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IGNORED

Neue gelbe WBK in NRW


Majortom

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Liebe User aus NRW,

Nun hat unsere Regierung inkl. Innenminister gewechselt (Auf Bundes und Landesebene).

Ich hatte längere Zeit nicht mehr mit dem Thema zu tun. durch eine Frage eines Vereinskollegen wurde ich nun darauf aufmerksam gemacht, das die Kreispol.behörden in NRWeh

wohl bezüglich des §14 Abs. 4 sich immer noch an den Steegmann Erlaß halten, der die neue gelbe WBK

m.E. weit mehr als vom Gesetzgeber gewollt einschränkt (ab der dritten gleiche Waffe neue Bedürfnisbescheinigung ,bzw. bei Waffenartwechsel sofort.)

Weiß einer von Euch genaueres, ob der Erlaß noch in Kraft ist, oder zwichenzeitlich aufgehoben, oder durch anderes regiedes ersetzt ist?

Schöne Grüße

Major Tom

Geschrieben

Nochmals Major Tom,

Mindestens eine KPB in NRW hält sich nach wie vor daran gebunden.

Weiterhin hat der RSB nach wie vor ein Befürwortungsformular im Netz

bezüglich §14 Abs 4 in dem Langwaffen aller Art gleichgesetzt werden mit

Halbautomaten.

Sprich: Das Grundkontingent bestehe aus zwei Kurzwaffen für Patronenmunition und bis zu drei Langwaffen.

(Halbautomaten kann und will der RSB als Teilverband des DSB eh nicht befürworten, weshalb er dann wohl Einzellader und Repetierer damit gleichsetzt) . Katastrophale Leseweise des Gesetzes und das vom größten Schützenverband in NRW. FWR ist informiert, mal sehen was die dazu sagen.

Major Tom

Geschrieben

Bei uns (Raum Bielefeld, Gütersloh, Detmold, Paderborn, usw. =Regierungsbezirk DT) brauchst Du für jede (!) Waffe auf neu und auch auf alt gelb eine neue Verbandsbescheinigung. Auch der "Dreiererlaß" ist hier für den A....! :angry2:

Somit hat man quasi eine grüne WBK. :angry2:

Geschrieben

hat keiner von euch kontakte zu lokalen politikern oder idealerweise solchen auf landesebene? ich bin überzeugt, wenn sich da einer dahinterklemmt wird es schnell anders werden. ansonsten hilft nur klagen, klagen, klagen... - insbesondere bei der alten gelben wbk ist das ganze wohl für jeden richter innerhalb von sekunden entschieden und man wird häufiger die frage hören, warum das ganze überhaupt in seinem saal verhandelt werden muß. ein paar solcher kommentare wirken sicherlich wunder!

Geschrieben

Bei uns (Raum Bielefeld, Gütersloh, Detmold, Paderborn, usw. =Regierungsbezirk DT) brauchst Du für jede (!) Waffe auf neu und auch auf alt gelb eine neue Verbandsbescheinigung. Auch der "Dreiererlaß" ist hier für den A....! :angry2:

Somit hat man quasi eine grüne WBK. :angry2:

Danke für die Antwort Christian, denn das ist mit einer der Vorteile die dieses Forum bringen kann (Information untereinander zur Sicht über den persönlichen Tellerrand hinaus).

Und was machen die Betroffenen, fordern brav die Bescheinigungen an eh sie groß widersprechen oder gar klagen (Ich habs ja selber auch nicht besser gemacht, denn wer hat schon Bock auf das ganze Prozedre) und wir geben dem System damit Recht.

In Köln treibt die Auslegung gem. Bericht einiger Sportsfreunde ähnliche Stilblüten, was aber wohl zum größten Teil auf dem persönlichen Mist der Sachbearbeiter dort gewachsen scheint.

In Bonn braucht ein bestimmter SB teilweise mehr als ein Jahr bevor er einen Antrag überhaupt bearbeitet.

Beschwerden? Klagen? Nein, das devote Volk tut alles um Euer Gnaden wohl zu stimmen.

(Wohl in Köln ähnlich). In Köln und Bonn hatte ich bisher nur indirekt auf der KPB zu tun, nur das was man wartend an Unverschämtheiten gegenüber den Antragstellern aufschnappte, trieb einem schon die Zornesröte ins Gesicht.

Nur: 1.)Warum gibt es nicht postwendend einen neuen Erlaß, wenn es doch einen neuen Innenminister bzw. dessen Stammpersonal gibt. Sind die noch nicht so weit vorgedrungen, oder vertreten die nun andere Standpunkte als vor der Wahl, was ja heute durchaus normal ist.

2.) Warum haut der RSB als Teilverband des DSB bezüglich Auslegung des §14 fast noch schlimmer in die Kerbe als seinerzeit Steegemann mit dem Dreiererlaß der sich selbst in Frage stellte, jedoch scheinbar sieben Leben hat?

Major Tom

Geschrieben

Hallo

wenn die Schützen, denen solch Unrecht passiert, nicht so viel lamentieren würden, sondern Widerspruch, Klage einreichen würden, sich an den Petitionsausschuß wenden und den IM NRW, wäre dieser Rechtsbruch schon lange aus der Welt. Dr. Steegmann und die betreffenden SBs bekommen doch kaum Gegenwehr. Leute, kämpfen nicht jammern.

Steven

Geschrieben

Also ich bzw. meine Anwältin reichen in kürze Klage gegen die Kölner Behörde ein. Die sind doch allenernstes der Meinung sie könnten meinen Antrag ablehnen, weil ich nach der Antragsstellung beim BDS den Verein gewechselt habe. Ich solle doch über den neuen Verein einen neuen Antrag auf Befürwortung beim BDS stellen. Von wegen, statt 'nem neuem Antrag gibts ne Klage! Zum Glück dauert das in Köln nur 5-6 Monate. :angry2: Danach gehts aber dann direkt weiter vor Gericht, weil ich die Beschränkungen der neuen gelben WBK mit Sicherheit wegklagen werde. In Köln verfahren sie übrigens auch nach dieser Regelung, dass nur 3 Waffen der gleichen Art eingtragen werden.

Geschrieben
Warum gibt es nicht postwendend einen neuen Erlaß, wenn es doch einen neuen Innenminister bzw. dessen Stammpersonal gibt.

Jammert nicht sinnlos rum, sondern schreibt Briefe an den NRW-IM Wolf und klärt ihn über die unhaltbaren waffenrechtlichen Zustände in seinem Ministerium und seinen unteren Behörden auf!

Vielleicht weiß der gute Mann einfach über die derzeitige gesetzwidrige Waffenrechtshandhabung in seinem Land nicht Bescheid?!?

Geschrieben

Vorteil: Beim VG muß man keine Gerichtskosten vorschießen!

Bist du da sicher? Meine Anwältin meinte, ich muss 380 Euro Gerichtskosten vorstrecken, aber die bekomme ich ja wieder wenn ich den Prozess gewonnen habe. Oder ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich?

Geschrieben

Jammert nicht sinnlos rum, sondern schreibt Briefe an den NRW-IM Wolf und klärt ihn über die unhaltbaren waffenrechtlichen Zustände in seinem Ministerium und seinen unteren Behörden auf!

Eine gute Idee, finde ich. Sollte der neue IM nicht denselben ideologisch begründeten Antilegalwaffen-Kurs wie sein Vorgänger fahren, besteht - wenn er über die rechtlich unhaltbaren Vorgänge bei den nachgeordneten Behörden erfährt - vielleicht die Chance auf einen neuen (besseren) Erlass des Ministeriums.

Gruß,

karlymanl

Geschrieben

Schlimmer als sein Amtsvorgänger kann er gar nicht sein! :icon13::bad_15:

Da er ein FDP-Mann ist, kann er ja jetzt bald beweisen, wie liberal er tatsächlich eingestellt ist.

Aber BITTE BITTE liebe Leute, SCHREIBT dem Mann!

Und denkt auch an den uns sehr wohlgesonnenen MdL Horst Engel. Vielleicht kann der was bei seinem Parteifreund ausrichten.

Geschrieben

Tja, ich habe mit der für mich zuständigen KPB mehr Glück, sie bringt zwar auch die dreier Regelung ins Spiel, aber aufgrund außreichender Befürwortungen wars kein Problem für mich persönlich. Ich hatte schon vorher so ziemlich alles was ich brauchte und ne Befürwortung geht mitunter reibungsloser und schneller als der lange und ungewisse Rechtsweg.

Bei meinen Koll. aus den Bereichen Köln und Bonn weiß ich aber, das man endlos Ärger macht, Einschränkungen vornimmt teilweise für jedes Gerät einschl. Einzellader auf altgelb neue Befürwortungen fordert etc. .Mir ist klar das das nicht rechtens ist.

Ich wäre aber nie so vermessen einem anderen vorzuschreiben das er nicht jammern, sondern gefälligst klagen soll. Für mich selbst kann ich das wenn der Fall mal eintreten sollte entscheiden.

Glaubt bitte eines, nicht jeder der direkt mit dem arrag Rechtsschutz und Anwalt und Klage droht ist ein Held und hat automatisch gewonnen.

Selbst ein erstrittenes Urteil ist nur für den speziellen Einzelfall rechtskräftig und tut wenig für den Rechtsstand der Allgemeinheit als solches. (Siehe Bayrisches Urteil zur 2/6 er Regelung auf gelbe WBK)

Glaubt doch nicht, das eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen einer Versagung oder nicht zügigen Bearbeitung den Sachbearbeiter tief trifft und motiviert. Vielerorts ist eher umgekehrtes der Fall, denn man hat ja den Auftrag so wenig Waffen ins Volk wie eben möglich zu erfüllen und eben nur das getan.

Aus Bonn stammt der MDB Dr. Röttgen (CDU). Er schrieb rührendes zu den Zeiten als wir alle unsere MDBs anschreiben sollten. Er ist nach dem Regierungswechsel in NRW angeschrieben worden, auch zu diesem Themenkreis bisherige SPD NRW Regierung und der merkwürdige Steegmannerlaß sowie die Haltung der Staatssekretäre NRW bezüglich des §14 und des neuen WG. Hat das was gebracht? Ich weiß es nicht.

In der FDP sind doch angeblich auch so viele Jäger und Sportschützen.

Vor dem neuen Waffengesetz haben FDP Abgeordnete sich Lauthals für

ein liberaleres Waffengesetz eingesetzt. Wo sind die jetzt alle?????

Klar, die warten nur noch darauf, das wir Ihnen Schreiben, denn die armen überlasteten Politiker wissen nicht wie sich Ihre Ausführungsknechte verhalten und wo sie Rechtsbeugung betreiben.

Ne, ich mag ja manches glauben, aber das nicht und wenn, dann muß dies konzertiert durch unsere Interessensvertretung Verbände und FWR geschehen und nicht durch einzele Hansels, die dem lieben Herrn Wolf ein Briefchen schreiben. Aber versucht es, es würde mich freuen Unrecht gehabt zu haben.

PS. Der RSB hat seine Haltung im Befürwortungsformular dem FWR gegenüber wohl begründet (Warum Einzellader und Rep Gewehre mit Halbautomaten gleichgestellt werden) . Näheres dazu weiß ich allerdings noch nicht, man möchte mich noch mündlich darüber informieren).

Major Tom

Geschrieben

......wobei,wenn schon die Verbände nicht wissen was sie wollen bzw.

was Ihre Mitglieder von Ihnen verlangen und sich fast kein Mitglied darüber erregt, dann könnte es tatsächlich durchaus sein, das man im neu besetzten Innenministerium NRW bislang tatsächlich noch nicht daran gedacht hat den Steegmannerlaß als

Relikt aus den Tagen der SPD Regierung zu widerrufen, oder hat die Mannschaft dort doch nicht komplett gewechselt sondern nur die die fürs Repräsentieren gut sind???????????????????

Wen schreibt man an oder ruft man an???????????????

Major Tom

Major Tom

Geschrieben

......wobei,wenn schon die Verbände nicht wissen was sie wollen bzw.

was Ihre Mitglieder von Ihnen verlangen und sich fast kein Mitglied darüber erregt, dann könnte es tatsächlich durchaus sein, das man im neu besetzten Innenministerium NRW bislang tatsächlich noch nicht daran gedacht hat den Steegmannerlaß als

Relikt aus den Tagen der SPD Regierung zu widerrufen, oder hat die Mannschaft dort doch nicht komplett gewechselt sondern nur die die fürs Repräsentieren gut sind???????????????????

Wen schreibt man an oder ruft man an???????????????

Major Tom

Major Tom

Steegmann schein timmer noch im Referat 44 des IM NRW das Zepter zu schwingen,

zuständig für Waffen- und Verkehrsrecht.

Geschrieben

Steegmann schein timmer noch im Referat 44 des IM NRW das Zepter zu schwingen,

zuständig für Waffen- und Verkehrsrecht.

Da er kein politischer Beamter ist, wird er ja auch nicht automatisch bei einem Regierungswechsel mit ausgetauscht (so wie die parlamentarischen Staatssekretäre). Er kann wohl höchstens auf einen anderen Posten versetzt werden und ihm damit die Zuständigkeit für den Bereich Waffen entzogen werden.

Geschrieben

Da er kein politischer Beamter ist, wird er ja auch nicht automatisch bei einem Regierungswechsel mit ausgetauscht (so wie die parlamentarischen Staatssekretäre). Er kann wohl höchstens auf einen anderen Posten versetzt werden und ihm damit die Zuständigkeit für den Bereich Waffen entzogen werden.

Dann könnte es tatsächlich was bringen, wenn möglichst viele Betroffene einzeln den Innenminister anschreiben und mit freundlichem aber sachkompetenten Stiel auf die unmögliche Art und Weise hinweisen, wie aufgrund des Steegmannerlasses in NRW mit dem $14Abs 4 umgegangen wird und wie es damit in anderen Bundesländern aussieht.

Ich werde ein entsprechendes Schreiben losschicken. Schaden kanns nicht ,aber obs hilft???

Laufen z.Zt. irgentwelche Klagen in der Richtung? oder gibts gar schon Urteile?

Wenn nein wundert es mich aufgrund der vielen WO User die sich immer so Rechtsstreit bereit darstellen

(Oder sollen damit immer die anderen ins Feld geschickt werden?) ...........Wenn ja bitte Nachricht.

Schöne Grüße

Geschrieben

Man muß. Bzw. die Rechtsschutzversicherung tut's dann im Aufttrag.

C.

@ Carcano, aus diesen und Deinen anderen postings meine ich zu entnehmen,dass Du dich juristisch auskennst. Weißt Du, ob es in NRW

Fälle zur Problematik §14 Abs4 bzw gegen den Steegmannerlaß gibt und wie

weit die vor Gericht gediegen sind?

Wogegen wird konkret geklagt?

Major Tom

Geschrieben

Hallo

mit dem Problem Steegmann hatte ich mich mal näher befasst.

Die Schwierigkeit ist, daß der Erlass nicht von ihm unterzeichnet ist. Die Politiker wollen alles wasserdicht auf dem Tablett serviert bekommen.

Jede Menge Briefe, an Wolf, Engels und Schreiben an den Petitonsausschuß NRW werden die Sache bereinigen. Wenn keine Klagen kommen, sieht keiner Handlungsbedarf. Ich höre immer wieder Aussagen, wie: das ist das Erstemal, daß ich sowas höre.

Also bewegt euch.

Steven

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