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IGNORED

umbau selbstlader zu repetierern


schall+rauch

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Geschrieben

moin,

ist jemandem bekannt, ob es von bmi eine richtlinie gibt, die den umbau von ha zu repetierern verbietet?

kann ich mir eigentlich nicht vorstellen...warum sollte das verboten sein? Nur warum willste das machen?

gruß

shifty :s75:

Geschrieben

Es gab mal was, wonach der Umbau zum Einzellader nicht mehr zulässig wäre. Aber selbst das war irgendwie so halb und nichts.

Gibt es eigentlich eine Vorschrift, die den Umbau eines Repetieres zum Halbautomaten verbietet?

Gruß

Makalu

Geschrieben

Es gab mal was, wonach der Umbau zum Einzellader nicht mehr zulässig wäre. Aber selbst das war irgendwie so halb und nichts.

Gibt es eigentlich eine Vorschrift, die den Umbau eines Repetieres zum Halbautomaten verbietet?

Gruß

Makalu

Mhm um ehrlich zu sein, mit der Thematik hab ich mich noch nie beschäftigt. Find das allerdings recht interessant. Der Umbau Repetierer - HA kommt mir nicht ganz zulässig vor...allerdings hab ich gesucht (nach beiden Umbau-Möglichkeiten) und nichts in der Richtung gefunden. Naja ich wette hier gibts ein paar Leute die diesbezüglich einiges mehr wissen...schaun mer ma was es hier noch für Antworten gibt.

Geschrieben

Also unter gewissen Umständen ist der Umbau von HA auf Repetierer auf jeden Fall möglich.

Siehe hier: http://www.cds-ehrenreich.de/waffen/mg.htm

Und hier: http://www.hege-arms.com/geradezug.htm

Wobei die Waffen auf der letzten Seite vielleicht auch direkt als Repetierer gefertigt werden, keine Ahnung.

Und bei Egun (HA als Einzellader):

http://www.egun.de/market/item.php?id=872996

http://www.egun.de/market/item.php?id=878590

Geschrieben

Gibt es eigentlich eine Vorschrift, die den Umbau eines Repetieres zum Halbautomaten verbietet?

Also, John Moses Browning hat so etwas gemacht.

Aber der hatte auch weniger waffenrechtliche Vorschriften, um die er sich kümmern musste...

Gruß,

karlyman

Geschrieben

moin,

ist jemandem bekannt, ob es von bmi eine richtlinie gibt, die den umbau von ha zu repetierern verbietet?

Wenn es sich bei der Ausgangswaffe nicht um eine Kriegswaffe handelt, braucht man m. E. nur eine Herstellungserlaubnis.

Chris

Geschrieben

Wenn nicht ausdrücklich irgendwo steht, daß und unter welchen Umständen und mit welchen Mitteln es erlaubt ist, dann ist es automatisch verboten! (kein Witz !)

Heinrich

:gaga: Sorry, aber so funktionieren unsere Gesetze (noch) nicht.

Jeder Büma darf aus einem 98er einen Selbstlader bauen, wenn er Lust dazu hat und es hinbekommt.

Geschrieben

:gaga: Sorry, aber so funktionieren unsere Gesetze (noch) nicht.

Ich hatte mal Vorlesungen bei Roman Herzog und der hat in seiner unnachahmlichen Weise sinngemäß folgendes zum Besten gegeben: Es gibt Länder, da ist alles erlaubt, was nicht verboten ist und es gibt Länder, da ist alles verboten, was nicht erlaubt ist und nun raten Sie mal, in was für einem Land wir leben.

Jeder Büma darf aus einem 98er einen Selbstlader bauen, wenn er Lust dazu hat und es hinbekommt.

Jeder BüMa ja, aber als Nicht - BüMa nur mit einer Genehmigung.

Gruß

XP - 100

dersoeinekomischegenehmigunghat

Geschrieben

Zwei kurze Kommentare:

1. Kriegswaffe lassen sich nicht mehr "auf zivil" umpfriemeln. Altumbauten sind bestandsgeschützt. Was freilich zulässig ist, ist die Verwendung früherer (nicht für sich dem KWKG unterliegender) Teile zwecks Resteverwertung für eine neu hergestellte zivile Waffe. Das macht z.B. auch MKE. Und natürlich auch Beitler. Im einzelnen sind das komplexe Fragen.

2. Halbautomaten (und zivile Vollautomaten, bzw. die nun nicht mehr dem KWKG unterliegenden Waffen) können bei Vorliegen der entsprechenden Erlaubnis auf Repetierer oder Einzellader umgebaut werden. Allerdings ist es durchaus denkbar, daß im Falle eines unzureichenden Umbaus (was ist das?) dem Umbauer und auch den Erwerbern strafrechtliche Vorwürfe gemacht werden können. Gleiche Konstellation wie bei den früheren Einzellader-Umbauten für die gelbe WBK, damals hat auch nicht jede Art des Umbaus ausgereicht, gab eine Reihe von Strafverfahren.

3. Wer eine unter Nr. 2 fallende Waffe eigenständig selbst wieder zurückbastelt (ohne Erlaubnis), der ist auch selber schuld. So etwas soll es geben...

Carcano

Geschrieben

Allerdings ist es durchaus denkbar, daß im Falle eines unzureichenden Umbaus (was ist das?)

Was das ist, steht doch im WaffG, Anlage1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1, Punkt 2.3:

Als automatische Schusswaffen gelten auch Schusswaffen, die mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen in automatische Schusswaffen geändert werden können.

Zu den automatischen Schusswaffen zählen halb- und vollautomatische Schusswaffen. Wenn nun so ein Repetierer "mit allgemein gebräuchlichem Werkzeug" wieder zum Halbautomat wird, ist er verboten - es sei denn, er ist von vorneherein als Halbautomat erworben worden und umschaltbar/umbaubar (wie Benelli M3 Super 90 oder div. Voere Halbautomaten).

Vorsicht also vor bestimmten Kaschi-Repetierern, bei denen nur bestimmte frei erhältliche Teile des Gassystems "nachgerüstet" werden müssen.

Grüße,

Schwarzwälder

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