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IGNORED

beglaubigte Kopie beim Waffentransport?


JoachimMerkle

Empfohlene Beiträge

... ich glaube, zu dem Thema wurde alles gesagt.... :rolleyes:

Gromit

Ich glaube nicht? Oder habe ich was überlesen? Was ist denn wenn es diese Vereins WBK ansich nicht gibt in dem verein. Was wenn mehrere Personen gleichzeitig Waffen transportieren wollen.

Wollte damit nur ausdrücken, das das bei uns immer so lief und das laut Ordnungsamt auch OK ist.

Gerade das mit der Vereins WBK wäre interessant, da es diese wie gesagt bei uns nicht gibt. :confused:

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Waffen transportieren

...dafür hat sich jemand den § 12 ausgedacht...

immer so lief und das laut Ordnungsamt auch OK ist.

:pardon: ...ihr seid alt genung (und Sachkundig). Geht halt solange gut, bis mal jemand zur falschen Zeit (am falschen Ort) die richtigen Fragen stellt.

Gruß Gromit

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Du glaubst doch nicht wirklich, daß ihr im Ernstfall damit durchkommt...?

(Ehrlich, Herr Vorsitzender, ich hab nicht gewußt, daß man seinen Freund nicht umbringen darf, wirklich nicht, gaanz großes Ehrenwort... ich hab das immer so gemacht, und nie hat sich einer beschwert :rotfl2: )

Heinrich

Sowas mag ich ja ernstgemeinte fragen noch ins lächerliche ziehen.

Ich habe nur gesagt(wenn auch in komprimierter Form)

Das wir als verein wenn wir Fragen haben jemanden fragen der sich damit auskennt. Sprich unseren Sachbearbeiter beim Ordnungsamt Fachbereich Waffensachen.

Meine Frage nun was ist daran falsch????

Gerade für unseren Vorstand (im gehobenen alter) ist das sehr viel Praktischer, da es ihnen dort erklärt wird.

Sich alle Naselang durch ein Waffengestz zu wühlen was von Rethorischen Geschwülsten durchsäht ist, ist nicht jedermanns Sache.

Was liegt also näher als jemanden zu fragen der es wissen sollte.??

Es ging mir auch nicht darum, einen eventuelen Feher unsererseits zu entschuldigen, (damitdurchkommen???)

Es ging darum in Erfahrung zu bringen, ob wir oder auch die Behörde eventuell einen Fehler gemacht haben.

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Das wir als verein wenn wir Fragen haben jemanden fragen der sich damit auskennt.

... und wie gut die sich auskennen, kann man hier SEITENWEISE nachlesen (auch wenn die Ausnahmen die Regel bekommen... :huh: ... oder so ähnlich? :rotfl2: ... nicht bös' gemeint).

Gruß Gromit

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@ Gromit.

Verstehe ja was du sagen willst. Nur für einen Verein, der recht überaltert(naja sagen wir traditionsbewusst) ist.

ist das eigentlich der einfachste Weg. Nicht jeder Hat Internet, und die Waffensachkunde die ich hatte, die kann man schlichtweg vergessen.

Also brauch man einen Weg sich zu informieren.

Ich habe gemerkt, das das insbesondere bei traditionellen vereinen nicht leicht ist.

Viele stehen auf dem Standpunkt: Das war, ist und bleibt auch so.

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In keinem kenn ich jemanden der keine eigene WBK hat obwohl er es zur LM schafft.

Ich hab nen Mädel im Verein, 17 Jahre alt, die schiesst auf der LM ( auf 100m mit SL opt. Visierung, Fertigkeit, Zeitserie, ZFG100 und auf 300m noch HG). :icon14::00000733:

Sie hat KEINE WBK............................ :heuldoch:

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@TanteMarta2907

Es ging Gromit ja darum, dass Deine Antwort nicht zur eigentlichen Frage passt. Die Frage war ob beim Transport eine Kopie genügt oder die Original-WBK mitgenommen werden muss. Dies hat sich auf das Verbringen der eigenen Waffen bezogen.

Wenn Ihr Vereins-Waffen zum Turnier mitnehmt und deshalb zur Überlassungsvereinbarung eine Kopie der Vereins-WBK dabei hat reicht das. Weil die Original-WBK ja noch im Vereinsheim oder bei dem Schiesswart ist.

Das sind ZWEI VERSCHIEDENE VORAUSSETZUNGEN!!!

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  • 2 Wochen später...

Noch ein Problem,

zwei Mannschaften fahren mit Vereinswaffen zu Meisterschaften an unterschiedliche Orte.

Was mache ich dann mit der WBK ? Durchschneiden kann ich sie ja nicht. Also doch Kopien ?

Oder dem Mannschaftsführer einen Ausleihschein mitgeben?

Fragen die auch nach hunderten Seiten Vorschriftenwust nicht beantwortet sind.

Grüsse

Thomas Müller

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zwei Mannschaften fahren mit Vereinswaffen zu Meisterschaften an unterschiedliche Orte.

Was mache ich dann mit der WBK ?

Böse Antwort: Es gibt keinen Zwang, alle Waffen auf einer WBK zu haben. Da man Waffen ja auch nicht durchschneiden kann: Für jede Waffe eine eigene WBK? Ich habe zumindest mehrere WBKs.

In allen anderen Fällen ist §38 ja wohl eindeutig: Im wesentlichen: Wer erlaubnispflichtige Waffen führt, muss Ausweis und WBK mitführen. Bei Ausnahmen, für die keine WBK erforderlich ist, reicht ein schriftlicher Nachweis über die Überlassung.

Reicht also eine beglaubigte Kopie? Nein, nein und nochmals nein.

Kann man in einer Kontrolle mit einer Beglaubigten Kopie durchkommen? Klar. Vielleicht passiert auch so nichts, wenn man weiblich und blond ist und nett lächelt. Vielleicht bekommt man ja auch erst richtig Ärger (s.o. Vorsatz). Fahre ich besser, wenn ich sage: "Wo ist sie denn, hatte ich hier doch irgendwo, ach mist, die liegt zuhaus auf dem Schreibtisch...?" Wer kann das sagen? Die einzig richtige Vorgehensweise ist auf jeden Fall mit der WBK.

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Wenn meine WBK's zum Eintragen ins Amt müssen, dann muss ich sie für mehrere Tage aus der Hand geben. Bei uns muss ich ein Anzeigeformular über den Waffenerwerb ausfüllen, unterschreiben und über die Gemeindeverwaltung zum Landratsamt schicken. Die Gemeinde muss auf dem Formular bestätigen, dass ich immer noch sauber und brav bin und schickt das Formular samt WBK weiter zum Landratsamt. Ohne Stempel und Unterschrift vom Bürgermeister krieg ich keine Waffe in meine WBKs eingetragen. Mit den Voreinträgen läuft es genauso. Da die Polizei in der Gegend weiß wie das in der Gegend läuft sollte es mit der Polizei bei Kontrollen keine Probleme geben. Das meinte jedenfalls der SB. Ich hab in diesen Fällen eine Kopie der WBK und eine Kopie des jeweiligen Anzeigeformulars dabei.

Meine WBKs habe ich normalerweise in dem Waffenkoffer mit der Munition, den Scheiben, dem Werkzeug, dem Spektiv, usw. Diesen Koffer hab ich immer dabei wenn ich Schießen gehe und deshalb hab ich automatisch immer meine WBKs dabei.

Gruß,

Jürgen

P.S. Eigentlich ist das ganz praktisch, denn ich kann meine WBK auch wieder auf der Gemeinde abholen und muss dafür nicht in die Stadt fahren. Und nebenbei wissen die Bürgermeister ganz genau wer was im Tressor hat.

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Stimmt schon. Irgendwie ist im WaffG nicht recht berücksichtigt, dass auf einer WBK mehrer Waffen stehen können. Was wenn ich eine Waffe austragen lasse? Darf ich in der Zwischenzeit die anderen nicht mehr führen? Seltsam, daß das nicht berücksichtigt wurde, obwohl ja Ausnahmetatbestände für die Waffe, die man gerade erworben hat da sind.

Steht dazu was in den Verwaltungsvorschriften?

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Ich hab nen Mädel im Verein, 17 Jahre alt, die schiesst auf der LM ( auf 100m mit SL opt. Visierung, Fertigkeit, Zeitserie, ZFG100 und auf 300m noch HG). :icon14::00000733:

Sie hat KEINE WBK............................ :heuldoch:

Sorry das ich so spät antworte, hatte nicht mehr reingeschaut:

Bei JUGENDLICHEN ist das eh anders, so einen haben wir auch :icon14:

Nur, was will ein 17-jähriger mit irgendeiner Kopie.

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