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IGNORED

Wettkampfteilnahme ohne eigene Waffe?


John O´Conner

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Bei uns im Verein läuft das so:

Wenn ein Vereinskamerad mit meiner Waffe schießen möchte (Training) zeige ich ihm den Umgang mit der Waffe, verkaufe ihm die Mun für dieses Training, stelle mich ev. daneben (dier ersten Tage?) um bei Problemen mit der Waffe sofort helfen zu können.

Wenn dieses Mitglied dann an einer Meisterschaft (z.B. Vereins-, Kreismeisterschaft) teilnehmen möchte, stelle ich ihm natürlich auch meine Waffe + Mun zur Verfügung.

Ich freue mich, wenn Mitglieder gefallen an "meiner" Disziplin gefunden haben.

So wie ich denken einige in unserem Verein - auch das ist mit ein Grund, warum mir das Schießen so viel Spaß und Freude bereitet!

>>> Ich kann Dir zu Deinem Entschluß an Wettkämpfen teilnehmen zu wollen nur beglückwünschen. Ich wünsche Dir viel Erfolg und vorallem viel Spaß bei dem schönen Hobby! :wub:

Geschrieben

Ersetze in 3b doch einfach mal die Kommata durch das Wort oder.

Dämmerts?

Gedämmert hat´s schon als ich den letzten Beitrag geschrieben hab. Nur ist es alles etwas umständlich formuliert, deshalb hab ich lange den Wald vor Bäumen nicht gesehen!

Gruß

Bounty

Geschrieben

Moin

"Mit einem 7er Schnitt ist es glaube ich nicht sinnvoll an einem Wettkampf teilnehmen zu wollen."

:icon13:

Daß ist mit der blödeste Satz den ich jemals in WO gelesen habe, der übertrifft sogar noch die Frage nach der optimalen Ladung 45 ACP.

Lieber John o Connor, laß dich nicht beschwätzen und schieße so viele Wettkämpfe als möglich, habe Spaß daran und jage nicht irgendwelchen Traumergebnissen hinterher. Wenn Du trainierst und regelmäßig Wettkämpfe schießt, kommen die guten Ergebnisse von alleine.

Es gibt halt Leuts, die vergessen geflissentlich, daß sie selber auch mal mit einem 7er Schnitt angefangen haben bzw. froh wären einen 7er Schnitt zu schießen.

Ps: Wärst Du in meinem Verein, würde ich Dich zu Wettkämpfen mitschleppen, Dir eine Wumme nebst einem Eimer Muni auf die Ablage legen und Dich schießen lassen bis die Finger bluten. Meine Kumpels können Dir das bestätigen. Wenn ich aber merke, daß das dann ausgenutzt wird, hastes ganz schnell bei mich verschissen :rolleyes: dann gibts nicht mal mehr ein abgeschossenes Zündhütchen.

Gallier sind nun mal so ;)

Was ich auch nie verstanden habe ist, daß es Leute gibt die Angst haben in einer Mannschaft zu starten und dabei zu versagen. Daß ist totaler Mumpitz, wer schießt denn mit "Absicht" schlecht.

Ps: Wettkämpfe sind das Salz in der Suppe, egal um was es geht, selbst wenns nur ein Eimer Bier ist.

:bb1:

Geschrieben

Hallo Freunde, vielen Dank für Eure Statements. Hat mir viel gebracht, die zu lesen. Drei Punkte sind mir dabei klargeworden. Erstens ist die Teilnahme an einem Wettkampf schon immer dann ein Gewinn, wenn man sich darauf konzentriert, die Erfahrung des "Wettkampfs an sich" zu machen. Ob und wie gut man dabei abschneidet, sollte für einen Neuling erstmal nicht so wichtig sein.

Zweitens: Wichtig in der Sache ist die gute Kommunikation mit den Waffenverantwortlichen des Vereins oder Schützen, die ihre eigenen Waffen schießen lassen. Hm, ich habe zu einigen Leuten im Verein einen ganz guten Draht, mal sehen, wie sie das mit den Wettkämpfen sehen.

Drittens: Mit der Einschätzung von Schießresultaten ist das natürlich immer so eine Sache. Ich verstehe durchaus, wenn Leute jahrelang schießen und trotzdem eher mittelmäßige Resultate erzielen - einfach, weil das Schießen an sich ein Vergnügen sein kann oder auch Meditation, was immer.

Ich hatte einfach gedacht, daß es ein guter Start wäre (schließlich schieße ich erst seit etwa 4 Monaten GK KW), wenn ich es packe, nahezu 50 Schuß hintereinander ins Schwarze zu drücken, denn ich sehe etliche, die das nicht schaffen, obwohl sie viel länger dabei sind. Ich werde mal einen Test machen und mein genaues Resultat auf 40 Schuß (Wettkampfschußzahl) checken.

Jedenfalls danke für Eure Tips.

Gruß von John aus Berlin

Geschrieben

Ich habe jetzt nicht alles durchlesen können, ist doch zu verworren.

Aber:

1. Es ist erlaubt, dass der Schütze die Waffe auch ohne WBK-Inhaber zu sein zu dem Bedürfnis umfassenden Zwecke transportiert.

D.h., dem Fragesteller ist bei entsprechender Unterweisung und Belehrung seitens der schießsportlichen Vereinigung und Mitgabe der entsprechenden Papieren erlaubt, die Waffe samt Munition zu den Wettkämpfen zu verbringen.

2. Bei einem soliden 7er Schnitt braucht sich niemand ein Kopf zu machen – da ist eine Teilnahme bei Meisterschaften Ehrensache!

Geschrieben

Moin Lusumi,

hast recht, sofern die kleine Ergaenzung beachtet wird:

Ich habe jetzt nicht alles durchlesen können, ist doch zu verworren.

Aber:

1. Es ist erlaubt, dass der Schütze sofern Mitglied in einer schiessportlichen Vereinigung die Waffe auch ohne WBK-Inhaber zu sein zu dem Bedürfnis umfassenden Zwecke transportiert.

D.h., dem Fragesteller ist bei entsprechender Unterweisung und Belehrung seitens der schießsportlichen Vereinigung und Mitgabe der entsprechenden Papieren erlaubt, die Waffe samt Munition zu den Wettkämpfen zu verbringen.

2. Bei einem soliden 7er Schnitt braucht sich niemand ein Kopf zu machen – da ist eine Teilnahme bei Meisterschaften Ehrensache!

Geschrieben

Hallo,

nimm so viele Wettkämpfe mit wie du kannst !Im Vorfeld eine Leihwaffe(von einem Schützen vor Ort) organisieren,Wettkämpfe sind ja nicht von heute auf morgen und dann hinfahren.Muss ja nicht unbedingt die Vereinswaffe sein die irgendwie umständlich zum Wettkampf transportiert werden muss.Als Anfänger schiesst es sich mit der Einstellung "ich habe ja nichts zu verlieren"ja auch recht entspannt.Ausserdem bringt es sicher Pluspunkte wenn in deinem Nachweisbuch Einträge von regionalen/überregionalen Wettkämpfen eingetragen sind .

Da kann dir keiner beim Antrag deiner WBK kommen du würdest den Sport nicht ernsthaft betreiben.Ich war übrigens vor kurzen zur LM KW,da war auch schon mal einer mit 1(!) Ring bei 15 Schuss dabei.Also der olympische Gedanke zählt...

:eclipsee_gold_cup:

Hallo Freunde, vielen Dank für Eure Statements. Hat mir viel gebracht, die zu lesen. Drei Punkte sind mir dabei klargeworden. Erstens ist die Teilnahme an einem Wettkampf schon immer dann ein Gewinn, wenn man sich darauf konzentriert, die Erfahrung des "Wettkampfs an sich" zu machen. Ob und wie gut man dabei abschneidet, sollte für einen Neuling erstmal nicht so wichtig sein.

Zweitens: Wichtig in der Sache ist die gute Kommunikation mit den Waffenverantwortlichen des Vereins oder Schützen, die ihre eigenen Waffen schießen lassen. Hm, ich habe zu einigen Leuten im Verein einen ganz guten Draht, mal sehen, wie sie das mit den Wettkämpfen sehen.

Drittens: Mit der Einschätzung von Schießresultaten ist das natürlich immer so eine Sache. Ich verstehe durchaus, wenn Leute jahrelang schießen und trotzdem eher mittelmäßige Resultate erzielen - einfach, weil das Schießen an sich ein Vergnügen sein kann oder auch Meditation, was immer.

Ich hatte einfach gedacht, daß es ein guter Start wäre (schließlich schieße ich erst seit etwa 4 Monaten GK KW), wenn ich es packe, nahezu 50 Schuß hintereinander ins Schwarze zu drücken, denn ich sehe etliche, die das nicht schaffen, obwohl sie viel länger dabei sind. Ich werde mal einen Test machen und mein genaues Resultat auf 40 Schuß (Wettkampfschußzahl) checken.

Jedenfalls danke für Eure Tips.

Gruß von John aus Berlin

Geschrieben

1. Es ist erlaubt, dass der Schütze die Waffe auch ohne WBK-Inhaber zu sein zu dem Bedürfnis umfassenden Zwecke transportiert.

D.h., dem Fragesteller ist bei entsprechender Unterweisung und Belehrung seitens der schießsportlichen Vereinigung und Mitgabe der entsprechenden Papieren erlaubt, die Waffe samt Munition zu den Wettkämpfen zu verbringen.

Also,

ich habe mich jetzt noch einmal erkundigt,

ein nicht WBK Besitzer ist nicht berechtigt eine Waffe entgegen zu nehmen und zu transportieren.

Ein WBK Inhaber kann nach austellen eines Überlassensformulars (auf dem beide unterschreiben) eine Waffe einen WBK Besitzer für 4 Wochen ausleihen,bzw überlassen.

Nach geltendem Waffenrecht würde der kleine Waffenschein (derzeit noch Grauzone) ausreichen.

Würde man in eine Polizeikontrolle kommen hätte ansonsten der Beliehende und der Ausleihende (in dem Fall der Verein,wegen der Vereinswaffe) ein Problem...

Geschrieben

Hallo Freunde,

ich trainiere seit einem viertel Jahr regelmäßig und schieße mit dem vereinseigenen .357er Revolver auf 25Meter einen soliden 7er Schnitt. Da das für den Anfang ganz okay ist, würde ich gern an einem Wettkampf teilnehmen.

Wie wird die Wettkampfteilnahme allgemein gehandhabt? Ist eine eigene Waffe/ WBK dazu notwendig oder wäre es denkbar, mit einer Vereinswaffe teilzunehmen, vorausgesetzt der Verein rückt die Waffe raus, und es müßte natürlich auch jemand vom Verein die Waffe zum Wettkampf bringen... Na ja, scheint alles ziemlich aufwendig.

Kurzum: Ist es Eurer Erfahrung nach üblich/ unüblich/ machbar/ undurchführbar, mit dem Wettkampfschießen anzufangen, bevor man eine eigene Waffe/ WBK besitzt?

Vielen Dank für Eure Tips.

Gruß John

Meine Erste Kreismeisterschaft habe ich auch nicht mit der eigenen Waffe bestritten.

Ich hatte auch noch keine WBK.

Das juckt dort keinen. Hauptsache Du schießt so einigermaßen und hältst Dich an die Standregeln.

Hatte ein bisschen Glück und habe sogar den 4 ten Platz belegt (9mm)

Geschrieben

Laut Auskunft die neueste

nebenbei bemerkt: Ich find es immer wieder nett, wie restrikte Teile des Entwurfes bereits angewendet werden, die großzügigen unter Hinweis auf "ist nur ein Entwurf" aber nicht.

Michael

Geschrieben

...

Ein WBK Inhaber kann nach austellen eines Überlassensformulars (auf dem beide unterschreiben) eine Waffe einen WBK Besitzer für 4 Wochen ausleihen,bzw überlassen.

Nach geltendem Waffenrecht würde der kleine Waffenschein (derzeit noch Grauzone) ausreichen.

...

???

Was hat der kleine Waffenschein mit einer WBK zu tun?

Eine Vereinswaffe darf ohne WBK zum Stand und zurück transportiert werden mit Einverständnis des Berechtigten, aber ich würde mich niemals soweit aus dem Fenster hängen, dem Inhaber eines "KWS" ein scharfe Waffe für längere Zeit zu überlassen!

Was sagt denn der kleine Waffenschein aus? Du hast Dir eine Platzer- oder Gaswaffe gekauft und bist nicht vorbestraft, nicht mehr und nicht weniger. Hieraus eine Berechtigung für die (wenn auch zeitlich begrenzte) Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine scharfe Waffe abzuleiten, ist mehr als fahrlässig.

mfg

Ralf

Geschrieben

Ein Verwaltungsbeamter ist nun mal an eine Verwaltungsvorschrift gebunden...

Aber eigentlich erst dann, wenn sie verabschiedet worden ist, oder?

Und wenn schon, dann gelten alle Regelungen, und nicht nur die, die ihm gefallen!

Michael

Geschrieben

Nein!! Mit dem neuen WaffG dürfen Waffen und Munition ausschließlich von WBK-Inhabern transportiert werden!!

Früher war das einmal anders, aber das interessiert hier nicht mehr. Das haben wir hier schon einmal diskutiert. Bitte Suchfunktion nutzen. Eines der Statements hatte den "dienlichen Knecht" zum Inhalt, evtl. danach suchen.

Das ist einer der Grundsätze, die man in der Sachkunde lernt. Wenn einem die Ehefrau oder Freundin eine vergesseme Wumme auf den Schießstand bringen möchte, dann braucht sie eine WBK! Nofalls eine für 4 mm M 20, aber eine WBK. KWS reicht nicht.

Guckstu:

Berechtigung heißt für den Gesetzgeber: WBK !!

Nix Verwaltungsvorschrift. Gesetz!

Heinrich

Moin Heinrich,

du hast zwar recht, aber es fehlt noch was:

Vereinmitglieder dürfen auch ohne WBK Waffen ausleihen siehe §12:

12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

3. von einem oder für einen Berechtigten erwirbt, wenn und solange er

B ) als Beauftragter oder Mitglied ... schießsportlichen Vereinigung,

nur nach den Weisungen des Berechtigten ausüben darf;

hoffe, ich habe das richtig kopiert.

Geschrieben

... Wenn ich mir vorstelle, daß in Zukunft jeder grenzdebile KWS-Inhaber eine scharfe Waffe leihen kann/könnte... Prost Mahlzeit. Ich mag mir nicht ausmalen, was passieren kann, wenn jemand der eine unsinnige Kopie als Ego-Stütze mitschleppen muss plötzlich vorübergehend eine scharfe Plempe im Zugriff hat. Da kommt dann der Kneipen-Rambo komplett durch.

Ich möchte hier keinen Gaser-Fan vor den Kopf stoßen, aber ich denke ich bin mit meiner Meinung nicht allein.

Gruß

Jupp Zupp

Ich wollte es nicht ganz so drastisch formulieren, aber so ähnlich waren meine Gedanken beim Lesen des von mir ursprünglich zitierten Beitrags. :)

mfg

Ralf

Geschrieben

Hallo skipper,

irgendetwas hast Du falsch verstanden oder aus dem alten (nicht mehr gültigen !) Waffengesetz übernommen.

Die "Weisungen des Berechtigten" heißen in keinem Falle Transport!

Transportieren zur Schießstätte darf nur ein WBK-Inhaber! Der Wettkampfteilnehmer ohne WBK darf damit auf der Schießstätte trainieren oder am Wettkampf teilnehmen, zurücktransportieren dann wieder nur durh WBK-Inhaber.

Heinrich

Moin Heinrich,

nicht nur ich lege diesen Absatz so aus, sondern auch das Forum Waffenrecht. Und sollte man unsicher sein, laesst man sich dieses von seiner Behoerde bescheiden und klagt im Bedarfsfalle.

Ansonsten das alte Waffenrecht war in diesem Punkit sogar grosszuegiger und wir hatten keine Anachrie!! Also fordere ich: Eine Waffe sollte auch jeder zuverlaessige ohne WBK kurzfristig leihen und aufbewahren koennen.

Geschrieben

Moin Heinrich,

nicht nur ich lege diesen Absatz so aus, sondern auch das Forum Waffenrecht. Und sollte man unsicher sein, laesst man sich dieses von seiner Behoerde bescheiden und klagt im Bedarfsfalle.

Ansonsten das alte Waffenrecht war in diesem Punkit sogar grosszuegiger und wir hatten keine Anachrie!! Also fordere ich: Eine Waffe sollte auch jeder zuverlaessige ohne WBK kurzfristig leihen und aufbewahren koennen.

Hallo Leute,

auch noch mal in Richtung juppzupp:

Bevor ich eine Waffe transportieren kann, muß ich sie erst einmal erwerben/besitzen. Und das heißt, die tatsächliche Gewalt ausüben. Und das darfst Du als Sportschütze oder angehender Sportschütze nur mit WBK. Da hilft Dir die Ausnahmeregelung §12 nichts.

Entsprechend dem geltenden Waffengesetz von 2003 und der geltenden AWaffV wird das so auch bei der neuen Waffensachkundeprüfung des Brandenburgischen Schützenbundes gelehrt. Die Prüfungsunterlagen sind Ende letzten Jahres bestätigt worden und wir handeln danach.

MfG 2k11m1, seines Zeichens lizensierter Prüfer, Schießleiter und natinaler Kampfrichter

Geschrieben

So ist es. Danke für diese tiefergehende Definition! So lernt man es in der Sachkunde, und so legen es die Kommentare und Gerichte auch aus.

Heinrich

1. Was man in der Sachkunde lernt muss nicht richtig sein, habe ich schon selber erlebt.

2. Die Gerichte koennen in diesem Punkt noch nichts auslegen, weil es noch kein Urteil dazu gibt.

3. Die Kommentare kenne ich leider nicht, zitiere diese doch mal bitte

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