Zum Inhalt springen
IGNORED

Führen Transportieren Jagdrecht


rolf123

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo

Wenn ich auf dem Weg ins Revier bin ist die Sachlage klar. Die Waffe darf zugriffsbereit ungeladen im Pkw liegen.

Was ist aber wenn ich mit meiner Jagdwaffe zum Schießstand will? kann ich dann mehrere Langwaffen unverpackt auf die Rückbank oder in den Kofferraum legen?

Hintergrund meiner Frage:

Mich nervt es jede Langwaffe ins Futteral zu verstauen und abzuschließen.

Ich finde im Waffengesetz keine eindeutige Aussage über das mitnehmen der Waffe zum Schießstand zum Zwecke des jagdlichen einschießens.

Geschrieben

Hallo

Wenn ich auf dem Weg ins Revier bin ist die Sachlage klar. Die Waffe darf zugriffsbereit ungeladen im Pkw liegen.

Was ist aber wenn ich mit meiner Jagdwaffe zum Schießstand will? kann ich dann mehrere Langwaffen unverpackt auf die Rückbank oder in den Kofferraum legen?

Hintergrund meiner Frage:

Mich nervt es jede Langwaffe ins Futteral zu verstauen und abzuschließen.

Ich finde im Waffengesetz keine eindeutige Aussage über das mitnehmen der Waffe zum Schießstand zum Zwecke des jagdlichen einschießens.

Nein, darfst Du nicht. Such nochmal hier im Forum. DAs wurde AUSFÜHRLICHST erläutert.

Einschiessen im Revier: ja, Einschiessen am STand nein.

Es soll damit dem Jäger erleichtert werden dass er nicht den Koffer hinter einem Baum abstellen muss. Zum STAND kannst Du genauso einpacken wie wir alle auch. Ist aber auch logisch, oder?

Nur weil Du keine "Lust" hast zählt leider nicht.

Lust hab ich auch oft keine :s75:

Geschrieben

Na ja,

Dann haben unsere Ausbilder wohl auch gegen das Gesetz verstoßen.

Die hatten, wenn sie zu unseren Kursschießen auf den Stand kamen alle Waffen lose im Kofferraum.

Geschrieben

Na ja,

Dann haben unsere Ausbilder wohl auch gegen das Gesetz verstoßen.

Klar, warum nicht. Auch "Ausbilder" sind Menschen. Es geht alles solange gut wie es gutgeht. ;)

Dadurch dass ein befreudneter Jäger schon vor Gericht war (Waffe-Beifahrersitz; Munition-Hosentasche) weiss ich zumindest wie das örtliche Gericht sowas auslegt.

Und zu den Fehlern: Erst am Mittwoch habe ich beim Waffenhändler mitbekommen wi jemand einen Fetten Tresor (800 Euro) bestellt hat. Frage des Händlers: Hast bisher noch keinen gehabt? Antwort: Eigentlich nicht. ;)

Edit:

PS: Wenn Du jemanden findest der das auf dem Stand-Schiessen als "im Zusammenhang mit der jagdlichen Tätigkeit" einstuft ist es zulässig.

Unterschiedliche Rechtsauffassungen wird es IMMER geben. Nur war der oben zitierte Jäger WIRKLICH auf dem Weg vom Revier (nachts um 3), hatte trotzdem riesen Probleme, hat aber nur deshalb "gewonnen" (Verfahren mit ausführlichster Begründung eingestellt).

Geschrieben

Ist man als Jäger nicht immer irgendwie auf dem Weg zur Jagd? Im Fall des Falles wollte man halt noch grad was auf dem Stand abgeben ;)

@smithy: hat der staatsanwalt eingestellt oder hat es tatsächlich eine verhandlung gegeben? Bis zum Richter muss man es ja erstmal schaffen. Da die Staatsanwaltschaften wie man hört chronisch überlastet sind, kann man sich kaum vorstellen, dass wegen sowas wirklich ein Verfahren angestrengt wird (außer der Sachverhalt ist eindeutig)

Übrigens: Waffe im Futteral ist ja ok, habe ich sowieso immer, auch auf dem Weg zur Jagd. Schon der Waffe zur Liebe. Abschließen finde ich echt :gaga:. Bis ich die Waffe einsatzbereit habe, sind auf jeden Fall mehr als ein paar Handgriffe vergangen. Habe es ehrlich gesagt noch nie probiert ohne vorher auszusteigen.

Was spricht gegen einen Transport im Kofferraum? Da ist die Waffe wohl auch nicht zugriffsbereit, oder?

Geschrieben

Das Futteral muss m.W. grundsätzlich nicht abgeschlossen sein.

Ich habe aber auch auf dem Weg zur Jagd meine Waffe immer im Futteral. War schließlich teuer das Teil.

Gruß Winzi

Edit:

Die Sache mit dem grundsätzlich auf dem Weg ins Revier, wird halt schwierig, wenn der Stand in einer entgegengesetzten Richtung liegt.

Geschrieben

Hallo

Wenn ich auf dem Weg ins Revier bin ist die Sachlage klar. Die Waffe darf zugriffsbereit ungeladen im Pkw liegen.

Was ist aber wenn ich mit meiner Jagdwaffe zum Schießstand will? kann ich dann mehrere Langwaffen unverpackt auf die Rückbank oder in den Kofferraum legen?

Hintergrund meiner Frage:

Mich nervt es jede Langwaffe ins Futteral zu verstauen und abzuschließen.

Ich finde im Waffengesetz keine eindeutige Aussage über das mitnehmen der Waffe zum Schießstand zum Zwecke des jagdlichen einschießens.

Der Trick ist "der vom Bedürfnis umfaßte Zweck". Bei der Jagdausübung oder beim Schießen auf dem Schießstand sind jeweils andere Maßstäbe anzulegen.

Geschrieben

Habe mal schnell nachgeschaut, aber nichts gefunden.

Welcher § ist für Jäger beim Führen (Transportieren) zum Schießstand einschlägig?

@Smithy

meintest du mit dem PS die Story:

http://foren.waffen-online.de/index.php?showtopic=213233

Das gilt für alle, also auch für Jäger:

§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

1. diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt;

2. diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;

Des weiteren ist speziell für Jäger §13 Maßgebend:

§13 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken

(6) Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen; er darf auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen.

Da hier aber nix von Schießständen steht, gilt §12.

Geschrieben

Ist man als Jäger nicht immer irgendwie auf dem Weg zur Jagd? Im Fall des Falles wollte man halt noch grad @smithy: hat der staatsanwalt eingestellt oder hat es tatsächlich eine verhandlung gegeben?

Es hat eine schriftliche Verhandlung gegeben.

Hatte ich vorher auch noch nie gehört :confused:

Ist man als Jäger nicht immer irgendwie auf dem Weg zur Jagd? Im Fall des Falles wollte man halt noch grad was auf dem Stand abgeben

Ja sicher, bei einer Kontrolle zur Kellertreppe in den Stand, mit dem Gewehr in der Hand ;)

Aber das wir uns recht verstehen: Meinetwegen jeder wie er will.

Ich wollte nur warnen.

@Smithy

meintest du mit dem PS die Story:

http://foren.waffen-online.de/index.php?showtopic=213233

Ja genau, das war die Story. Abgesehen von dem ganzen pipapo hat sich der Mann 6 oder 8 Wochen gar nicht mehr mit Waffe aus dem Haus getraut. Weder zur Jagd noch zum Schiesstand.

Da hier aber nix von Schießständen steht, gilt §12.

Eben. Auch zum Büchsenmacher ect.

Geschrieben

Um auf eine Frage von weiter oben einzugehen:

Selbst wenn die Waffe im abgeschlossenen Kofferraum ist, muss sie in einem Futteral sein?

Wenn Sie von befriedetem Bezirk zu befriedetem Bezirk transportierst (ohne z. B. eine Straße mit der Waffe in der Hand zu überqueren) wahrscheinlich nicht. Wozu es gut sein soll Waffen unverpackt im Kofferraum rumfliegen zu lassen bleibt mir allerdings unklar.

Geschrieben

Um auf eine Frage von weiter oben einzugehen:

Selbst wenn die Waffe im abgeschlossenen Kofferraum ist, muss sie in einem Futteral sein?

Nein!!

Die Waffe

-darf vom/zum Revier [/b] zugriffsbereit [/b] aber nicht schussbereit sein,

-darf ausserhalb dieser Tätigkeit (schiesstand, Büchsenmacher, Freund zeigen) [/b] nicht zugriffsbereit [/b] sein.

Nicht zugriffsbereit heisst immer noch "nicht mit wenigen Handgriffen in Anschlag" gebracht werden können was im abgeschlossenen Kofferraum schon erfüllt ist.

Ist sie dagegen auf dem Rücksitz muss sie im Futteral sein weil Du ja nach hinten greifen könntest und "Drohwirkung" mit einem Handgriff erreichen könntest. (Drohwirkung erreicht man auch mit einer ungeladenen also nicht Schussbereiten Waffe; sieht ja keiner ins Patronenlager wenn du sie aus dem Fenster hältst ;) )

Auf dem Rücksitz im Futteral, mit einem Schlösschen im Reisverschluss würde auch wieder ausreichen.

Denk mal an einen Radfahrer: Ohne Täschchen in Biathlon-Manier umgeschnallt sind es sicher "wenige Handgriffe" um den Vordermann zu zeigen das Du Vorfahrt hast :rotfl2: . Umgeschnallt im abgeschlossenen Täschchen ist einwandfrei obwohl der gar keinen Kofferraum hat.

Handschuhfach: Abgeschlossen erlaubt, nicht abgeschglossen verboten.

Das steht alles so schön in 13.3.3.2 der unzähligen Entwürfe der Verwaltungsvorschrift.

Die gibts doch hier bestimmt zum Download/Anschauen.

Geschrieben
Wozu es gut sein soll Waffen unverpackt im Kofferraum rumfliegen zu lassen bleibt mir allerdings unklar.

Ich habe mich da falsch ausgedrückt.

Ich lege die Langwaffen immer in diesen Tüchern (Stofftaschen) in den Kofferraum.

Und das würde ich auch gerne wenn ich auf den Stand fahre.

Geht aber wohl nicht.

Dieser unsinnige Gesetzesquatsch für Berechtigte steht mir langsam sonstwo.

Danke für eure Meinungen

Geschrieben
Ich lege die Langwaffen immer in diesen Tüchern (Stofftaschen) in den Kofferraum.

Und das würde ich auch gerne wenn ich auf den Stand fahre.

Geht aber wohl nicht.

Wartum nicht? Red ich tschechisch?

Dieser unsinnige Gesetzesquatsch für Berechtigte steht mir langsam sonstwo.

Ja klar, 20 -Zeilige Antworten nicht lesen, lieber schimpfen.

Geschrieben

Was ist aber wenn ich mit meiner Jagdwaffe zum Schießstand will? kann ich dann mehrere Langwaffen unverpackt auf die Rückbank oder in den Kofferraum legen?

Inhaber eines Jugendjagdscheins dürfen das - haben aber tendenziell eher keinen Führerschein... Inhaber eines normalen Jagdscheines haben dieses Privileg nicht.

bye knight

Geschrieben

Inhaber eines Jugendjagdscheins dürfen das - haben aber tendenziell eher keinen Führerschein... Inhaber eines normalen Jagdscheines haben dieses Privileg nicht.

bye knight

Hast Du den Ironie-Tag bewusst weg gelassen ?

Geschrieben

Inhaber eines Jugendjagdscheins dürfen das - haben aber tendenziell eher keinen Führerschein... Inhaber eines normalen Jagdscheines haben dieses Privileg nicht.

bye knight

Tatsächlich :gaga:

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.