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IGNORED

Neue Gelbe WBK in NRW geht vor Gericht


Dietmar

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gegen eine anderslautende Aussage deiner Behörde wiedersetzt hast

Nö... kaufen und erwerben (im Sinn des WaffG) sind grundlegend verschiedene Dinge... Also: Kaufen, Waffe beim Buma belassen, mit dem Beleg zur Behörde, Eintragung verlangen und dann (ggf.) Achterbahn fahren :chrisgrinst:

Gruß Gromit

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Gast Zwilling

Nö... kaufen und erwerben (im Sinn des WaffG) sind grundlegend verschiedene Dinge... Also: Kaufen, Waffe beim Buma belassen, mit dem Beleg zur Behörde, Eintragung verlangen und dann (ggf.) Achterbahn fahren

Gruß Gromit

Nette Geschichte, du must aber die Zeitschine beachten.

Mein Fall:

Das Verfahren hat einschliesslich Mündlicher Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Stade 4 Jahre gedauert.

Beantragt war eine .22er Pistole für die Bau und Fallenjagd, da die Sportzwaffen wegen fehlender Siecherungseinrichtungen Jagdlich nicht zu führen sind.

Ausgangslage:

1 Sportpistole .22 lfb(FAS, reinrasiger Formel-Renner)

1 Freie Pistole TOZ .22lfb

1 Sportlistole Colt Gold-Cup .45ACP mit WS in .22 lfg

1 Sportrevolver .357 MAG (S&W 686 6")

1 Sportpistole .32 S6W Long (Walter GSP,auch ein Formel-Renner)

1 VL-Revolver .44

Mir vielen hin und Herr, sowie Einrbeitung des RA in die Waffenmaterie (Welche Waffe ist Jadlich einsetzbar, Was gibt die UVV her usw.), Gutachten und Aufarbeitung der Gutachten, Stellungnahmen der Waffenindustrie (gut dass man da einige Adressen kannte) kam es endlich zur Verhandlung. Genau zu dem Zeitpunkt, wie ich in München die DM schiessen wollte :00000733::peinlich::mad: )

Nachdem wir alle Waffen durgeackert hatten (und der Dinstellenleier des LK dabei ziemlich alt aus sah) wollte sich der Richter auf das WS einschiessen.

Ich solle doch das WS nutzen, das würde es ja schlieslich tun.

Ich habe den Kugelschreiber aus meiner Tasche genommen, die vorder Schutzkappe abgeschraubt und dem Richter auf den Tisch gelegt. Er möge doch bitte mit der Kappe schreiben.

Richter: "Das geht doch gar nicht"

Zwilling: " Und warum verlangen Sie es von mir" :cool:

Verfahren auf ganzer Linie gewonnen, Eintrag für KW Nr 7 erhalten :D und damaliger Sachbearbeiter in den vorzeitigen Ruhestand beschleuning :rolleyes:

PS: Aktenzeichen des Verwalltungsgerichtes Stade: 3A 1372/99

Bernhard

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4 Jahre gedauert.

zugegeben... nicht immer der schnellste und einfachste Weg :pardon:

sowie Einrbeitung des RA in die Waffenmaterie

Hier würde ich eher auf jemanden setzen, der schon in der Materie ist.

und damaliger Sachbearbeiter in den vorzeitigen Ruhestand beschleuning

Spätestens das (Du warst doch hoffentlich an seinem letzten Tag mit einem Blumenstrauß bei ihm :rolleyes: ) macht einige Tage der vielen Jahre wieder wett... oder?

Gruß Gromit

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Kaufen, Waffe beim Buma belassen, mit dem Beleg zur Behörde, Eintragung verlangen und dann (ggf.) Achterbahn fahren :chrisgrinst:

Hallo

das mit der Achterbahn hat meine volle Zustimmung.

Leider sind wir schon so weit, daß ein SB, der wissentlich das Gesetz falsch auslegt, auch noch die Macht und die Dreistigkeit hat, ein Strafverfahren und eine Hausdurchsuchung durchzusetzen, obwohl wir nur nach den Buchstaben des Gesetzes handeln.

Ich denke, bei der verschärften Achterbahn sollte grundsätzlich ein Zusatzticket für den Petitionsausschuß gelöst werden.

Steven

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Genau das dachte ich und der Anwalt auch. Aber das Verwaltungsgericht meinte, dass die VwV Klarheit bringen würden und sich deshalb die Feststellungsklage als Grundlos darstellen würde.

Ob das Gericht bei einer Anzeige gegen dich, falls du einfach deine Wunschwaffe kaufst, auch auf erst auf die VwV wartet? oder wie?

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Guten Morgen

Das das Verwaltungsgericht sich der Sache nicht annimmt, mit

der Begründung: Keine VwV, ist der "Klopfer".

Das ein Gesetz, in einem Rechtsstaat, deshalb nicht Durchführbar;

Anwendbar ist, ist m.m. Rechtsbeugung.

Ich weis nicht wohin das führt wenn die Legislative was nicht "gebacken"

kriegt(VwV), und das von der Judikative auch noch als "Ausrede" benutzt

wird.

Fazit: Als legaler Waffenbesitzer ist man der "Böse", denken DIE.

Also muss man sich Organisieren(FWR).

Gruß

Opa686

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Oh mein Gott.

Wenn ich das hier alles so lese, bin ich froh in Leverkusen zu wohnen.

"Noch" haben die die Polizei ja nicht mit Köln zusammengelegt.

Also bei mir war das alles ganz angenehm.

Kurz die Geschichte:

einmal mit nem Schützenkollegen zum SB zum Hallo sagen.

ca. nen Monat später hin mit Antrag für die Grüne.

4 (in Worten vier) Wochen später Abgeholt und gleich Antrag für die neue Gelbe dagelassen. :00000733:

Gelbe 5 Tage (inkl. Wochenende) später abgeholt. :00000733:

Gelbe ohne Einschränkungen.

Wenn ich da einige Kollegen aus Düsseldorf oder Wuppertal höre, was die fürn Stress haben, wird mir irgendwie schlecht :contra:

Gruss

Jarry

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Hallo,

wie wird das hier mit dem Speicherplatz geregelt.

Habe mal hier gelesen das man als Mitglied 200 KB zum Hochladen hat.

Habe vorgestern 420 KB hochgeladen.

Wollte dann noch meine Gelbe hier einstellen.

Ging nicht mehr.

Habe jetzt noch "Dein verbleibender Gesamtspeicherplatz: 74.71KB"

Wann bekomme ich wieder die vollen 200 KB?

Gruß Dietmar

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Die SB in NRW sind durch das IM angewiesen, keine Eintragungen (ist der letzte Stempel der rein kommt!!) in die "neue" Gelbe vorzunehmen, ohne dass das Bedürfnis durch Verbandsbescheinigung nachgewiesen wurde.

Ist vielleicht ein bisschen viel verlangt, vom SB zu erwarten, dass er sich aktiv gegen die Rechtsmeinung seiner Aufsichtsbehörden stellt und unseretwegen beruflichen Ärger riskiert.

Dienstaufsichtsbeschwerde hilft daher wenig, da von den Vorgesetzten beschieden.

Also hilft nur Prioritäten setzen:

Schnellster Weg = Kaufen u. Bedürfnis (a.k. Schießaktivität + Nutzbarkeit nach Sportordnung) nachweisen (2/6 - Regelung wird auch noch angewendet).

Präzedenzfall schaffen = Gegen Ablehnung des Eintrags Widerspruch einlegen, gegen W-Bescheid klagen und ggf. in die nächste Instanzen weiterziehen - zeigt den Landesfürsten, dass sie nicht alles mit Dir machen können und mit etwas Glück kriegst Du die Kanone, bevor sie zum Sammlerobjekt geworden ist.

Landtag beschäftigen = Petitionsausschuss anschreiben - hilft gelegentlich, kostete nix und geht meist schneller als beim VerwG. Ob die sich allerdings mit dieser Frage beschäftigen (wollen) ist ungewiss, aber vielleicht sitzt da ja zufällig ein Sportschütze oder Jäger drin, der mit S. noch was offen hat.

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Aber sie verursacht in den Behörden ARBEIT und damit ÄRGER!!!

Ergo: NÜTZLICH!!!

Nein nicht wirklich! Damit bin ich Ruck Zuck fertig, es sei denn, ich müsste einen Rüffel der Aufsichtsbehörden fürchten, was hier aber leider nicht der Fall ist. Man könnte natürlich versuchen, die DAB an den Minister persönlich zu richten, in der Hoffnung, dass er die liest und seinen nachgeordneten Bereich zur Info auffordert.

Ob er sich dann allerdings gemüßigt sieht, der unter der Vorgängerregierung angezettelten Rechtsverhinderung Einhalt zu gebieten und S. in die Schranken zu weisen käme auf einen Versuch an - Schaden ist jedenfalls kaum zu befürchten.

Würde ich aber nur machen, wenn ich mit dem SB sonst auch nicht klarkomme.

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Aber sie verursacht in den Behörden ARBEIT und damit ÄRGER!!!

Ergo: NÜTZLICH!!!

Falsch, im Übrigen kann sich der erwünschte Erfolg dann auch ganz schnell ins Gegenteil verkehren, den die DAB liegt dann meistens ganz zufällig in der Waffenakte mit drin und dann noch viel Spaß bei der nächsten benötigten Genehmigung!!!

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Falsch, im Übrigen kann sich der erwünschte Erfolg dann auch ganz schnell ins Gegenteil verkehren, den die DAB liegt dann meistens ganz zufällig in der Waffenakte mit drin und dann noch viel Spaß bei der nächsten benötigten Genehmigung!!!

Es sprach der typisch deutsche Michel mit tief ins Gesicht gezogener Schlafmütze. :sleep:

Ad 1 bist Du damit mächtig auf dem Holzweg, denn zweifelhafte Entscheidungen gehören seitens der benachteiligten Partei zumindest hinterfragt!

Ad 2 wird sich in einer Behörde niemand wagen eine DAB im Nachhinein, negativ gegen den Beschwerdeführer zu verwenden. Sollte dieses Nachweisbar sein, freut sich die Anwaltschaft ein Loch in den Bauch.

Ad 3 weis die Behörde nach einer DAB mit wem sie Steinobst verspeisen kann und mit wem nicht.

Gruß

Frank

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Wir beantragen aber normalerweise doch nichts, worauf wir nicht einen Rechtsanspuch hätten?

Davon gehe ich doch mal stark aus! Hierin ist auch m. E. nicht das Problem zu sehen. Ich dachte an Genehmigungen die mehr oder minder auf good will Basis erfolgen. Beispielsweise 2/6 Regelung restriktiv oder bürgerfreundlich anzuwenden!

Es sprach der typisch deutsche Michel mit tief ins Gesicht gezogener Schlafmütze. :sleep:

Ad 1 bist Du damit mächtig auf dem Holzweg, denn zweifelhafte Entscheidungen gehören seitens der benachteiligten Partei zumindest hinterfragt!

Ad 2 wird sich in einer Behörde niemand wagen eine DAB im Nachhinein, negativ gegen den Beschwerdeführer zu verwenden. Sollte dieses Nachweisbar sein, freut sich die Anwaltschaft ein Loch in den Bauch.

Ad 3 weis die Behörde nach einer DAB mit wem sie Steinobst verspeisen kann und mit wem nicht.

zu erstens: Glückwunsch Du kannst schon zweifelhafte Entscheidungen erkennen!

zu zweitens: Nachweise sind so eine Sache für sich. Es gilt hier der Grundsatz: " Beweisen Sie mal schön! "

zu drittens: Der Behörde ist es schlechterdings egal, ob sie gut Kirschen essen kann mit einem Bürger oder nicht, denn Sie sitzt im Zweifelsfall immer am längeren Hebel, sofern sie will!

Im übrigen gilt auch uneingeschränkt folgender Satz: Wenn ich nur noch mit DABs zu Streich komme und keine subtilere Möglichkeiten ( mehr ) habe, dann sind bereits frostige Zeiten hereingebrochen.

Desweiteren soll man einen Michel nie unterschätzen, denn er könnte ja aus Löneberga kommen ;)

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Hallo XP-100

mit Duckmäusertum kommst du nicht weiter. Es wird dir vielleicht kurzfristig das Wollwollen deines SB einbringen, aber bei der ersten schwierigen Sache läßt er dich über die Klinge springen. Mit dir kann er es ja machen. Du wehrst dich ja nicht. Du gehörst, Gott sei dank, einer Minderheit an. Der mündige Bürger zeigt Zähne, wenn er sein Recht nicht bekommt.

Steven

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