Flotti Posted April 6, 2006 Share Posted April 6, 2006 Hallo zusammen, folgendes theoretisches Szenario: Ich packe zuhause meine Waffe aus dem Tresor, fahre damit - unter Wahrung aller Transportvorschriften - ins Büro, wo ich das Schätzchen wieder in einem Tresor mit passender Sicherheitsstufe platziere. Natürlich habe nur ich Zugriff auf den Tresor, bin außerdem die ganze Zeit über anwesend. Abends wird die Waffe wieder aus dem Tresor entnommen und ich mache mich damit auf den Weg zum Schießstand. Ist dies zuläsig? Link to comment Share on other sites More sharing options...
steinertdd Posted April 6, 2006 Share Posted April 6, 2006 Nein, dies ist nicht zulässig, da der Transport zum Büro nicht vom Sportschützenbedürfnis abgedeckt ist. Abgedeckt ist nur der Transport zum Schießstand. Eine solche Aktion kann dich sowohl Job als auch Zuverlässigkeit kosten. Gruss steinertdd Link to comment Share on other sites More sharing options...
Segler Posted April 6, 2006 Share Posted April 6, 2006 Nein, dies ist nicht zulässig, da der Transport zum Büro nicht vom Sportschützenbedürfnis abgedeckt ist. Abgedeckt ist nur der Transport zum Schießstand. Eine solche Aktion kann dich sowohl Job als auch Zuverlässigkeit kosten. Gruss steinertdd Das ist zu pauschal. Vielleicht ist Flotti selbstständig und wenn der Tressor den Anforderungen entspricht sollte es keine Probleme geben. Ich vermute wenn der Chef zustimmt und der Tressor den Anforderungen entspricht gibt es auch keine Probleme. @ Flotti: Wenn Du im FWR bist ruf doch einfach mal an, da wird Dir geholfen. Gruß Segler Link to comment Share on other sites More sharing options...
Astanase Posted April 6, 2006 Share Posted April 6, 2006 Man könnte den Transport der Waffe zum Schießstand über den Weg zur Dienststelle / Arbeit ggf. mit folgendem gleichsetzen: ZITAT FWR: Auf Reisen Für die Waffenaufbewahrung auf Reisen, die zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck unternommen werden, also Jagdreisen und Reisen zu Wettkämpfen oder Reisen mit Waffen zu Sammlertreffen, gelten erleichterte Bedingungen für die Waffenaufbewahrung. Die Verordnung formuliert hier, dass die Waffen, soweit die "normalen" gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt werden können, unter "angemessener Aufsicht" zu verwahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern sind. Was hierunter im Einzelfall zu verstehen ist, wird sich wohl erst im Laufe der Zeit klären. ZITATENDE ......... Abgedeckt ist nur der Transport zum Schießstand. .......... Gruss steinertdd Das kann so nicht stimmen. Auch Transporte zum Händler, BüMa, Schützenkollegen etc. beinhaltet das Bedürfnis. Link to comment Share on other sites More sharing options...
romeoh Posted April 7, 2006 Share Posted April 7, 2006 Eine Menge Biathleten haben ihre berufliche Heimat bei Bundeswehr, Bundespolizei, usw. und kriegen dort die Möglichkeit ihre Sportwaffe zu lagern, damit sie das Teil nicht immer von Zuhause abholen müssen. Solange der Tresor den Bestimmungen entspricht und der Arbeitgeber sein OK gibt sollte das IMHO kein Problem sein. romeoh Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted April 7, 2006 Share Posted April 7, 2006 Also der Vergleich mit den Biathleten auf einer Wettkampfreise und der Aufbewahrung am Arbeitsplatz hinkt doch etwas... Link to comment Share on other sites More sharing options...
romeoh Posted April 7, 2006 Share Posted April 7, 2006 Also der Vergleich mit den Biathleten auf einer Wettkampfreise und der Aufbewahrung am Arbeitsplatz hinkt doch etwas... Gesprochen wurde von Biathleten, die ihre Waffen bei ihren Arbeitgebern - den jeweiligen Behörden - mit deren Genehmigung lagern dürfen. Was soll da eine Wettkampfreise sein und wo soll der Vergleich denn hinken? romeoh Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tauschi Posted April 7, 2006 Share Posted April 7, 2006 Moin, ich mach` das jede Woche Der Weg zum Stand führt sowieso bei meiner Firma vorbei, dort hab´ ich das Hausrecht und kann mir die dortige Aufbewahrung der Waffen somit selbst genehmigen. Kurzwaffen schliesse ich in den Tresor, Langwaffen stehen in meinem Büro...... @Steinertdd Mein Sachbearbeiter hat mir neulich die Sache mit dem "Sportschützenbedürfnis" ausgedeutscht. Er hat mir erklärt, dass ich als WBK und Waffenbesitzer grundsätzlich berechtigt bin Waffen zu transportieren. Auch Fremde Waffen zu denen ich die entsprechenden Überlassungspapiere bei mir trage. Auch der Transport der Waffe zum Kumpel der die Waffe begutachten soll, der Transport beim Umzug, der Transport innerhalb Deutschlands zum Büma, zum Händler und zum Urlaubsschiessstand sind gesetzlich unproblematisch. Man hat halt dann das Bedürfnis die Waffe in die neue Wohnung, zum Kumpel zur sicheren Verwahrung, zum Büma oder sonstwohin zu bringen Gruß Tauschi Link to comment Share on other sites More sharing options...
Morpheus Posted April 8, 2006 Share Posted April 8, 2006 @Flotti Ich lagere meine Waffen nur in der Firma. Klasse N Tresor + Alarmanlage mit Polizeiaufschaltung. also sollte es auch möglich sein de Waffen kurzfristig da zu lagern. Ich habe vorher meine Sbine angeschrieben und gefragt ob es möglich sie. Die schriftliche Bestätigung kam dann per Post. Schreib doch deiner Dame auf dem Amt eine Email und frag nach (besser als telefonisch, da man dann etwas schrifliches hat...). Morpheus Link to comment Share on other sites More sharing options...
Flotti Posted October 11, 2006 Author Share Posted October 11, 2006 Ich habe mal diesen älteren Beitrag von mir rausgekramt, weil aus einer damals noch theoretischen Frage mittlerweile ein reales Szenario geworden ist. Auf meine Nachfrage beim Forum Waffenrecht kam nun diese erfreuliche Antwort: vielen Dank für Ihre E-Mail. Die Aufbewahrung der Waffe am Arbeitsplatzentspricht den gesetzlichen Vorgaben, von daher ist dort kein Problem zu sehen, zumal die Zustimmung des Hausrechtsinhabers ebenfalls vorliegt. Von Zuhause über den Arbeitsplatz zum Schießstand ist also unter Einhaltung der gesetzlichen Auflagen zur Aufbewahrung kein Problem. Beste Grüße Flotti Link to comment Share on other sites More sharing options...
Thorsten Posted October 11, 2006 Share Posted October 11, 2006 Auch Fremde Waffen zu denen ich die entsprechenden Überlassungspapiere bei mir trage. Nanu? Sind solche denn inzwischen vorgeschrieben? Mir war das so bisher nicht bekannt. Sicherer ists mit Schrieb bei einer Kontrolle immer, aber ich war der Meinung, dies sei nicht vorgeschrieben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Dynamite Harry Posted October 11, 2006 Share Posted October 11, 2006 ... dort hab´ ich das Hausrecht und kann mir die dortige Aufbewahrung der Waffen somit selbst genehmigen. Kurzwaffen schliesse ich in den Tresor, Langwaffen stehen in meinem Büro...... ... Gruß Tauschi Wenn Du das Hausrecht hast, kannst Du das Teil auf Arbeit in die Jackentasche stecken, Hauptsache, Du hast Deine Jacke ständig unter Kontrolle. Und der "vom Bedürfnis umfaßte Zweck" ist immer noch abgedeckt, wenn ich früh von zu Hause losfahre, eine kurze Unterbrechung zur Stärkung der Wirtschaft einlege und am Abend auf dem Stand zum Training auftauche, oder? mfg Ralf Link to comment Share on other sites More sharing options...
XP-100 Posted October 11, 2006 Share Posted October 11, 2006 Dient ja dann wohl zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gromit Posted October 12, 2006 Share Posted October 12, 2006 Nein, vorgeschrieben ist der Schrieb nicht, Falsch! --> § 38 Nr. 1 e WaffG Gruß Gromit Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tauschi Posted October 12, 2006 Share Posted October 12, 2006 Wenn Du das Hausrecht hast, kannst Du das Teil auf Arbeit in die Jackentasche stecken, Hauptsache, Du hast Deine Jacke ständig unter Kontrolle. Bei Mitarbeitergesprächen liegt die .40er immer auf meinem Schreibtisch Gruß Tauschi Link to comment Share on other sites More sharing options...
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