Zum Inhalt springen
Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Neue Gelbe WBK in NRW geht vor Gericht


Dietmar

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

habe am Samstag meine neue Gelbe WBK bekommen.

Mit Zahlkarte, Gebührenbescheid und Formular Erwerb Schußwaffen.

Und ein „Merkblatt für die Beantragung einer Erlaubnis zum Erwerb von Schußwaffen durch Sportschützen“.

Hatte beim RSB/DSB ein Bedürfnis für eine Freie Pistole beantragt.

Habe dann auch gleich am Samstag eine Freie Pistole gekauft.

Gestern zum zuständigen Polizeipräsidium hingefahren und abstempeln lassen.

Fragte beim SB ob es Problemlos wäre z.B. einen Repetieren eintragen zu lassen.

Laut SB „muß“ laut Steegmann :ninja: Erlaß beim Verband ein neues Bedürfnis beantragt werden. :gaga:

Da das ganz klar im Waffengesetz zu 14.4 anders drinsteht werde ich vor Gericht ziehen. :bud:

Bin im Forum Waffenrecht (Nummer 18XXX) und habe eine Örag Rechtschutzversicherung. :gutidee:

Nun meine Frage.

Wieviel von euch aus NWR haben auch das Verwaltungsgericht angerufen?

Wieviel Prozesse laufen noch.

Wieviel haben gewonnen und hat jemand verloren (hoffe und Glaube nicht)?

Was kann mir passieren wenn ich direkt eine laut 14.4 zugelassene Waffe kaufe?

In bezug auf Ordnungwidrigkeit, Zuverlässigkeit.

Gruß Dietmar

Geschrieben

Hallo Dietmar

zuerst mal Glückwunsch zur Gelben WBK.

Sind irgendwelche Einschränkungen darin verzeichnet. Nur das Merkblatt sollte dich doch nicht einschränken. Außer es ist direkt in der WBK oder in einem Begleitschreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung vermerkt. Ansonsten kümmer dich nicht um den Wisch, kauf was das WaffG nach §14 Abs. 4 hergibt und wenn dein SB sich weigert das einzutragen, wird der Steuerzahler einen verlorenen Prozess mehr bezahlen müssen.

Steven

Geschrieben

Was kann mir passieren wenn ich direkt eine laut 14.4 zugelassene Waffe kaufe?

In bezug auf Ordnungwidrigkeit, Zuverlässigkeit.

P.H. wird einen gehörigen Kropf kriegen, die Eintragung/Siegelung verweigern und flux ein Verfaren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz einleiten sofern der Püster schon bei Dir zuhause in Tresor steht.

Den Rest kannst Du dir selbst ausmalen.

Wenn es Dir möglich sein sollte, melde Deinen Hauptwohnsitz im Kreis Mettmann an, dort gibt es diese Einschränkung bezüglich "Neugelb" nicht.

Wenn Du den Rechtsweg beschreiten möchtest: Herr Grützner 244 34 45, Örag hast Du ja!

Gruß

Frank

Geschrieben

Moin!

Wenn Dietmar ganz sicher gehen möchte, läßt er sich die Waffe vom Händler in die WBK eintragen und nimmt sie aber noch nicht mit, sondern läßt sie dort stehen.

Dann ab aufs Amt den Eintrag abholen und gucken, was passiert.

Gegebenenfalls den Rechtsweg beschreiten.

Gruß,

frogger

Geschrieben

P.H. wird einen gehörigen Kropf kriegen, die Eintragung/Siegelung verweigern und flux ein Verfaren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz einleiten

Hallo

wie kann es sein, daß ein Beamter ein Verfahren gegen jemanden einleitet, der sich an das Gesetz hält?

Gibt es nicht so etwas wie Verfolgung Unschuldiger? Vorsatz müsste ja von dem SB gegeben sein. Als Beamter müsste das doch reichen um ihn aus dem Staatsdienst zu entfernen. Ist ja gemeingefährlich der Mann.

Steven

Geschrieben

Leutz wie oft soll ich das noch predigen??? :rolleyes:

Bei solchen "leuchtenden Vorbildern" eines "Musterbeamten" hilft nur eins: mit Dienstaufsichtsbeschwerden zusch......ütten!!!

Daneben natürlich Widerspruch und/oder Klage einreichen, an den IM schreiben, sowie an den Petitionsausschuss des NRW-Landtags.

Es müssen nur genügend Schreiben verfasst werden, dann tut sich auch was!

NOCH ist die "kritische Masse" in NRW anscheinend nicht erreicht.

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist nur vordergründig formlos, fristlos und fruchtlos!

Der betroffene Beamte muss eine ausführliche Stellungnahme dazu verfassen (kostet Zeit und Ärger), sein Vorgesetzter ebenfalls und dann geht die Sache an die vorgesetze Behörde zur Begutachtung und zur Entscheidung darüber (wieder ein paar Beamte beschäftigt, damit sie anderweitig keinen Ärger machen können).

Ein, zwei oder drei Beschwerden werden meistens noch abgebügelt, aber wenn sich diese häufen, dann fragen die Vorgesetzten schon verschärft nach, was das soll und legen dem renitenten Beamten nahe, sich doch um ein besseres Verhältnis zu seiner "Kundschaft" zu bemühen.

Wenn genügend Beschwerden zusammenkommen, haben die Vorgesetzten die Schnauze schnell voll und sorgen für eine Versetzung des Beamten oder weisen diesen ganz offiziell an, in ähnlichen Sachverhalten anders zu entscheiden.

Man braucht zwar ein kleines bisschen Mut, sich mit dem Staatsapparat anzulegen, aber es lohnt sich. Glaubt mir das! B)

Geschrieben

Mannanan mac Lir

Beschwerden über den angesprochenen Referatsleiter hat es in der Vergangenheit mehr als genug gegeben.

Im Zweifelsfall wird er sich mit dem "Steegemann-Erlass" aus der Schlinge ziehen. (benachbarte KPB ignorieren im Übrigen den Erlass einfach, da er aus ihrer Sicht rechtswidrig ist) Der Knabe ist selbst Schütze und mit allen Wassern gewaschen, uns Schützen hat er früher schon sämtliche Steine aus dem Stadtedreieck in den Weg gelegt. Dererlei Probleme gab es bei seinen beiden Vorgänger(inne)n nicht!

Die einzige Möglichkeit bestünde darin das er irgendwann die Treppe hinauf fällt, sprich "wegbefördert" wird.

Gruß

Frank

Geschrieben

Man braucht zwar ein kleines bisschen Mut, sich mit dem Staatsapparat anzulegen, aber es lohnt sich. Glaubt mir das! B)

Sehr lustig, du wohnst nicht in NRW, oder? Restriktive Sachbearbeiter haben in NRW offiziell Rückendeckung vom Innenministerium. Vom ehemaligen IM Behrens gab es eine Weisung sich lieber verklagen zu lassen als irgend jemandem eine Waffe in die Hand zugeben. Der neue IM, Ingo Wolf FDP, hat daran bis jetzt auch nichts geändert. Manche SBs sehen das geradzu als Freibrief die Bürger mit ungesetzlichen Methoden zu schikanieren.

Geschrieben

Hallo sonet

um so wichtiger, jeden rechtlichen Schritt anzuwenden, um solchen gesetzeswidrigen Entscheidungen die Stirn zu bieten. Irtgendwann werden doch die Richter mal ein deutliches Wort sprechen, wenn es schon die Politiker nicht tun.

Steven

Geschrieben

Hallo Dietmar,

mir ging es genauso.

Wie Du bestimmt vom FWR erfahren hast, ist die Aussage deines PP nur eine Rechtsmeinung. Also nix mit Klage, da sie Dir ja noch keine Waffe abgelehnt haben.

Bleibt nur der feststellungsbescheid. Habe ich auch versucht. Aber der wurde vom Verwaltungsgericht nicht anerkannt. Ich solle auf die VwV warten.

Näheres siehe Anhang.

W.pdf

Geschrieben
Der neue IM, Ingo Wolf FDP, hat daran bis jetzt auch nichts geändert.

Habt Ihr NRW-ler den IM Wolf mal persönlich angeschrieben?

Ihn gefragt, wie diese himmelschreienden Zustände in seinem Aufgabenbereich in sein liberales Weltbild passen?

Fragen kostet doch nichts (ausser 55 Cent Porto).

Fragt ihn halt! Irgendwas wird schon dabei rauskommen!

Ausserdem gibt es noch den FDP-MdL Horst Engel, der voll auf unserer Seite steht. Versucht doch mal über ihn an Herrn Wolf ranzukommen.

Geschrieben

Der neue IM, Ingo Wolf FDP, hat daran bis jetzt auch nichts geändert.

Ach nee , tatsächlich -

wie interessant B)

Gab und gibt es hier nicht verschiedene Leute die in FDP Regierungsbeteiligungen den Königsweg zur Lösung aller Probleme zu erkennen glaubten :rolleyes: .

Fragt ihn halt! Irgendwas wird schon dabei rauskommen!

........vermute mal eins der üblichen Politikerstatements : Mit vielen schönen Worten nichts zur Sache gesagt :s82: ....................

Geschrieben

Hallo Leute,

muss sagen, das ich froh bin nicht mehr in NRW zu wohnen.

Wir in Rheinland Pfalz haben da erheblich weniger Probleme. :D

Aber auch bei uns geht die Auslegung von $14- 4 wundersame Wege:

Wir bekommen den Satz in die WBK: :confused:

Der Inhaber dieser WBK ist Mitglied im ... verband und darf nur Waffen dieser Sportordnung

erwerben...

Da ich mir nicht alles von der Behörde gefallen lasse und die ÖRG Rechtschutz habe, klagt mein Anwalt

gegen diesen Eintrag. Jetzt nach ca. 2 1/2 Jahren haben wir auch einen Termin vor dem Verwaltungsgericht.

Bin gespannt, was dabei raus komm :rolleyes:

Geschrieben

Hallo,

hier das „Merkblatt für die Beantragung einer Erlaubnis zum Erwerb von Schußwaffen durch Sportschützen“

als PDF.

Ich kann da keinen Satz im Merkblatt erkennen der den Waffenwechsel von Einzellader KW auf Repetierer LW untersagt.

Das steht leider im Merkblatt das Glockmeister bekommen hat.

Aber sehe ich das richtig das außer Glockmeister keiner gegen die Rechtsbeugung geklagt hat.

Das kann und will ich nicht Glauben.

Gruß Dietmar

Geschrieben

Hallo Dietmar

Dieses Merkblatt ist doch wirklich nicht das Papier wert. Schmeiß es weg oder gib es deinem SB zurück, weil dein Altpapierkontainer voll ist. Das ist irgendeine Privatmeinung, die vom WaffG nicht gedeckt ist. Ich habe auch eine Meinung, die nicht ganz mit dem WaffG einhergeht. Gegen so ein Pamflet kannst du kein Gerichtsverfahren anzetteln. Jeder Richter wird die Klage zurückweisen. Keine Substanz. Richte dich doch nach dem Waffengesetz. Kauf das, was im WaffG §14 Abs. 4 für dich erlaubt wird. Wenn dein SB dir das nicht einträgt und vielleicht gar noch eine Beschlagnahme oder Hausbesuch anordnet, schlag mal mit den Mitteln des Rechtsstaates zurück. Solchen Antridemokraten gehört der Nährboden entzogen.

Steven

Geschrieben

Kleiner Tipp bevor man kostbare Zeit und Mühe investiert, die Suchfunktion hilft auch hier weiter!

Es bringt nix sich in Seiner Meinung hier vor Ort bestärken zu lassen, da es immer ein Einzelfall vor Gericht bleibt!

FWR - gut bin ich auch drin, auch wenn es mir in meiner sache nichts genützt hat....

ÖRAG - dto.

Das aller Wichtigste ist: LASS DIR SCHRIFTLICH EINE ABSAGE ERTEILEN! Wird der SB natürlich verweigern, aber dann bist Du am Zug mit einer DA an seinen Vorgesetzten, Er muß dann antworten!

Was allerdings in seinem Antwortschreiben steht, kann ich Dir jetzt schon sagen....

Den weiteren Weg würde ich dann erst mit einem Anwalt besprechen.

Auch wenn sich hier wieder einige Leute aufpusten, mehr als warten was da kommt kann man zZt. nicht tun. Die Gewinner vorm Amtsgericht sind leider in der Minderheit, zumal die ganze Sache leider von den jeweiligen Innenministerien diktiert wird...

Schilling sei Dank!

Geschrieben

Das steht leider im Merkblatt das Glockmeister bekommen hat.

Um es nochmal klarzustellen, dass ist kein Merkblatt. Es ist die Begründung, auf eine Nachfrage meines Anwalts warum ich auf meiner gelben keine LW mehr ohne Voreintrag erwerben darf. Der Anwalt wurde vom FWR und der Örag gestellt und bezahlt. Leider kann ich im Moment nichts weiter machen, da bereits das Verwaltungsgericht es abgelehnt hat, sich mit dem Fall zu befassen, bevor die VwV da sind.

Es ging hier in Nrw auch nicht nur mir so, sonder auch noch mindestens drei anderen.

Geschrieben
Leider kann ich im Moment nichts weiter machen, da bereits das Verwaltungsgericht es abgelehnt hat, sich mit dem Fall zu befassen, bevor die VwV da sind.

Und ich dachte, die VwV sind nur eine Gebrauchsanweisung und weder für den Bürger noch die Gerichte in irgendeiner Form bindend?

Geschrieben

Und ich dachte, die VwV sind nur eine Gebrauchsanweisung und weder für den Bürger noch die Gerichte in irgendeiner Form bindend?

Genau das dachte ich und der Anwalt auch. Aber das Verwaltungsgericht meinte, dass die VwV Klarheit bringen würden und sich deshalb die Feststellungsklage als Grundlos darstellen würde.

Geschrieben

Genau das dachte ich und der Anwalt auch. Aber das Verwaltungsgericht meinte, dass die VwV Klarheit bringen würden und sich deshalb die Feststellungsklage als Grundlos darstellen würde.

Und das muss man sich bieten lassen? Rechtsstaat? :peinlich:

Geschrieben

Hallo

bei sowas bleibt mir die Luft weg. Irgendein Möchtegerndiktator beim IM NRW macht seinem Zorn gegen legale Waffenbesitzer Luft. Das VG schreitet bei Anrufung nicht ein, sondern verweist auf die irgendwann kommenden VwV, die keinen außer die Beamten interessiert. Junge junge, wir haben Richter.

Also muß jeder, dem der Eintrag wegen soeinem Papier verweigert wird, klagen.

Steven

Geschrieben

Also muß jeder, dem der Eintrag wegen soeinem Papier verweigert wird, klagen.

Steven

genau, aber erst mal klagen können. Die Behörde hat nur eine Rechtsmeinung. Du kannst nur klagen, wenn Du bereits eine Waffe gekauft hast. Dann bist Du aber der Dumme, da Du dich ja gegen eine anderslautende Aussage deiner Behörde wiedersetzt hast.

Sehr verzwickte lage, da sind wir im Augenblick dumm drann.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.