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bullpup

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Schönen Abend!

Nachdem ich jetzt ja "DRIN" bin habe ich die neuen Nachrichten im anderen Forum wegen der BWT-Affäre gelesen. Gestern Abend hat mir auf der JHV unserer RAG ein Kumpel mit Tränen in den Augen mitgeteilt, das er sein BWT zu Beilagscheiben (natürlich nur den Lauf, das Rohr) verarbeitet hat um Problemen mit der Verwaltungsbehörde zu umgehen; die neuesten Nachrichten sind für ihn also etwa eine Woche zu spät gekommen.

Was mich aber in diesem Forum mehr interessiert ist, das ich auch einen SL besitze der zur Zeit "Hausarrest" hat da ihm 1 mm zum Glück fehlt. Da es von ihm nie eine VA-Version gab, er aber nach 1945 produziert wurde würde es mich doch interessiern wie es jetzt mit einenem Rückbau aussieht?.

Bei den alten Repetierern wie dem Nagant durfte der Schaschlikspieß immer dranbleiben, bei meinem "VZ-52/57" mußte er wegen "KWKG" abgetrennt werden; hat jemand Ahnung wie die derzeitige Rechtslage aussieht?. Mit den anderen Änderungen kann ich noch leben obwohl schon mokiert wurde das ich beim 300-meter Schießen immer 50 meter vor den anderen liege weil ich sonst immer einen imaginären Haltepunkt brauche.

Schönes Wochenende!

P. S. ALEA an Dir liegts nicht; muß wohl in meinem 3. Beitrag eine mißverständliche Äusserung gebraucht haben.

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Gestern Abend hat mir auf der JHV unserer RAG ein Kumpel mit Tränen in den Augen mitgeteilt, das er sein BWT zu Beilagscheiben (natürlich nur den Lauf, das Rohr) verarbeitet hat um Problemen mit der Verwaltungsbehörde zu umgehen; die neuesten Nachrichten sind für ihn also etwa eine Woche zu spät gekommen.

Ich weiss gar nicht, ob ich lachen oder weinen soll... doch halt: der arme Kerl. Eigentlich ist es gar nicht zum Lachen, wie die deutsche Rechtsunsicherheit Leute in panischen Wahnsinn treibt.

Sein BWT3 ist übrigens nach wie vor ein BWT3, zusätzlich hat er aber gegen WaffG und evtl KWKG verstossen, als er die Waffe "bearbeitet" hat. :o

Was mich aber in diesem Forum mehr interessiert ist, das ich auch einen SL besitze der zur Zeit "Hausarrest" hat da ihm 1 mm zum Glück fehlt. Da es von ihm nie eine VA-Version gab, er aber nach 1945 produziert wurde würde es mich doch interessiern wie es jetzt mit einenem Rückbau aussieht?.

Mach mal mit dem Thema ein neues Thema auf und gib uns ein paar mehr Details, das Problem sollte zu lösen sein. :)

(Wäre evtl. ein gutes Thema für "Waffenrecht" gewesen, dann hättest Du Deine 5 Beiträge schnell zusammengehabt. ;) )

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:angry2: Da bekomme ich doch die Einladung, mir einen interessanten Beitrag anzusehen, darf aber nicht, weil ich auch unter die Minderheitenregelung falle. Na dann will ich mich doch mal schnell zum Vollmitglied entwickel (Nr. 1).

:00000733:

Gruß

Wolfgang

:)Ich stelle gerade zu meinem Entzücken fe

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:confused: Da wollte ich doch gerade eine Feststellung machen und stelle jetzt fest, dass sie irgendwie zum Teil in mein Vorposting reingeraten ist? Aber wie dem auch sei, obwohl Dauerleser, muss ich schon mal einen Beitrag geliefert haben, da der Zähler eben auf 2 Stand, dies also Nr. 3 ist.

:rolleyes:

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:gutidee:

Hallo Wahrsager,

ich weiss eine ganze Menge, muss aber immer wieder feststellen, dass es Kameraden gibt, die mehr Zeit zum Schreiben haben und dann schon die Dinge aus allen Perspektiven beleuchtet haben, bevor ich in die Tasten hauen kann. Und manche Threads können ganz schön nervig sein, weil es offenbar häufig Mitglieder gibt, die mittendrin einsteigen und immer wieder alles von vorne aufrollen, da verliert man doch die Lust mitzukommentieren.

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Dann lass uns teilhaben, und wenn es nur die Bestätigung einer Meinung ist, die schon in einem Thema drinsteht. :)

Mach ich gerne, wenn diese Meinung nicht schon zigfach bestätigt worden ist. Warten wir mal die nächsten interessanten Themen ab. Und nun endlich ab zu Herrn Beitler!

:bb1:

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Gruß an "Wahrsager"

Nachdem mein Kumpel Post von entsprechenden Stellen erhalten hat, hat er seine Waffe ganz gesetzestreu abgeliefert und anschliesend in Absprache mit dem zuständigen "SB" entsorgt. Wie das genau abgelaufen ist weis ich auch nicht ganz genau, aber man hat ihm gesagt er hätte somit keine negativen Folgen zu befürchten.

Mein Problem ist eben ganz konkret ein Sl-Karabiner der CSSR-Armee mit der Bezeichnung "VZ-52/57" in 7,62 x 39, hätte ich das Ursprungsmodell "VZ-52" erworben wären die Probleme keine denn dann wäre das Kaliber 7,62 x 45. Aber trotzdem, gibt es Informationen?

Mausebär!

Wer keine Fragen hat weis alles und doch nichts, er verliert; dafür ist ein Forum ja da. Oder?

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:angry2: Da bekomme ich doch die Einladung, mir einen interessanten Beitrag anzusehen, darf aber nicht, weil ich auch unter die Minderheitenregelung falle. Na dann will ich mich doch mal schnell zum Vollmitglied entwickel (Nr. 1).

:00000733:

Gruß

Wolfgang

:)Ich stelle gerade zu meinem Entzücken fe

Auch ich hatte eine Einladung zu dieser "Party" und bin am Türsteher hängengeblieben.

Nun :bud: ich die 5.

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Gruß an "Wahrsager"

Nachdem mein Kumpel Post von entsprechenden Stellen erhalten hat, hat er seine Waffe ganz gesetzestreu abgeliefert und anschliesend in Absprache mit dem zuständigen "SB" entsorgt. Wie das genau abgelaufen ist weis ich auch nicht ganz genau, aber man hat ihm gesagt er hätte somit keine negativen Folgen zu befürchten.

Mein Problem ist eben ganz konkret ein Sl-Karabiner der CSSR-Armee mit der Bezeichnung "VZ-52/57" in 7,62 x 39, hätte ich das Ursprungsmodell "VZ-52" erworben wären die Probleme keine denn dann wäre das Kaliber 7,62 x 45. Aber trotzdem, gibt es Informationen?

Mausebär!

Wer keine Fragen hat weis alles und doch nichts, er verliert; dafür ist ein Forum ja da. Oder?

2. halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn

a) die Lauflänge weniger als 42 Zentimeter beträgt,

B) das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen) oder c) die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt;

Welcher vollautomatischen Kriegswaffe sieht denn ein "VZ-52/57" ähnlich? :huh:

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[...]

Sein BWT3 ist übrigens nach wie vor ein BWT3, zusätzlich hat er aber gegen WaffG und evtl KWKG verstossen, als er die Waffe "bearbeitet" hat. :o

[...]

Nach altem WaffG (und IMHO auch nach dem neuen) war das dauerhafte unbrauchbar machen einer Waffe keine erlaubnispflichtige Tätigkeit. Es ist lediglich anzeigepflichtig.

Warum KWKG?

Was ist los Wahrsager? Hast zu tief ins Kristall geguckt?

edit: hätte nie gedacht, dass einer meiner Threads mal so lang werden könnte. Leider nicht allzu informativ.

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Nach altem WaffG (und IMHO auch nach dem neuen) war das dauerhafte unbrauchbar machen einer Waffe keine erlaubnispflichtige Tätigkeit. Es ist lediglich anzeigepflichtig.

Gibt es für das dauerhafte Unbrauchbarmachen nicht genaue Vorschriften?

Wenn er (wie ich oben verstanden habe) nur den Lauf zersägt hat, dann war es eine Bearbeitung.

KWKG war übertrieben (ich war aber nüchtern), aber ich hab zum Glück "evtl." davorgeschrieben. Dass es sich bei den BWT3 um umgebaute KW handeln könnte ist ja wohl längst vom Tisch - zum Glück.

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Nachdem mein Kumpel Post von entsprechenden Stellen erhalten hat, hat er seine Waffe ganz gesetzestreu abgeliefert und anschliesend in Absprache mit dem zuständigen "SB" entsorgt. Wie das genau abgelaufen ist weis ich auch nicht ganz genau, aber man hat ihm gesagt er hätte somit keine negativen Folgen zu befürchten.

könnte man da dem sb nicht vorwerfen, dass er in einem noch schwebenden verfahren eigenmächtig vorgegriffen hat und somit schadensersatzpflichtig ist???

weil ja einspruch erhoben wurde und das gericht noch keine endgültige entscheidung getroffen hatte! ausserdem wurde immer nur von "einziehen der waffen" gesprochen und nicht von "zerstöhrung"!

denke dein freund sollte sich hierhingehend mal anwaltlichen rat einholen bevor irgendwelche fristen verstreichen!

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Hallo HangMan69

Die News über den Widerspruch sind leider ettliche Tage zu spät gekommen um den Zerstörungsprozess zu stoppen.

Das ganze Problem dürfte aber auch an den immer noch fehlenden Durchführungsverordnungen (oder wie immer das heist) und den nötigen Kommentaren liegen. Das gibt im Grunde allen Verwaltungsreferaten die Möglichkeit nach "Gutsherrenart" zu verfahren. Aber trotzdem muß ich doch meinem VR ein Lob aussprechen da es im Grunde immer sehr kulant ist und bei evtl. Zweifeln auch selbst anruft zwecks nachfrage und nicht einfach ablehnt wegen fehlerhafter Anträge.

Schönen Sonntag noch

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Bis jetzt habe ich noch in dem Glauben gelebt,dass zumindest ein solches Forum von Spinnern und unberechenbaren Idioten verschont bleibt.

Die Maßnahme, das HA-Forum für gewisse Leute zu sperren,kann aber nur diesen Hirnriss verzögern.

Alle User sollten sich mal darüber klar werden, dass auch Big Brother lesen kann!!!

:) Fachkundige und sachliche Beiträge : ja-----

:icon13: Porno und dumme, schwachsinnige Aussagen-Kommentare und Meinungen : nein

Also bitte so etwas unterlassen - das Waffengesetz ist schon streng genug!!

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