschen. :shok:

Anders ausgedrückt; nichts bedroht mich mehr als der Umstand, dass meine Nachbarn nicht bis an die Zähne bewaffnet sind. :mad1:

Euer Mausebaer

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Das wurde früher bei manchen schon so gehandhabt.

Begründung: Du brauchst ja bei der "neuen" eine Verbandsbestätigung, fast ein Bedürfnis für die Ausstellung und den ERSTantrag. Sprich Du beantragst ja z.b. die gelbe weil du ein bestimmtes Repetiergewehr kaufen willst.

Jetzt hast Du das nach einem Jahr nicht gekauft sagt das Amt das Bedürfnis/Antragsgrund ist weggefallen.

Machs einfach wie ich: Anschütz Einzellader (o.ä.) für 35 Euro kaufen und als Platzhalter behalten.

Der Käse ist erledigt und den Rest kannste kaufen ohne vorher zu fragen.

Tolle Sache - im schönen Thüringen muß ich immer noch - auch für jede Einzellader-Langwaffe - ein Bedürfnis meines Verbandes vorlegen, sonst ist nix von wegen Eintrag!(geschehen Januar 2006)

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Ich habe aber für meine Neue Gelbe KEINE bestimmte Waffe angegeben, die ich kaufen möchte, sondern lediglich die Neue Gelbe beantragt.

Ich hab auch noch nix darauf gekauft - seit nunmehr üner 7 Monaten :o

IMI

Wie gesagt, wird UNTERSCHIEDLICH gehandhabt. Aufpasseeee! ;)

Das mit der "Jahresfrist" halt ich zwar auch für eine Verwechslung nach dem Prinzip Stille Post ;) aber mit der von mir genannten Begründung haben sie einem sehr guten Kumpel von mir (nix Hörensagen) die (alte) gelbe nach fast 10 Jahren eingezogen weil er nix drauf hatte.

Einerseits soll man keine schlafenden Hunde wecken, andererseits ist das Fakt .

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