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IGNORED

beglaubigte Kopie beim Waffentransport?


JoachimMerkle

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich würde gerne meine WBK nicht dauernd in der Brieftasche mit mir herumtragen. Deshalb meine Frage, ob nicht auch reicht, eine amtlich beglaubigte Kopie beim Waffentransport dabeizuhaben?

Gruß

Joachim

Gast Norbert07
Geschrieben

Hi

Das ist doch im Waffengesetz geregelt, auf verlangen einer Berechtigten Person sind die Entsprechenden Dokumente vor zu zeigen……aber mal ganz ehrlich ob ich eine Kopie oder das Original dabei habe..... macht doch letztlich keinen unterschied ;) , mitnehmen muss ich die Berechtigung auf alle Fälle, kannst dir ja mal ausmalen was bei einen Unfall geschieht, und du kannst nicht Nachweisen mit dem Original das es deine Waffen sind………. <_<

Gruß Norbert

Geschrieben

Leider. Aber es soll angeblich besser sein wie als wenn man bei einer Kontrolle überhaupt nichts vorzeigen kann. Eventuell, wenn der Beamte alle Augen zudrückt, erspart man sich die Geldbuse, d.h. Ordnungswidrigkeit. Es kommt immer auf die Situation an. Das ist wie als wenn man ohne Führerschein unterwegs ist! Wenn man da vor der Haustür kontrolliert wird kann man auch nur hoffen dass Gnade vor Recht ergeht.

Aber warum die WBK zuhause liegen lassen, die habe ich immer bei mir. Niemend wird den abgetragenen und verschlissenen Zustand bemängeln. Nur wenn man diese verliert, dann wirds richtig teuer. Hat hier schon mal jemand dieses Desaster erlebt und bittere Erfahrung machen müssen?

Gruß,

Extrempulversparer

Geschrieben

Moin,

ich denk, es ist ähnlich wie mit den Fahrzeugpapieren.

Solange man nicht kontrolliert wird, hat's nur Vorteile, eine Kopie statt des Originals zu verlieren/gestohlen zu bekommen.

Im Fall einer Kontrolle wird es im Zweifel ein Verwarnungsgeld geben und damit hat sich's. Wenn die Kontrolleure freundlich gestimmt sind, reicht's vielleicht auch, die Originale irgendwo vorzuzeigen.

Ich würde es allerdings nicht machen, wenn ich weitere Strecken zu fahren hätte, dann würde ich auch die Original WBK mitnehmen.

Gruß

Enzo

Geschrieben

Im Fall einer Kontrolle wird es im Zweifel ein Verwarnungsgeld geben und damit hat sich's. Wenn die Kontrolleure freundlich gestimmt sind, reicht's vielleicht auch, die Originale irgendwo vorzuzeigen.

Gruß

Enzo

Moin,

das Verwarnungsgeld mag vielleicht auch nicht so schlimm sein,

aber die waffenrechtliche Zuverlässigkeit kann dahinschwinden

bei mehreren Owi gegen das WaffG.

Geschrieben
Nur wenn man diese verliert, dann wirds richtig teuer.

Der Sprengstoffschein wird bei Verlust in den Bundesanzeiger zur Fahndung ausgeschrieben. Soll angeblich 400 € kosten. Ansonsten wird eine Zweitschrift gefertigt. Ob man da nun wieder pro Waffe die 12,78 € zahlen muss oder einmal eine Gebühr, weiß ich nicht.

Ich habe meine Papiere in meinen Schießkoffer, der keine Waffen enthält. Ständig trage ich meine Papiere nicht spazieren. Wozu soll das gut sein? Sollte ich mal zu ein Waffenladen fahren, nehme ich die mit.

Da mein "Mäppchen" je eine gelbe und grüne WBK, Fallenjagdausweis, Jagdschein und Sprengstoffschein enthält, würde der Verlust alleine an Gebühren sicherlich nicht billig werden.

BTW: Kopie anstatt das Original beim Waffentransport? Nun mal aus Sicht des Kontrollierenden überlegt: Warum soll der Waffenbesitzer nicht das Original vorzeigen können? Da könnte man auch Faules vermuten. Da eine Beglaubigung immer nur ein begrenzten Zeitraum gültig ist, bzw. diese bei einer WBK-Änderung :) sofort nicht mehr aktuell ist, wären mir erneute Beglaubigungen zu teuer und wegen Gang zum Amt zu aufwendig.

Geschrieben
Da eine Beglaubigung immer nur ein begrenzten Zeitraum gültig ist, bzw. diese bei einer WBK-Änderung :) sofort nicht mehr aktuell ist, .

Ich finde, das ist der Punkt: Auf der Kopie kann ja die MEB oder die Waffe noch eingetragen sein und auf der WBK schon nicht mehr. Daher ist auch der vorübergehende Verleih einer Waffe nur bis max. 1Monat gültig.

Geschrieben

Interessant wirds, wenn auf einer Vereinswbk mehrere Leute eingetragen sind.

Jetzt gemäß dem Fall, Person A lagert Munition für die Vereinskameraden, Person B ist mit Waffe samt WBK auf ner LM, zum nächsten Trainingstermin packt Person A Muni für alle ein, fährt zum Training und wird kontrolliert. Da hab ich doch lieber ne Kopie in der Tasche, das Original kann dann am Trainingsort eingesehen werden, als garnix. Dann wirds nämlich richtig heikel... is schließlich nicht jeder Wiederlader...

Geschrieben

. Nur wenn man diese verliert, dann wirds richtig teuer. Hat hier schon mal jemand dieses Desaster erlebt und bittere Erfahrung machen müssen?

Ja, ein Bekannter. War gar nicht "schlimm". Soviel ich weis keine 50 Euro für die Ersatzkarte einschliesslich Nachtrag von Waffen und Munitionserwerb von 4 Kurzwaffen.

Mit dem Sprengstoffschein dagegen hab ich noch keine Erfahrungen.

Ich finde, das ist der Punkt: Auf der Kopie kann ja die MEB oder die Waffe noch eingetragen sein und auf der WBK schon nicht mehr. Daher ist auch der vorübergehende Verleih einer Waffe nur bis max. 1Monat gültig.

Noch schlimmer: "Früher" hatte mein Händler als "Service" Kopien gesammelt um beim Munitionskauf nicht immer die WBK verlangen zu müssen. Ausserdem kennt man sich ja.

Bis einer mal mit der Kopie eingekauft hat obwohl ihm die WBK schon lange widerrufen wurde. :o

Seitdem geht mit Kopie gar nichtsmehr. Ist auch verständlich.

PS: Ich hab ein wasserdichtes Täschchen (gabs mal umsonst von CocaCola) da passen gerade gelbe und grüne WBK sowie § 27 Erlaubnis, Aufsichtenbescheinigung und meine Prüfungszeugnisse (Wiederladen und Sachkunde; man weis ja nie ;) ) rein. Das Täschchen ist IMMER im RangeBag. Wo ist das Problem?

Jetzt gemäß dem Fall, Person A lagert Munition für die Vereinskameraden, Person B ist mit Waffe samt WBK auf ner LM,

Also ich bin ja nu in 3 Vereinen. In keinem kenn ich jemanden der keine eigene WBK hat obwohl er es zur LM schafft.

Geschrieben
lieber ne Kopie in der Tasche

Hilft dir jedoch (entsprechnd miesmuffelige Laune des Ordnungshüters angenommen) auch nicht viel weiter. OWI bleibt OWI...

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig:

20. entgegen § 38 Satz 1 eine dort genannte Urkunde nicht mit sich führt oder nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt,

:pardon:

Gruß Gromit

Geschrieben

Und was mach ich, wenn die WBK zur Bean-, Ein- oder Austragung bei der Behörde liegt? :confused:

Erinnert mich an den Witz:

"Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte!"

"Wie Führerschein? Den hab ich Ihnen doch letzten Monat schon gegeben... Wenn der weg ist, dann gibts aber Ärger!"

Geschrieben

Und was mach ich, wenn die WBK zur Bean-, Ein- oder Austragung bei der Behörde liegt? :confused:

Den Fall erst gar nicht eintreten lassen.

Bei uns läuft das so:

Schrieb vom Amt, sie können (zum Eintrag kommen)

Überstunden, Zeitausgleich genommen, hingegangen, WBK auf den Tisch, Eintrag rein, zur Kasse gegangen, WBK wieder mitgenommen.

Meine WBK geht NIE ohne mich auf´s Amt :s75:

Geschrieben

Ich rufe an ob SB da. Ich gehe hin, er stempelt ab und fettich.

Geschrieben

...

BTW: Kopie anstatt das Original beim Waffentransport? Nun mal aus Sicht des Kontrollierenden überlegt: Warum soll der Waffenbesitzer nicht das Original vorzeigen können? ...

Zum Beispiel wäre das Dokument gerade in den Händen des Gelben Riesen, weil ich bei einem Versandhandel eine neue Waffe gekauft habe ???

Oder darf ich während dieser Zeit gar nicht schießen fahren? Das würde ganz neue Fragen aufwerfen bezüglich der zeitlichen Planung des nächsten Waffenerwerbs.

"Sorry, ich kann an den nächsten Landesmeisterschaften in der Disziplin 357mag nicht teilnehmen, weil meine neue 45er samt WBK noch nicht wieder zurück ist."

Eine beglaubigte (!) Kopie sollte für den Transport allemal ausreichen.

mfg

Ralf

Geschrieben

Also ich hatte bisher immer WBK IFWP und den 27er im Handschuhfach.

Nachdem ein Schützenkamerade meinte das es teuer werden könnte wenn die alle drei weg kommen, hab ich bis auf den Internationalen Feuerwaffen Pass alles in den Tresor gepackt und hoffe mal das die Rennleitung auch den IFWP mit Lichtbild anstelle der WBK anerkennt.

Nur wenn die das Lichtbild von mir im IFWP sehen gehts direkt zum Drogentest :bb1:

Geschrieben

Den Fall erst gar nicht eintreten lassen.

Bei uns läuft das so:

Schrieb vom Amt, sie können (zum Eintrag kommen)

Überstunden, Zeitausgleich genommen, hingegangen, WBK auf den Tisch, Eintrag rein, zur Kasse gegangen, WBK wieder mitgenommen.

Meine WBK geht NIE ohne mich auf´s Amt :s75:

Ich habe einen guten Freund und Schützenkameraden im Rentenalter (Danke, Manfred! :) ),

der immer für mich aufs Amt geht, und die WBK gleich wieder mitnimmt. :icon14:

Wolli

Geschrieben

Ein befreundeter Polizist (und auch Sportschütze) hat einmal zu mir gesagt:

"Eine Kopie der WBK gilt genauso als ob ich gar nichts dabei hätte!"

Die Kopie ist schlimmer als gar nichts dabei haben. Das Mitführen und Vorzeigen der Kopie ist ein klarer Beweis für eine Vorsatzhandlung. Diese ist härter zu ahnden als Fahrlässigkeiten.

Geschrieben

Also bei uns im Verein gibt es keine Vereins WBK. Nur eine Kopie der WBK vom Schiesssportleiter.In der sind keine anderen Namen eingetragen. Seit Jahr und Tag werden nur Kopien ausgegeben, weil es auch schon mal vorkommt, dass mehrere Schützen zur selben Zeit an verschiedenen Orten sind. Soweit ich weis, ist das die normale vorgehensweise, und mit dem Sachbearbeiter so abgesprochen.

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