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IGNORED

Erwerb eines Laufes


stefan17

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ist der Erwerb eines Laufes (kein Wechselsystem)für ein XR15, welcher kürzer als 42cm (bin Sportschütze)ist, problematisch?

Langwaffen mit Lauflängen unter 42cm sind ja für das "sportliche Schiessen" nicht zugelassen.

Wie verhält es sich mit einem "Ersatzlauf"?

Geschrieben

Kausalitätskette:

Lauf -> wesentlicher Teil einer Waffe -> Erwerbsberechtigung nötig -> Erwerbsberechtigung nicht vorhanden -> Erwerb = Problem !

Oder hab ich was falsch verstanden?

Geschrieben

Langwaffen mit Lauflängen unter 42cm sind ja für das "sportliche Schiessen" nicht zugelassen.

Diese Aussage ist so nicht richtig. Zunächst sind erstmal alle (zivilen) Langwaffen zulässig, auch wenn sie einen Lauf kürzer als 42 cm haben. Lediglich an halbautomatischen Waffen, die auch gleichzeitig den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, sind sie vom sportlichen Schießen ausgeschlossen.

Geschrieben

Diese Aussage ist so nicht richtig. Zunächst sind erstmal alle (zivilen) Langwaffen zulässig, auch wenn sie einen Lauf kürzer als 42 cm haben. Lediglich an halbautomatischen Waffen, die auch gleichzeitig den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, sind sie vom sportlichen Schießen ausgeschlossen.

Wwenns um den 7,5 Zoll Lauf fürs AR15 bei Egun geht.......ich glaub da wirds eng!

Geschrieben

WL Kalibergleich oder kleiner ---> erlaubnisfreier² Erwerb und Besitz für die in der WBK eingetragenen Waffen... :rolleyes:

Gruß Gromit

Genau, siehe oben! :s75:

Geschrieben

Ich präzisiere meine Frage:

Es geht um einen "nackten" 14,5" Lauf eines Bekannten(Jäger)

An dem Lauf ist nichts dran, weder MFD noch Gasrohr noch sonstwas.

Ich würde Ihn gerne Erwerben, mit einem (fest verschraubten) MFD (welcher noch hergestellt werden muss) versehen.

Das ich "Ihn" in einem funktionstüchtigen Zustand (Upper, normaler MFD), so nicht zum Sportlichen Schießen nutzen darf, ist mir klar

Geschrieben

Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte

2.1

Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für

diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme);

für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis

eingetragen sind.

Gruß Gromit

Geschrieben

Gromit,

der Meinung bin ich ja auch, dass es Sportschützen erlaubt ist, Wechselsysteme mit Lauflängen unter 16,75" zu erwerben.

Ich will aber wissen, gibt es Erfahrungen / Vorschriften, welche dagegen sprechen, da mir jeder was anderes sagt.

Es gibt da ja eine kontroverse Diskussion über "Pumpen und Wechselläufe" , nein, ich fang nicht damit an, obwohl ich gerne, eine nicht über grün, erworben hätte (günstiger!).

Geschrieben

Verehrte Zielgruppe,

gemäß meiner Rechtsauffassung kann ein Lauf grundsätzlich einzeln erworben werden.

Vorausgesetzt, eine Voreintrag der entsprechenden Waffe = EWB ist bereits vorhanden.

Bei BenchRest- oder Kipplaufbüchsen ist dies ja auch möglich.

Wie die Frage des Beschusses in Verbindung des Laufes mit dem zukünftigen System zu klären ist weiß ich nicht, gehe aber davon aus, dass ein Neubeschuss nötig ist.

Allerdings sehe ich im konkreten Fall keine Möglichkeit, da der Einbau des hier genannten Laufes zu kurz ist um dann eine Waffe zu haben, die für das sportlich schießen zugelassen ist.

Grüße Kay

Geschrieben

Darf ein Sportschütze (nicht Jäger) eine XR15 mit einem Lauf unter 42 cm erwerben?

Nein!

Somit sollte, auch wenn grundsätzlich Wechselläufe erworben werden dürfen, hier keine waffenrechtl. Erlaubnis vorliegen, diesen kurzen Lauf erwerben und verbauen zu dürfen.

Die wafenrechtl. Basis für den Erwerb eines Wechsellaufes ist schliesslich die Waffe selbst, eine XR15 / AR 15.

Geschrieben

Verehrte Zielgruppe,

gemäß meiner Rechtsauffassung kann ein Lauf grundsätzlich einzeln erworben werden.

Vorausgesetzt, eine Voreintrag der entsprechenden Waffe = EWB ist bereits vorhanden.

Bei BenchRest- oder Kipplaufbüchsen ist dies ja auch möglich.

Wie die Frage des Beschusses in Verbindung des Laufes mit dem zukünftigen System zu klären ist weiß ich nicht, gehe aber davon aus, dass ein Neubeschuss nötig ist.

Allerdings sehe ich im konkreten Fall keine Möglichkeit, da der Einbau des hier genannten Laufes zu kurz ist um dann eine Waffe zu haben, die für das sportlich schießen zugelassen ist.

Grüße Kay

Deshalb würde ja, wie von Herrn Gepperth in einem anderen Thread geschrieben, ein MFD draufkommen, welcher so lang ist, damit die "Waffe" zum sportlichen schiessen genutzt werden kann.

Nur bis die "Waffe" fertiggestellt ist, wäre kein MFD der die Mindestlänge (inklusive Lauf) erreicht drauf.

Leute, mir geht es nur um den Erwerb eines "nackten" Laufes, der nicht an einer Waffe befestigt ist.

Wenn das "Wechselsystem" fertig ist, wird die Mindestlänge erreicht sein.

Geschrieben

Deshalb würde ja, wie von Herrn Gepperth in einem anderen Thread geschrieben, ein MFD draufkommen,

...

Leute, mir geht es nur um den Erwerb eines "nackten" Laufes, der nicht an einer Waffe befestigt ist.

Wenn das "Wechselsystem" fertig ist, wird die Mindestlänge erreicht sein.

Annahme:

Du brauchst zum "Erstellen" des sportschützenkonformen (tolles Wort) Wechselsystems sowieso die Hilfe eines Büchsenmachers (z.B. wegen der Bearbeitung wesentlicher Teile) .

Vorschlag:

Der Büchser erwirbt den Lauf von dem Jäger und verkauft Dir das fertige Wechselsystem --> Problem gelöst.

Gruß

357Mag

Geschrieben

Annahme:

Du brauchst zum "Erstellen" des sportschützenkonformen (tolles Wort) Wechselsystems sowieso die Hilfe eines Büchsenmachers (z.B. wegen der Bearbeitung wesentlicher Teile) .

Vorschlag:

Der Büchser erwirbt den Lauf von dem Jäger und verkauft Dir das fertige Wechselsystem --> Problem gelöst.

Gruß

357Mag

Beim AR15 findet in der R3egel beim zusammensetzten der Teile KEINE Bearbeitung von wesentlichen Teilen statt!!!!

Geschrieben

Beim AR15 findet in der R3egel beim zusammensetzten der Teile KEINE Bearbeitung von wesentlichen Teilen statt!!!!

Baukastensystem

Geschrieben

Ich präzisiere meine Frage:

Es geht um einen "nackten" 14,5" Lauf eines Bekannten(Jäger)

An dem Lauf ist nichts dran, weder MFD noch Gasrohr noch sonstwas.

Ich würde Ihn gerne Erwerben, mit einem (fest verschraubten) MFD (welcher noch hergestellt werden muss) versehen.

Das ich "Ihn" in einem funktionstüchtigen Zustand (Upper, normaler MFD), so nicht zum Sportlichen Schießen nutzen darf, ist mir klar

Mal eine Zwischenfrage:

Lauf = wesentliches Waffenteil (siehe WaffG)

MFD = nichts derartiges

Wieso kommt man dann darauf, das ein montierter MFD die Lauflänge waffenrechtlich verlängert??

Ich komme momentan nicht drauf.

Geschrieben

Mal eine Zwischenfrage:

Lauf = wesentliches Waffenteil (siehe WaffG)

MFD = nichts derartiges

Wieso kommt man dann darauf, das ein montierter MFD die Lauflänge waffenrechtlich verlängert??

Vermutlich, weil dadurch ein wesentliches Waffenteil verlängert wird :confused:

Geschrieben

Vermutlich, weil dadurch ein wesentliches Waffenteil verlängert wird :confused:

Wesentliche Teile sind

1.3.1

der Lauf oder Gaslauf, der Verschluss sowie das Patronen- oder Kartuschenlager, wenn diese nicht bereits Bestandteil des Laufes sind; der Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt; der Gaslauf ist ein Lauf, der ausschließlich der Ableitung der Verbrennungsgase dient; der Verschluss ist das unmittelbar das Patronen- oder Kartuschenlager oder den Lauf abschließende Teil;

Frage nun:

Seit wann gewährt ein MFD eine Geschossführung?

Antwort: Kann er nicht

Fazit: ich bin verwirrt

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